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IHK bietet neues Validierungsverfahren ab 2025
Ab Januar 2025 können Menschen ohne Berufsabschluss in Deutschland ihre beruflichen Kompetenzen offiziell validieren lassen. Dank des neuen Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG) bietet die IHK ein Verfahren an, bei dem langjährig Berufstätige ihre Fähigkeiten anhand der Ausbildungsordnung eines Referenzberufs bewerten lassen können. Ein erfolgreiches Validierungsverfahren führt zu einem Zertifikat, das die Vergleichbarkeit mit einem formalen Berufsabschluss bescheinigt und die beruflichen Perspektiven erheblich verbessern kann.
Beschäftigte, die jahrelang im Betrieb tätig waren und mindestens 25 Jahre alt sind, sind die Zielgruppe für die Berufsvalidierungsverfahren. Diese Personen müssen im Betrieb breit und umfassend eingesetzt worden sein.
Teilnahmevoraussetzungen
- Mindestalter: 25 Jahre
- Einschlägige Berufserfahrung (mindestens das 1,5-fache der Regelausbildungszeit)
- Wohnsitz in Deutschland und mindestens die Hälfte der geforderten Berufstätigkeit muss in Deutschland absolviert sein.
- Kein Berufsabschluss im Referenzberuf
Das Validierungsverfahren ist eine hoheitliche, gebührenpflichtige Leistung der IHK Nord Westfalen.
Welche Vorteile das Validierungsverfahren bringt und wie genau es verläuft, beschreibt die IHK Nord Westfalen auf ihrer Website.
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Redaktion Wirtschaftsspiegel