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Änderung beim Bundesdatenschutzgesetz geplant
Das Bundeskabinett hat am 7. Februar 2024 den Regierungsentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beschlossen. Das geplante Änderungsgesetz soll Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag der Ampelkoalition umsetzen und Ergebnisse aus der Evaluation des BDSG aufgreifen.
Überraschend greift der Entwurf auch die Entscheidung des EuGH C-634/21 „SCHUFA Holding (Scoring)“ auf und sieht neue Regelungen zum Scoring vor. Es wird unter anderem in § 37a RegE geregelt, dass für die Bildung von Wahrscheinlichkeitswerten beim Scoring folgende Daten nicht verwendet werden dürfen:
- Besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Artikel 9 Absatz 1 DSGVO wie die ethnische Herkunft, biometrische Daten und Gesundheitsdaten,
- der Name der betroffenen Person oder personenbezogene Daten aus ihrer Nutzung sozialer Netzwerke,
- Informationen über Zahlungseingänge und -ausgänge von Bankkonten,
- Anschriftendaten,
- Daten, die minderjährige Person betreffen.
Neben der Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Bildung von Wahrscheinlichkeitswerten werden auch noch Transparenzanforderungen gestellt.
Weitere Details zum Regierungsentwurf:
- Die Datenschutzkonferenz wird im BDSG verankert (§ 16a RegE).
Eine Regelung zur Rechtsverbindlichkeit von Beschlüssen der DSK wird nicht getroffen, da damit wegen des Verbots der Mischverwaltung verfassungsrechtliche Grenzen berührt würden. Gegenüber dem Referentenentwurf gibt es lediglich klarstellende Änderungen. - § 34a RegE schränkt das Recht auf Auskunft für Fälle ein, in denen das Interesse an der Geheimhaltung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen das Interesse der betroffenen Personen überwiegt.
- § 40a RegE soll Situationen regeln, in denen mehrere Unternehmen länderübergreifend gemeinsam Verantwortliche nach Art. 26 DSGVO sind. Mit einer Anzeige soll die alleinige Zuständigkeit bei nur einer Aufsicht herbeigeführt werden. Angeknüpft wird an den weltweiten Jahresumsatz.
Voraussichtlich wird sich der Bundesrat Mitte bis Ende März mit dem Regierungsentwurf befassen. Weitere Informationen zu dem Gesetzgebungsverfahren finden sie online.
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Redaktion Wirtschaftsspiegel