Praxis & Ratgeber

Neue Befugnisse für das Bundeskartellamt

Die vom Bundestag beschlossene 11. GWB-Novelle (Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze) hat am 29. September 2023 den Bundesrat passiert und wird nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Das novellierte Kartellrecht gibt dem Bundeskartellamt sehr weitgehende Eingriffsinstrumente an die Hand, mit denen dieses im Anschluss an sogenannte Sektoruntersuchungen gegen festgestellte Wettbewerbsstörungen vorgehen kann. Beispielhaft nennt der Gesetzestext etwa: die Gewährung des Zugangs zu Daten, Schnittstellen, Netzen oder sonstigen Einrichtungen; Vorgaben zu Geschäftsbeziehungen, Vertragsformen oder Vertragsgestaltungen; die buchhalterische oder organisatorische Trennung von Unternehmens- oder Geschäftsbereichen. Schließlich kann als letztes Mittel die Verpflichtung auferlegt werden, Unternehmensanteile oder Vermögen zu veräußern.
Durch die 11. GWB-Novelle wird erstmals die Kompetenz für tiefe Eingriffe in die wirtschaftlichen Strukturen ganzer Wirtschaftssektoren dem alleinigen Vorbehalt des Gesetzgebers entzogen und einer unabhängigen Behörde übertragen. Wie diese mit ihren neuen Befugnissen mittel- und langfristig umgehen wird, bleibt abzuwarten.