Praxis & Ratgeber

Energieeffizienzgesetz: Weniger Bürokratie für kleine Abwärmemengen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat das Merkblatt zur Nutzung der Abwärmeplattform angepasst. Künftig sind kleinere Abwärmemengen von der Meldepflicht befreit.
Anlagen, die weniger als 200 MWh Abwärme pro Jahr oder unter 1500 Betriebsstunden aufweisen, müssen keine Daten melden. Auch Temperaturen unter 25°C fallen unter diese Ausnahmen. Diese Änderungen reduzieren den bürokratischen Aufwand für Betriebe mit geringem Abwärmepotenzial. Die Meldepflicht auf der Plattform für Abwärme erstreckt sich ausschließlich auf Abwärmepotentiale, nicht auf genutzte Abwärmequellen.
Das Merkblatt sowie weitere Infos rund ums Thema Abwärme stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf seiner Website bereit.