Praxis & Ratgeber

Zuschüsse für Investitionen in Emscher-Lippe

Unternehmen können bis zu 50 Prozent Zuschüsse aus dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes (RWP) beantragen, wenn sie Investitionen in der Emscher-Lippe-Region tätigen.
Die neuen Förderbedingungen ab 1. Juli sehen nun nicht mehr zwingend den Aufbau von Dauerarbeitsplätzen vor. Optional können Investitionen gefördert werden, wenn deren Höhe in einem bestimmten Verhältnis zu den Abschreibungen der vergangenen Geschäftsjahre liegen. Gefördert werden zudem Investitionsvorhaben zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft.
Besonders kleine und mittlere Unternehmen können von der Förderung profitieren, wenn sie zum Beispiel in die Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte investieren. Auch Gründer oder Unternehmensnachfolger können Förderzuschüsse erhalten: So ist der erstmalige Erwerb oder die Errichtung eigener Räumlichkeiten in der Gründungsphase förderfähig, ebenso wie die Übernahme einer von der Schließung bedrohten Betriebsstätte durch fremde Dritte, zum Beispiel wenn die bisherige Inhaberin oder der bisherige Inhaber alters- oder krankheitsbedingt ausscheidet.
Allein 2022 konnten durch RWP-Anträge, die von IHK-Förderexperten durch Beratungen oder fachlichen Stellungnahmen begleitet wurden, Investitionen in einer Gesamthöhe von 31 Millionen Euro angeschoben werden. Diese Vorhaben werden bei der Umsetzung mit Zuschüssen von über sieben Millionen Euro unterstützt.
Einzelne Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen. Dazu gehören unter anderem der stationäre Einzelhandel, der Handel und die Reparatur von Kraftfahrzeugen, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen und das Bau- und Ausbaugewerbe.
Über die Eckpunkte der Förderung hatte die NRW.BANK bereits am 25. Juli 150 Teilnehmer in einer Online-Veranstaltung informiert, die von der IHK Nord Westfalen federführend in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer Münster sowie den Wirtschaftsförderungen des Kreises Recklinghausen und der Städte Gelsenkirchen und Bottrop organisiert wurde.
Individuelle Einzelberatungen zur RWP-Förderung bietet die IHK Nord Westfalen ihren Mitgliedern im Rahmen monatlicher Finanzierungsprechtage oder nach Vereinbarung an, zum Teil unter Einbeziehung der Förderexperten der NRW.BANK.
Ansprechpartner bei der IHK Nord Westfalen ist Andreas Mümken, Tel. 0209 388 614, E-Mail: andreas.muemken@ihk-nordwestfalen.de