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Wachstumschancengesetz geht in den Vermittlungsausschuss
Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss für den Entwurf des Wachstumschancengesetzes angerufen, dem der Bundestag vor einer Woche in zweiter und dritter Lesung zugestimmt hatte.
Im Fokus der Auseinandersetzung stehen die mit dem Gesetz verbundenen Steuermindereinnahmen, die insbesondere auf die Kommunen drücken. Ein Teil von 2 Milliarden Euro aus den knapp 7 Milliarden Euro Entlastungen sei für die Kommunen untragbar. Zwei Regelungen wurden bereits aus dem strittigen Gesetzentwurf herausgelöst und in das aktuelle Gesetzgebungsverfahren zum Kreditzweitmarktförderungsgesetz integriert.
Art. 77 Abs. 2 Grundgesetz sieht vor, dass auf Verlangen des Bundesrates nach Eingang des Gesetzesbeschlusses des Bundesrates „ein aus Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates für die gemeinsame Beratung von Vorlagen gebildeter Ausschuss einberufen wird.“ Dieser Vermittlungsausschuss ist ein gemeinsamer Ausschuss der Verfassungsorgane Bundestag und Bundesrat, in dem beide Häuser gleich stark vertreten sind. Der Vermittlungsausschuss ist lediglich ein parlamentarisches "Hilfsorgan", das bei umstrittenen Gesetzesvorhaben mit dem Ziel einer Einigungssuche eingeschaltet werden kann. Von diesem Recht hat der Bundesrat nun bezüglich des Wachstumschancengesetzes Gebrauch gemacht.
Nicht berücksichtigt wurde der Antrag, den ermäßigten Umsatzsteuersatz in der Gastronomie dauerhaft beizubehalten.
Weitere Informationen dazu finden Sie bei der DIHK.
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Redaktion Wirtschaftsspiegel