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Klug handeln bei Beleidigungen in Chats und Diebstahl im Betrieb
Der Einladung des Unternehmerverbandes und der IHK Nord Westfalen waren 25 Führungskräfte aus dem Kreis Borken gefolgt. Sie nahmen an der Veranstaltung „Arbeitsrecht für die Praxis“ teil. Rechtsanwalt Peter Wieseler warnte vor überstürzten Kündigungen, selbst bei Beleidigungen in WhatsApp-Chats.
Luden zu „Arbeitsrecht für die Praxis“ ein (v. l.): Sven Wolf (IHK Nord Westfalen), Jennifer Middelkamp, Peter Wieseler und Martin Jonetzko (alle drei (Unternehmerverband).
© IHK Nord Westfalen
Trotz Diebstahl von Betriebseigentum, tätlichen Angriffen und Arbeitsverweigerung seien außerordentliche Kündigungen heikel und erforderten eine genaue Einzelfallbetrachtung. Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgeichts zu abfälligen Äußerungen in einer Chat-Gruppe wurde diskutiert. Wieseler betonte hohe Hürden für Arbeitgeber, darunter Betriebsratsanhörung, Beweispflicht und oft erforderliche Abmahnung. Er empfahl alternative Wege wie Aufhebungsverträge. Die Teilnehmer erhielten praxisnahe Tipps für den Umgang mit arbeitsrechtlichen Herausforderungen.
Im Terminkalender der IHK Nord Westfalen finden Sie alle kommenden Veranstaltungen.
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Redaktion Wirtschaftsspiegel