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Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts
Die Bundesregierung hat am 26. Juni 2024 einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Schiedsverfahrens beschlossen. Mit dem neuen Gesetzentwurf sollen die Rahmenbedingungen für Schiedsverfahren an die Anforderungen der digitalen und globalisierten Wirtschaft angepasst werden.
Eine der zentralen Neuerungen: Schiedsvereinbarungen können künftig wieder formlos abgeschlossen werden – eine Erleichterung für Unternehmen, die rasche Entscheidungen benötigen. Lediglich bei Verbrauchern bleiben Formvorschriften bestehen. Auch mündliche Verhandlungen sollen in Zukunft flexibler gestaltet werden können, indem sie per Videokonferenz abgehalten werden.
Eine weitere wegweisende Änderung betrifft die Veröffentlichung von Schiedssprüchen. Diese dürfen nun publik gemacht werden, sofern die beteiligten Parteien nicht aktiv widersprechen. Dies könnte für mehr Transparenz und Vertrauen in die Schiedsgerichtsbarkeit sorgen.
Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, Verfahren und Dokumente in englischer Sprache abzuwickeln. Dies ist besonders relevant für internationale Unternehmen und wird durch die parallele Einführung von Commercial Courts, die vollständig auf Englisch arbeiten können, noch verstärkt. Damit spart die Wirtschaft nicht nur Kosten, sondern beschleunigt auch die Prozesse erheblich.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Bekämpfung von Korruption: Schiedssprüche, die schwerwiegende Mängel wie Bestechung aufweisen, können künftig aufgehoben werden.
Diese Reformen werden von der Wirtschaft bereits begrüßt. Besonders der neu gegründete Schiedsgerichtshof der DIHK, der noch in diesem Jahr seine Arbeit aufnehmen wird, dürfte der mittelständischen Wirtschaft mit schnellen und effizienten Verfahren entgegenkommen.
Mit diesen Maßnahmen setzt Deutschland ein starkes Signal: Der Standort soll nicht nur wettbewerbsfähig bleiben, sondern im globalen Wettbewerb um die besten Rahmenbedingungen für Streitbeilegung weiter an Bedeutung gewinnen.
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Redaktion Wirtschaftsspiegel