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Beschluss zur Anhebung der Schwellenwerte für Unternehmensgrößen
Der Bundestag hat am 22. Februar 2024 beschlossen, die Schwellenwerte für Unternehmensgrößen im Handelsgesetzbuch anzuheben.
© angelo.gi/AdobeStock
Die geänderten Größenmerkmale für Kleinstgenossenschaften (§ 267a Abs. 1 Satz 1 HGB n. F.) sind erstmals auf die vereinfachte Prüfung für ein Geschäftsjahr anzuwenden, das frühestens am 31. Dezember des Jahres des Inkrafttretens endet.
Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 22. März mit dem Beschluss befassen. Dann kann das Gesetz ausgefertigt und verkündet werden. Die angenommene Beschlussempfehlung ist online einzusehen.
Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 22. März mit dem Beschluss befassen. Dann kann das Gesetz ausgefertigt und verkündet werden. Die angenommene Beschlussempfehlung ist online einzusehen.
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Redaktion Wirtschaftsspiegel