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Neue EU-Verordnung zur Produktsicherheit ab Dezember 2024
Durch die neue Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 kommen ab dem 13. Dezember 2024 neue Pflichten auf die Unternehmen zu, wenn fehlerhafte Produkte wieder vom Markt genommen werden.
Im Falle eines Produktrückrufs sind Unternehmen verpflichtet, dem Verbraucher mindestens zwei der folgenden drei Abhilfen anzubieten:
- Kostenfreie Reparatur des Produkts zur Beseitigung des Rückruf auslösenden Defekts,
- Ersatz durch ein sicheres typgleiches Produkt mit mindestens gleichem Wert und derselben Qualität,
- Erstattung des vollständigen Werts des Produkts, unabhängig vom Zeitpunkt des Kaufs und des Rückrufs.
Der Verbraucher soll stets den Anspruch auf Erstattung des Werts des Produkts haben, wenn eine Reparatur oder ein Ersatz des betroffenen Produkts nicht innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten abgeschlossen werden kann. Nur in Ausnahmefällen soll die Abhilfe mittels einer vom Verbraucher selbst durchgeführten Reparatur erlaubt sein. Zudem hat das Unternehmen zum Beispiel für den Versand oder Transport des Produktes zu sorgen.
Wegen der Verbraucherfreundlichkeit dieser Regelung für Verbraucher ist künftig von zahlreichen Inanspruchnahmen auszugehen. Diese bestehen neben gewährleistungsrechtlichen Ansprüchen und Rechten des Verbrauchers als Käufer. Für die Unternehmen, insbesondere die Hersteller und Importeure, bedeuten die Neuregelungen erhebliche wirtschaftliche Belastungen und Risiken. Die Unternehmen sollten sich bestmöglich auf dieses Szenario vorbereiten und sich insbesondere durch eine Überprüfung ihres Versicherungsschutzes und ergänzende vertragliche Regelungen auf diese neue Verordnung einstellen.
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Redaktion Wirtschaftsspiegel