Berufsbildungsvalidierungs- und-digitalisierungsgesetz

Validierung von langjähriger Berufserfahrung

Um Menschen ohne Berufsabschluss neue Wege zur Einmündung in das Berufsbildungssystem und zur beruflichen Entwicklung zu eröffnen, wird mit dem Berufsbildungsvalidierungs- und-digitalisierungsgesetz (BVaDiG) eine rechtliche Grundlage für Validierungsverfahren durch Kammern in Deutschland geschaffen.
Das Gesetz wurde bereits im Deutschen Bundestag beschlossen. Nach Zustimmung des Bundesrates soll es zum 1. August 2024 in Kraft treten. Die DIHK hatte zum Referentenentwurf des BVaDiG im Dezember 2023 ausführlich Stellung bezogen: DIHK-Stellungnahme Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz

Was ist mit Berufsvalidierung gemeint?

Berufsvalidierung ist ein Verfahren, mit dem berufserfahrene Menschen ohne Abschluss ihre Berufskompetenzen anhand eines anerkannten Standards bewerten lassen können. Der Standard für die Berufsvalidierung ist die Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufs.

Für Fortbildungsabschlüsse, insbesondere für die Meisterqualifikation, gibt es keine Berufsvalidierung.

Durch die Validierung kann man ein öffentliches Zertifikat erhalten. Das Zertifikat weist aus, inwieweit die beruflichen Erfahrungen zu einer mit Ausbildungsberufen vergleichbaren beruflichen Handlungsfähigkeit geführt haben. Je nach Erfolg im Verfahren wird eine vollständige oder nur eine überwiegende Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit attestiert. Das Zertifikat wird durch eine IHK ausgestellt.

Wer kann ein Validierungsverfahren beantragen?

Beschäftigte, die jahrelang im Betrieb tätig waren und mindestens 25 Jahre alt sind, sind die Zielgruppe für die Berufsvalidierungsverfahren. Diese Personen müssen im Betrieb breit und umfassend eingesetzt worden sein.

Teilnahmevoraussetzungen

  • Mindestalter: 25 Jahre.
  • Einschlägige Berufserfahrung (mindestens das 1,5-fache der Regelausbildungszeit).
Das Validierungsverfahren ist eine hoheitliche, gebührenpflichtige Leistung der IHK Nord Westfalen.

Was sind die Vorteile eines Validierungsverfahren?

Mit dem Validierungsverfahren erhalten berufserfahrene Personen, die keinen formalen Nachweis (z. B. ein Prüfungszeugnis) über ihr Können besitzen (beispielsweise Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger sowie Menschen ohne Berufsabschluss) die Möglichkeit, ihre berufsrelevanten Kompetenzen validieren zu lassen. Es wird bewertet, ob diese Kompetenzen vollständig oder teilweise gleichwertig mit einem formalen Berufsabschluss sind. Auf Basis der Bewertung wird ein Validierungszertifikat von der Industrie- und Handelskammer ausgestellt.

Das Validierungszertifikat der IHK kann bspw. Arbeitssuchende im ‎Bewerbungsprozess unterstützen und die ‎Chancen auf eine neue Beschäftigung erhöhen. Es kann ‎aber auch für Selbstständige hilfreich sein, die ‎wieder in ein Angestelltenverhältnis wechseln möchten oder ‎einen objektiven Nachweis über ihr Können benötigen‎. Beschäftigte erhalten durch das Zertifikat eine Bescheinigung ihres Könnens, welche über bloße Arbeitszeugnisse hinausreicht.

Arbeitgeber erhalten durch die Validierung der Fähigkeiten ihrer Mitarbeitenden ohne passenden Berufsabschluss einen objektiven Überblick und konkrete Aussagen über deren Berufskompetenzen und deren Passfähigkeit zu gesuchten Profilen.