Praxis & Ratgeber

Beschluss zur Anhebung der Schwellenwerte für Unternehmensgrößen

Der Bundestag hat am 22. Februar 2024 beschlossen, die Schwellenwerte für Unternehmensgrößen im Handelsgesetzbuch anzuheben.
Die höheren Schwellenwerte zur Definition der Unternehmensgrößen nach dem Handelsgesetzbuch sollen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, angewendet werden. Die Unternehmen können die höheren Schwellenwerte aber auch schon für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, nutzen.
Die geänderten Größenmerkmale für Kleinstgenossenschaften (§ 267a Abs. 1 Satz 1 HGB n. F.) sind erstmals auf die vereinfachte Prüfung für ein Geschäftsjahr anzuwenden, das frühestens am 31. Dezember des Jahres des Inkrafttretens endet.

Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 22. März mit dem Beschluss befassen. Dann kann das Gesetz ausgefertigt und verkündet werden. Die angenommene Beschlussempfehlung ist online einzusehen.