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Wann verjährt Resturlaub?
Einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von vier Wochen im Kalenderjahr haben Arbeitnehmer in Deutschland nach Paragraf 7 Abs.3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Dieser Anspruch verfällt in der Regel am Jahresende, sofern der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtzeitig über den Verfall des Urlaubs informiert hat. Kommt der Arbeitgeber seinen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht nach, werden die nicht genommenen Urlaubstage auf den Urlaubsanspruch des Folgejahres angerechnet. In einem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun klargestellt, dass nicht verbrauchte Urlaubsansprüche, selbst wenn sie über Jahre hinweg bestehen, nicht der Verjährung nach den nationalen Verjährungsvorschriften der EU-Staaten unterliegen.
Mehr dazu gibt es online: Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 22. September 2022, C-120/21
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Redaktion Wirtschaftsspiegel