IHK bittet um Stellungnahme

Bundesnetzagentur plant Kostenabwälzung

Stromverteilnetze, die besonders vom Ausbau der erneuerbaren Energien betroffen sind, sollen zukünftig einen Sonderrabatt erhalten. Die Bundesnetzagentur plant, den Rabatt über eine Aufteilung der Kosten auf alle Netzkundinnen und Netzkunden bundesweit zu finanzieren.
Hinweisschild der Bundesnetzagentur
© nmann77/AdobeStock
Die Bundesnetzagentur hat dazu ein Eckpunktepapier zur Verteilung der Mehrkosten aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien veröffentlicht. Hierzu soll ein bestehender Mechanismus über die sogenannte Paragraf 19-Umlage angewendet werden. Konkret würde sich die Umlage für das Jahr 2024 von 0,4 Cent pro Kilowattstunde auf 0,64 Cent erhöhen. Für Unternehmen mit einem Jahresstromverbrauch von über 1 Gigawattstunde und für das produzierende Gewerbe mit Stromkosten von mehr als vier Prozent des Jahresumsatzes gelten wie bislang Sonderregelungen. Hier sind die Netzentgelte auf 0,05 Cent bzw. 0,025 Cent pro zusätzliche Kilowattstunde begrenzt.

Stellungnahme erbeten

Die Bundesnetzagentur gibt Betroffenen und Interessierten Gelegenheit zu einer Stellungnahme.
Die IHK Nord Westfalen bittet Sie um Zusendung Ihrer Stellungnahme bis 24. Januar 2024 an thorsten.hahn@ihk-nordwestfalen.de und gerne zusätzlich direkt an die Bundesnetzagentur. Das Eckpunktepapier und das Formblatt für Stellungnahmen finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur.