Praxis & Ratgeber

Nationaler Emissionshandel: Ab 2024 auch Abfälle im Fokus

Durch den nationalen Emissionshandel soll der CO2-Ausstoß in Deutschland reduziert werden. Zusätzlich zu den bereits eingeführten Maßnahmen werden ab dem 1. Januar 2024 nun auch Abfälle als Brennstoff erfasst.
Durch diese Maßnahme müssen die betroffenen Abfall- und Entsorgungsunternehmen am Zertifikatehandel teilnehmen. Dies kann zu einer Erhöhung der Abfall- und Entsorgungsgebühren führen, die von Unternehmen getragen werden müssen. Unternehmen sollten vor diesem Hintergrund verstärkt prüfen, wie Abfälle vermieden werden können und wie korrekte Abfalltrennung optimiert werden kann, um in diesem Bereich Kosten zu sparen.
Weitere Informationen rund ums Thema Emissionshandel finden Sie bei der Deutschen Emissionshandelsstelle.
IHK-Ansprechpartner: Thorsten Hahn, Tel. 0251 707-214, E-Mail: thorsten.hahn@ihk-nordwestfalen.de