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Hilfe beim Nachhaltigkeitsbericht
Allen Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen wollen oder müssen, hilft der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK), der nun weiter ausgebaut wird, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte.
Ab dem Jahr 2025 werden etwa 13.000 Unternehmen in Deutschland schrittweise berichtspflichtig. Hinzu kommen die Unternehmen, die Anforderungen ihrer Vertragspartner in der Wertschöpfungskette erfüllen müssen, und diejenigen, die freiwillig Nachhaltigkeitsberichte vorlegen.
Unterstützung bot ihnen der vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) konzipierte Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK). Dieser wird nun unter anderem mit einer neuen Webplattform erweitert. Dafür stellt das Bundeswirtschaftsministerium über 19 Millionen Euro über eine Laufzeit von dreieinhalb Jahren zur Verfügung.
Neben dem Aufbau einer Webplattform zur elektronischen Erstellung und Veröffentlichung der Nachhaltigkeitsberichte (bis Ende 2024) soll für die Unternehmen ein Helpdesk für inhaltliche und technische Fragen eingerichtet sowie die Unterstützung durch beispielsweise Webinare oder Leitfäden ausgebaut werden. Das unentgeltliche Angebot des Deutschen Nachhaltigkeitskodex richtet sich sowohl an bereits oder zukünftig berichtspflichtige Unternehmen wie auch an freiwillig berichtende Unternehmen, die steigenden Nachfragen zum Thema Nachhaltigkeit aktiv begegnen wollen. Hinzu kommen die gesetzlich nicht berichtspflichtigen Unternehmen, die sich jedoch Informationspflichten ihrer Vertragspartner in der Wertschöpfungskette ausgesetzt sehen. Für diese soll es ein vereinfachtes Einstiegsmodul geben, das auf dem freiwilligen KMU-Standard der EU basiert.
Bereits seit 2014 müssen börsennotierte Unternehmen von öffentlichem Interesse in der EU über ihre Nachhaltigkeit Bericht erstatten, in Deutschland betrifft das ca. 550 Unternehmen. Dies ist in der europäischen Non-Financial Reporting Directive geregelt.
Die Berichtspflicht in der EU wird durch die im Januar 2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erheblich ausgeweitet. Schrittweise steigt die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen Schätzungen zufolge EU-weit von 11.600 auf 49.000. In Deutschland sollen etwa 13.000 Unternehmen betroffen sein.
Ab dem Jahr 2025 werden die Unternehmen stufenweise berichtspflichtig und sollen ihre Nachhaltigkeitsberichte im Rahmen ihrer jährlichen Unternehmensberichte vorlegen. Zu den Kriterien innerhalb der zwölf Oberbereiche zählen beispielsweise Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt an Unternehmensstandorten, Klimaanpassungsmaßnahmen oder Programme zum Schutz der Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette. Die Berichterstattung über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten nach der EU-Lieferketten-Richtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) soll ebenfalls über die Corporate Sustainability Reporting Directive erfolgen.
Die jetzt beauftragte Weiterentwicklung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex wird von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH durchgeführt.
Bereits heute nutzen mehr als 1.200 Unternehmen den Deutschen Nachhaltigkeitskodex als Instrument für ihre Berichterstattung.
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Redaktion Wirtschaftsspiegel