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FAQ: Arbeitszeitkonten bei Minijobbern
Ein Arbeitszeitkonto bietet eine wertvolle Möglichkeit, die Arbeitszeiten im Minijob flexibel zu gestalten. Für Arbeitgeber und Minijobber bringt es gleichermaßen Vorteile: Unternehmen können besser auf wechselnde Arbeitsanforderungen reagieren und Beschäftigte profitieren von flexiblen Arbeitszeiten. Das FAQ liefert Antworten zu allen wichtigen Fragen.
Was ist ein Arbeitszeitkonto?
Ein Arbeitszeitkonto ermöglicht es, die Arbeitszeiten flexibel zu gestalten. Ähnlich wie ein Stundenzettel erfasst es alle geleisteten Arbeitsstunden eines Mitarbeiters, wobei sowohl Plus- als auch Minusstunden berücksichtigt werden. Diese Flexibilität ist nicht nur für Vollzeit- und Teilzeitkräfte, sondern auch für Minijobber interessant.
Warum ein Arbeitszeitkonto führen?
Für Arbeitgeber bietet ein Arbeitszeitkonto die Möglichkeit, Arbeitsspitzen abzufangen und Personalengpässe auszugleichen. Minijobber können durch ein Arbeitszeitkonto ihre Arbeitszeit flexibler gestalten und Arbeitsstunden ansammeln oder abbauen.
Voraussetzungen und vertragliche Regelungen
Ein Arbeitszeitkonto setzt eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Minijobber voraus. Diese Vereinbarung kann im Arbeitsvertrag festgehalten werden und muss einen festen monatlichen Verdienst festlegen. Dieser darf im Durchschnitt 538 Euro pro Monat nicht überschreiten, was einem Jahresverdienst von maximal 6.456 Euro entspricht.
Zum Beispiel: Bei einem Stundenlohn von 13,45 Euro darf ein Minijobber maximal 480 Stunden im Jahr arbeiten (6.456 : 13,45 = 480).
Aufbau und Abbau von Zeitguthaben
Der monatliche Verdienst bildet die Grundlage des Arbeitszeitkontos. Die Arbeitsstunden können über das Jahr verteilt flexibel gestaltet werden. Überschreitet ein Minijobber die vereinbarten Stunden in einem Monat, wird ein Zeitguthaben aufgebaut, das in ruhigeren Zeiten abgebaut werden kann. Wichtig ist, dass das Zeitguthaben innerhalb von 12 Monaten ausgeglichen wird, entweder durch reduzierte Arbeitszeit oder durch Freistellung.
Wichtige Regelungen
Einhalten der Verdienstgrenze: Der durchschnittliche monatliche Verdienst darf die Minijob-Grenze von 538 Euro nicht überschreiten. Arbeitgeber müssen dies regelmäßig überprüfen, insbesondere bei Änderungen der Beschäftigungsverhältnisse.
Mindestlohn: Auch bei einem Arbeitszeitkonto gilt der gesetzliche Mindestlohn. Minijobber haben Anspruch darauf, dass für alle geleisteten Arbeitsstunden mindestens der Mindestlohn gezahlt wird.
Begrenzung der Mehrarbeitsstunden: Die Mehrarbeitsstunden dürfen monatlich 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nicht überschreiten. Sollte diese Grenze überschritten werden, müssen die zusätzlichen Stunden im selben Monat ausgezahlt werden.
Besonderheiten bei der Sozialversicherung
Die Beiträge zur Sozialversicherung werden auf Basis des vereinbarten monatlichen Verdienstes berechnet, unabhängig von den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Dies erleichtert die Abrechnung für Arbeitgeber und sorgt für klare Verhältnisse.
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Redaktion Wirtschaftsspiegel