Praxis & Ratgeber

Deutsche Emissionshandelsstelle übernimmt

Lange herrschte Ungewissheit, nun gibt es Klarheit: Die im Umweltbundesamt angesiedelte Deutsche Emissionshandelsstelle verantwortet das Thema CBAM in Deutschland.
Fast gleichzeitig wurden von Seiten der Europäischen Union die Standardwerte veröffentlicht, die die betroffenen Einführer für die Berechnung der entstandenen CO2-Emissionen für die ersten drei Berichte nutzen dürfen, sofern keine errechneten oder gemessenen Daten seitens der Lieferanten vorliegen.
Ab 1. Juli 2024 können die Standardwerte dann nur noch im Rahmen der „Schätzwertmethode“ für maximal 20 Prozent der gesamten grauen Emissionen von komplexen Gütern verwendet werden.
Allgemeine Infos, zum Beispiel welche Unternehmen von CBAM betroffen sind, können der Fachseite der IHK Nord Westfalen entnommen werden.