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Carnet A.T.A. wird digital
Bisher mussten die Unternehmen die Antragsformulare bei der IHK einreichen. Diese Wege entfallen jetzt mit der Onlineanmeldung. Die Carnets bieten im Auslandsgeschäft einige Vorteile. Durch die Nutzung entfällt die Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Abgaben in den Einfuhr- beziehungsweise Durchfuhrländern.
Durchschnittlich verlangen die Zollverwaltungen der verschiedensten Länder sonst zwischen 20 bis 40 Prozent des Warenwertes als Sicherheitsleistung vom Reisenden. Carnets bieten zusätzlich die Vorteile einer zügigen Grenzabfertigung bei beliebig häufiger Benutzung während der Gültigkeitsdauer von einem Jahr und den teilweisen Wegfall von sonstigen Ausfuhrdokumenten. Für Waren, die nur vorübergehend in Drittländer ausgeführt werden sollen - zum Beispiel Berufsausrüstung, Warenmuster oder Messe- und Ausstellungsgüter - können Unternehmen in 78 Staaten das Zollpassierscheinheft Carnet A.T.A. nutzen.
Bisher benötigten Unternehmen Formulare, mussten diese ausfüllen und bei der IHK zur Ausstellung wieder einreichen. Jetzt können Carnets online beantragt werden. Dafür registrieren sich Mitgliedsunternehmen unter www.e-ata.de, bekommen dann einen Zugang zur Webanwendung und können über eine Eingabemaske, ähnlich dem Carnetformular, alle erforderlichen Daten mitteilen. Die IHK überprüft die Angaben, kann bei Bedarf um Nachbesserung bitten und schickt das bewilligte, ausgedruckte Carnet per Post an den Antragsteller. Das Unternehmen muss das Carnet dann unterschreiben. Zuvor kann es im System den Status aller Anträge einsehen.
Die digitale Antragstellung ist der erste Schritt auf dem Weg zur vollständigen Digitalisierung. Langfristig soll das Formular in Papierform vollständig wegfallen. Einige Länder sind bereits in der Pilotphase. Zukünftig soll das digitale Carnet in Form einer App auf dem Smartphone abgewickelt werden können. QR-Codes werden dabei die zu stempelnden Dokumente ersetzen.
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Redaktion Wirtschaftsspiegel