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Mehrweg für Take away
Ab dem 1. Januar 2023 sind größere Gastronomiebetriebe, Lieferdienste und einzelne Händler dazu verpflichtet, auch Mehrwegbehältnisse als Alternative zu Einwegbehältern für Speisen und Getränke zum Mitnehmen und bei Außer-Haus-Verkäufen anzubieten.
Welche Betriebe und Produkte genau betroffen sind und was bei der Einführung von Mehrwegalternativen zu beachten ist, hat die IHK sowohl in einem Merkblatt als auch auf ihrer Homepage zusammengefasst.
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Redaktion Wirtschaftsspiegel