1 min
Lesezeit
Zugang einer E-Mail
Wird eine E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr innerhalb der üblichen Geschäftszeiten auf dem Mailserver des Empfängers abrufbereit zur Verfügung gestellt, ist sie dem Empfänger grundsätzlich in diesem Zeitpunkt zugegangen. Dass die E-Mail tatsächlich abgerufen und zur Kenntnis genommen wird, ist für den Zugang nicht erforderlich.
Weitere Informationen online: Bundesgerichtshof, Urteil vom 6. Oktober 2022 - VII ZR 895/21
Kontakt
Redaktion Wirtschaftsspiegel