Fachkräftesicherung

Teilqualifizierung

Teilqualifizierungen bieten die Chance, einen Beruf in Theorie und Praxis schrittweise zu erlernen und am Ende sogar einen Berufsabschluss komplett nachzuholen. Sie sind kürzere Bildungseinheiten, die aus anerkannten Ausbildungsberufen abgeleitet werden. Das hat den Vorteil, dass die Inhalte aktuell und am Arbeitsmarkt gefragt sind.
Teilqualifikationen
Sind alle Module der Teilqualifizierung absolviert, schließt sich die erfolgreiche Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) an.

Die Zielgruppe

Insbesondere Erwachsene, die aus unterschiedlichen Gründen keine Umschulung absolvieren können und deren Berufserfahrung noch nicht ausreichend für die Zulassung als sogenannter „Externer“ zur IHK-Abschlussprüfung ist. Des weiteren sind sie über 25 Jahre alt und haben keinen oder einen veralteten Berufsabschluss ohne Beschäftigungsmöglichkeiten. Die Qualifizierung kann begleitend zu einer Beschäftigung oder in Vollzeit mit begleitenden betrieblichen Praktika erfolgen.

Ansprechpersonen für Interessenten, die an Teilqualifizierungen teilnehmen möchten, sind ihre Jobcenter oder Arbeitsagenturen.

Die IHK Nord Westfalen

  • stimmt mit Bildungsdienstleistern und Betrieben Teilqualifizierungsvorhaben ab,
  • führt die Kompetenzfeststellung der Absolventen durch – ein Test zur Überprüfung der erlernten Theorie und Praxis,
  • vergibt nach der erfolgreicher Kompetenzfeststellung ein IHK-Zertifikat und
  • lässt erfolgreiche Teilnehmer an Teilqualifizierungen extern zur Prüfung in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen zu.
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© IHK Nord Westfalen
Das nord-westfälische Qualifizierungskonzept „Erfolg in Schritten“ eröffnet Menschen ab 25 Jahren die Chance, über Teilqualifizierungsmodule in mehreren Schritten einen Beruf zu erlernen – bis zur erfolgreichen Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer. Angesprochen sind Menschen, die bereits länger arbeitslos, Beschäftigte, die wegen einer fehlenden Ausbildung von Arbeitslosigkeit bedroht sind sowie geringqualifizierte Arbeitnehmende in ungekündigter Beschäftigung.