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Moritz Husmann
Was ist Ihr Job hier, Herr Husmann?
Moritz Husmann
© Stein/IHK
Ich organisiere Prüfungen für Berufskraftfahrer und Unternehmer im Verkehrsbereich. Wer in Deutschland ein Speditionsunternehmen leiten will, wer Lkw mit Gefahrgut fährt oder aber der Gefahrgutbeauftragte in einem Unternehmen ist, muss dazu Prüfungen ablegen. Das ist gesetzlich geregelt. Der Sinn dahinter ist klar: Es geht um unser aller Sicherheit auf den Verkehrswegen. Die IHKs sind hier auch die Aufsichtsbehörde für Schulungsveranstalter, ähnlich wie die Bezirksregierung das für allgemeinbildende Schulen ist.
Die Industrie- und Handelskammer fördert die gewerbliche Wirtschaft in der Emscher-Lippe- Region und im Münsterland, vertritt deren Gesamtinteresse gegenüber dem Staat und der Politik und erledigt anstelle des Staates hoheitliche Verwaltungsaufgaben, so regelt es das IHK-Gesetz. Aber was heißt das konkret? Woran arbeiten die rund 200 Mitarbeiter der IHK Nord Westfalen in Münster, Gelsenkirchen und Bocholt? – In den nächsten Ausgaben des Wirtschaftsspiegels wird je ein Kollege oder eine Kollegin aus dem eigenen Arbeitsbereich berichten. Moritz Husmann arbeitet seit April 2015 bei der IHK Nord Westfalen. Er ist Wirtschaftsingenieur und war zuvor im Logistiksektor mit Schwerpunkt Schiene und Seeverkehr tätig. Zusammen mit ihm organisieren Sarah Niemann (Berufskraftfahrer) und Karin Schmitz (Gefahrgut) die Prüfungen.
Wie viele „Prüflinge“ sind das jedes Jahr?
Das „Massengeschäft“ sind die Gefahrgutfahrer-Prüfungen mit bis zu 1900 Teilnehmern jährlich und die Berufskraftfahrer-Prüfungen mit bis zu 1500. Der große Unterschied: Von den Berufskraftfahrern, auch BKF genannt, bestehen durchschnittlich 95 Prozent und mehr ihre Prüfung. Bei dem Gefahrgutfahrer-Basiskurs fallen auch mal bis zu 50 Prozent durch. Hier fehlen vielen Teilnehmern oft noch die ausreichenden Deutschkenntnisse für die sehr speziellen Anforderungen. Wenn die erst einmal ein paar Jahre Lkw fahren würden und sich dann für den Gefahrguttransport qualifizieren, wäre es bestimmt für manchen einfacher. Theoretisch könnte ein hier lebender Pole aber auch seine Gefahrgutfahrerprüfung in Polen ablegen – auf polnisch natürlich. Die BKF-Prüfung muss ich dagegen dort ablegen, wo ich wohne.
Und dann gibt es noch die „kleineren“ Prüfungen, wie Sie sie nennen?
Ja, das sind die Gefahrgutbeauftragtenprüfungen und die Fachkundeprüfungen für die Verkehrsunternehmer. Die Fachkundeprüfungen sind wesentlich aufwendigere Prüfungen, aber es sind nicht so viele. Etwa 180 bis 200 Prüflinge werden von uns jährlich an fünf bis sechs Prüfungsterminen geprüft. Seine Fachkunde muss nachweisen, wer Verkehrsleiter in einem Speditionsunternehmen oder Omnibusbetrieb ist. Das kann, muss aber nicht der Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin sein. Anders als für die Berufskraftfahrer und Gefahrgutfahrer ist für die Verkehrsleiter eine vorhergehende Schulung keine Pflicht. Derzeit fallen bis zu 60 Prozent durch, das ist schon erschreckend. Die Schwierigkeit ist hier nicht die Thementiefe, sondern die Themenbreite.
Gibt es noch weitere Aufgaben?
Für die IHKn in NRW bin ich aktuell in den Bundesarbeitskreisen für Gefahrgut, Berufskraftfahrer und Fachkunde tätig. Denn das ist ein wichtiger Teil der IHK-Arbeit: Die IHKs beraten auf den verschiedenen Ebenen, von Politik über Bundes- und Landesministerien bis zu Straßenverkehrsbehörden und der Bezirksregierung, und arbeiten mit an der Erstellung von Verordnungen und Gesetzen. Ein großes Problem in unserem Bereich, über das viel beraten wird, ist der Fahrermangel. Dass zu wenig Menschen als Lkw-Fahrer arbeiten wollen, hat viele Gründe. Das hat mit der Wertschätzung des Fahrerberufs, den Zuständen an den Raststätten und an den Laderampen zu tun.
Rechtliche Grundlagen:
In allen Güterkraftsverkehrs- und Omnibusunternehmen ist es Pflicht, einen Verkehrsleiter zu benennen. Dieser Fachleiter muss seine fachliche Eignung nachweisen laut Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr.
Alle Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasserfahrzeugen beteiligt und denen Pflichten und Verantwortlichkeiten zugewiesen sind, unterliegen der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV). Diese Unternehmen müssen, sofern kein Befreiungstatbestand gemäß GbV vorliegt, einen Sicherheitsberater (=Gefahrgutbeauftragter) bestellen. Die Prüfung muss alle fünf Jahre erneuert werden.
Gefahrgutbeauftragte Schulung und Prüfung
Fahrzeugführer, die gefährliche Güter auf der Straße transportieren, müssen gem. 8.2 „Accord relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route“ (ADR) im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein. Die ADR-Karte ist fünf Jahre gültig. Danach muss der Fahrer eine Auffrischungsschulung und – prüfung absolvieren.
Gefahrgutfahrer - Schulung und Prüfung
In allen Güterkraftsverkehrs- und Omnibusunternehmen ist es Pflicht, einen Verkehrsleiter zu benennen. Dieser Fachleiter muss seine fachliche Eignung nachweisen laut Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr.
Alle Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasserfahrzeugen beteiligt und denen Pflichten und Verantwortlichkeiten zugewiesen sind, unterliegen der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV). Diese Unternehmen müssen, sofern kein Befreiungstatbestand gemäß GbV vorliegt, einen Sicherheitsberater (=Gefahrgutbeauftragter) bestellen. Die Prüfung muss alle fünf Jahre erneuert werden.
Gefahrgutbeauftragte Schulung und Prüfung
Fahrzeugführer, die gefährliche Güter auf der Straße transportieren, müssen gem. 8.2 „Accord relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route“ (ADR) im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein. Die ADR-Karte ist fünf Jahre gültig. Danach muss der Fahrer eine Auffrischungsschulung und – prüfung absolvieren.
Gefahrgutfahrer - Schulung und Prüfung
Kontakt
Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen
Sentmaringer Weg 61
48151 Münster
Telefon: 0251 707-0
Telefax: 0251 707-368
E-Mail: infocenter@ihk-nordwestfalen.de
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