Praxis & Ratgeber

Entwaldungsfreie Lieferketten zum Schutz von Klima und Biodiversität

Am 25. Januar zeigt die DIHK in einem Webinar auf, was Unternehmer aus Deutschland durch die neue EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte beachten müssen. Die Teilnahme am Webinar „Die neue EU-Entwaldungsverordnung – Anforderungen an entwaldungsfreie Lieferketten zum Schutz von Klima und Biodiversität“ ist kostenfrei. Es findet über Microsoft Teams statt.
Die neue EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte sieht vor, dass Rohstoffe und Erzeugnisse nur dann in Verkehr gebracht, auf dem Markt bereitgestellt oder ausgeführt werden dürfen, wenn sie entwaldungs- und waldschädigungsfrei sind. Die Regelungen gelten auch für Landwirte, Waldbesitzer und Händler in der EU, sobald sie die relevanten Rohstoffe und Erzeugnisse auf dem EU-Markt bereitstellen oder exportieren.
Entwaldungs- und waldschädigungsfrei bedeutet, dass Produkte nicht auf Flächen hergestellt worden sein dürfen, auf denen seit dem 31. Dezember 2020 Entwaldung oder Waldschädigung stattgefunden hat. Zudem müssen die Rohstoffe und Erzeugnisse im Einklang stehen mit den Gesetzen des Ursprungslands und mit in der Verordnung spezifizierten, elementaren Menschenrechten produziert worden sein. Mit einer Sorgfaltserklärung müssen die Erfüllung der Sorgfaltspflicht und die Einhaltung der Verordnung bestätigt werden. Diese unternehmerischen Sorgfaltspflichten gelten für den Handel mit Soja, Ölpalme, Rindern, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz sowie daraus hergestellten, im Anhang I der Verordnung genannten Erzeugnissen.