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Mit Promis werben - aber richtig
Testimonial-Werbung ist beliebt: Promis werben für Produkte und generieren so Aufmerksamkeit und Vertrauen. Doch rechtlich ist nicht alles erlaubt. Was Unternehmen beachten müssen, erklärt dieser Artikel.
Promis als Werbebotschafter
Testimonial-Werbung nutzt die Bekanntheit und das Image von Prominenten, um Produkte oder Dienstleistungen zu bewerben. Die Werbewirkung kann groß sein, denn viele Menschen vertrauen auf die Meinung von Promis, denen sie Sympathie oder Expertise entgegenbringen.
Rechtliche Grenzen
Auch wenn zunächst viele Vorteile wie eine erhöhte Glaubwürdigkeit und ein zusätzlich erwecktes Vertrauen ersichtlich sind, muss sich der Einsatz von Testimonial-Werbung innerhalb der rechtlichen Grenzen bewegen. Zu beachten sind vor allem:
- Werbewirkung: Unternehmen müssen sich der Werbewirkung des Promis bewusst sein. Bei Autoritätspersonen oder Experten ist besondere Vorsicht geboten, da ihre Empfehlungen starkes Vertrauen genießen. Verbraucher sollten nicht blindlings kaufen, sondern die Produktempfehlung selbst prüfen.
- Schleichwerbung: Der Werbecharakter muss klar erkennbar sein. Eine neutrale Produktempfehlung durch einen Promi ist irreführend und daher verboten.
- Gefälschte Kundenbewertungen: Unternehmen dürfen keine erfundenen oder gekauften Bewertungen veröffentlichen.
- Einwilligung des Promis: Der Promi muss der Werbung zustimmen.
Verstöße und Konsequenzen
Verstöße gegen diese Regeln können teuer werden. Verbraucher können Schadensersatz verlangen, wenn sie durch irreführende Werbung geschädigt wurden. Unternehmen drohen Abmahnungen und Unterlassungsansprüche.
Fazit
Testimonial-Werbung ist ein effektives Marketinginstrument, aber Unternehmen müssen die rechtlichen Grenzen beachten. Nur so bleibt die Werbung fair und transparent für die Verbraucher.
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Redaktion Wirtschaftsspiegel