Gefahrguttransport

Gefahrgutfahrer – Schulung und Prüfung

Erwerb der ADR-Bescheinigung

Fahrzeugführer, die gefährliche Güter auf der Straße transportieren, müssen gem. 8.2 „Accord relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route“ (ADR) im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein. Die ADR-Bescheinigung wird von der Industrie- und Handelskammer ausgestellt, sofern der Fahrer an einer anerkannten Schulung teilgenommen und eine Prüfung bestanden hat.
Die ADR-Bescheinigung hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Das Prüfungsdatum des Basiskurses ist Grundlage für die Berechnung der fünfjährigen Gültigkeit der ADR-Bescheinigung. Vor Ablauf der Gültigkeit muss der Fahrzeugführer eine Auffrischungsschulung und –prüfung erfolgreich absolvieren, danach wird die ADR-Bescheinigung um weitere fünf Jahre verlängert. Wird diese Bedingung nicht erfüllt, muss der Fahrer, wenn er weiterhin Gefahrgut transportieren möchte, die umfangreichere und damit kostenintensivere Erstschulung erneut absolvieren.
Die Prüfungen werden von den Industrie- und Handelskammern durchgeführt. Die Prüfung darf einmalig bei der IHK Nord Westfalen (nicht beim Veranstalter) wiederholt werden. Sollte die Prüfung auch beim zweiten Mal nicht bestanden werden, muss der Fahrer erneut eine Schulung besuchen.

Anerkannte Schulung

Das ADR sieht für die Gefahrgutfahrer eine kursbezogene und anerkannte Schulung vor. Jeder Gefahrgutfahrer, der eine ADR-Bescheinigung benötigt, muss den sogenannten Basiskurs absolvieren. Spezialwissen wird in den Aufbaukursen „Tank“, „Klasse 1“ und „Klasse 7“ vermittelt. Umfang und Inhalt der einzelnen Kurse werden in Deutschland durch die vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag herausgegebenen Kurspläne festgelegt. Diese Kurspläne sind für die Ausbildung der Gefahrgutfahrer verbindlich. Damit ist die Basis für eine einheitliche Ausbildung der Gefahrgutfahrer in Deutschland geschaffen. Die Kurspläne werden alle zwei Jahre (Änderungsrhythmus des ADR) aktualisiert.
Nach Teilnahme an der Schulung und erfolgreichem Ablegen der Prüfung für den Basiskurs erhält der Teilnehmer die ADR-Bescheinigung.
Liste der Veranstalter, die anerkannte Schulungen zum Erwerb der ADR-Bescheinigung im Bezirk der IHK Nord Westfalen anbieten dürfen:
A & S Intensivfahrschule GmbH
Uhlandstr. 21
46397 Bocholt
Telefon: 02871 354100
E-Mail: info@as-intensivfahrschule.de
Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Auffrischungsschulung
Aus- und Weiterbildungszentrum für Verkehrsberufe
Echelmeyer und Schöttmer GbR
Am Mariannenschacht 75
49479 Ibbenbüren
Telefon: 05451 5021861
E-Mail: info@awz-online.com
Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Auffrischungsschulung
Dachser SE
Logistikzentrum Rheine
Bonifatiusstr. 415
48432 Rheine
Telefon: 05971 9960
E-Mail: dachser.rheine@dachser.com
Basiskurs, Auffrischungsschulung
DEKRA Akademie GmbH
An der Hansalinie 19
48163 Münster
Telefon: 0251 787594
E-Mail: muenster.akademie@dekra.com
Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Auffrischungsschulung
DEKRA Akademie GmbH
Magdeburger Straße 16 a
45881 Gelsenkirchen
Telefon: 0209 982610
E-Mail: gelsenkirchen.akademie@dekra.com
Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Aufbaukurs Klasse 1, Aufbaukurs Klasse 7, Auffrischungsschulung
DEULA Westfalen-Lippe GmbH
Dr.-Rau-Allee 71
48231 Warendorf
Telefon: 02581 63580
E-Mail: info@deula-waf.de
Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Auffrischungsschulung
Fahrschule Arnold GmbH & Co. KG
Hemelter Straße 84
48429 Rheine
Telefon: 05971 71657
E-Mail: claus@fahrschule-arnold.info
Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Auffrischungsschulung
Fahrschule Hans-Wilhelm Hövener
Am Hilteken 13
46397 Bocholt
Telefon: 02871 33500
E-Mail: info@hoevener.com
Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Aufbaukurs Klasse 1, Aufbaukurs Klasse 7, Auffrischungsschulung
Fahrschule Strothmann GmbH
Dorstener Str. 8
46348 Raesfeld
Telefon: 02865 8888
E-Mail: info@fahrschule-strothmann.de
Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Auffrischungsschulung
FAR-Fahrschule GmbH
Freiligrathstr. 30 – 38
45881 Gelsenkirchen
Telefon: 0209 51957590
E-Mail: info@far-fahrschule.de
Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Auffrischungsschulung
Fahrschulzentrum NRWeST
Gottlieb-Daimler-Str. 2
46282 Dorsten
Telefon: 02362 27943
E-Mail: info@fahrschulzentrumnrwest.de
Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Auffrischungsschulung
KAZ Kompetenz Ausbildungszentrum in NRW GmbH
Gelsenkirchen
Zechenstr. 34
45884 Gelsenkirchen
Telefon: 0209 88031113
E-Mail: info@kaz-nrw.de
Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Auffrischungsschulung
Kolping Bildung Deutschland gGmbh
Kölner Str. 18
45661 Recklinghausen
Telefon: 02391 96060312
E-Mail: angelika.kessel@kolping-bildung-deutschland.de
Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Auffrischungsschulung
Norbert Teriete GmbH & Co.KG
Gustav-Becker-Straße 9
46397 Bocholt
Telefon: 02871 12584
E-Mail: info@schulungstreffpunkt.de
Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Auffrischungsschulung
RuF GmbH
Haferlandweg 8
48155 Münster
Telefon: 0251 6061-240
E-Mail: ruf@svg-ms.com
Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Auffrischungsschulung
SBH West GmbH
Dickampstr. 5
45879 Gelsenkirchen
Telefon 0209 94705137
E-Mail: info-gelsenkirchen@sbh-west.de
Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Auffrischungsschulung
VAM Verkehrsakademie Münsterland GmbH
Bahnhofstr. 14 - 16
49477 Ibbenbüren
Telefon: 05451 5458940
E-Mail: info@va-muensterland.de
Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Auffrischungsschulung
VIM Verkehrsinstitut Münster GmbH
Sessendrupweg 60
48161 Münster
Telefon: 02533 93555-0
E-Mail: info@vim-muenster.de
Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Auffrischungsschulung
Verkehrsinstitut Rhein-Ruhr GmbH
Cranger Straße 11
45661 Recklinghausen
Telefon: 02361 9072500
E-Mail: info@vi-rhein-ruhr.de
Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Auffrischungsschulung

Gebühren ab 01.01.2025

Für die Anerkennung der Schulungen und Durchführung der Prüfungen werden folgende Gebühren gem. Gebührentarif der IHK Nord Westfalen erhoben:
Auszug aus dem Gebührentarif der IHK Nord Westfalen
IV. Sachkundeprüfungen und Unterrichtungsverfahren

Prüfungsgebühren

4.4 Durchführung von Prüfungen und Ausstellung der ADR-Schulungsbescheinigung
4.4.1 Prüfung (auch Wiederholungsprüfung) 57,00 Euro
4.4.1.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung 23,00 Euro
4.4.1.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt 26,00 Euro
4.4.1.3 Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung 43,00 Euro
4.5 Ausstellung der Ersatzbescheinigung ADR (Ersatzkarte)
4.5 Ausstellung der Ersatzbescheinigung ADR (Ersatzkarte) 42,00 Euro

Anerkennungsgebühren (Schulungsveranstalter)

4.1 Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung zur Durchführung von Schulungen
4.1.1 1. Kurs (z.B. Anerkennung als Schulungsveranstalter Basiskurs) 554,00 Euro
4.1.2 - jeder weiterer Kurs 225,00 Euro
4.2 Bearbeitung von Anträgen auf Erneuerung der Anerkennung
4.2.1 1. Kurs 246,00 Euro
4.2.2 - jeder weitere Kurs 109,00 Euro
4.3 Zustimmungsbedürftige Änderungen nach Anerkennung eines Lehrgangs jeweils
4.3.1 - für einen weiteren Schulungsraum bzw. für Änderungen des Schulungsraumes 269,00 Euro
4.3.2 - für einen weiteren Referenten, für den bereits die Zustimmung durch die IHK vorliegt 87,00 Euro
4.3.3 - für einen Referenten für den noch keine Zustimmung durch die IHK vorliegt 416,00 Euro

Gebühren bis 31.12.2024

Für die Anerkennung der Schulungen und Durchführung der Prüfungen werden folgende Gebühren gem. Gebührentarif der IHK Nord Westfalen erhoben:
Auszug aus dem Gebührentarif der IHK Nord Westfalen
IV. Sachkundeprüfungen und Unterrichtungsverfahren
Ziffer 4. Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern
4.1 Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung zur Durchführung von Schulungen
4.1.1 1. Kurs 636,00 Euro
4.1.2 je weiterer Kurs 359,00 Euro
4.2 Bearbeitung von Anträgen auf Wiedererteilung der Anerkennung zur Durchführung von Schulungen
4.2.1 1. Kurs 184,00 Euro
4.2.2 je weiterer Kurs 89,00 Euro
4.3 Zustimmungsbedürftige Änderungen nach Anerkennung eines Lehrgangs jeweils
4.3.1 für einen weiteren Schulungsraum bzw. für Änderungen des Schulungsraumes 174,00 Euro
4.3.2 für einen weiteren Referenten, für den bereits die Zustimmung durch die IHK vorliegt 60,00 Euro
4.3.3 für andere Änderungen, insbesondere für einen weiteren Referenten für den noch keine Zustimmung durch die IHK vorliegt 203,00 Euro
4.3.4 für andere Änderungen 100,00 bis 200,00 Euro
4.4 Durchführung von Prüfungen und Ausstellung der ADR-Schulungsbescheinigung
4.4.1 Prüfung „Basiskurs“ und „Auffrischung“ 60,00 Euro
4.4.2 jede Prüfung nach einem Aufbaukurs 44,00 Euro
4.4.3 Wiederholungsprüfung 44,00 Euro
4.5 Stornogebühren
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 % der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 50 % der fälligen Gebühr erhoben. Bei Nichtteilnahme an der Prüfung werden 75 % der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor dem Anmeldeschluss werden keine Stornogebühren erhoben.
4.6 Ausstellung der Ersatzbescheinigung 35,00 Euro