Nr. 116024
Magazin Wirtschaft

Aus Teilzeit mach Vollzeit

Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) möchten viele Teilzeitkräfte ihre Wochenarbeitszeit aufstocken. Mit entsprechenden Maßnahmen könnte das Arbeitsvolumen um das Äquivalent von 420.000 Vollzeitstellen wachsen – eine attraktive Option für Unternehmen, die qualifiziertes Personal suchen, ohne hohe Rekrutierungskosten zu tragen.

Vorteile einer internen Aufstockung: Kosten sparen und Risiko minimieren

Die Erhöhung der Arbeitszeit bestehender Mitarbeiter spart Onboarding-Kosten und minimiert das Risiko von Fehleinstellungen. Zudem haben Sie den Vorteil, dass diese Mitarbeiter bereits mit den Unternehmensprozessen vertraut sind. Eine Maßnahme, die wirtschaftlich sinnvoll ist und Mitarbeiterbindung stärkt.

Mehr Arbeitszeit ermöglichen: So motivieren Sie Ihre Belegschaft

Eine transparente Kommunikation ist entscheidend, wenn Sie Teilzeitkräfte zur Aufstockung motivieren möchten. Zeigen Sie klar, dass Mehrarbeit erwünscht ist, ohne Teilzeitarbeit zu entwerten. Identifizieren Sie in regelmäßigen Gesprächen potenzielle Hürden und Unterstützungsbedarf, um Interessierten den Weg zu erleichtern.

Diese Unterstützungsangebote können helfen

  1. Schulungen und Fortbildungen für effizienteres Arbeiten: Fördern Sie Ihre Mitarbeiter durch Weiterbildungen, die ihnen helfen, ihre Aufgaben effektiver zu organisieren – zum Beispiel durch Schulungen zu Zeitmanagement und Produktivität.
  2. Kinderbetreuung als Voraussetzung für Mehrarbeit: Unterstützen Sie Mitarbeiter mit Betreuungspflichten, etwa durch finanzielle Zuschüsse oder die Vermittlung von Betreuungseinrichtungen. Jede vierte Teilzeitkraft nennt Kinderbetreuung als Grund für die reduzierte Arbeitszeit. Das ist allerdings ein Problem, das sich „auswächst“. Besprechen Sie darum in regelmäßigen Abständen mit Eltern, ob die älter werdenden Kinder inzwischen weniger Betreuung brauchen.
  3. Angebote zur Unterstützung bei Pflegeverpflichtungen: Solche und ­weitere persönliche und ­familiäre Verpflichtungen hindern 16,6 Prozent der Teilzeitbeschäftigten an Mehrarbeit. Mit flexiblen Lösungen wie Pflegeberatung oder haushaltsnahe Dienstleistungen, ermöglichen Sie vielen Teilzeitkräften, ihre Arbeitszeit zu erhöhen. Bieten Sie also Informationen und Ressourcen an, wenn pflegebedürftige Angehörige zu betreuen sind. Als Arbeitgeber können Sie neben der Vermittlung und Koordination von Pflegediensten auch praktische Unterstützung wie Kantinenessen zum Mitnehmen oder einen Zuschuss für haushaltsnahe Dienstleistungen anbieten.
  4. Flexible Arbeitszeiten für mehr Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Flexiblere Arbeitszeiten, wie ein früherer oder späterer Arbeitsbeginn, erleichtern die Vereinbarkeit und schaffen Raum für eine höhere Wochenarbeitszeit.
  5. Mit Homeoffice Pendelzeiten reduzieren und Arbeitszeit optimieren: Die Möglichkeit, remote zu arbeiten, schafft Zeitersparnis und erleichtert vielen Mitarbeitenden die Aufstockung ihrer Arbeitszeit.

Fortlaufende Optimierung: Unterstützungsmaßnahmen an die Bedürfnisse anpassen

Überprüfen Sie regelmäßig, wie effektiv Ihre flexiblen Arbeitszeitmodelle und Unterstützungsangebote sind, und passen Sie sie bei Bedarf an die sich verändernden Bedürfnisse der Mitarbeitenden an.

Kofa Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung, www.kofa.de
Webinar am 28.11.2024

Web-Seminarreihe zum BGM

Gesunde und motivierte Mitarbeiter sind entscheidend für den Unternehmenserfolg. Entdecken Sie innovative Ansätze des betrieblichen Gesundheitsmanagements.
Die Unternehmensführung und das Personalmanagement tragen die Verantwortung, optimale Arbeitsbedingungen zu schaffen, um die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu fördern. Die IHKs in Baden-Württemberg unterstützen ihre Mitgliedsunternehmen und bieten deshalb auch 2024 eine Online-Seminarreihe zum betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) an.
Entdecken Sie in unserer Web-Seminarreihe Strategien, Methoden und Tools, um nachhaltig gesunde Arbeitsumgebungen für sich und Ihr Team zu gestalten.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!
Donnerstag, 28. November 2024, 11:00 bis 12:00 Uhr
Gesundheitsfördernde und nachhaltige Verpflegung in Betrieben mit und ohne Kantine
Details und Anmeldung
Freitag, 6. Dezember 2024, 11:00 bis 12:00 Uhr
Betriebliche Gesundheitsförderung – so machen Sie Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden fit für die Zukunft
Details und Anmeldung
Die kostenlose Web-Seminarreihe zum betrieblichen Gesundheitsmanagement ist ein Angebot der zwölf Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg.
Die Anmeldeorganisation liegt bei der IHK Hochrhein Bodensee.

Ein Jahr neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Neue Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung

Ein Baustein zur Sicherung des Fachkräftebedarfs ist die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland. Die neuen gesetzlichen Regelungen bieten erweiterte Möglichkeiten der Zuwanderung aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten), aber auch deutlich mehr Komplexität.
Das Gesetz und die Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung sind beschlossen. Die meisten Regelungen sind am 1. März 2024 in Kraft getreten, die Regelungen zu den Fachkräftetiteln der §§ 18a und 18b AufenthG sowie zur Blauen Karte EU am 18. November 2023 und die neue Chancenkarte am 1. Juni 2024.
Diese Zusammenstellung umfasst wichtige Änderungen, kann aber keinen vollständigen Überblick über das Regelwerk geben. Für die verschiedenen Zuwanderungsmöglichkeiten müssen immer bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört u. a. die Sicherung des Lebensunterhalts.

Veranstaltungstipp

IHK-Seminarreihe Fachkräfteeinwanderung 2.0

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) 2.0 öffnet neue Türen für die Ausbildung und Beschäftigung internationaler Fachkräfte. Für verschiedene Branchen und Berufsgruppen gibt es spezielle Regelungen. Die Intensivseminare sind auf die einzelnen Bereiche zugeschnitten und zeigen im Überblick und anhand praktischer Beispiele, welche Formalitäten es zu beachten gilt und welche Verfahrensmöglichkeiten zur Einreise von Drittstaatsangehörigen bestehen. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!
Weitere Seminare folgen.

Die wichtigsten Neuerungen

  • Bisher: Beschäftigung von Fachkräften nur in verwandten Berufen möglich
    Jetzt: Beschäftigung in allen qualifizierten nicht-reglementierten Berufen (nur Fachkräfte mit in Deutschland anerkanntem Abschluss)

  • Bisher: Einreise von Fachkräften mit in Deutschland anerkanntem Berufs- bzw. Hochschulabschluss möglich
    Jetzt: zusätzliche Möglichkeit der Einreise von Fachkräften mit ausländischem Berufs-/Hochschulabschluss und Berufserfahrung; kein förmliches Anerkennungsverfahren notwendig (nur bei nicht-reglementierten Berufen)

  • Bisher: Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte aus dem Ausland nach 4 Jahren möglich
    Jetzt: nach 3 Jahren möglich

  • Bisher: Aufenthaltsmöglichkeit für Fachkräfte mit Teilanerkennung zur Qualifizierung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens
    Jetzt: Anerkennungspartnerschaft als neue zusätzliche Möglichkeit: gesamtes Anerkennungsverfahren kann in Deutschland eingeleitet und durchgeführt werden

  • Bisher: bei Fachkräften keine Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit
    Jetzt: Wegfall der Vorrangprüfung auch bei Auszubildenden

  • Bisher: Einreise zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Möglichkeit der Probearbeit von max. 10 Stunden/Woche und zur Ausbildungsplatzsuche ohne Möglichkeit der Probearbeit
    Jetzt: Neuer Suchtitel: Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems mit Möglichkeit einer Nebenbeschäftigung von bis zu 20 Stunden/Woche und jeweils 14-tägigen Probebeschäftigungen

  • Weitere Erleichterungen des Zugangs für IKT-Fachkräfte mit Berufserfahrung, aber ohne Berufs-/Hochschulabschluss (IKT = Informations- und Kommunikationstechnologie)

  • Mehr Möglichkeiten für Personen ohne Nachweis einer Qualifikation durch die Verstetigung der Westbalkanregelung mit Erhöhung des Kontingents und die neue kontingentierte kurzzeitige Beschäftigung

3-Säulen-Modell der Fachkräfteeinwanderung

Im neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz spricht die Bundesregierung von den 3 Säulen der Fachkräfteeinwanderung. Wir zeigen, was sich dahinter verbirgt und was seit wann gilt.
I.
Fachkräfte-
säule
II.
Erfahrungs-
säule
III.
Potenzial-
säule

I. Fachkräftesäule

Die Fachkräftesäule soll die zentrale Säule der Fachkräfteeinwanderung sein. Hier sind internationale Fachkräfte gemeint, die
  • im Ausland ein Hochschulstudium abgeschlossen haben, das in Deutschland anerkannt ist, oder
  • im Ausland eine Berufsqualifikation erworben haben und im Berufsanerkennungsverfahren einen Bescheid über die volle Gleichwertigkeit mit einem deutschen Berufsabschluss erhalten haben oder
  • in Deutschland ein Studium oder eine qualifizierte Berufsausbildung absolviert haben
Neu seit 18. November 2023: Änderungen für Fachkräfte
1. Änderungen bei den Fachkrafttiteln §§ 18a und 18b AufenthG
  • Anerkannte Fachkräfte (s. o.) dürfen jetzt in allen qualifizierten Berufen arbeiten (mit Ausnahme von reglementierten Berufen wie Heil-, Pflege- und Lehrberufen). Für diese Aufenthaltstitel sind im Wesentlichen ein Arbeitsplatzangebot bzw. -vertrag und die Anerkennungsnachweise erforderlich.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, gibt es einen Anspruch auf diese Titel.
2. Anpassung der Bestimmungen für die Blaue Karte EU im Zuge der Umsetzung der EU-Hochqualifiziertenrichtlinie
  • Ausweitung des Geltungsbereichs der Blauen Karte EU von Hochschulabschlüssen auf äquivalente Abschlüsse wie Meister, Techniker, Fachwirte, Erzieher etc. sowie auf berufserfahrene Personen aus dem IKT-Bereich (mit mind. 3 Jahren einschlägiger Berufserfahrung auf Hochschulniveau innerhalb der letzten 7 Jahre)
  • Inhaber einer Blauen Karte EU müssen eine ihrer Qualifikation angemessene Beschäftigung ausüben
  • Absenkung der Mindestgehaltsgrenze auf 45.300 Euro (50 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allg. Rentenversicherung) bzw. für Engpassberufe und Berufsanfänger auf 41.041,80 Euro (45,3 Prozent) (statt vorher 58.400 Euro bzw. 45.552 Euro)
  • Erleichterungen u. a. bei Familiennachzug, Arbeitgeberwechsel, Mobilität innerhalb der EU sowie Erlangung eines Daueraufenthalts EU
3. Änderungen bei den Regelungen für Berufskraftfahrer/-innen
  • Bei Berufskraftfahrern entfällt die Vorrangprüfung sowie die Prüfung der Berufsausübungsvoraussetzungen (EU-/EWR-Fahrerlaubnis, Berufskraftfahrerqualifikation) durch die Bundesagentur für Arbeit. Das Vorliegen der erforderlichen Papiere ist jetzt durch den Arbeitgeber zu prüfen, ebenso das erforderliche Sprachniveau für Nachqualifizierungen.
    Wichtig: An den allgemeinen Berufszugangsvoraussetzungen für Berufskraftfahrer ändert sich nichts. Diese werden seit 18. November 2023 lediglich nicht mehr im Rahmen des Aufenthaltsverfahrens von den Behörden geprüft, sondern müssen vom Arbeitgeber im Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis – Zusatzblatt C bestätigt werden.
  • Neu ist ebenfalls, dass für die Zuwanderung von Berufskraftfahrern generell das beschleunigte Fachkräfteverfahren zur Anwendung kommen kann und nicht nur wie bisher in den Fällen mit vorliegender EU-/EWR-Fahrerlaubnis und Berufskraftfahrerqualifikation.

    Die IHK stellt umfassende Infos zur Berufskraftfahrerqualifikation und zu den ausländischen Fahrerdokumenten zur Verfügung.
Neu seit 1. März 2024: Keine Vorrangprüfung bei der Einreise zur Ausbildung
Wie bisher können Personen einreisen, die in Deutschland eine Ausbildung absolvieren möchten und bereits einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen haben. Hier wurde – wie es schon für Fachkräfte galt – die Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit abgeschafft.

II. Erfahrungssäule

Neu seit 1. März 2024: Berufserfahrenenregelung für nicht-reglementierte Berufe
Es können jetzt auch Personen mit einschlägiger ausgeprägter Berufserfahrung ohne förmliches Anerkennungsverfahren in Deutschland eine qualifizierte Beschäftigung ausüben. Für diese gilt folgendes:
  • Vorausgesetzt wird ein/e im Erwerbsland staatlich anerkannte/r Hochschulabschluss oder mind. 2-jährige Berufsqualifikation oder AHK-Zertifikat und
    mind. 2 Jahre Berufserfahrung auf Fachkraft-Niveau (innerhalb der letzten 5 Jahre), die in einem berufsfachlichen Zusammenhang mit der in Deutschland angestrebten Tätigkeit steht
  • Verzicht auf Anerkennung in Deutschland bei nicht-reglementierten Berufen
  • berufserfahrene IKT-Spezialisten müssen nur die einschlägige Berufserfahrung, aber keinen Abschluss nachweisen
  • Weitere Voraussetzungen:
    • Mindestgehalt von 40.770 Euro (45 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allg. Rentenversicherung) – tarifgebundene Unternehmen dürfen im Rahmen des Tarifvertrags nach unten abweichen
    • Tätigkeit in einem in Bezug auf die Berufserfahrung verwandten Beruf
    • vorliegendes/r Arbeitsplatzangebot/-vertrag
Neu seit 1. März 2024: Anerkennungspartnerschaft
In die Erfahrungssäule wurde daneben die so genannte Anerkennungspartnerschaft aufgenommen:
  • Das Anerkennungsverfahren kann vollständig in Deutschland durchgeführt werden, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich verpflichten, es unverzüglich nach der Einreise zu starten und eine ggf. erforderliche Anpassungsqualifizierung durchzuführen.
  • Währenddessen kann der Arbeitnehmer dort eine qualifizierte Beschäftigung, die im Zusammenhang mit seiner Qualifikation und der angestrebten Tätigkeit steht, ausüben.
  • Auch für die Anerkennungspartnerschaft müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

III. Potenzialsäule

Neu seit 1. Juni 2024: Chancenkarte auf Punktebasis
Bei der neuen Chancenkarte handelt es sich um einen Suchtitel. Personen können ohne Arbeitsplatzangebot oder Vertrag zur Suche einer Arbeit, Ausbildung oder Qualifizierung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens für max. 12 Monate einreisen. Dafür müssen sie folgende Grundvoraussetzungen erfüllen:
  • gesicherter Lebensunterhalt und
  • im Erwerbsland staatlich anerkannte/r Hochschulabschluss oder mind. 2-jährige Berufsqualifikation oder AHK-Zertifikat und
  • mindestens Deutschkenntnisse Niveau A1 oder Englischkenntnisse Niveau B2 (nicht bei Fachkräften mit in Deutschland anerkanntem Hochschul-/Berufsabschluss)
Zusätzlich müssen sie entweder eine volle Anerkennung ihres Berufs- oder Hochschulabschlusses oder mindestens 6 Punkte gemäß der so genannten Chancenkarte vorweisen. Kriterien für die Punktevergabe sind dabei Qualifikation, Berufserfahrung, Engpassberuf, weitere Sprachkenntnisse, Alter, Deutschlandbezug sowie das Potenzial des/der mitziehenden Ehe-/Lebenspartners/in.

Erhalten die Suchenden ein/en Arbeitsplatzangebot/-vertrag, erfüllen aber noch nicht alle Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung, kann die Chancenkarte einmalig um bis zu 2 Jahre verlängert werden (Folge-Chancenkarte). Damit kann die erforderliche Berufserfahrung erlangt werden.
Neu seit 1. März 2024: Erleichterungen bei der Ausbildungsplatzsuche
Für Ausbildungsplatzsuchende (§ 17 AufenthG) wurden die bisherigen Voraussetzungen erleichtert und die Suchdauer von 6 auf 9 Monate verlängert.

Die Suchtitel ermöglichen:
  • Probebeschäftigungen von jeweils 2 Wochen (Vollzeit) möglich; bei der Ausbildungsplatzsuche von insgesamt 2 Wochen
  • Nebenbeschäftigung von max. 20 Stunden pro Woche möglich (auch zur Unterhaltssicherung)

Möglichkeiten für Personen ohne Nachweis einer Qualifikation

Neu seit 1. Juni 2024: Ausweitung der Westbalkan-Regelung
Im Rahmen der Westbalkan-Regelung können Personen aus den 6 Westbalkan-Staaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Republik Nordmazedonien sowie Serbien auch ohne Nachweis einer Qualifikation in Deutschland arbeiten. Es gibt folgende Änderungen:
  • Regelung wurde entfristet
  • Kontingent wird von 25.000 auf 50.000 Personen/Jahr verdoppelt – im Jahr 2024 anteilig für das 2. Halbjahr, d. h. 2024 können 37.500 Personen nach dieser Regelung kommen
Neu seit 1. März 2024: Kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung
Im Rahmen von Kontingenten, die die Bundesagentur für Arbeit (BA) für bestimmte Wirtschaftszweige bzw. Berufsgruppen festlegen kann, können Personen unabhängig von ihrer Qualifikation unter bestimmten Voraussetzungen befristet beschäftigt werden:
  • regelmäßige Wochenarbeitszeit mind. 30 Stunden
  • Befristung der Beschäftigung auf max. 8 Monate innerhalb von 12 Monaten
  • Arbeitgeber muss der Tarifbindung unterliegen und zu tariflichen Bedingungen beschäftigen
  • Arbeitgeber muss Reisekosten tragen
  • Sozialversicherungsfreiheit ist ausgeschlossen
  • Insgesamt kann ein Unternehmen nur 10 Monate von 12 Monaten Ausländer/-innen nach dieser Regelung beschäftigen
  • bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen kann die Person in jeden Aufenthaltstitel zu Beschäftigungs- oder Ausbildungszwecken wechseln, ohne das Visumverfahren durchlaufen zu müssen
Weiteres finden Sie in folgenden Unterlagen der BA:

Änderungen im Zusammenhang mit der Asylmigration

Neu seit 23. Dezember 2023: Spurwechsel für Asylbewerber/-innen
Asylbewerber können eine Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung in Deutschland beantragen, wenn sie ein/en Arbeitsplatzangebot bzw. -vertrag haben und ihren Asylantrag zurücknehmen. Dies wurde im Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes geregelt und und betrifft Personen, die
  • bis zum 29. März 2023 eingereist sind und
  • die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft nach §§ 18a (mit anerkanntem Berufsabschluss), 18b (mit anerkanntem Hochschulabschluss oder äquivalentem Abschluss) oder 19c Abs. 2 AufenthG i. V. mit § 6 BeschV (mit ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung) erfüllen.
Neu seit 1. März 2024: Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer/-innen
  • Parallel zur bestehenden Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG) wurde eine neue Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer (§ 16g AufenthG) geschaffen.
  • Bis auf die Lebensunterhaltssicherung sind die Voraussetzungen für die neue Aufenthaltserlaubnis analog derer für die Ausbildungsduldung.
  • Bei gesichertem Lebensunterhalt kann diese neue Aufenthaltserlaubnis beantragt bzw. aus der Ausbildungsduldung auf Antrag in sie gewechselt werden.
Neu seit 27. Februar 2024: Erleichterungen bei der Beschäftigungsduldung
Zudem wurden im Rückführungsverbesserungsgesetz die Voraussetzungen für die bereits entfristete Beschäftigungsduldung (§ 60d AufenthG) erleichtert. Diese können Geduldete für 30 Monate erhalten, die bereits länger einer Beschäftigung nachgehen und damit ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern können. Neuerungen:
  • Verlegung des bisherigen Stichtags für die Einreise vom 1. August 2018 auf 31. Dezember 2022
  • Verkürzung der geforderten Vorbeschäftigungszeit von 18 auf 12 Monate
  • Reduzierung des wöchentlichen Mindestmaßes der Beschäftigung von 35 auf 20 Stunden

Weitere Infos

Veranstaltung am 05.12.2024 - Noch Plätze frei!

Gesunde Arbeitskultur durch wertschätzende Jahresgespräche

Jahresgespräche bieten großartige Chancen, die Unternehmenskultur zu vermitteln, betriebliche Ziele nachhaltig zu erreichen und Mitarbeitende einzubinden. Halbherzig durchgeführt, können sie jedoch demotivieren und das Betriebsklima belasten.
Für eine gesunde und produktive Arbeitskultur ist ein positives Arbeitsumfeld entscheidend. Unser Workshop lehrt Sie, klare Ziele zu setzen und individuelle Stärken Ihres Teams zu erkennen und zu fördern. Sie üben effektiv Feedback zu geben und erlernen wertschätzende und motivierende Kommunikationstechniken. Entdecken Sie die positive Wirkung vertrauensvoller und inspirierender Führung.
Führungsworkshop
Gesunde Arbeitskultur durch wertschätzende Jahresgespräche
Donnerstag, 5. Dezember 2024,
9:00 Uhr – 16:00 Uhr, in der IHK Region Stuttgart
Hier geht es zum Programm und Anmeldung.
Der Workshop richtet sich an junge Personalverantwortliche, Teamleitungen und Führungskräfte, die ihre Kompetenzen weiterentwickeln möchten.
Seien Sie dabei!
Neuer Sprachflyer des NUiF

Kleines Wörterbuch für den Metallbau

Mit seinen Sprachflyern erleichtert das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge (NUiF) den Berufseinstieg für Geflüchtete und Zugewanderte.
Die Arbeit im Metallbau ist geprägt von speziellen Fachbegriffen und komplexen Arbeitsanweisungen. Wenn Sie Ihren Mitarbeitenden mit Flucht- oder Zuwanderungsgeschichte erklären möchten, wie sie zum Beispiel Bauteile schweißen, Profile biegen oder Maschinen bedienen sollen, können die neuen Sprachflyer des NUiF helfen. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Metallbau wurden in Zusammenarbeit mit dem NORDMETALL Verband der Metall- und Elektroindustrie e. V. und der thyssenkrupp Marine Systems GmbH zwei kleine Wörterbücher mit wichtigem Fachvokabular in den Sprachen Deutsch, Englisch, Arabisch, Farsi, Tigrinya, Ukrainisch, Russisch und Türkisch erstellt.
Themenbereiche sind:
  • die Schutzausrüstung
  • technische Grundlagen
  • Profile und Material
  • Werkzeuge und Hilfsmittel
  • die Zerspanung
  • die Elektrotechnik
  • die Anlagenmechanik
Die kleinen Wörterbücher können beim NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge heruntergeladen oder als Papierflyer bestellt werden.
Das NUiF hat zahlreiche weitere Sprachflyer für die Bereiche Büro, Digital- und IT-Branche, Handel, Lager/Logistik, Bus- und Berufskraftfahrer, Post und Zustellung, Kfz-Mechatroniker/-innen, Gebäudereinigung, Textilindustrie, Elektrobranche, Maler und Lackierer, Gastronomie/Hotellerie, Bäckerhandwerk, Friseurhandwerk, Pflege, Erziehungswesen erstellt. Sie finden sie auf der NUiF-Website.

Projekte, Programme und IHK-Angebote

Unterstützung für Migrantinnen

Um mehr Frauen mit Flucht- oder Migrationshintergrund in Ausbildung und Beschäftigung zu bringen, gibt es spezielle Unterstützung – auch für Unternehmen. Folgende Projekte und Programme richten sich an diese Zielgruppe. Dorthin können Sie sich wenden, falls Sie in Ihrem Unternehmen Migrantinnen beschäftigen oder ausbilden möchten. Die IHK gibt Ihnen zudem Tipps und Hinweise, wie Sie Frauen mit Migrations- oder Fluchthintergrund unterstützen und als Mitarbeiterinnen gewinnen können.
Zum Stand 2022 waren 910.000 Personen bzw. rund 30 Prozent der Bevölkerung zwischen 25 und unter 45 Jahren in Baden-Württemberg zugewandert, darunter 448.000 Frauen. Rund zwei Drittel der Migrantinnen mit eigener Migrationserfahrung waren 2022 erwerbstätig. Ihre Erwerbsquote lag damit deutlich unter der von Migrantinnen ohne eigene Migrationserfahrung (rund 80 Prozent) und der von Frauen ohne Migrationshintergrund (rund 90 Prozent).
(Quelle: Gesellschaftsreport BW)
Tipp: Veranstaltung des Landesprogramms Kontaktstellen Frau und Beruf Baden-Württemberg „Integration von Migrantinnen in den Arbeitsmarkt“ am 22.11.2024

- Impulse, Diskussionen und Projektvorstellungen
- Markt der Möglichkeiten mit Unternehmen, Organisationen, Projekten
- Vernetzung und Austausch

Termin: 22. November 2024, 09:00 bis 14:00 Uhr
Ort: Look21, Türlenstraße 2, 70191 Stuttgart
Programm und Anmeldung: Veranstaltungsseite von Frau und Beruf

Kontakt für Rückfragen: Service- und Koordinierungsstelle
Landesprogramm Kontaktstellen Frau und Beruf Baden-Württemberg,
Telefon 0711 123 3010, info@frauundberuf-bw.de

Mentorinnen-Programm für Migrantinnen

Das Mentorinnen-Programm des Landes Baden-Württemberg will Frauen mit Migrations- oder Fluchthintergrund bei der Berufsorientierung und Arbeitsplatzsuche helfen. Eine beruflich erfahrene Mentorin unterstützt ihre Mentee mit ihrem Wissen und ihren Kontakten bei der Berufswegplanung und dem Aufbau eigener Netzwerke. Die Mentorin gibt wertvolle Tipps, vermittelt Kontakte und Einblicke in die deutsche Berufswelt. Der Mentoringprozess ist auf sechs bis acht Monate angelegt. Im Angebot sind ebenfalls Webinare für Mentees und Mentorinnen. Das Mentorinnen-Programm ist bei den Kontaktstellen Frau und Beruf angesiedelt.
Unternehmen können das Programm und damit den Berufseinstieg geflüchteter Frauen folgendermaßen unterstützen:
  • Mentorinnen und Mentees aus ihrem Umfeld empfehlen,
  • Firmenbesuche ermöglichen oder zu Veranstaltungen einladen,
  • das Programm in ihren Netzwerken bekannt machen.

MY TURN − Frauen mit Migrationserfahrung starten durch

Mit dem ESF Plus-Bundesprogramm MY TURN sollen Frauen mit Migrationserfahrung in Qualifizierung, Ausbildung und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung individuell begleitet werden. Das Programm richtet sich an neuzugewanderte Frauen, die (formal) geringqualifiziert sind und erhöhten Unterstützungsbedarf auf ihrem Weg in den Arbeitsmarkt haben.
Bis Ende 2025 werden deutschlandweit über 140 Träger in fast 70 Einzel- oder Verbundprojekten gefördert, die die Migrantinnen mit frauenspezifischen und lebenslagenorientierten Angeboten unterstützen sollen. Eine Vernetzungsstelle für das Programm wird durch die gsub mbH umgesetzt. Sie ist erreichbar unter myturn@gsub.de.

Merva − Migrantinnen empowern respektieren vermitteln ansprechen

Das Projekt „Merva – Migrantinnen empowern respektieren vermitteln ansprechen“ wendet sich an Frauen mit Migrationserfahrung im Alter von 16 bis 55 Jahren in der Region Stuttgart und unterstützt sie mit folgenden Angeboten:
  • Vermittlung von Praktika, Ausbildungs- und Arbeitsplätzen
  • Hilfe bei der Suche nach geeigneten Weiterbildungsangeboten
  • Unterstützung bei der Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen
  • Beratung zu verschiedenen Kinderbetreuungsmöglichkeiten; Vermittlung und Begleitung
  • Individuelle Beratung in Einzelgesprächen
  • Trainings und Workshops zu Themen wie Bewerbung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Stärkung des Selbstbewusstseins und Umgang mit Diskriminierung
Merva wird im Rahmen des Programms MY TURN umgesetzt und ist ein Verbundprojekt folgender Partner:

Empowerment − geförderte Projekte des Landes Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg unterstützt das projektbezogene Empowerment für Frauen mit Zuwanderungsgeschichte und fördert dazu 2024/2025 landesweit 36 Projekte mit dem Ziel, die Teilhabe von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte an der Gesellschaft und am Erwerbsleben gezielt vor Ort zu stärken.
Eine Übersicht über die Projekte (pdf) steht auf der Website des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg zur Verfügung.

IHK-Informationen und -Angebote

In Ihrem Unternehmen können Sie Frauen mit Migrations- oder Fluchthintergrund wirksam unterstützen und so motivierte und qualifizierte Mitarbeiterinnen hinzugewinnen. Die IHK gibt Ihnen praktische Tipps und Hilfestellung bei den Themen:
  • Flexibles und mobiles Arbeiten
    Mit flexiblen Arbeits(zeit)modellen können Unternehmen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt und was Sie beachten müssen.

  • Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung
    Unternehmen können auf vielfältige Art und Weise ihre Beschäftigten bei der Betreuung ihrer Kinder unterstützen – von Zuschüssen über Kooperationen bis hin zum Angebot eigener Betreuungsplätze.

  • Betriebliche Ausbildung in Teilzeit
    Eine betriebliche Ausbildung in Teilzeit ermöglicht es Müttern, eine qualifizierte Berufsausbildung über eine längere Ausbildungsdauer zu absolvieren und daneben Zeit für die Betreuung ihrer Kinder zu haben.

  • Feststellung und Zertifizierung beruflicher Kompetenzen
    Viele Migrantinnen konnten berufliche Erfahrungen sammeln, haben aber keinen formellen Berufsabschluss. Mit dem Verfahren ValiKom kann die IHK diese Kompetenzen erfassen, beurteilen und für die Unternehmen transparent machen.

  • Teilqualifikationen
    Teilqualifikationen sind kürzere Bildungseinheiten, die aus anerkannten Ausbildungsberufen abgeleitet werden. Nach jedem Modul kann ein Zertifikat erworben werden. Sie ermöglichen es, schrittweise berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben und am Ende einen Berufsabschluss nachzuholen.

  • Deutsch für den Beruf
    Die Sprache ist der Schlüssel zur erfolgreichen Integration – auch in Ihr Unternehmen. Sie erhalten Tipps zur Kommunikation und für den betrieblichen Alltag, Angebote und Hilfsmittel zum Erlernen von berufsbezogenem Deutsch sowie Infos zu Förderprogrammen und Sprachkursen.

  • Diversity Management und Willkommenskultur
    Mit einer offenen und wertschätzenden Unternehmenskultur und Diversity-Maßnahmen erleichtern Sie Migrantinnen den Einstieg in Ihr Unternehmen und profitieren von der Vielfalt in Ihrer Belegschaft.

Hilfreiche Links und Publikationen

Workshops, Seminare und Termine

IHK-Veranstaltungen zur Fachkräftesicherung

Hier finden Sie die Veranstaltungen der IHK Region Stuttgart zu Themen der Fachkräftesicherung. Bei Fragen zu einzelnen Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an die angegebenen Ansprechpersonen.
Abonnieren Sie den kostenlosen IHK-Newsletter Fachkräfte, Personalpolitik und Arbeitsmarkt – hier werden Sie regelmäßig über die Veranstaltungen informiert.
Termin: Veranstaltungstitel, Veranstaltungsort, Ansprechpartner/-in
25. November 2024, 14:00 bis 15:30 Uhr: IHK-Prüfungen und Abschlusszeugnis, online
Ausbildungskompetenz: IHK-Webinar-Reihe für Ausbilderinnen und Ausbilder
Noelia Nied, Telefon 0711 2005-1336, noelia.nied@stuttgart.ihk.de

Ulrike Weber, Telefon 0711 2005-1416, ulrike.weber@stuttgart.ihk.de

Karin Schulze, Telefon 0711 2005-1561, karin.schulze@stuttgart.ihk.de

Claudia Roth, Telefon 0711 39007-8359, claudia.roth@stuttgart.ihk.de

Karin Schulze, Telefon 0711 2005-1561, karin.schulze@stuttgart.ihk.de

Cristi Kieltsch, Telefon 0711 2005-1280, cristi.kieltsch@stuttgart.ihk.de

Florin Schmidt, Telefon 0711 2005-1402, florin.schmidt@stuttgart.ihk.de

Gabriele Dittert, Telefon 0711 2005-1573, gabriele.dittert@stuttgart.ihk.de

Thomas Weise, Telefon 0711 2005-1247, thomas.weise@stuttgart.ihk.de

Ute Hedrich, Telefon 07151 95969-8720, ute.hedrich@stuttgart.ihk.de,
Jennifer Kunath, Telefon 07151 95969-8725, jennifer.kunath@stuttgart.ihk.de

Larissa Faller, Telefon 07031 6201-8253, larissa.faller@stuttgart.ihk.de

Carina Kaessmann, Telefon 07141 122-1017, carina.kaessmann@stuttgart.ihk.de

Liana Meyer-Vogt, Telefon 0711 2005-1568, liana.meyer-vogt@stuttgart.ihk.de

Liana Meyer-Vogt, Telefon 0711 2005-1568, liana.meyer-vogt@stuttgart.ihk.de

Cristi Kieltsch, Telefon 0711 2005-1280, cristi.kieltsch@stuttgart.ihk.de

13. Februar 2025, 16:00 bis 17:30 Uhr: Web-Seminar: Azubis in Industrie und Handel gewinnen und halten, online
in Zusammenarbeit mit der Akademie Ländlicher Raum Baden-Württemberg und weiteren Kooperationspartner
Maike Fleischer, Telefon 0711 2005-1256, maike.fleischer@stuttgart.ihk.de

Servicecenter Weiterbildungsberatung, Telefon 0711 2005-1132, weiterbildung@stuttgart.ihk.de

Sigrit Walsdorff, Telefon 0711 2005-1424, sigrit.walsdorff@stuttgart.ihk.de

Ulrike Weber, Telefon 0711 2005-1416, ulrike.weber@stuttgart.ihk.de

Christine Pfeifer, Telefon 0711 2005-1295, christine.pfeifer@stuttgart.ihk.de

Liana Meyer-Vogt, Telefon 0711 2005-1568, liana.meyer-vogt@stuttgart.ihk.de

Liana Meyer-Vogt, Telefon 0711 2005-1568, liana.meyer-vogt@stuttgart.ihk.de

Alexander Ummenhofer, Telefon 0711 2005-1308, alexander.ummenhofer@stuttgart.ihk.de

Mehr Veranstaltungen zur Fachkräftesicherung? Melden Sie sich an zu unseren kostenfreien Web-Seminaren im Rahmen der Reihe „Fachkräftesicherung mit der IHK“. Ein Angebot der IHKs in Baden-Württemberg.
Veranstaltungen der IHKs im Rahmen der Berufsorientierung für Jugendliche, an denen Sie sich als Unternehmen ggf. beteiligen können, finden Sie auf unserem Portal „Berufsorientierung in Baden-Württemberg“.
Webinarreihe

Webinarreihe #Fördermittel

In der Veranstaltungsreihe informieren wir Sie über die wichtigsten Förderprogramme in ausgewählten Themenbereichen. Neben einem Kurzüberblick über Fördervoraussetzungen und Förderhöhe erhalten Sie wertvolle Tipps zur Antragstellung, damit Sie im Idealfall gleich loslegen können. Die Webinare (Microsoft Teams) finden dienstags statt, immer von 08:30 bis 09:00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich – die Teilnahmelinks finden Sie gleich unten bei den Terminen.

1. Digitalisierung

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referent: Roman Leonov, Berater Digitale Wirtschaft

2. Fachkräfte & Qualifizierung

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referent: Claudius Audick, Referatsleiter Berufliche Fortbildung

3. Forschung & Entwicklung

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referent: Jan Herrmann, Technologietransfermanager

4. Startup & Gründung

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referenten: Cristi Kieltsch und Pavlos Toursidis, Berater Gründung und Finanzierung

5. Internationalisierung

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referent: Thomas Bittner, Berater Branchen International

6. Energie & Ressourcen

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referenten: Dennis Seiler und Leo Schroeder-Rozelle, KEFF+-Effizienzmoderatoren

Weitere Informationen

Hilfestellung bei technischen Problemen finden Sie hier: Technische Hinweise für virtuelle Veranstaltungen

Die Webinar-Reihe ist eine Initiative des Projekts „Cluster Automotive Region Stuttgart 2.0 – Transformationsnetzwerk für den Fahrzeug- und Maschinenbau (CARS 2.0)“. CARS 2.0 wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.
Besondere Geschichte

Fachkräfte aus der Kita

Für tausende Ausbildungsplätze haben die Unternehmen im Land auch in diesem Jahr keine geeigneten Bewerber gefunden. Besonders groß ist der Mangel in den gewerblich-technischen Berufen. Anpacken ist für viele nicht mehr selbstverständlich, berichten Ausbilder: Schüler, die sich für ein Praktikum in diesen Berufen entscheiden, tun sich manchmal schwer im Umgang mit den einfachsten Werkzeugen.
Mädchen arbeitet in der Kinderwerkstatt
„Kinder haben heute viel zuwenig Gelegenheit, ihre handwerklichen und technischen Fähigkeiten spielerisch zu entwickeln“, sagt Meike Betz-Seelhammer, Leiterin der Element-i-Bildungsstiftung in Stuttgart. Dem möchten die Stiftung und ihr Trägerunternehmen Konzept-e, das im Südwesten unter anderem 46 Kitas und Betriebskindergärten betreibt, gerne abhelfen – mit der Kinderwerkstatt „Tüftlerei“, die am 28. November in Stuttgart feierlich eröffnet wird. Ab da stehen die angemieteten Räume in Stuttgart-Vaihingen allen Kitas, Kindergärten und auch Schulen offen, die ihre Kinder hämmern, sägen oder schrauben lassen möchten, sei es regelmäßig, für einige Wochen oder auch nur an einzelnen Tagen. Bewusst richtet sich das Angebot nicht direkt an Eltern, sondern an Betreuungseinrichtungen, erklärt Betz-Seelhammer: „So erreichen wir auch die Kinder, deren Eltern nicht ohnehin schon auf optimale Förderung achten.“ Deswegen finden die Besuche in der „Tüftlerei“ auch während der regulären Betreuungszeit statt.
Mit ihrem Angebot will die Stiftung vor allem Kinder im Alter von fünf bis sechs Jahren erreichen, die vor der Einschulung stehen. „Interesse und Begeisterung für Technik und Tüfteln lässt sich in diesem Alter am besten wecken“, sagt Betz-Seelhammer. „Damit werden zugleich auch Weichen gestellt, denn die technischen Berufe bieten die besten Aufsstiegschancen.“ Darüber hinaus soll die „Tüftlerei“ aber auch Schülerinnen und Schülern bis 14 Jahre offenstehen.
Die Kinderwerkstatt ist 200 Quadratmeter groß und besteht aus zwei Teilen: Im „rustikalen“ Bereich geht es mit Hammer, Schere, Säge und Pinsel zur Sache. Hier werden Kulissen für ein Kindertheater gebaut oder Vogelhäuschen gebastelt. Wie man eine Glühbirne zum Leuchten bringt oder wie einfache elektronische Musikinstrumente funktionieren, dürfen die Kinder im „staubfreien“ Teil ausprobieren.
Wir erreichen auch die Kinder, deren Eltern nicht ohnehin schon auf optimale Förderung achten
Welchen Spaß Kinder daran haben, aus Holz, Papier, Metall und Kunststoff Dinge zu basteln, die funktionieren, haben die Erzieherinnen von Element-i während einer zweimonatigen Pilotphase mit zwei Kitas und einer Grundschule erleben dürfen, die die Werkstatt jeweils einen Tag in der Woche besuchen. Die Idee wurde aus dem „Tüftler- und Forscherinnentag“ geboren, den die Stiftung seit langem einmal im Jahr anbietet. An diesen Tagen besuchen Kinder Unternehmen, um die Welt der Technik, Entwicklung und Produktion kennenzulernen.
Für die teilnehmenden Kinderbetreuungseinrichtungen ist das Angebot kostenlos. Finanziert wird das Projekt anfangs durch Unternehmen des Element-i-Firmennetzwerks, zudem wurden auf einer Benefizveranstaltung 30.000 Euro für die Grundausstattung gesammelt. Das reicht auf Dauer aber nicht aus. „Mit dem Personal, das uns aktuell zur Verfügung steht, können wir zwei Tage in der Woche anbieten“, sagt Meike Betz-Seelhammer. Die Stiftungsleiterin hofft jedoch, das Team weiter ausbauen zu können. Neben ehrenamtlicher Mitarbeit sind deshalb Spenden weiterer Unternehmen willkommen – auch in Form von Material: „In jedem Unternehmen fallen Reste an, die entsorgt werden müssen, in der Kinderwerkstatt aber noch gut zu gebrauchen sind.“
Gut vorstellen kann sich die Stiftungsleiterin auch, dass Firmen ihre Auszubildenden in die „Tüftlerei“ schicken, um die Kinder anzuleiten. Beim „Tüftler- und Forscherinnentag“ habe sich das bewährt. „Die Azubis übernehmen damit eine Vorbildrolle und zeigen den Kindern, dass man aus der Begeisterung für Technik und Tüfteln einen Beruf machen kann.“ So werden die Weichen für künftige Fachkräfte buchstäblich im Kindergarten gestellt.
Ausbildung

Abschlussprüfung Teil 1 und Zwischenprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen

Prüfungstermine

In diesem Dokument finden Sie alle wesentlichen Termine rund um die Prüfung.
Anmeldeschluss für die Abschlussprüfung Teil 1 und Zwischenprüfung im Frühjahr 2025 für gewerbliche und kaufmännische Berufe ist der 31. Oktober 2024.

Abschlussprüfungen Teil 1 im Frühjahr 2025

Die Anmeldungen zur Gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 sind bis spätestens 31. Oktober 2024 bei der IHK Region Stuttgart einzureichen. Der Versand der Anmeldeformulare erfolgt bis Mitte Oktober 2024 durch die IHK.
Zu diesem Prüfungstermin werden zur Prüfungsanmeldung aufgefordert:
  1. Auszubildende/Umschüler entsprechend den Vorgaben zum Prüfungszeitpunkt der Abschlussprüfung Teil 1 in der Ausbildungsverordnung bzw. der Eintragungsbestätigung.
  2. Prüfungsteilnehmer, die den Teil 1 der Abschlussprüfung wiederholen bzw. nachholen müssen.
Für Auszubildende, die zum Zeitpunkt der Gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung gem. § 35 Abs. 2 BBiG in Verbindung mit § 33 Abs. 1 JArbSchG vorzulegen.
Die Teilnahme an der Gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 ist nur möglich, wenn die Anmeldung rechtzeitig erfolgt und die Zulassungsbedingungen erfüllt sind.

Zwischenprüfung im Frühjahr 2025

Ausbildungsbetriebe, für deren Auszubildende die Teilnahme an der Zwischenprüfung im Frühjahr 2024 vorgesehen ist, erhalten bis Anfang Oktober 2023 ein Aufforderungsschreiben von der IHK Region Stuttgart. Eine Anmeldung zur Zwischenprüfung ist für die aufgeforderten Auszubildenden nicht erforderlich. Sollen jedoch weitere Auszubildende an diesem Prüfungstermin teilnehmen oder aufgeforderte Auszubildende nicht teilnehmen, ist dies der IHK Region Stuttgart schriftlich bis zum 31. Oktober 2024 zu melden.
Zu diesem Prüfungstermin werden aufgefordert:
  1. Auszubildende mit einer 2-jährigen Ausbildungszeit, deren Ausbildung zwischen dem 1. Oktober 2023 und 30. April 2024 begonnen hat.
  2. Auszubildende, deren Ausbildung vor dem 1. Oktober 2023 begonnen hat und die bislang noch an keiner Zwischenprüfung teilgenommen haben.
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.
Für Auszubildende, die zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung gem. § 35 Abs. 2 BBiG in Verbindung mit § 33 Abs. 1 JArbSchG vorzulegen.
In den kaufmännischen Ausbildungsberufen und allen IT-Berufen findet eine schriftliche Prüfung statt.
In den gewerblichen Ausbildungsberufen und einzelnen kaufmännischen Berufen wird zusätzlich eine praktische Prüfung abgenommen.
Bewerbung bis 25.11.2024 möglich

Integrationspreis des Landes Baden-Württemberg

Zum zweiten Mal will das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration gemeinsam mit dem Landesbeirat für Integration sowie weiteren Expertinnen und Experten als unabhängiger Jury den Integrationspreis unter dem Motto „Zusammen für Integration“ vergeben.
Es sollen Initiativen, Projekte und Aktivitäten ausgezeichnet werden, die sich um die Integration neuzugewanderter Menschen und das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte in Baden-Württemberg verdient gemacht haben.

Bis zum 25. November 2024 können sich Einzelpersonen, Vereine, Initiativen, Kommunen, Verwaltungen, Unternehmen oder Verbände bewerben oder ein preiswürdiges Projekt vorschlagen. Die Maßnahme muss im Jahr 2024 laufen, gestartet oder beendet worden sein.
Weitere Infos auf der Webseite Integrationspreis 2025
Bewerbung mit dem Bewerbungsformular bis 25. November 2024

Bereiche

Der Integrationspreis des Landes wird vergeben in den Bereichen
  • Zivilgesellschaft (Vereine, Initiativen, Einzelpersonen)
  • Kommunen und Verwaltungen
  • Unternehmen und Verbände

Dotierung

Die Preise sind insgesamt mit 15.000 Euro dotiert.

Preisverleihung

Die Preisverleihung findet statt am 8. Mai 2025 um 18 Uhr im Kursaal, Stuttgart – Bad Cannstatt.
Veranstaltung vom 19. bis 21.11.2024

Recruiting Days

Vom 19. bis 21. November haben IHK-Unternehmen im Rahmen der Recruiting Days wieder die Möglichkeit, Fachkräfte aus dem Pool des Projekts „Hand in Hand for International Talents“ in einem virtuellen Speed-Dating-Format kennenzulernen.
An der kostenfreien Veranstaltung nehmen Fachkräfte aus dem Projektpool von „Hand in Hand for International Talents“ teil. Die Teilnehmenden kommen aus den Ländern Brasilien, Indien und Vietnam und sind in den Bereichen IT, Elektronik und Industrieelektrik, Metall und Mechatronik oder Hotellerie/Gastronomie tätig. Weitere Infos zu den Bewerberinnen und Bewerbern u. a. zu Qualifikation, Praxiserfahrung, Sprachkenntnissen und zum aktuellen Status des Anerkennungsverfahrens können Sie den jeweiligen Kurzprofilmappen entnehmen. Mit Hilfe der Kurzprofile können Sie herausfinden, welche Kandidaten/-innen für Sie geeignet sind und Sie gerne kennenlernen möchten.
Die Veranstaltung findet jeweils von 11:00 bis 13:30 Uhr an drei verschiedenen Tagen digital via Microsoft Teams statt. An allen Tagen gibt es von 11:00 bis 11:30 Uhr eine Informationsveranstaltung zum Projekt.
Weitere Infos und Anmeldung bis 12.11.2024 über die Veranstaltungsseite
Kontakt für Rückfragen: David Müller, Telefon 0151 11331843, mueller.david@dihk.de

Das Pilotprojekt „Hand in Hand for International Talents“ erprobt Prozesse, wie das Fachkräfteeinwanderungsgesetz gut in der Praxis umgesetzt werden kann. Das Projekt wird gemeinsam von DIHK Service GmbH, Industrie- und Handelskammern, Auslandshandelskammern und der Bundesagentur für Arbeit umgesetzt – gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Ausbildung von Personen mit Zuwanderungs- und Fluchthintergrund

Neues Infomaterial des NUiF für Unternehmen

Das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge (NUiF) hat neue übersichtliche Infomaterialen für Unternehmen herausgegeben, die Personen mit Zuwanderungs- oder Fluchthintergrund ausbilden oder dies planen. Sie enthalten wichtige Informationen zu den Pflichten der Arbeitgeber bei der Ausbildung von Personen aus Drittstaaten und dazu, wie Geduldete in Ausbildung vor einer Abschiebung geschützt werden können.
Checkliste: Azubis aus Drittstaaten – Hinweispflichten für Betriebe (pdf)
Azubis aus Drittstaaten werden für Unternehmen zu einer immer wichtigeren Zielgruppe, um den eigenen Nachwuchs zu sichern. Die Checkliste stellt die wichtigsten Punkte vor, die Betriebe vor und während der Ausbildung, bei einem Ausbildungsplatzwechsel, bei Verlängerung, Abbruch oder nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss beachten müssen.
Infografik: Ausbildungs-Duldung und -Aufenthaltserlaubnis (pdf)
Seit 1. März 2024 gilt neben der Ausbildungsduldung auch die Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis. Die neue Infografik zeigt auf einen Blick, wo sich die Voraussetzungen unterscheiden, welche Regelungen identisch sind und welche Vorteile die Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis bietet.
Kontakt für Fragen zum Infomaterial:
NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge
Telefon 030 20308-6550
E-Mail info@unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de
Das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge ist eine Initiative der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Personalien

Namen und Gesichter

Gibt es auch in Ihrem Unternehmen personelle Veränderungen auf der Führungsebene? Wir veröffentlichen Ihre Nachricht gern. Senden Sie einen kurzen Text mit Bild an presse@stuttgart.ihk.de

Sandra Zengerling

wird zum Jahreswechsel in die Geschäftsführung der LBBW Corporate Real Estate Management GmbH (LBBW CREM) aufrücken. Die 56- jährige gebürtige Hessin ist bei der LBBW seit 2023 als Abteilungsleiterin tätig und hat 30 Jahre Erfahrung in der Immobilienbranche. In ihrer neuen Rolle wird sie das Ressort „Betrieb“ verantworten, das die Bereiche Objektmanagement & Nachhaltigkeit, Strategisches Assetmanagement, Risiko & Controlling sowie das Veranstaltungsmanagement umfasst. Sandra Zengerling wird die LBBW CREM künftig gemeinsam mit Geschäftsführerin Lena von Holleben leiten. Thomas Wagner wird sich künftig ausschließlich auf seine Aufgaben in der Geschäftsführung der LBBW Immobilien konzentrieren.

Constanze Layher

ist neben Philipp, Stefan und Albrecht Layher als weiteres Mitglied der Eigentümerfamilie in das Führungsteam das Besigheimer Unternehmens Wohnbau Layher eingetreten. Die jüngste Tochter von des Mitbegründers Albrecht Layher ist schon seit 2015 für das Unternehmen tätig und hat jetzt die Marketingleitung übernommen. Sie verfügt über einen MA-Abschluss der Zeppelin Universität und konnte jahrelang Erfahrung im Brand Management in München sammeln.

Carsten Rumpf

hat den Vorsitz der Geschäftsführung des Stuttgarter B2B-Händlers Kaiser+Kraft GmbH übernommen. Er ist zugleich Präsident der Division Industrial & Packaging der Muttergesellschaft Takkt AG. Rumpf verfügt über mehr als 20 Jahre internationale Managementerfahrung, unter anderem bei der Berner Group in Künzelsau sowie beim US-Versandhändler Brady/Seton. Er tritt an die Stelle von Sonja Mechling, die Kaiser+Kraft aus persönlichen Gründen verlassen hat.

Marc Bosch

hat beim Stuttgarter Energiespezialisten Lava Energy den neu geschaffenen Geschäftsbereich „Energetische Modernisierung“ übernommen. Der 60-jährige Betriebswirt verfügt über mehr als 35 Jahre Erfahrung in den Bereichen Projektentwicklung, Projektmanagement, Städtebau und Immobilienmanagement. Zuletzt war er Geschäftsführer der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH. Zudem engagiert er sich als Beirat des Branchenverbands IWS Immobilienwirtschaft Stuttgart.

Angela Kunwald

ist als neue Geschäftsführerin der Ruess Group für den Standort Stuttgart verpflichtet worden. Sie führt die Agentur gemeinsam mit dem Gründer und Inhaber der Agenturgruppe, Steffen Rueß. Kunwald bringt 30 Jahre Erfahrung aus Führungspositionen in B2B und B2C mit. Vor ihrem Wechsel zur Ruess Group war sie Mitglied der Geschäftsleitung der Fink & Fuchs AG. Sie tritt an die Stelle von Markus Rahner, der sich nach 10 Jahren aus privaten Gründen entschlossen hat, seine Wirkungsstätte in seine Heimat Schwäbisch Gmünd zu verlagern.

Fekke van Dijk

übernimmt bei der VBH Deutschland GmbH (Korntal-Münchingen) die Position des Geschäftsführers für Vertrieb und Marketing, Produktmanagement und Einkauf. Van Dijk hat 15 Jahre Führungserfahrung in der Branche und war für Maco Hautau Deutschland Dorma tätig. Er arbeitet im Team mit Michael Karthaus und folgt auf John Smits, der sich auf seine Aufgaben als Geschäftsführer der VBH Holding GmbH und der VBH Niederlande sowie als Regionalleiter der westlichen Hemisphäre konzentriert.

Gerry Weyrich

ist neuer Geschäftsführer der IVT Wohnen GmbH in Stuttgart. Der Immobilienbetriebswirt soll die Expansion des Real Estate Wealth Managements für institutionelle und private Investitionen über die Metropolregion Stuttgart hinaus vorantreiben. Er löst den Unternehmensgründer Sven Neubert ab, der sich auf seine Tätigkeit als Vorstand der Muttergesellschaft IVT AG konzentrieren will. Weyrich ist seit drei Jahren beim Unternehmen.

Martin Drasch

ist der neue Vorsitzende der Geschäftsführung bei Schuler. Der 49-Jährige ist seit 2018 Vorstandsvorsitzender der Reutlinger Manz AG, die rund 1400 Menschen beschäftigt. Drasch baute dort den Batteriebereich auf und rief eine Kooperation zum Thema schlüsselfertige Batteriefabrik“ mit den Unternehmen Dürr und Grob ins Leben. Der Maschinenbauer arbeitete zuvor als Produktionsvorstand bei Manz sowie in verschiedenen Führungspositionen bei Eisenmann.

Prof. Hans Sommer

hat den Gründerpreis 2024 des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg in der Kategorie Lebenswerk erhalten. Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut und Sparkassenpräsident Dr. Matthias Neth würdigten bei der Verleihung vor allem Sommers Einsatz für eine nachhaltigere Bauweise, die er mit der Stuttgarter Drees & Sommer SE über fünf Jahrzehnte vorangetrieben hat. Sommer war Gründer, Geschäftsführer und Vorstand des Stuttgarter Beratungsunternehmens, später Vorsitzender des Aufsichtsrates und aktuell Ehrenvorsitzender. Für den Gründerpreis nominiert wurde der Unternehmer von der Kreissparkasse Böblingen.

Björn Schneekloth

ist als Geschäftsführer in die Ensinger GmbH (Nufringen/Kreis Böblingen) eingetreten. Der 48-jährige Diplom-Wirtschaftsingenieur Björn Schneekloth kommt von der ETO Gruppe Technologies GmbH. Bei dem Automobilzulieferer war er als Chief Operating Officer (COO) verantwortlich für die Produktionswerke, den Einkauf, die Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Vorherige Stationen waren verschiedene Unternehmen der Fiat-Gruppe. Schneekloth wird das auf Kunststoffverarbeitung spezialisierte Familienunternehmen gleichberechtigt mit den langjährigen Geschäftsführern Dr. Roland Reber und Ralph Pernizsak leiten.

Andreas Weishaar

wird im August neuer Vorstandsvorsitzender der Stuttgarter Takkt AG. Weishaar hat 25 Jahre Erfahrung bei renommierten internationalen Unternehmen und soll den Stuttgarter Großhändler für Geschäftsausstattung gemeinsam mit CFO Lars Bolscho als Interimsmanager führen, bis ein langfristiger Nachfolger für die bisherige Chefin Maria Zesch gefunden ist. Diese hat Takkt nach drei Jahren aus persönlichen Gründen verlassen, um beruflich einen neuen Weg einzuschlagen. Weishaar hat seine Karriere 1999 bei der internationalen Managementberatung Arthur D. Little begonnen.

Dr. Jürgen Harengel

ist neuer Bereichsvorstand IT bei der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW). Er tritt damit die Nachfolge von Christiane Vorspel an und verantwortet künftig konzernweit die IT der größten deutschen Landesbank. Der Diplom-Wirtschaftsinformatiker ist seit 2019 bei der LBBW als Leiter des Zentralbereichs Unternehmenskunden aktiv und verantwortet unter anderem die IT-Systeme und die Digitalisierung des Geschäfts mit Unternehmenskunden. Diese Funktion wird er neben seinem Vorstandsamt kommissarisch weiter ausüben, bis über eine Nachfolge entschieden ist.

Dr. Jochen Kriegmeier

verstärkt das Vorstandsteam der Alte Leipziger Lebensversicherung und der Hallesche Krankenversicherung. Er ist im Vorstand verantwortlich für die Themen Digitalisierung, KI und Serviceprozesse, die damit erstmals in einem Verantwortungsbereich gebündelt werden. Nach Stationen als Vorstandsmitglied bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften war der in Sankt Gallen promovierte Wirtschaftswissenschaftler Kriegmeier (54) zuletzt als Executive Partner bei einem führenden Unternehmen der IT-Branche für Versicherungskunden tätig.

Dr. Nikolas Stihl

Dr. Niklas Stihl (M.)
ist mit dem Global Leadership Award 2024 geehrt worden. Das American-German Institute (AGI) der renommierten Johns Hopkins Universität übergab ihm die begehrte Auszeichnung im Rahmen eines Gala-Dinners in New York. Das AGI würdigt damit den positiven Einfluss, den Stihl auf die deutsch-amerikanische Zusammenarbeit ausgeübt habe. Nikolas Stihl ist seit über zehn Jahren Vorsitzender des Beirats und des Aufsichtsrats der Stihl-Gruppe und hat die Weichen für das weltweite Wachstum des Unternehmens und die Stärkung der Marktposition in den USA gestellt. Die Tochtergesellschaft des Waiblinger Familienunternehmens feiert in diesem Jahr 50-jähriges Jubiläum.

Dr. Tobias Weber

Dr. Tobias Weber (links) und Detlev Haas (rechts)
Weber (links) mit Detlev Haas, geschäftsführender Gesellschafter von Wörner Automatisierungstechnik.
ist zum Geschäftsführer der Wörner Automatisierungstechnik GmbH in Denkendorf (Kreis Esslingen) bestellt worden. Nach seiner Promotion am Institut für Fördertechnik und Logistik und der anschließenden Funktion als stellvertretender Institutsleiter hatte Weber berufliche Stationen inne, unter anderem beim Ditzinger Maschinenbau- und Technologieunternehmen Trumpf als persönlicher Referent der Vorstandsvorsitzenden und zuletzt als Head of Robotics.

Dennis Winter

verstärkt als Chief Technology Officer (CTO) und Geschäftsführer das Management-Team von Boerse Stuttgart Digital und verantwortet die Bereiche Software Development, IT Operations sowie IT Security. Mit seinem 70-köpfigen internationalen Team in Stuttgart, Berlin und Ljubljana soll der 45-Jährige die Position von Boerse Stuttgart Digital als Infrastrukturpartner für europäische Finanzinstitute stärken. Winter kommt von der internationalen Fintech-Bank Solaris, wo er seit 2016 tätig war und zuletzt als CTO unter anderem die Sicherheit der technischen Infrastruktur verantwortete.


Drei Fragen an Kristian Mertlik

"Handeln, ohne Betroffene bloßzustellen"

Kristian Mertlik ist Ausbildungsleiter für alle Ausbildungsberufe bei der Murrplastik Systemtechnik GmbH in Oppenweiler. Er nimmt am IHK-Fortbildungsworkshop für Ausbilderinnen und Ausbilder „Kompetent gegen Diskriminierung“ am 2. Oktober teil.
Kristian Mertlik
Herr Mertlik, warum nehmen Sie am Workshop „Kompetent gegen Diskriminierung“ teil?
Ich sehe ein großes Risiko darin, dass es unter Auszubildenden und auch gegen Auszubildende zu Diskriminierungen kommen kann. Ich möchte nicht unvorbereitet plötzlich in so einer Situation sein und einfach wissen, wie ich bei Diskriminierung vorgehen kann.
Haben Sie selbst schon einen Fall von Diskriminierung im Unternehmen gehabt?
Nein, noch keinen wirklich heftigen Fall. Es kam wohl unter den männerdominierten Ausbildungsberufen schon mal die Frage auf, wenn ein junges Mädchen sich diesen Ausbildungsberuf aussucht, ob die das packt. Aber es gab keine offensichtliche Diskriminierung.
Was sind Ihre Erwartungen an den Workshop?
Ich hoffe, nach dem Workshop weiß ich, wie ich Diskriminierung frühzeitig erkenne. Außerdem möchte ich gern wissen, wie ich handle, ohne die Betroffenen, auf beiden Seiten, bloßzustellen.

Ihre Meinung zählt

Wohnraum schaffen - Fachkräfte sichern?

Eine wachsende Zahl von Unternehmen in der Region Stuttgart berichtet von Schwierigkeiten, ausreichend Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt zu finden. Die demografische Entwicklung wird diese Herausforderung in den kommenden Jahren sicher weiter verschärfen.
Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, sind vielseitige Maßnahmen erforderlich: von Investitionen in die Ausbildung, einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie bis hin zur beschleunigten Zuwanderung von Fachkräften.
Ein entscheidender Faktor dabei ist sicher auch die Wohnraumsituation. Besonders für auswärtige Arbeitskräfte ist bezahlbarer Wohnraum oft der Schlüssel, um in der Region Fuß zu fassen und langfristig zu bleiben.
Die IHK Region Stuttgart befragte im Herbst 2024 dazu Ihre Mitgliedsunternehmen. Rund 500 Betriebe teilten ihre Erfahrungen beim Thema Wohnraum für Mitarbeitende. Anfang nächsten Jahres werden die Umfrageergebnisse veröffentlicht. Wenn Sie informiert werden möchten, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Einladung und Anmeldeformular für Unternehmen

Jobmesse für ausländische Fachkräfte und Auszubildende

Unsere Jobmesse am 15. November soll Sie beim Finden von Fach- und Arbeitskräften sowie Auszubildenden mit Flucht- und Migrationshintergrund unterstützen. Zielgruppe sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen mit Personalbedarf – möglichst im Stadtgebiet Stuttgart oder Umgebung.

Informationen zur Jobmesse

Die Region Stuttgart ist mit ihrer starken Wirtschaft ein attraktives Ziel für Fachkräfte aus dem Ausland. Viele der zugewanderten Menschen bringen Qualifikationen mit, die von den Unternehmen gesucht werden. Agentur für Arbeit Stuttgart, Handwerkskammer Region Stuttgart, IHK Region Stuttgart, Jobcenter Stuttgart und Welcome Service Region Stuttgart veranstalten daher eine Jobmesse für die Vermittlung von Fachkräften, Arbeitskräften und Ausbildungsinteressierten mit Zuwanderungs-, Flucht- und Migrationshintergrund. Die Messe fokussiert sich auf kleine und mittlere Unternehmen.
Die kostenfreie Jobmesse findet statt am
15. November 2024, 13:00 bis 17:00 Uhr (Aufbau ab 12:00 Uhr)
im Rathaus Stuttgart, Marktplatz 1, 70173 Stuttgart
Anmeldung bitte nur mit diesem Formular
Anmeldeschluss: 31. Oktober 2024

Bitte beachten Sie: Die Plätze sind begrenzt.
Sie haben dort die Möglichkeit, sich zahlreichen potenziellen Bewerbern und Bewerberinnen als Arbeitgeber auf einem kleinen Infostand zu präsentieren, können erste Kontakte herstellen und Kennenlerngespräche mit interessierten Kandidaten/-innen führen.
Vor Beginn der eigentlichen Messe erhalten Sie zudem einen exklusiven Input zu arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, Fördermöglichkeiten und Weiterbildungsangeboten für Beschäftigte von Agentur für Arbeit und Jobcenter Stuttgart. Wir informieren Sie insbesondere auch zu Möglichkeiten der Deutschsprachförderung, um noch bestehende Defizite auszugleichen. Anhand konkreter Fälle aus der Praxis veranschaulichen wir Ihnen den Nutzen geförderter Weiterbildung.

Programm

  • 12:00 Uhr: Einlass der Arbeitgeber
  • 12:00 bis 13:00 Uhr: Einrichtung der Stände
  • 13:00 bis 13:45 Uhr: Informationsveranstaltung zu Förderinstrumenten der Agentur für Arbeit und des Jobcenters Stuttgart
  • 14:00 bis 17:00 Uhr: Jobmesse
Dies ist eine Veranstaltung im Rahmen der Fachkräfteallianz Region Stuttgart. Kooperationspartner sind Agentur für Arbeit Stuttgart, Handwerkskammer Region Stuttgart, IHK Region Stuttgart, Jobcenter Stuttgart und Welcome Service Region Stuttgart. Die Teilnahme ist für Unternehmen und Bewerber/-innen kostenfrei.
Logo der Fachkräfteallianz Region Stuttgart

Anmeldung für Unternehmen

Bitte melden Sie sich mit diesem Formular bis spätestens 31. Oktober 2024 an und teilen uns Ihre Stellenanforderungen mit. Bitte beachten Sie: Die Plätze sind begrenzt.
Die Angaben zum Unternehmen und zu den Anforderungen stellen wir den Bewerber/-innen zur Verfügung. Ausgenommen sind die Kontaktdaten der Ansprechpersonen, die wir für die Organisation der Jobmesse benötigen.
Magazin Wirtschaft

Mit KI-Fortbildungen auf ein neues Level

Nach zwei erfolgreichen Durchgängen erfreut sich die Zusatzqualifikation „Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen“ weiter steigender Beliebtheit bei Azubis und Unternehmen.
Doch jetzt geht es weiter! Als bislang ­erste Institution in Deutschland bietet das IHK-Bildungshaus in Grunbach ab ­November nun auch für Fach- und ­Führungs­kräfte Online-Kurse an, die auf zwei neue Fortbildungsabschlüsse vorbereiten: auf den Berufsspezialisten für KI und maschinelles Lernen (DQR 5) sowie den Bachelor Professional in KI und ­maschinellem Lernen (DQR 6).

KI und maschinelles Lernen (DQR 5) sowie den Bachelor Professional in KI und ­maschinellem Lernen (DQR 6) sind bundesweit anerkannt

Der besondere Vorteil dieser Abschlüsse liegt in ihrer bundesweiten Anerkennung als hoheitliche Abschlüsse auf Basis der DQR-Niveaus. Dieses garantiert eine hohe Qualität und breite Akzeptanz der erworbenen Kompetenzen.
DQR steht für Deutsche Qualifikationsrahmen und ist ein Instrument zur Einordnung von Qualifikationen im deutschen Bildungssystem. Stufe 5 steht dabei für Berufsspezialisten wie Fachberater oder Servicetechniker. Stufe 6 sind die staatlich geprüften Fachwirte, Techniker oder Meister. Sie stehen auf demselben Niveau wie Studierte mit Bachelorabschluss.

Die neuen KI-Fortbildungen bauen aufeinander auf

Die neuen Lehrgänge bauen auf der bereits etablierten Zusatzqualifikation auf und umfassen 440 Stunden (DQR 5) beziehungsweise 1.250 Stunden (DQR 6).
Die Lehrgänge sind modular aufeinander aufgebaut, so dass die Teilnehmer nicht den gesamten Lehrgang bis zum DQR-Niveau 6 durchlaufen müssen, sondern auch schrittweise höhere Qualifikationen erwerben können, da die Inhalte ­einer Niveaustufe auf die nächsthöhere angerechnet werden können. Das reduziert die Lernzeit und teilweise auch den Prüfungsumfang.

Beim Lernen helfen adaptive Software und Gaming-Elemente

Wie bei der Zusatzqualifikation ermöglicht der Einsatz adaptiver Lernsoftware auch für die Fortbildungen individuelle Lernwege. Gamification-Elemente ­sowie ein Chatbot unterstützen dabei die interaktive Lerngestaltung.

Berufsspezialisten für KI und maschinelles Lernen (DQR 5)

Die Fortbildung zum Berufsspezialisten für KI und maschinelles Lernen ist vor ­allem auf Fachkräfte ausgerichtet. In dieser Fortbildung werden insbesondere Kompetenzen in folgenden Bereichen vermittelt:
  • Implementierung und Anwendungsmöglichkeiten von KI-Modellen
  • Datenanalyse und -auswertung
  • Mitgestaltung von Veränderungsprozessen und Projekten
  • Rechtliche Grundlagen und wirtschaftliche Aspekte
  • Zukunftskompetenzen
Absolventen dieses Levels sind in der Lage, KI-Prozesse im Unternehmen zu identifizieren, verschiedene KI-Einsatzmöglichkeiten unter Berücksichtigung von Kosten-Nutzen-Aspekten fundiert zu beurteilen sowie Veränderungs­prozesse zu koordinieren und mitzu­gestalten.
Bachelor Professional in KI und maschinellem Lernen

„Bachelor Professional in KI und maschinellem Lernen“ für Personen inFührungsfunktion

Der darauf aufbauende Abschluss ­„Bachelor Professional in KI und maschinellem Lernen“ richtet sich vorrangig an Personen, die Führungs- beziehungsweise Entscheidungsfunktionen im Bereich künstliche Intelligenz anstreben.
Zusätzlich zu den Inhalten der ersten Fortbildungsstufe werden hier folgende Bereiche vertieft:
  • Überwachung, Leitung und Analyse von Veränderungsprozessen und ­Projekten
  • Digitales Innovations- und Transformationsmanagement
  • Bewertung ökonomischer Aspekte
  • Sicherstellung rechtlicher Rahmen­bedingungen – auch hinsichtlich EU-Regelungen
  • Mitarbeitendenführung und Personalmanagement
Dieser Abschluss befähigt die Absolventen, über KI-Projekte und deren Einsatz im Unternehmen zu entscheiden, diese selbstständig durchzuführen und interdisziplinäre Teams bei der Implementierung von KI in Unternehmensprozessen zu leiten.

Zertifikatslehrgang „KI und maschinelles Lernen“ als Basis weiterhin im Angebot

Für Fachkräfte oder dual Studierende oder einfach Interessierte, die sich einen allgemeinen Überblick über KI verschaffen wollen, ohne eine vollständige Fortbildung anzustreben, wurde auf viel­fachen Wunsch aus der Wirtschaft die Zusatzqualifikation als Zertifikatslehrgang weiterentwickelt.
Mit diesen breitgefächerten Lehrgangsvarianten gibt es nun für alle Beschäftigtengruppen ein Angebot, um zukunftsweisende Kompetenzen im Bereich KI und maschinellem Lernen zu erwerben – und für Unternehmen die Möglichkeit, sich für die Herausforderungen der digitalen Transformation zu wappnen.

IHK-Infos zu den KI-Fortbildungen

  • Zusatzqualifikation für Auszubildende: Claudia ­Achtenhagen Telefon 0711/2005-1509 oder claudia.achtenhagen@stuttgart.ihk.de
  • Grundlagenzertifikate für Fachkräfte oder dual Studierende und Fortbildungsabschlüsse auf den DQR-Stufen 5 und 6 für Fach- und Führungskräfte: Bettina Bosch, Telefon 07151/7095-8817, bettina.bosch@stuttgart.ihk.de
  • Sollten Sie als Bildungsträger daran interessiert sein, ebenfalls entsprechende Kurse anzubieten, wenden Sie sich an ­Claudia Achtenhagen
Dr. Claudia Achtenhagen, IHK Region Stuttgart, für Magazin Wirtschaft
Nächste Sitzung am 17.10.2024

AK „Ausbildung und Migration“ bietet Austausch für Unternehmen

Der IHK-Arbeitskreis „Ausbildung und Migration“ befasst sich mit Fragen rund um die Integration von Menschen mit Zuwanderungs- bzw. Fluchthintergrund in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Er tauscht sich zweimal im Jahr über aktuelle Entwicklungen, Erfahrungen sowie rechtliche Neuerungen aus. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Beiträge und Fragen.
Die nächste Sitzung findet am Donnerstag, 17. Oktober 2024, 14:00 bis 16:00 Uhr in der IHK statt – eine virtuelle Teilnahme wird auch möglich sein.

Unsere Themen

  • Qualifizierte Fachkräfte für Deutschland – Wie das AHK-Projekt Skills Experts im Ausland nach deutschem Standard qualifiziert und Unternehmen in Deutschland davon profitieren können. Mit praktischen Beispielen aus AHKs
  • welcoMEntor – Miteinander stark in Stuttgart. Ein Projekt zur Stärkung der Demokratie und des sozialen Zusammenhalts durch Schaffung von mehr Begegnungsmöglichkeiten durch Mentoring
  • Berufecasting – Neue Wege der Berufsorientierung als Chance für Nachwuchsgewinnung
  • Praktikumswochen BW – Einfach Talente kennenlernen
  • Update zum FEG 2.0 und zur Kooperation von IHK und Handwerkskammer Region Stuttgart mit den Ausländerbehörden der Region beim beschleunigten Fachkräfteverfahren
Wir freuen uns auf neue Mitglieder im Arbeitskreis! Zielgruppe sind Unternehmerinnen, Unternehmer, Personal- und Ausbildungsverantwortliche.
Möchten Sie in den Verteiler des Arbeitskreises „Ausbildung und Migration“ aufgenommen werden und regelmäßig Einladungen, Protokolle sowie Infos rund um die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Zuwanderungs- und Fluchthintergrund erhalten?
Melden Sie sich dazu gerne zusätzlich über unser Formular an.
Magazin Wirtschaft

Sonderheft Ausbildung

Vom digitalen Ausbildungsvertrag über Prompten für Azubis bis zu Tipps gegen extremistische Äußerungen: Alles zum Thema Ausbildung finden Sie kompakt im IHK-Sonderheft Ausbildung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 6510 KB)

Anmeldeschluss: 30.09.2024

Heldinnen und Helden im Tourismus gesucht!

Jährlich werden auf der CMT-Messe Tourismusheldinnen und -helden geehrt, um den Einsatz engagierter Menschen zu würdigen, die den Tourismus im Land durch Kreativität und Hingabe bereichern.
Der Tourismus ist einer der wichtigsten Wirtschaftssektoren in Baden-Württemberg. Dabei geht es nicht nur um schöne Landschaften, Sehenswürdigkeiten und kulinarische Köstlichkeiten. Vor allem sind es die Menschen, die hinter den zahlreichen touristischen Angeboten stehen, die den Unterschied machen. Diese engagierten und kreativen Köpfe sind die wahren Heldinnen und Helden des Tourismus. Täglich setzen sie sich dafür ein, das Reiseland Baden-Württemberg für Einheimische und Gäste gleichermaßen attraktiv zu gestalten.
Um diesen Einsatz zu würdigen, suchen das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, die Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg (TMBW) und die Baden-Württembergischen IHKs gemeinsam mit der Messe Stuttgart jedes Jahr die Tourismusheldinnen und -helden des Landes. Auf der CMT, einer der wichtigsten Tourismusmessen, werden diese besonderen Menschen ins Rampenlicht gerückt und gebührend geehrt.
Informationen zu den einzelnen Kategorien und Anmeldemodalitäten finden Sie direkt auf den Seiten der Landesmesse Stuttgart GmbH.
Anmeldeschluss ist der 30. September 2024.

Übrigens finden Sie dort auch die 55 Personen und Teams, die auf der CMT 2024 als Tourismusheldinnen und -helden ausgezeichnet wurden.
Die Aktion wird zudem vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Baden-Württemberg (Dehoga BW), dem Bundesverband der Campingwirtschaft in Baden-Württemberg (BVCD) und dem Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO) unterstützt.
Quelle: Landesmesse Stuttgart GmbH / CMT
Ausbildung erfolgreich starten

Ausbildungsbeginn – Tipps für einen erfolgreichen Ausbildungsstart

Die erste Woche in der dualen Ausbildung ist ein aufregender, aber auch bedeutsamer Schritt im Leben eines jungen Menschen. Daher ist es wichtig, dass sowohl Auszubildende als auch Ausbilder diesem Neuanfang die nötige Aufmerksamkeit schenken, um eine Ausbildung erfolgreich zu beginnen.
Eine Ausbildung kann grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt begonnen werden. Der reguläre Ausbildungsbeginn ist der 1. August oder 1. September eines jeden Jahres.
Bei einem abweichenden Ausbildungsbeginn sollte Rücksprache mit der zuständigen Ausbildungsberatung gehalten werden.
Ideen und Tipps wie Sie erfolgreich in eine Ausbildung starten:

Einführung und Orientierung

  • Informieren Sie die einbezogenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über den Ausbildungsstart.
  • Planen Sie den 1. Tag/die 1. Woche für den bzw. die neuen Auszubildenden.
  • Stellen Sie sicher, dass dem Azubi das Unternehmen, die Mitarbeiter und grundlegende Abläufe vorgestellt werden. Eine Führung durch das Unternehmen kann ebenfalls sehr hilfreich sein.
  • Nutzen Sie Ihren betrieblichen Ausbildungsplan (Grundlage Sachliche und Zeitliche Gliederung), so haben Sie und Ihr Auszubildender auch einen guten Überblick wann der Auszubildende wo eingesetzt ist.
Als aktivierender Auftakt für neue Auszubildende sind unsere Einführungsseminare für die Ausbildungsbetriebe ideal. Das Bildungshaus der IHK Region Stuttgart bietet hier für kaufmännische und gewerblich-technische Auszubildende verschiedene Einführungsseminare an.

Einführungsgespräch

Klären Sie Erwartungen, Ziele und eventuelle Ängste sowie die wichtigsten Rechte und Pflichten, wie zum Beispiel das Führen eines Berichtsheftes.

Ansprechpartner benennen

Jeder Auszubildende sollte einen festen Ansprechpartner haben, an den er sich bei Fragen oder Problemen wenden kann.

Ausbildungsmaterial

Stellen Sie sicher, dass der Auszubildende alle erforderlichen Materialen (zum Beispiel Werkzeuge, Laptop etc.) erhält, um seine Aufgaben zu erfüllen.

Feedback

Dem Auszubildenden soll durch konstruktives Feedback die Möglichkeit gegeben werden, aus Fehlern zu lernen und seine individuellen Stärken noch bewusster einzusetzen. Darüber hinaus bietet das Beurteilungsgespräch dem Auszubildenden Gelegenheit zu der Beurteilung Stellung zu nehmen bzw. Fragen zu stellen.

Forum für Ausbilderinnen und Ausbilder

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat in seinem Forum für Ausbilderinnen und Ausbilder www.leando.de ein Online-Angebot für Ausbildungs- und Prüfungspersonal veröffentlicht. Der Online-Leitfaden soll ausbildenden Fachkräften Hinweise und Impulse für den Umgang mit Auszubildenden geben und Lernprozesse erleichtern. Er gibt anschauliche Anregungen zum Ausbildungsalltag und gibt gute Beispiele, wie auch schwierige Situationen gemeistert werden können.

Und sollte es doch mal nicht rund laufen, bieten unsere Ausbildungsbegeleiter Unterstützung zur Klärung der Situation, bei Konflikten, Problemen in der Berufsschule oder persönlichen, sozialen oder gesundheitlichen Schwierigkeiten mit Auszubildenden, wenn die Ausbildung von einem Abbruch bedroht ist.
Magazin Wirtschaft

IHK-Service hilft bei Fachkräfteeinwanderung

Zahlreiche Branchen sind vom Fachkräftemangel betroffen. Zusätzlich zur Hebung inländischer Potenziale ist für viele Unternehmen die Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland eine wichtige Strategie, das Problem zu meistern.
Doch besonders die Einstellung von Personen aus Drittstaaten, also nicht EU-Staaten, birgt zahlreiche Herausforderungen. Sie beginnen bei der Rekrutierung, reichen über den Einreiseprozess und das eventuell notwendige Berufsanerkennungsverfahren bis hin zum On­boarding und zur Integration ins Unternehmen.
Ein großes Hemmnis sind die ­zahlreichen rechtlichen ­Regelungen, die bestimmen, wer unter welchen ­Voraussetzungen und mit welchem Verfahren nach Deutschland ­kommen und hier arbeiten oder eine Ausbildung machen darf. Das novellierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz eröffnet jetzt zwar mehr Möglichkeiten, ist aber sehr schwer durchschaubar und hochkomplex.

Konkrete Unterstützung bei Fachkräfteeinwanderung

Mit dem IHK-Unternehmens­service Internationale Fachkräfte (UIF) bietet die IHK Region Stuttgart hier umfangreiche Unterstützung für ihre Mitglieder an. Wir geben Tipps zur Gewinnung internationaler Fachkräfte und Azubis, stellen Kontakte zu Rekrutierungsprojekten her, beraten zu den rechtlichen Regelungen und unterstützen bei der Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen für das Visumverfahren. Das Angebot der IHK ist kostenfrei.
Unternehmen, die Fachkräfte aus Drittstaaten einstellen möchten, können per Mail oder telefonisch einen Erstberatungstermin vereinbaren (siehe Kreis). Hilfreich ist es, wenn bereits erste Unterlagen vor der Beratung per E-Mail zugesandt werden, zum Beispiel Nachweise zu den Qualifikationen der Fachkraft und zu den Stellenanforderungen. Bis auf wenige Ausnahmen können nämlich nur qualifizierte Personen aus Drittstaaten für qualifizierte Tätigkeiten in Deutschland eingestellt werden.
Im Gespräch, das meist per Teams geführt wird, klären wir mit dem Unternehmen, welche Zuwanderungswege es für seinen konkreten Fall gibt und welche Voraussetzungen dafür jeweils zu erfüllen sind. Geprüft wird auch, ob die Möglichkeit besteht, dass die Qualifikationen des Kandidaten in Deutschland anerkannt werden und wie das Verfahren bei einer Teilanerkennung des Berufsabschlusses weitergehen würde.

IHK prüft, ob alles passt

Dann zeigen wir, wie der Zuwanderungsprozess ablaufen ­könnte, und prüfen, ob das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren genutzt werden kann. Im Gegensatz zum normalen Visum­verfahren, das der Kandidat bei der deutschen Auslandsvertretung seines Heimat­landes beantragt, wird das beschleunigte Fachkräfteverfahren vom Arbeitgeber bei der Ausländerbehörde seines Betriebssitzes gestartet. Hierfür benötigt er eine Vollmacht der Fachkraft. Die Ausländer­behörde koordiniert dann alle notwen­digen Schritte. Alle Verfahrensbeteiligten sind an kürzere Fristen gebunden. Das soll das Verfahren beschleunigen.

IHK hilft beim Ausfüllen der Papiere

Im Rahmen unseres Services unterstützen wir die Unternehmen beim Zusammenstellen aller erforderlichen Unterlagen und helfen beim korrekten Ausfüllen. Mit der Ausländer­behörde Stuttgart haben die IHK und die Handwerkskammer eine Kooperations­vereinbarung zum beschleunigten Fachkräfteverfahren getroffen. Befindet sich der Unternehmenssitz im Stadtkreis Stuttgart, übernimmt die IHK die Koordination des Zuwanderungs- und Anerkennungsprozesses in Kooperation mit der Ausländer­behörde (ABH) und ­leitet die zusammen­gestellten ­Unterlagen an die ABH Stuttgart weiter.
Mittlerweile wurde bereits eine weitere Vereinbarung mit der Stadt Weinstadt unterschrieben. Weitere Vereinbarungen mit Ausländerbehörden in der ­Region stehen bevor. Damit möchten wir unseren Service für Sie noch weiter verbessern.
Sigrit Walsdorff, Liana Meyer-Vogt, IHK Region Stuttgart, für Magazin Wirtschaft 7-8.2023
Magazin Wirtschaft

So werden Sie Sachverständiger

Die Welt wird immer komplizierter. In fast allen Bereichen braucht man heute Spezial­kenntnisse, um etwas beurteilen und bewerten zu können: Solche Sachverständige sind nicht nur in der Wirtschaft gefragt, sondern auch bei Gericht.
Zwar ist der Begriff „Sachverständiger” in Deutschland nicht geschützt, doch es gibt eine Hierarchie der Qualifikationen. Auf der höchsten Stufe steht die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger. Dieses Siegel zu verleihen, ist unter anderem Aufgabe der IHKs. So sind aktuell in der IHK Region Stuttgart 234 Sachverständige aus verschiedenen Fachgebieten öffentlich bestellt und vereidigt.

Das muss man mitbringen, um als Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt zu werden

Falls Sie selber über besonderen Sachverstand verfügen, bietet Ihnen unsere IHK die Möglichkeit, sich in mehr als 250 Sachgebieten zum öffentlich bestellten Sachverständigen vereidigen zu lassen. Wir begleiten Sie von der Beantragung bis zur Vereidigung. Alternativ können Sie das Mentoren­programm des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. nutzen, um von erfahrenen Profis zu lernen.
Die wichtigste Voraussetzung ist auf jeden Fall, dass Sie deutlich überdurchschnitt­liche Fachkenntnisse und Erfahrung in ­Ihrem Sachgebiet mitbringen, selbst in dessen Randbereichen. Dazu kommen noch persönliche Voraussetzungen, vor allem die Unparteilichkeit.
Ihre Ausbildung spielt hingegen keine Rolle. Als Autodidakt können Sie diesen Weg genauso gehen wie als promovierter Ingenieur. Auch das Alter ist nicht relevant.

So läuft die öffentliche Bestellung und Vereidigung

Ihre fachliche Eignung können Sie durch Zeugnisse, Zertifikate von Fortbildungen und insbesondere durch bereits erstellte Gutachten nachweisen. Die persönliche Eignung wird unter anderem anhand Ihrer wirtschaftlichen Situation und eines polizeilichen Führungszeugnisses geprüft. Es ist wichtig, potenzielle Interessenskonflikte bei der Tätigkeit ausschließen zu können.
Die besondere Sachkunde wird von einem Fachgremium in einem prüfungsähnlichen Begutachtungsverfahren überprüft. In der IHK Region Stuttgart gibt es sie für zahl­reiche Sachgebieten, von A wie Aufzug über viele Themen rund um Immobilien und Gebäude oder die Bewertung von KMU bis zu T wie Trinkwasserhygiene. Gehört Ihr Sachgebiete nicht dazu, stehen die IHK-Fachgremien im gesamten Bundesgebiet bereit.
Die Überprüfung umfasst die Bewertung der eingereichten Gutachten und eine mündliche Überprüfung. Je nach Fachgebiet kommt noch eine schriftliche oder eine praktische Prüfung dazu.

Sachverständige werden bundesweit nachgefragt

Nach der Bestellung werden Sie im ­bundesweiten IHK-Sachverständigenverzeichnis gelistet. Das verschafft Ihnen Sichtbarkeit bei potenziellen Auftraggebern wie Gerichten, Behörden, Versicherungen und Unternehmen, aber auch bei Privatpersonen. Gemäß der Zivil­prozessordnung (ZPO) sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zudem in Gerichtsverfahren zu bevorzugen.
Die Erstbestellung als Sachverständiger kostet derzeit circa 800 Euro. Die Überprüfung durch das Fachgremium ver­ursacht – abhängig vom Gebiet – zusätzliche Kosten von 500 bis 3.000 Euro. Die Dauer des Verfahrens variiert je nach vorgelegten Unterlagen und der Verfügbarkeit des Fachgremiums. In der Regel dauert es von der Antragsstellung bis zur Vereidigung ein bis anderthalb Jahre.
Wenn Sie also in ihrem Fachgebiet über besondere Expertise verfügen, bietet die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger Ihnen eine wertvolle Möglichkeit, ihren beruflichen Horizont zu erweitern und einen Beitrag für Wirtschaft und Gesellschaft zu leisten. Es ist eine Investition in die Zukunft, die sich auszahlt.
Interesse geweckt??? Möchten Sie selbst öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zu werden? Dann wenden Sie sich an unseren Autor und Leiter Sachverständigenwesen.

Tim Stern, IHK Region Stuttgart, für Magazin Wirtschaft, Rubrik Rat&Tat
Magazin Wirtschaft

Mehr Tempo bei der Fachkräfteeinwanderung

Die IHK Region Stuttgart setzt die im September 2023 begonnene Zusammenarbeit mit der Stadt Stuttgart und der Ausländerbehörde fort, die das Verfahren bei der Einwanderung von Fachkräften beschleunigen soll. Zugleich schließen sich weitere Kommunen und IHK-Bezirkskammern an. Der Vorreiter ist dabei die IHK-Bezirkskammer Rems-Murr.
Techniker mit Bart und Helm arbeitet in einer Werkstatt.

Erste Kommunen unterschreiben

Markus Beier, Leitender Geschäftsführer der IHK-Bezirkskammer Rems-Murr, sieht deutliche Vorteile in dem Engagement: „Rems-Murr geht gerne den ersten Schritt als Bezirkskammer, um das in Stuttgart erprobte Modell in die Fläche zu bringen. Damit tragen wir einen Teil zur einfacheren Fachkräftezuwanderung in unseren Regionen bei“, so Beier. Weinstadt, Waiblingen und das Landratsamt Rems-Murr-Kreis haben bereits unterschrieben, in Kürze erfolgt die Unterzeichnung in Backnang. Interessiert sind auch Winnenden, Fellbach und Schorndorf. Stand heute geht Beier davon aus, dass es gelingt, alle sieben Ausländerbehörden im Kreis an Bord zu holen.
Auch die Bezirkskammer Ludwigsburg schlägt den Weg der Kooperation ein: „Mit dieser Vereinbarung können die Möglichkeiten, die durch das beschleunigte Fachkräfteverfahren geschaffen wurden, noch optimaler ausgeschöpft werden. Denn betroffene Betriebe beklagen bisher die erhebliche Verfahrensdauer und lang andauernde Ungewissheit für alle Beteiligten, wenn sie ausländische Fachkräfte einstellen wollen“, betont Sigrid Zimmerling, Leitende Geschäftsführerin der Ludwigsburger IHK-Bezirkskammer.

Kammern informieren und beraten

„Wir wissen aus unseren Umfragen, dass die Betriebe im Südwesten bei der Fachkräftezuwanderung besonders unter den langen und komplizierten Verfahren leiden“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführerin Susanne Herre. Das liege häufig an den undurchsichtigen Verfahren sowie an fehlenden Unterlagen. Die IHK unterstützte bereits in rund 70 Fällen seit Projektbeginn. Dazu gehört, dass die Kammern informieren und beraten, im Hinblick auf rechtliche Aspekte als auch der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen.
So gibt es Entlastung
Die Kammern übernehmen die Beratung der Unternehmen im Vorfeld einer Antragstellung nach dem beschleunigten Fachkräfteverfahren und entlasten dadurch die Ausländerbehörde vor Ort. Im Fall einer Antragstellung handeln sie in Untervollmacht für die Unternehmen und leiten die vollständigen Unterlagen an die Ausländerbehörde weiter. Diese startet das Anerkennungsverfahren, holt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein und stellt bei erfolgreichem Bescheid die Vorabzustimmung zur Visumerteilung aus. Ergänzend erhalten die Unternehmen von den Kammern Infos und Ansprechstellen zu Onboarding und Integration der internationalen Fachkräfte im Betrieb: Fachkräfteservice der IHK
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Authentizität ist Trumpf

„Wenn ein junger Mann ein Mädchen kennengelernt hat und ihr sagt, was für ein großartiger Kerl er ist, so ist das ­Reklame. Wenn er ihr sagt, wie reizend sie aussieht, so ist das Werbung. Aber wenn das Mädchen sich für ihn entscheidet, weil sie von anderen gehört hat, was für ein feiner Kerl er wäre, dann ist das Public Relations.“

LinkedIn für Recruiting als auch um den Verkauf und Brand-Awareness

Was Bankier Alwin Münchmeyer für das Liebesleben postulierte, das funktioniert auch im zweiten großen Lebensbereich, der Arbeit. Davon sind zumindest Kevin Scheuing und Björn Steiner überzeugt. Ihre Firma Reputable People will deshalb Arbeitnehmer zu Corporate Influencern schulen, die auf ihrem LinkedIn-Auftritt positive Einblicke in ihren Arbeitsalltag geben. Profitieren soll davon das Dreieck aus HR, Vertrieb und Marketing, denn es geht sowohl ums Recruiting als auch um den Verkauf und die „Brand-Awareness“.

Gekaufte Influencer sind nicht authentisch

„Viele kaufen teure Influencer, um das zu erreichen. Das funktioniert aber nicht, weil es nicht authentisch ist und man sowieso schon von inhaltsleerem Content überflutet wird“, sagt Steiner. Die Gründer haben darum ein Programm entwickelt, mit dem Mitarbeiter in die Lage versetzt werden, bei LinkedIn „das Unternehmen glänzen zu lassen“, wie Scheuing es formuliert. Das sei nicht nur wirksamer, sondern auch noch wesentlich günstiger.
Einer der ersten Kunden war die Mercedes Benz AG Nord. Dort durchliefen 23 Verkaufsmitarbeiter das zwölfwöchige Programm. „Vorher hatten sie zusammen ungefähr 1000 Follower, jetzt sind es 25.000, und jeder Post hat zwischen 1000 und 5000 Impressions“, freut sich Scheuing. Dabei hält sich der Aufwand für die Mitarbeiter in Grenzen: „Wenn man einmal pro Woche postet und dafür circa 20 Minuten investiert, reicht das“, weiß Steiner aus Erfahrung.
Man muss die guten Unternehmen auch scheinen lassen
Auch der Kurs selber ist nicht so aufwändig, wie es klingt: Das meiste erfolgt online. Für den Inhalt sorgen unter anderem ein Rechtsanwalt, ein Kommunikationschef und ein Chefredakteur.
Allerdings sind nicht nur die Inhalte wichtig für den Erfolg der Schulung, sondern auch die Ermutigung: „Viele Kursteilnehmer haben erst einmal Sorge, ihre Posts seien nicht perfekt oder sie hätten nur Banales zu sagen. Da müssen wir sehr viel moderieren“, erzählt Scheuing. Denn gerade die ungekünstelte Echtheit der Posts macht ja ihren Reiz aus: Authentizität ist Trumpf!

Reputable People bedeutet verlässliche Menschen

Dafür steht auch der Firmenname, denn das englische „Reputable“ bedeutet laut Übersetzungs-App so viel wie angesehen, seriös, achtbar, anständig, respektiert. Gepostet wird vom privaten Account. Doch muss das Unternehmen bei so viel Eigenmarketing nicht fürchten, dass seine besten Leute abgeworben werden? „Im Gegenteil, dadurch setzen sich die Mitarbeiter viel mehr mit ihrer Arbeit und ihren Kollegen auseinander. Das bindet“, ist Scheuing überzeugt.
Die Gründer sind ein ungleiches Duo: Der 33-jährige Scheuing ist gelernter Automobilkaufmann mit zehnjähriger Erfahrung als Verkaufsleiter und davor als Hochgebirgsspäher beim Bund einschließlich Afghanistan-Einsatz. Der 50-jährige Steiner ist Kommunikationswissenschaftler und blickt auf einen „wilden Lebenslauf“ zurück, wie er sagt – unter anderem als Clubbetreiber und Manager von Sportstars.

Nach Hannover und zurück gebeamt

Kennengelernt haben sie sich bei Brainhouse, einem Startup, das neue Arbeitswelten kreiert. Brainhouse hat seinen Hauptsitz in Hannover, wo beide für zwei Jahre „hingebeamt“ wurden. Eigentlich stammen sie aus der Region Stuttgart und wissen deshalb, dass es hier schon viele tolle Arbeitswelten gibt. „Aber man muss die guten Unternehmen auch scheinen lassen“, sagt Scheuing. Genau das wollen sie mit ihrer Neugründung erreichen.
Reputable People soll richtig groß ­werden, so groß, dass die aktuellen ­Büroräume in Winterbach bald nicht mehr reichen werden. Noch dieses Jahr soll eine GmbH daraus werden und sechs Mitarbeiter hinzukommen. Denn die Macher sind überzeugt, „in drei bis vier Jahren braucht uns jedes Unternehmen“.

Dr. Annja Maga, Redaktion Magazin Wirtschaft für Magazin Wirtschaft 7-8.2024
Veranstaltung am 09. und 10.12.2024

jakobb: Den Wandel der Dualen Ausbildung dynamisch gestalten

Der Jahreskongress Berufliche Bildung, kurz jakobb, ist das praxisnahe Event für die Duale Ausbildung: Am 9. und 10. Dezember 2024 treffen sich Bildungsakteure in der IHK Region Stuttgart, um über die Zukunft der Dualen Ausbildung zu diskutieren und Best Practices kennenzulernen.
Unter dem Motto „Den Wandel in der Dualen Ausbildung dynamisch gestalten“ tauschen sich Ausbilderinnen und Ausbilder, Schulleitungen, Lehrkräfte und Schulträger mit führenden Expertinnen und Experten aus Forschung, Kammern, Schule und Politik aus. Dabei befassen wir uns mit aktuellen Trends und Themen rund um Nachwuchsgewinnung, Nachhaltigkeit, Digitalität und Heterogenität.
Weitere Informationen und Anmeldung finden Sie auf der Homepage des Jahreskongress Berufliche Bildung
Es erwarten Sie …
  • … zwei Tage voller brandaktueller Themen,
  • … wertvollen Input und Austausch in zahlreichen Workshops und interaktiven Formaten (am 09.12.),
  • … geführte Exkursionen zu Best-Practice-Betrieben und -Schulen (am 10.12.),
  • … eine Fachmesse zur Beruflichen Bildung, auf der Sie Kontakte zu innovativen Anbietern knüpfen,
  • … ein exklusives Get-together für Vertreter:innen der Berufsschulträger,
  • … Networking und eine stimmungsvolle Abendveranstaltung zum Kongressabschluss.

Zwei Highlights aus dem Kongressprogramm

Keynote mit Mirko Drotschmann alias „MrWissen2Go“

Mirko Drotschmann alias „MrWissen2Go“ ist Journalist, Youtuber und Webvideo-Produzent mit Schwerpunkt Geschichte, Politik und Gesellschaftsthemen.
Für „Terra X“ steht er als Moderator vor der Fernsehkamera und ist auf dem YouTube-Kanal „Terra X“ zu sehen. Bei „MrWissen2Go Geschichte“ auf Youtube und Instagram vermittelt Drotschmann geschichtsinteressierten Zuschauerinnen und Zuschauern erzählerisch aufbereitetes Wissen rund um das Schulfach Geschichte und ordnet darüber hinaus Inhalte aus dem aktuellen Alltagskontext mit historischem Bezug ein. Als „MrWissen2Go“ auf Youtube erreicht er monatlich mehrere Millionen Aufrufe und ist einer der erfolgreichsten Wissensvermittler auf YouTube.

Lernen kennt kein Abseits: Strategien für kontinuierliche Weiterentwicklung – Ein Gespräch mit Timo Hildebrand darüber, immer am Ball zu bleiben

Timo Hildebrand – ein Name, der nicht nur Fußballfans, sondern mittlerweile auch Feinschmeckern ein Begriff ist. Geboren am 5. April 1979 in Worms, aufgewachsen im hessischen Hofheim, machte er sich zunächst als Torwart beim örtlichen FV Hofheim/Ried einen Namen. Sein Weg führte ihn jedoch weiter zum VfB Stuttgart, wo er einen unvergesslichen Beitrag zur Meisterschaft im Jahr 2007 leistete. Zusätzlich war er Nationaltorhüter der deutschen Fußballnationalmannschaft und nahm an der Fußball WM 2006 teil.
Nach seinem Abschied vom Profisport eröffnete er 2021 das vegane Restaurant vhy! in Stuttgart. Hier dreht sich alles um die Kunst der veganen Küche – der perfekte Ort für Feinschmecker, die Wert auf Genuss und Nachhaltigkeit legen. Seine Vision ist es Menschen dazu zu inspirieren, mehr pflanzliche Ernährung in den Alltag und Unternehmen zu integrieren.
Neben seiner Tätigkeit als Restaurantbesitzer ist Hildebrand auch als Markenbotschafter für den VfB Stuttgart und für Jako tätig und unterstützt die Hilfsorganisation Stelp e.V. seit einigen Jahren.
Jetzt mehr erfahren und Tickets sichern unter www.jakobb.de
Facts zum Kongress in Kurzform:
Was:
Jahreskongress Berufliche Bildung: Den Wandel der Dualen Ausbildung dynamisch gestalten
Wann:
9. und 10. Dezember 2024
Wo:
IHK Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart
Veranstalter:
Klett MEX, BIBB, BLV Baden-Württemberg
Partner:
Kultusministerium Baden-Württemberg, WorldSkills Germany e.V.
In enger Kooperation mit:
didacta, IHK Region Stuttgart
Ansprechpartnerin:
Klett MEX GmbH
Linda Wiese
l.wiese@klett-mex.de

Posten, liken, sharen – die IHK Region Stuttgart in den Sozialen Medien

Da sein, wo gesucht wird.

Und zwar zwischen Hashtags, Likes, Shares & Co. In der mobilen Nutzung des Internets ist Social Media nicht mehr wegzudenken. Viele Menschen sind jeden Tag im Social Web unterwegs, um sich zu vernetzen, gezielt nach Informationen zu suchen und sich unterhalten zu lassen. Deswegen informiert die IHK Region Stuttgart ihre Zielgruppen über LinkedIn, X (ehemals Twitter), Facebook und Instagram mit relevanten Neuigkeiten aus der IHK-Welt – schnell und direkt.

Angebot speziell für Azubis

Für die rund 20.000 Auszubildenden in der Region gibt es ein spezielles Angebot: den „Azubi Guide“.
  • Wann stehen Prüfungstermine an?
  • Wie kann man während der Ausbildung ins Ausland?
  • Was ist beim Schreiben des Berichtshefts zu beachten?
  • Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es nach der Ausbildung?
Auf diese und viele andere Fragen gibt es auf Instagram Antworten aus erster Hand.
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Magazin Wirtschaft

Warnmeldung E-Mail-Betrüger

Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg warnt vor einer aktuellen Betrugsvariante im E-Mail-Verkehr.

Wie gehen die Angreifer vor?

Die Tathandlung beinhaltet zwei Schritte:
1. Die Betrugstäter senden E-Mail-Anfragen an Kommunen oder an mit Kommunen in geschäftlicher Verbindung stehende Privatunternehmen und täuschen hierbei jeweils die Identität der Partner vor. Die Absender fordern die Empfänger zur Mitteilung ausstehender Rechnungspositionen auf.
Beispieltext:
„Wir haben unsere Finanzen überprüft und möchten sicherstellen, dass alles in Ordnung ist. Falls Sie ausstehende Rechnungen haben, könnten Sie uns diese bitte im PDF-Format zusenden? Vielen Dank im Voraus.“
2. Übersenden die Empfänger Details offener Rechnungsvorgänge an die Absender, verwenden die Täter die erlangten Rechnungsdaten betrügerisch.
Ebenfalls unter Vortäuschung der Partner zu sein (Kommune oder mit der Kommune verbundenes Unternehmen) versenden die Betrüger E-Mail- Nachrichten an die Rechnungsnehmer, fordern zur Begleichung der ausstehenden Rechnungssummen auf und teilen hierfür eine bestimmte Bankverbindung mit. Es handelt sich hier aber um ein unter Kontrolle der Betrüger stehendes Bankkonto.
Beispieltext:
„Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir ab dem 7. Mai 2024 unser Bankkonto geändert haben. Wir bitten Sie, unsere Details in Ihrem System für zukünftige Zahlungen zu aktualisieren. Falls Sie weitere Informationen oder Dokumente benötigen, um diesen Prozess abzuschließen, stehen wir Ihnen zur Verfügung, um die notwendige Unterstützung zu bieten. Bitte informieren Sie uns über etwaige zusätzliche Schritte, die wir in dieser Angelegenheit unternehmen müssen.“
Mehrere Betroffene haben der Polizei in diesem Zusammenhang die von den Betrügern verwendeten E-Mail-Domains finanzsektor.com und zahlungsdienste.net genannt.

Empfehlungen der Polizei

  • ·Die Polizei empfiehlt die Weiterleitung der Domains finanzsektor.com und zahlungsdienste.net an die IT-Verantwortlichen zur Filterung oder Sperrung der besagten Domain im E-Mail-System Ihrer Einrichtung. Entsprechende E-Mail-Eingänge können als SPAM-E-Mail klassifiziert werden.
  • Teilen die Absender Ihnen konkrete verdächtige Bankkonten mit, liegt ein strafrechtlich relevanter Betrugsversuch vor. Bitte zeigen Sie die betrugsverdächtigen Bankverbindungen zeitnah der Polizei an.
  • · Grundsätzlich empfiehlt die Polizei die alltägliche Beachtung grundsätzlicher Vorsichtsmaßnahmen im E-Mail-Rechnungsverkehr. Eine wesentliche organisatorische Gegenmaßnahme stellt die telefonische Verifizierung sowie der telefonische Abgleich mitgeteilter Bankdaten dar. Bitte entnehmen Sie entsprechende Telefonnummern eigenen Adressverzeichnissen und nicht den eingegangenen und zu prüfenden Nachrichten.

Bitte beachten Sie außerdem:

  • Da die Täter neben den beiden genannten Domains die Möglichkeit der Verwendung weiterer E-Mail-Domains haben, können betrügerische E-Mails auch andere E-Mail- Adressen als Absender anzeigen. Die Polizei empfiehlt die Weiterleitung des gegenständlichen Warnhinweises an die für den Rechnungsverkehr zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Rechnungsverantwortliche sollten die aktuelle Betrugsmasche kennen, um hinsichtlich der · Preisgabe sensibler Rechnungsinformationen sowie der · Entgegennahme betrügerischer Bankverbindungen und Auszahlung an diese Bankkonten gewarnt und sensibilisiert zu werden.

Ihre Organisation ist Opfer eines E-Mail-Betrugs geworden?

  • Informieren Sie zeitnah Ihre Hausbank, teilen Sie den Betrug mit und beauftragen Sie die Stornierung des Zahlungsauftrages.
  • Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei.
  • Für Unternehmen und Behörden mit Sitz in Baden-Württemberg ist zudem die beim Landeskriminalamt eingerichtete Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) Ansprechpartner in allen Belangen des Themenfeldes Cybercrime.
  • Erreichbarkeit der ZAC, Telefon: +49 (0)711 5401-2444, E-Mail: cybercrime@polizei.bwl.de, Website: www.lka-bw.de/zac
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Schüler schnuppern Jobluft

Auf der Suche nach zukünftigen Azubis kann ein Schülerpraktikum wertvolle Dienste leisten. Einerseits ist es eine Möglichkeit, Ihren Betrieb zu präsentieren und für die Ausbildung in Ihrem Unternehmen zu werben. Andererseits ist es für Sie eine schöne Gelegenheit, die Fähigkeit und Eignung Ihres ­potenziellen neuen Auszubildenden besser kennenzulernen. Selbst ohne große Erfahrung kann so ein Praktikum gelingen, wenn Sie es sorgfältig vorbereiten. Hierbei hat sich ein Praktikumsplan bewährt, der anhand der wichtigsten Fragen aufgebaut wird (s. S. 25).

Die richtige Vorbereitung auf ein Schülerpraktikum

Damit sich Ihr Praktikant wohl fühlt, sollte er vom ersten Tag an gut integriert werden. Nach der Begrüßung bietet sich ein kleiner Rundgang durch den Betrieb an oder zumindest durch den Bereich, wo er mitarbeiten darf. Er lernt so gleich die Kollegen kennen und weiß, wer seine Ansprechpartner sind. Dadurch gewinnt der Schüler Sicherheit – schließlich ist die ­Situation ganz anders, als er es aus der Schule gewohnt ist.

Arbeitsabläufe und Tätigkeitsfelder: Ein Rundumblick für den Praktikanten

Während seiner Zeit im Betrieb sollten dem Praktikanten alle ­Arbeitsabläufe erklärt werden, damit er einen Rundumblick über den Beruf und seine Tätigkeitsfelder erhält. Lassen Sie ihm dabei Raum für seine Fragen. Es ist entscheidend, dass der Jugendliche versteht, welche Abläufe in den einzelnen Tätigkeitsfeldern notwendig sind und warum sie gemacht werden müssen. Fordern Sie Ihren Praktikanten dabei, aber überfordert Sie ihn nicht: schließlich soll das Praktikum Spaß machen und in guter Erinnerung bleiben.

Erfolgserlebnisse und Lernergebnisse während des Praktikums

Verschaffen Sie ihm auch Erfolgserlebnisse, zum Beispiel, indem Sie ihn kleine, übersichtliche Aufgaben eigenständig erledigen lassen. Das Lernergebnis ist dadurch auch erheblich größer. Vermeiden Sie hingegen bloßes „Über-die-Schulter-gucken“. Das ist sehr eintönig und bringt dem Jugendlichen nicht wirklich etwas.

Richtige Aufgaben statt Kaffee kochen und Werkstatt fegen

Die Versuchung ist oft groß, einem Praktikanten „ungeliebte“ Aufgaben zu übertragen, die sonst keiner machen mag, zum Beispiel das Lager aufräumen oder Müllberge entsorgen. Der Jugendliche fühlt sich dadurch schnell ausgenutzt. Schlimmstenfalls schließt er daraus auf den Ablauf einer Ausbildung bei Ihnen. Außerdem lernt er nichts über den Beruf und die dazugehörigen Tätigkeiten.

Feedback und Lob: Motivation für den Praktikanten

Loben Sie Ihren Praktikanten ­zwischendurch so oft wie möglich. Das funktioniert natürlich nur, wenn die Aufgaben machbar sind. Eventuelle Herausforderungen des Berufs sollten Sie aber durchaus thematisieren. Zu viel Kritik ist dagegen eher ­kontraproduktiv, weil sie nicht motiviert.

Teamintegration und Pausenzeiten: Ein gutes „Wir-Gefühl“ schaffen

Und weil auch das Team und ein gutes „Wir-Gefühl“ zu einem positiven Eindruck führen, ist es ganz wichtig, dass der Praktikant auch in den Pausenzeiten integriert ist. Sorgen Sie dafür, dass die Kollegen ihn mit in die Kantine nehmen und in ihre Gespräche einbeziehen.
Sollte der Praktikant am Ende trotzdem keinen Zugang zu „Ihrem“ Beruf haben, ist das in Ordnung und zu akzeptieren: Besser, man er erkennt während eines Praktikums, dass es nicht passt, als wenn die Ausbildung schon begonnen hat!

Schülerpraktikanten finden: Online-Präsenz und Netzwerke nutzen

Aber wie findet man überhaupt einen Schülerpraktikanten? Da bietet sich eine Veröffentlichung auf Firmenwebseite an, die alle Informationen über Ablauf, Voraussetzung und Zeitraum enthält. Außerdem lohnt es sich, Kontakt zu Schulen am Ort aufzunehmen. Wenn Sie Azubis haben: fragen Sie die doch mal, ob sie für so ein Praktikum nicht auf Social Media oder in ihrem Freundeskreis werben können.
Nutzen Sie auch bewährte Aktionen wie die „Praktikumswochen Baden-Württemberg“, die zweimal im Jahr stattfindet.
Claudia Roth, IHK-Team „Übergang Schule-Beruf“ für Magazin Wirtschaft, Rubrik Rat und Tat


Damit die Zukunft nicht in den Sternen steht

IHK-Lehrstellenbörse

Nicht nur suchen, sondern auch finden!

Für Unternehmen

Der Service der bisherigen IHK-Lehrstellenbörse wird zum 31. Dezember 2024 eingestellt. Das bewährte Produkt ist in die Jahre gekommen und entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und die Nutzung unserer Plattform in den vergangenen Jahren. Um Ihnen weiterhin eine zuverlässige Möglichkeit zur Suche und Vermittlung von Ausbildungsplätzen zu bieten, empfehlen wir Ihnen die kostenfreie Lehrstellenbörse der Agentur für Arbeit
Wir sind bereits dabei, einen neuen Service zur Bewerbergewinnung zu entwickeln und informieren Sie rechtzeitig, sobald es Neuigkeiten gibt.
Die Kolleginnen und Kollegen der IHK-Bewerbervermittlung stehen Ihnen weiterhin bei der Suche nach geeigneten Auszubildenden unterstützend zur Seite.
Weitere Infos und Kontaktdaten finden Sie auf unserer Homepage unter der Dokumentnummer 1461854.
Bei Interesse füllen Sie bitte folgenden Meldebogen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 102 KB) aus und senden ihn an den zuständigen Ansprechpartner. Unsere Mitarbeiter vom Team „Azubi gesucht?“ unterstützen Sie gerne!

Für Jugendliche

Du bist auf der Suche nach einem passenden Ausbildungsplatz? Dann unterstützen dich die Kolleginnen und Kollegen von „Azubi gesucht?“ – IHK-Bewerbervermittlung gerne bei der Suche.
Melde dich bei uns zu einer kostenlosen Beratung an. Fülle dazu das Online-Formular „Ausbildungsplatz gesucht? aus und wir melden uns mit einem Terminvorschlag bei dir.
Weitere Ausbildungsplatzbörsen findest Du hier:
Vielfalt am Arbeitsplatz managen

Diversity Management und Willkommenskultur

Vielfalt managen

Diversity Management ist ein wichtiges Zukunftsthema – für Politik und Gesellschaft genauso wie für die Wirtschaft. Die Belegschaften werden älter, internationaler und vielfältiger. Die Vielfalt der Belegschaft als Erfolgsfaktor erkennen, fördern, wertschätzen – und dadurch wirtschaftliche Erfolge steigern, das ist der Grundgedanke von Diversity Management. Es gilt, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen ist. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen Wertschätzung erfahren – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität, aber auch zum Beispiel von Familienstand, Berufserfahrung, Ausbildung oder Betriebszugehörigkeit.

Ausländische Fachkräfte integrieren

Kulturelle Vielfalt am Arbeitsplatz zahlt sich aus: Eine vielfältige Belegschaft führt zu neuen Perspektiven, kreativen Lösungsstrategien, Innovationen oder neuen Märkten. Eine entsprechende Willkommenskultur im Unternehmen erleichtert es, die vielfältigen Potenziale der Beschäftigen unterschiedlicher Herkunft einzusetzen.
Wichtig ist ein gutes Onboarding für einen erfolgreichen Start im Betrieb. Um die neuen Kollegen/-innen zu integrieren und langfristig ans Unternehmen zu binden, muss sich auch die Stammbelegschaft auf kulturelle Unterschiede einstellen und kann ggf. durch interkulturelle Sensibilisierung und Trainings mitgenommen werden.
Die zunehmende Internationalität der Kunden bewirkt, dass die interkulturelle Kompetenz der Belegschaft zum wichtigen Wettbewerbsfaktor wird. Hochqualifiziertes Personal aus dem Ausland lässt sich leichter anwerben und halten, wenn der Arbeitgeber sich um dessen Integration bemüht.

Diversity-Maßnahmen

Diversity-Maßnahmen können
  • das Firmenimage verbessern
  • die Innovationsfreude und Kreativität erhöhen
  • die Gewinnung und Bindung hochqualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erleichtern
  • die Kundenzufriedenheit erhöhen
  • die Fluktuationsrate verringern
  • den Marktzugang erleichtern

Beispiele für Maßnahmen

  • Offene und wertschätzende Unternehmenskultur/Leitbild/Verhaltenskodex einführen und pflegen
  • Führungskräfte für Diversity Management sensibilisieren und eine entsprechende Führungskultur etablieren
  • Lebensphasenorientierte und familienbewusste Personalpolitik betreiben
  • Arbeitsplätze und -umgebung behinderten- und alter(n)sgerecht gestalten
  • Stellenausschreibungen überprüfen und anpassen
  • Onboarding professionalisieren (Vorbereitungs-, Orientierungs-, Integrationsphase)
  • Teamzusammensetzung optimieren (gemischte Teams)
  • Tandems einführen (verschiedene Kulturen, Alter etc.)
  • Sensibilitäts- und Kompetenztrainings durchführen
  • Sprachkurse anbieten, Sprachförderung betreiben
  • Kultursensibles Speisenangebot in der Kantine bereitstellen
  • Feiertage respektieren, Fastenzeiten berücksichtigen, Gebetspausen ermöglichen
  • Gemeinsame Unternehmungen der Belegschaft durchführen
  • Ggf. an Wettbewerben teilnehmen
  • Kommunikation nach innen wie nach außen betreiben
  • Netzwerke knüpfen und pflegen

Internetangebote und Publikationen

Eine Vielzahl praktischer Anregungen, wie durch Personalrekrutierung und Personalentwicklung das Potenzial unterschiedlicher Menschen in der Belegschaft genutzt werden kann, bietet das Webportal des Vereins „Charta der Vielfalt“. Die Initiative will die Vielfalt in Unternehmen und Institutionen fördern.
Die Fachstelle „Übergänge in Ausbildung und Beruf (überaus)“ bietet in einem Dossier über Sprache und Kultur in der Ausbildung Videos zu interkulturellen Konflikten aus unterschiedlichen Blickwinkeln.

Allgemeine Leitfäden und Tools zu Diversity Management und Willkommenskultur

Begegnung von Vorurteilen im Unternehmen

Ankommen, Onboarding und Einarbeitung im Unternehmen

Religion

IHK-Weiterbildungen und weitere Qualifizierungen

Die IHK-Organisation bietet folgende Zertifikatslehrgänge an, mit denen man sich qualifizieren kann, um die Integration internationaler Fach- und Führungskräfte im Unternehmen zu unterstützen – weitere Infos dazu gibt es bei der DIHK Bildungs gGmbH:
  • Betrieblicher Integrationsmanager (IHK)
  • Sprachmittler (IHK)
  • Relocation Manager (IHK)
Im Internet finden Sie neben den Anbietern der IHK-Zertifikatslehrgänge zahlreiche Anbieter interkultureller Trainings und weiterer Formate zum Erlernen interkultureller Kompetenzen und zur Einführung eines Diversity Managements.
Kleine und mittlere Unternehmen aus Baden-Württemberg können sich zudem an das Projekt klever-iq.de im Förderprogramm IQ (Integration durch Qualifizierung) wenden, das Beratungen und Fortbildungen anbietet.

Kurzfilm der IHK Region Stuttgart

Mit einem Kurzfilm wirbt die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart für die Integration ausländischer Fachkräfte in Deutschland. Entstanden ist der Film aus einer Initiative der Unternehmen Heiler Software AG, Infoman AG, MHM HR, Bridging IT GmbH, USU AG und der IHK Region Stuttgart gegen den drohenden Fachkräftemangel.
Steckbrief für die Region Stuttgart

Zahlen zur Gesundheitswirtschaft

Die Gesundheitswirtschaft in der Region Stuttgart ist besonders von ärztlichen Praxen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen geprägt. Aber auch viele gesundheitsnahe Dienstleistungen, sowie Unternehmen aus dem Groß- und Einzelhandel sowie herstellende Betriebe medizinischer Produkte und Geräte tragen ganz wesentlich zum Wirtschaftsgeschehen bei.
Allein in der Region Stuttgart sind in diesem Wirtschaftszweig 115.758 Menschen tätig. Das entspricht einem Anteil von rund 8,8 Prozent der Gesamtbeschäftigtenzahl der Region. Im Vergleich zum Vorjahr stieg diese Zahl minimal und hält sich mit der Anzahl der Beschäftigten und deren Anteil an der Branche weiterhin auf einem guten Niveau. Mit 6.536 Betriebsstätten gehört sogar jeder neunte Betrieb in der Region zur
Gesundheitswirtschaft.
Stand: Mai 2024
Steigern Sie Ihre Arbeitgeberattraktivität

Beruf und Familie besser vereinbaren

Die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben spielt für immer mehr Fach- und Führungskräfte eine zentrale Rolle und ist daher zu einem Kernbestandteil des Arbeitgebermarketings avanciert. Folgende Übersicht zeigt auf, wie Sie Ihr Unternehmen familienbewusst aufstellen und sich damit als attraktiver Arbeitgeber positionieren können.

Familienbewusste Personalpolitik

Vorteile

  • einfachere Rekrutierung
  • geringere Fluktuation = geringere Wiederbeschaffungskosten
  • geringere Kosten der Elternzeit (Überbrückung, Wiedereingliederung)
  • besseres Betriebsklima, höhere Motivation und Einsatzbereitschaft der Beschäftigten
  • weniger Fehlzeiten (geringerer Krankenstand, kürzere Elternzeiten)
  • erhöhte Produktivität

Handlungsfelder

  • Flexible Arbeitszeitregelungen (Teilzeit, Gleitzeit, Jahres-/Lebens-Arbeitszeitkonten, Sabbaticals)
  • Familienbewusste Arbeitsorganisation (flexible Gestaltung und Verteilung von Arbeitsaufträgen, multifunktionaler Personaleinsatz, Mitarbeiterbeteiligung)
  • Familienfreundlicher Arbeitsort (Telearbeit, Heimarbeit)
  • Informations- und Kommunikationspolitik (kontinuierliche Information über den Nutzen familienfreundlicher Maßnahmen)
  • Führungskompetenz (familienbewusstes Verhalten von Führungskräften)
  • Personalentwicklung (Berücksichtigung familiärer Belange bei Einstellung und Karriereplanung)
  • Angebote für den Wiedereinstieg nach der Elternzeit (Weiterbildung, Kontakthalteprogramme)
  • Entgeltbestandteile (finanzielle Unterstützung von Beschäftigten mit Familie)
  • Geldwerte Leistungen für Familien (Serviceangebote für Haushalt, Freizeit oder Gesundheit)
  • Service für Familien (Vermittlung von Betreuungsplätzen und Beratung zu Betreuungsangeboten für Kinder und pflegebedürftige Angehörige, betrieblich unterstützte Kinderbetreuung)

Erfolgsfaktoren für die Umsetzung

  1. Die angebotenen Maßnahmen müssen passgenau sein, das heißt den Wünschen und Bedürfnissen der Beschäftigten entsprechen.
  2. Die Führungskräfte sollten Vorbilder sein und mit ihrem Verhalten und ihren Einstellungen dazu beitragen, dass die Vereinbarkeit im Unternehmen gelebt wird.
  3. Ein verbindliches Regelwerk gibt den Beschäftigten Sicherheit, ob und wie sie die angebotenen Maßnahmen nutzen können.
  4. Mit einer zielgruppengerechten Ansprache der Beschäftigten und einer guten Kommunikation nach innen und nach außen schaffen Sie Transparenz.
(Quelle: Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“)

Zielgruppen und deren Bedürfnisse identifizieren

Es gibt eine große Bandbreite an Möglichkeiten der familienbewussten Arbeitsgestaltung. Um geeignete Maßnahmen auszuwählen, sollte zunächst der konkrete Bedarf der Zielgruppen identifiziert werden. Daher bietet es sich an, sowohl die Belegschaft als auch Bewerber in Jobinterviews oder auf Karrieremessen nach deren Wünschen zu befragen. Je nach Lebensphase ergeben sich unterschiedliche Ansprüche an ein familienbewusstes Arbeitsumfeld. Helfen kann der Fortschrittsindex Vereinbarkeit von „Erfolgsfaktor Familie“, mit dem Unternehmen herausfinden und zeigen können, wie familienfreundlich sie sind.

Eigene Stärken erkennen

Als nächster Schritt folgt die Analyse der Employer Branding-Strategien der wichtigsten Mitbewerber auf familienorientierte Maßnahmen. Kopieren Sie nicht einfach das Angebot der Konkurrenz, sondern grenzen Sie sich von diesen ab. Welche Merkmale unterscheidet Ihr Betrieb von Ihren Mitbewerbern? Was bietet nur Ihr Unternehmen?
Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen brauchen sich nicht vor dem Vergleich mit großen Unternehmen zu scheuen. Stattdessen können kleinere Unternehmen offensiv mit ihren Organisationsvorteilen werben. Flache Hierarchien und kurze Entscheidungswege ermöglichen individuelle Lösungen, etwa bei der Realisierung einer Homeoffice-Lösung.
Die IHK gibt Ihnen praktische Tipps und Hilfestellung bei den Themen:

Praktische Tipps zur Kommunikation nach innen und außen

  • Authentische Botschaft: Die Familienorientierung als Komponente der Arbeitgebermarke sollte mit der Kultur und den Werten des Unternehmens übereinstimmen. Kommunizieren Sie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nur dann, wenn diese den Tatsachen entspricht und auch durch die Belegschaft so wahrgenommen wird. Im schlimmsten Fall führt die fehlende Übereinstimmung zwischen einer inszenierten Unternehmensdarstellung auf der Webseite und negativen Berichten auf Bewertungsportalen wie kununu.com zu einer Schädigung des gesamten Unternehmensimages.
  • Konkrete Botschaft: Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollte so konkret wie möglich kommuniziert werden. Statt allgemeinen Floskeln sollten positive Beispiele herausgestellt werden.
  • Ausgewogene Bildsprache: Verzichten Sie auf nichtssagende Standardfotos oder Models und bedienen Sie sich stattdessen nur eigener Mitarbeiter/-innen.
  • Mitarbeiter als Markenbotschafter: Angestellte, die ihre Arbeitsbedingungen selbst mitgestalten können, sind zufrieden und fühlen sich im Unternehmen wohl. Sie können zugleich als glaubwürdige Botschafter der Arbeitgebermarke agieren, welche mit Erfahrungsberichten, kurzen Videos oder einem Blog einen emotionalen Einblick in die Unternehmenskultur bieten und diese so für Außenstehende erst erlebbar machen.
  • Kommunikationskanäle: Wichtigster Kommunikationskanal ist die Unternehmenswebseite, auf der verschiedene Medien eingebunden werden können. Ebenso bieten Karrieremessen und Vorträge eine Gelegenheit, die familienbewussten Vorzüge des eigenen Unternehmens zu bewerben.
  • Pressearbeit und Wettbewerbe: Auch kann eine effiziente Pressearbeit oder eine Teilnahme an regionalen Wettbewerben für besonders familienbewusste Arbeitgeber der Kommunikation nutzen.
  • Angestellte als Werbekanal: Nicht zuletzt können auch die eigenen Mitarbeiter über Mund-zu-Mund-Propaganda zum eigenen Marketingkanal werden. Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollten idealerweise in jeder Stellenanzeige und in jedem Bewerbungsgespräch vorgestellt werden.
  • Zertifikate und Gütesiegel: Eine weitere Möglichkeit sind Zertifikate oder Gütesiegel, die die Familienorientierung bestätigen. Diese schaffen bei Außenstehenden Vertrauen und können auf der Homepage, in Stellenanzeigen, in Brief- und E-Mail-Signaturen oder etwa auf Firmenwagen Verwendung finden.

Weiterführende Informationen

Tipps zum Thema gibt es auch in den folgenden Leitfäden von „Erfolgsfaktor Familie“:
IHK-Fachkräftegipfel am 28.06.2024

Gemeinsam für Fachkräfte und eine starke Wirtschaft

Wie sehen die Fachkräfte von morgen aus und wer macht zukünftig die Arbeit? Wie können vorhandene Potenziale ausgeschöpft und passende Fachkräfte gewonnen, gehalten und gefördert werden? Stehen auch Sie vor diesen Herausforderungen, dann sind Sie beim IHK-Fachkräftegipfel am Freitag, 28. Juni, genau richtig.
Der IHK-Fachkräftegipfel nimmt unter dem Motto „Gemeinsam für Fachkräfte und eine starke Wirtschaft“ folgende Themenschwerpunkte unter die Lupe:
  • New Work, Chancen der Digitalisierung und KI
  • Perspektive Internationale Fachkräfte
  • Zukunftskompetenzen und Qualifizierung
Die Veranstaltung richtet sich an Vertreterinnen und Vertreter aus Unternehmen sowie politisch und gesellschaftlich relevante Akteure im Bereich der Fachkräftesicherung. Sie findet statt mit Unterstützung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Unsere Gipfelstürmerinnen und Gipfelstürmer erwarten u. a. Impulse von Prof. Dr. Jutta Rump, Daniel Terzenbach, Ministerialdirektor Michael Kleiner und vielen mehr.
Moderation der Veranstaltung: Julia Raizner
Termin: Freitag, 28. Juni 2024, 09:30 Uhr bis 15:45 Uhr
Ort: IHK Region Stuttgart, Jägerstr. 30, 70174 Stuttgart
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Kontakt für Rückfragen: Ulrike Weber, Telefon 0711 2005-1416, ulrike.weber@stuttgart.ihk.de

Anmeldung und weitere Infos zum Programm finden Sie auf der Veranstaltungsseite

Aus dem Programm

Keynotes

  • Strategien zur Fachkräftesicherung: was Betriebe heute für morgen wissen sollten
    Prof. Dr. Jutta Rump, Direktorin des Instituts für Beschäftigung und Employability, IBE, Ludwigshafen
  • Job-Turbo: für die Fachkräftesicherung von morgen?!
    Daniel Terzenbach, Sonderbeauftragter der Bundesregierung für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten und Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit

Panel

  • Zu den Themenschwerpunkten diskutieren die Keynote Speaker mit Vertreterinnen und Vertretern aus Unternehmen und Fachleuten aus der Wissenschaft

Unter der Lupe

  • Die Fachkräfteinitiative „FachkräfteLÄND“ der Landesregierung
    Dr. Susanne Herre, Hauptgeschäftsführerin der IHK Region Stuttgart, im Gespräch mit Michael Kleiner, Ministerialdirektor im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Foren

  • Drei parallele Foren zu den Themen New Work/Digitalisierung/KI, internationale Fachkräfte und Zukunftskompetenzen mit Fachleuten aus Unternehmen und zentralen Akteuren im Bereich der Fachkräftesicherung zu konkreten Lösungsansätzen für Betriebe und politische Handlungsbedarfen
Magazin Wirtschaft

Künstliche Intelligenz in der dualen Ausbildung

Erfahren Sie in unserem Titelthema, wie Künstliche Intelligenz die duale Ausbildung revolutioniert und wie regionale Unternehmen KI heute nutzen, um ihre Auszubildenden auf die digitale Arbeitswelt vorzubereiten. Gezeigt wird auch, wie KI das Lernen differenziert und individualisiert.

Sandvik ist das größte Industrieunternehmen Schwedens und international tätig. Zu den Dingen, die die Skandinavier an ihren deutschen Standorten besonders schätzen, gehört die duale Ausbildung. Das erkennt man sofort, wenn man die Lehrwerkstatt in Renningen betritt: Eine ganze Wand voller IHK-Auszeichnungen für besonders erfolgreiche Azubis und daneben die „Ahnengalerie“ – riesige Bildrahmen mit Fotos aller jungen Leute, die seit Beginn der 1980er bei dem Spezialisten für Fertigungswerkzeuge gelernt haben.
Bei so viel Engagement überrascht es nicht, dass die Berufsschule in Leonberg bei Sandvik anfragte, als sie letztes Jahr Teilnehmer für den Pilotkurs der ganz neu entwickelten „Zusatzqualifikation Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen“ (ZQ KI) suchte. „Unsere Geschäftsleitung war gleich begeistert, denn sie legt Wert darauf, dass wir immer vorneweg gehen“, erinnert sich Ausbildungsleiter Günter Stahl.

Zusatzqualifikation Künstliche Intelligenz (ZQ KI): Ein neuer Meilenstein in der Ausbildung

Die ZQ KI wurde im Rahmen eines Verbundprojektes der IHK Region Stuttgart mit zwei weiteren baden-württembergischen Kammern entwickelt, gefördert vom Bundesbildungsministerium. Sinn ist es, den Käpseles unter den Azubis zusätzliches „Futter“ zu geben damit die duale Ausbildung für sie noch attraktiver wird.
Eine echte „Challenge“ also, was man schon daran sieht, dass zwei Lehrstühle der Uni Stuttgart mit der inhaltlichen Konzeption und Aufbereitung befasst waren: das Institut für Maschinelle Sprachverarbeitung und das Institut für Software Engineering. Ein Pädagogiklehrstuhl der Uni München sorgte schließlich für die Evaluation der Lehrmaterialien und die Durchführung des ersten Kursdurchgangs.

KI kennenlernen in vier Modulen

In vier Modulen lernen die jungen Leute die Grundbegriffe der Künstlichen Intelligenz kennen, widmen sich den Chancen, Herausforderungen und ethische Fragen der KI und erarbeiten die Grundbegriffe von Datenanalyse und maschinellem Lernen. Am Ende des 100 Stunden umfassenden Lehrgangs sollen die Absolventen verstehen, was KI für ihre berufliche Zukunft und für verschiedene Branchen bedeutet.
Anspruchsvoll! Günter Stahl war darum gleich klar: „Es hat nur Zweck, wenn es jemand freiwillig macht, denn das ist nur etwas für Leute, die fit sind, vorsichtig ausgedrückt“. Umso mehr freut sich der erfahrene Ausbilder, dass er gleich zwei seiner damals vier Industriemechaniker im zweiten Lehrjahr zum Mitmachen gewinnen konnte.

ZQ KI: Gelernt wird online und in Präsenz

Für die war das nicht nur inhaltlich eine Herausforderung: „Wir mussten samstags in die Schule“, erinnert sich Daniel Bunk, einer der beiden. Noch bei der Erinnerung schleicht sich ein gequältes Grinsen in das Gesicht des 19-Jährige aus Malmsheim. Doch jetzt ist er stolz, dass er das Zertifikat in der Tasche hat. Denn eines ist dem Azubi aber auch seinem Ausbilder klar: „KI ist die Zukunft, da können wir uns nicht verschließen.“
Mit „samstags“ meint er die Präsenzphasen, die das Programm vorsieht, damit niemand unterwegs verloren geht. Den größten Teil erarbeiten sich die Teilnehmer aber zeitlich flexibel über Online-Module. Dabei kann jeder wählen, ob er lieber per Video, per Text oder mit Hilfe von Quizfragen lernt. Auch das ist KI-gestützt, so dass die innovative Lernsoftware den Kenntnisstand des Einzelnen erfassen und ihn gezielt mittels Chatbot interaktiv fördern kann. Alles wird zeitunabhängig über Moodle vermittelt.

Künstliche Intelligenz im Betrieb: Unsichtbar aber effektiv

Kann Daniel Bunk sein neues Wissen im Betrieb anwenden? Ja und nein. „Bei uns wird schon mit KI gearbeitet, zum Beispiel bei der Maschinenwartung, aber das merkt man als Anwender gar nicht, weil die Maschinen die Daten selbst erheben und dann nur die Botschaft senden wie „Keilriemen wechseln“, erklärt Stahl. Eine Vorstellung, warum die Maschine das kann, die hat Bunk durch den Kurs aber gewonnen.
Tatsächlich war es für die meisten Teilnehmer am Pilotkurs eine Herausforderung, ein praktisches Anwendungsgebiet für das Gelernte zu finden. Die Azubis, die Mahle für die ZQ angemeldet hatte, hatten da aber eine gute Idee: „Wir verkaufen in unseren Juniorshop Mahle-Merchandising. Dafür haben wir ganz viele Fotos von unserer Tasse gemacht und der KI so beigebracht, sie zu erkennen“, erzählt Melanie Haas, angehende Kauffrau für Digitalisierungsmanagement: „Damit können wir später den Verkaufsprozess optimieren“.

„Jetzt achtet man viel mehr darauf, wo KI überall dahintersteckt“

Mahle hatte drei Azubis in den Pilotkurs geschickt und weil die Erfahrungen so gut waren, gleich noch einmal drei in den Folgekurs. Alle sechs sind angehende Kaufleute für Digitalisierungsmanagement und alle sechs nehmen rege an unserem Gespräch teil – ganz un-GenerationZ-mäßig: Rebecca Nti, Melanie Haas, Finja Metzger, Fanus Mirzada, Gürkan Karatas und Gjulian Berisha.
Was ist denn nun das Tolle an der ZQ? „Vorher hatte ich nur grobe Vorstellungen, was KI ist. Aber jetzt achtet man viel mehr darauf, wo KI überall dahintersteckt“, sagt zum Beispiel Finja Metzger. Die drei Jungs hingegen freuen sich über die Arbeitserleichterung, die sie sich vom Einsatz Künstlicher Intelligenz versprechen. „Eine leichte Vereinfachung gegenüber Google“, hat Karatas schon ausgemacht.

100 Stunden: Der Zeitplan für die ZQ KI ist straff aber machbar

Überrascht waren alle, wie viel Mathe und Statistik sie bewältigen mussten. Überhaupt: „Der Zeitplan ist sehr straff, bei mathematischen Themen deutlich umfangreicher als beim Rest“, erinnert sich Metzger und ihr Kollege Mirzuda ergänzt: „Man muss sich auch außerhalb des Jobs Zeit für die Zusatzquali nehmen.“ Dann bekomme man das aber gut hin.
Mahle trägt dem Aufwand Rechnung, indem die 100 Stunden, die für die ZQ veranschlagt werden, als Arbeitszeit angerechnet werden. Eine Herausforderung bleibt es aber trotzdem, denn Digitalisierungskaufleute müssen eine zweigeteilte Prüfung ablegen, und die ZQ findet im zweiten Lehrjahr statt: „Das heißt, auch Abschlussprüfung Teil 1 muss klappen, weil sie zum Endergebnis zählt“, sagt Ausbilderin Vanessa Schmidt.

Die Zusatzqualifikation Künstliche Intelligenz (ZQ KI) passt zu vielen Ausbildungsberufen

Auch Schmidt ist ganz begeistert von dem neuen Angebot, das sie ihren Azubis bieten kann: „Die Zusatzqualifikation passt sehr gut zu dem Berufsbild der Kaufleute für Digitalisierungsmanagement, da gibt es viele Schnittstellen.“ Beim ersten Jahrgang, erzählt sie, musste sie die jungen Leute noch etwas in die Richtung drängen. Offensichtlich hat sich aber herumgesprochen, dass der Kurs cool ist, denn die zweite Dreiergruppe, die gerade gestartet ist, sei „komplett freiwillig“ dabei. Und nächstes Jahr möchte Schmidt auch Azubis anderer Berufsbilder für die Teilnahme gewinnen. Schließlich eignet sich die ZQ für alle elektrotechnischen und mechatronischen Ausbildungen sowie angehende Industriekaufleute und Industriemechaniker, aber auch die Groß- und Außenhandelskaufleute sowie die Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistung.

Hohe Weiterempfehlungsrate für die ZQ KI

So erfolgreich war der erste Durchlauf der ZQ nicht nur bei Sandvik und Mahle. Dr. Claudia Achtenhagen, bei der IHK zuständig für das Projekt KI B³ - Künstliche Intelligenz in der beruflichen Bildung, hat beim ersten Kurs-Durchlauf nachgefragt: „22 von 25 befragten Teilnehmern gaben an, dass sie den Kurs weiterempfehlen, nur einer nicht. Und der hatte große Sprachprobleme“, erzählt sie.
Besonders gefiel den Befragten, wie gut strukturiert und flexibel das Material war. Bewertungen wie „cooler Kurs“ oder „gute Umsetzung“, waren nur einige der positiven Anmerkungen. Eine noch deutlichere Sprache sprechen die Zahlen: „Letztes Jahr hatten wir 61 Teilnehmer, jetzt sind es bereits 180“, freut sich die IHK-Frau.

In drei Schritten als KI-Spezialist auf DQR-Stufe 6

Zwölf Absolventen des ersten Durchgangs interessierten sich sogar für die Anschluss-Module. Der Clou der neuen ZQ ist nämlich der stufenweise Aufbau: „Mit den 100 Stunden erreichen die jungen Leute die Qualifikation auf der DQR-Stufe 4. Die werden ihnen angerechnet, wenn sie Stufe 5 anstreben“, erklärt Achtenhagen. Auf DQR-Stufen 5, also nach der Ausbildung, sie vertiefte Datenmanagementkenntnisse, sodass sie Führungskräfte beraten können, wie neue Produkte und Prozesse durch KI-Methoden optimiert werden können. Bachelor Professionals auf DQR-Stufen 6 schließlich verfügen über Kompetenzen, um KI-Projekte mit einem Team eigenverantwortlich umzusetzen.
Künstliche Intelligenz ist für die Unternehmen natürlich schon lange kein Neuland mehr. Die Öffentlichkeit erreichte das Thema aber erst so richtig, als 2023 ChatGPT auf den Markt kam. „Als der Hype begann, dachten wir gleich, daraus können wir etwas für unsere Azubis machen“, erzählt Isabel Bob, HR-Verantwortliche für die Ausbildung bei Leuze in Owen. Sie hat eine beachtliche Liste an Beispielen mitgebracht, in welchen Bereichen der Nachwuchs der „Sensor People“ erste Erfahrungen mit KI sammelt.

ChatGPT macht das Ausbildungsmarketing leichter

Ganz oben auf der Liste steht das Ausbildungsmarketing. „Mit ChatGPT geht den jungen Leuten das Generieren von Posts für den Leuze-Karriere-Account auf Instagram viel schneller von der Hand“, hat Bob festgestellt. Gleichzeitig üben sie dabei das Prompten, also wie man der KI die richtigen Fragen stellt, damit brauchbare Ergebnisse dabei herauskommen.
Bei ihren Durchläufen durch die Fachabteilungen lernen die Azubis dann unter anderem, wie KI in der Softwareentwicklung helfen kann, zum Beispiel beim Programmieren. „Da waren die Azubis sehr von der Qualität überrascht, die die KI geliefert hat“, berichtet Bob.
Bei Leuze sind die DH-Studenten eng in die Azubi-Betreuung eingebunden. Weil sie selbst noch Lernende sind, sind sie besonders nah dran an der Benutzung der neuen Tools und können ihre Erfahrung an die Azubis weitergeben. „Wir haben uns das mit Trial and Error erarbeitet“, erzählt Elina Wagner und ihre Kollegin Lea Weible ergänzt, „eigentlich ist es wie Google, nur dass man jetzt eine Art Unterhaltung führt“. Konkrete Einsatzmöglichkeiten haben die beiden auch schon ausprobiert, zum Beispiel einen Azubi-Ausflug damit geplant und Ideen für Teambuilding-Maßnahmen generiert.

Awareness aber keine Angst vor Fake News

Auch Bob weiß zu schätzen, dass das Tool oft schneller zum Ziel führt. Angst, dass Inhalte blind übernommen werden, hat sie nicht: „Unsere Erfahrung zeigt, dass die jungen Leute da sehr sensibilisiert sind, denn sie sind mit der Gefahr der Digitalisierung aufgewachsen“, ist sie überzeugt. Trotzdem müsse aber das Bewusstsein für die Risiken geschult werden, insbesondere auch zum Thema Datenschutz.

Personalisierte Lernführung durch Künstliche Intelligenz

Am wichtigsten ist für die HR-Frau aber, dass dank KI zukünftig eine personalisierte Lernführung möglich ist. Die jungen Leute werden also nicht mehr alle denselben Lehrplan in derselben Reihenfolge durchlaufen. Stattdessen sollen KI-basierte Lernplattformen die individuellen Lernbedürfnisse jedes Azubis anhand von Daten analysieren und maßgeschneiderte Lernpfade anbieten, die auf ihre Stärken, Schwächen und Lernstile zugeschnitten sind. So kann jeder in seinem eigenen Tempo arbeiten und eine tiefere, persönlichere Lernerfahrung machen.

Die Riesenchance der Künstlichen Intelligenz für Berufsschulen

Genau das ist auch für die Berufsschulen eine Riesenchance. Sven Kaufmann, Deutsch- und Englischlehrer an der Ernst-Bracher-Berufsschule in Pattonville, ist jedenfalls so begeistert von den neuen Möglichkeiten, dass er sogar ein Buch darüber verfasst hat. Schon im Studium hat es ihm die Linguistik angetan– also das Wissen um das Funktionieren von Sprache. Als ChatGPT aufkam, wusste er gleich, „dass ist mein Ding“. Inzwischen ist Kaufmann Mitglied der Initiative KI@Schule des baden-Württembergischen Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung. Er bildet also Lehrer in Sachen KI weiter.
Was genau er seinen Kollegen zeigt, führt er gleich mal vor: Autorin dieser Zeilen soll einem Kunden ein Parfüm verkaufen. „Wir armen Männer sind da ja immer ganz hilflos“, lacht Kaufmann. Entsprechend hat er den Prompt formuliert, eine immerhin halbseitige Aufgabenbeschreibung für die KI. Nach einigem Hin- und Her-Schreiben die entscheidende Frage: Kauft der Kunde oder nicht? „Können Sie es als Geschenk einpacken?“, bittet der Kunde. Bingo! Und die KI teilt sogar mit, warum das Gespräch erfolgreich war – nämlich wegen des einfühlsamen Umgangs mit dem Kunden.

Rollenspiele: KI ist der bessere Kunde

Solche Rollenspiele gehörten schon immer zum Unterrichtsstoff für Azubis im Handel. „Aber bisher wusste jeder, das ist der Peter, und der reagiert so“, erklärt Kaufmann den Vorteil. Eine „second hand expertise“ sei das gewesen. Und wenn man einen schwierigen Kunden simulierte, endete das nicht selten in Übertreibung und Albernheit. Die KI hingegen sei neutral und müsse sorgfältig eingeschätzt werden - wie ein echter Kunde eben.
Für Kaufmann fast noch wichtiger: „Jeder Schüler kann üben ohne Angst, sich zu blamieren, und jeder bekommt ein unmittelbares individuelles Feedback“, nicht nur der, bei dem der Lehrer zuhört oder der vor der ganzen Klasse vorträgt. Dabei korrigiere das System nicht einfach, sondern gebe wie ein guter Lehrer Hinweise, wie es besser geht. Schöner Nebeneffekt: Die Schüler werden zum eigenständigen Arbeiten gezwungen, denn sie sind ja quasi immer dran und können sich nicht mehr hinter ihrem Vordermann verstecken.

Künstliche Intelligenz: Ein Werkzeug zur Differenzierung und Spaß im Unterricht

Der Dialog findet schriftlich statt, auch wenn der KI-Kunde in einer Bezahlversion sogar sprechen kann. Kaufmann findet das aber so besser: „Es zwingt die Schüler zu lesen.“ Überhaupt hat er festgestellt, dass KI nicht nur mehr Differenzierung möglich macht, sondern auch mehr Spaß: „Im Deutschunterricht habe ich die Schüler mal Dr. Faustus auf der Straße treffen lassen. Die hatten einen ganz neuen Zugang zu dem Stoff“ erinnert er sich.

KI hilft Schülern mit Sprachproblemen

Auch Schüler, die sich mit der deutschen Sprache schwertun, profitieren: „Ich habe einen syrischen Schüler, der sehr ehrgeizig ist, aber noch nicht gut Deutsch kann. Ihm habe ich geraten, die Aufgaben in KI einzugeben und sich vereinfachen zu lassen. Das klappt ganz gut“, nennt er ein Beispiel.
Aber soll man junge Leute auch noch mit der Nase auf KI stoßen? „Im Gegenteil, es ist fast schon zu spät, denn geschätzt 70 Prozent meiner Schüler nutzen ChatGPT &Co. schon“. Das weiß er nicht nur aus Umfragen in der Klasse, sondern auch, weil er immer wieder Arbeiten bekommt, bei denen Ausdruck und Rechtschreibung verdächtig gut sind. „Ich sage dann immer, ich habe keine Lust, eure ChatGPT-Texte zu korrigieren.“

Die Notwendigkeit der KI-Kompetenz bei Schülern

„ChatGPT & Co. sind ein Gamechanger, und das geht nicht mehr weg“, ist Kaufmann überzeugt. Deswegen komme es darauf an, den jungen Leuten die Kompetenz für den richtigen Umgang zu vermitteln. Insbesondere die Erkenntnis, dass KI ist nicht unfehlbar ist: „Es muss immer ein Mensch drüberschauen“, ist die Botschaft, die er vermittelt. Damit die Schüler das lernen, verteilt er ihnen Beobachtungsbögen, auf denen sie eintragen sollen, was die KI anders gemacht hat als sie selbst.

KI mindert die Arbeitsbelastung der Lehrer

Die Schüler sind jedenfalls sehr angetan von dem neuen Tool. In seinen Fortbildungskursen sitzen hingegen immer wieder sehr skeptische Kollegen. Das ändert sich aber meistens, wenn sie erkennen, welche Arbeitserleichterung die neue Technik ihnen bietet: So lassen sich Klassenarbeiten einfacher erstellen, differenzieren und korrigieren. Die gewonnene Zeit könnten sie dann für andere wichtige Aufgaben einsetzen.

Künstliche Intelligenz: Ein unverzichtbares Werkzeug für die Zukunft

Fazit: KI geht nicht mehr weg. Junge Leute werden ihr ganzes Leben lang damit umgehen müssen. Angst und Verweigerung wären da der falsche Ansatz. Stattdessen sollte man ihnen möglichst früh den richtigen Umgang damit beibringen, damit sie es als Werkzeug nutzen, dass ihre menschliche Intelligenz unterstützt: indem KI große Informationsmengen so strukturiert, dass das Freiräume für die menschliche Kreativität schafft. Denn kreativ ist KI nicht – sie kann nur das „ausspucken“, was der Mensch ihr vorher „gefüttert“ hat. Weil das leider nicht immer fair, gerecht und richtig ist, müssen die jungen Leute unbedingt im kritischen Umgang geschult werden. Die ZQ KI ist da eine wunderbare Möglichkeit, dies alles zu vermitteln.
Das zeigt auch die Einschätzung der Absolventen. Mahle-Azubine Rebecca Nti bringt es auf den Punkt: „Vorher dachte ich, dass die KI uns eines Tages ablösen wird. Jetzt denke ich eher, KI ist eigentlich wie ein Kind, dem man etwas beibringt. Aber der Lehrer bleibt man selbst.“
Dr. Annja Maga, Redakteurin Magazin Wirtschaft, Titelthema





Magazin Wirtschaft

Tatort gibt es nicht nur im TV

Diebstahl, sexuelle Übergriffe, ­Unterschlagung, Sabotage, Bedrohung, Spionage, Arbeitszeitbetrug, Untreue – Unternehmen können von vielen kriminellen Zwischenfällen betroffen sein. Täter sind zu fünf bis zehn Prozent eigene Mitarbeiter. Bei Wirtschaftskrimi­nalität sind es sogar ­57 Prozent, die Dreiviertel aller Schäden verur­sachen. Täter können aber auch Dienstleister, Partner, (auslän­dische) Behörden oder ganz gewöhnliche Kriminelle sein.

Plausibler Verdacht oder Zufall?

Stellen Sie Verdächtiges fest oder wird es Ihnen gemeldet, sollten Sie zuerst prüfen, ob die Anhaltspunkte plausibel sind. Vielleicht handelt es sich um einen Zufall?
In offensichtlichen Fällen, also wenn die Tat klar belegt ist, empfiehlt es sich, den Beschuldigten ­direkt anzusprechen. Das gilt bei Ermittlungen als mildestes Mittel. Wenn sich der Fall jedoch als komplexer erweist, sollten Sie der Sache erst einmal auf den Grund gehen. Tun Sie das aber zunächst möglichst unauffällig: Sichten Sie Unterlagen, schauen Sie sich Abläufe genau an und überprüfen Sie die Personen diskret, die involviert sein könnten.

Drei Punkte klären die Verhältnismäßigkeit

Ganz wichtig: Egal, welche Maßnahme Sie ergreifen, prüfen Sie zuerst, ob Sie verhältnismäßig ist. Drei Prüfpunkte helfen dabei:
  1. Legitimer Zweck: Liegt ein legitimer Grund für Ermittlungshandlungen vor, wurde also ein Gesetz oder eine andere Norm, zum Beispiel eine interne Sicherheitsregel, verletzt ?
  2. Geeignetheit: Kann die gewählte Methode (z.B. Videoüberwachung) Erkenntnisse liefern ?
  3. Angemessenheit: Die mildeste Methode ist zu wählen. Die Maßnahmen sollten immer im Verhältnis zum vermuteten Schaden stehen. Wenn „Gefahr in Verzug“ ist und größere Schäden drohen, ­können aber auch schon zu Beginn umfangreichere Ermittlungsmethoden angewandt werden.
Dazu gehören alle Methoden, die die Allgemeinen Persönlichkeitsrechte (APR) der Beschäftigten tangieren wie der Einsatz technischer Mittel. Bei Observationen ist die Grenze zum Privaten, also zum Beispiel Privatgrund­stücke, zu wahren.

Als Beweis gilt nur, was im öffent­lichen Raum mit bloßem Auge ­erkennbar ist

Als Beweis gilt nur, was im öffent­lichen Raum mit bloßem Auge ­erkennbar ist. Zoomen mit der ­Kamera in private Räume oder Ver­- größerungen von Bildausschnitten werden vor Gericht als Beweis nicht zugelassen. Interne Ermittler ­dürfen jedoch Privaträumen durchsuchen, wenn der Beschuldigte dem zustimmt. Versuchen Sie, Täter mit ­Taschenkontrollen zu überführen, so sollten alle Mitarbeiter einer ­Gruppe kontrolliert werden, sonst verstoßen Sie gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG.

Erhärtet sich der Verdacht, kann offen ermittelt werden

Erhärtet sich der anfängliche Verdacht, kann auch offen im Unternehmen ermittelt werden. Dabei werden unter anderem Interviews mit Zeugen und Beschuldigten geführt und die Ergebnisse dokumentiert. Das „Kräfteverhältnis“ muss ausgewogen sein. Konkret heißt das, wenn Juristen des Unternehmens beim Interview anwesend sind, sollte dem Beschuldigten ebenfalls ermöglicht werden, einen Anwalt hinzuzuziehen. Ein Recht auf Begleitung durch Anwalt oder Betriebsrat besteht jedoch nicht grundsätzlich.

Gute Vorbereitung ist das A und O

Das ist aber nur einer der ­Fallstricke, die bei den Ermittlungen lauern. So passiert es häufig, dass die Interviews nicht gut genug vorbereitet sind und die Möglichkeiten der verdeckten (Vor-)Ermittlung nicht ausgeschöpft wurden. Außerdem fehlt es oft an einer Kosten-Nutzen-Rechnung und an einer Strategie. Außerdem können die Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten schnell verletzt sein, was ihm wiederum Klagemöglichkeiten eröffnet.

So erkennen Sie Lügen

Ein Interview kann der Tatverdächtige nicht verweigern. Ob er aber die Wahrheit sagt? Achten Sie auf markante Anzeichen für Lügen: Verdächtig ist es zum Beispiel, wenn die Abläufe um die Tatzeit herum kurz geschildert werden, der Rest umso ausführlicher, oder wenn sich die Aussagen verschiedener Zeugen zu sehr gleichen. Gut zu wissen: ­Lügen kosten geistige Kapazität. Die meisten Menschen gestikulieren darum weniger, während sie lügen
Bezüglich der Gesprächsführung kann es taktisch nützlich sein, die Beweise und Indizien erst nach und nach gegenüber dem Beschuldigten zu konkretisieren, sodass er nicht beurteilen kann, was Sie alles gegen ihn in der Hand haben. Äußert sich der Beschuldigte, lassen Sie ihn das Gesagte später in umgekehrter Reihenfolge wiederholen. Dies kann ohne Abweichungen meist nur, wer die Wahrheit sagt.

Vor Gericht trägt der Arbeitgeber die Beweislast

Dokumentieren Sie alles sorgfältig, denn vor dem Arbeitsgericht trägt der Arbeitgeber die Beweislast. Das Gericht selbst führt keine weiteren Ermittlungen durch. Deshalb sollten Sie mindestens folgendes schriftlich festhalten:
  • Anhaltspunkt der zur Einleitung der Ermittlungen geführt hat
  • Hinweisbewertung, Abwägungen und Entscheidungen
  • Maßnahmen samt Rechtfertigung
  • Interview-­Protokolle
  • Beweise (durchnummeriert) mit Datum, Quelle und ab­geleiteter Erkenntnis
  • Entlastende Beweise
  • Beobachtungen
  • Urkunden (Auszüge Personalakte, Zeugenaus­sagen)

Hinweisgeberschutzgesetz und AGG beachten

Das Hinweisgeberschutzgesetz verlangt, dass Sie eingegangenen Hinweisen systematisch nachgehen. Das AGG verpflichtet Arbeitgeber Ungleichheiten unter Beschäftigten aktiv zu unterbinden. Um beidem nachzukommen, sind interne Ermittlungen die richtige Wahl. Doch das ist alles sehr aufwändig. Deshalb lohnt es sich häufig, externe Ermittler einzuschalten oder sich von ihnen beraten zu lassen.

Externe oder interne Ermittlung oder gar die Polizei?

Externe Berater haben neben der Kenntnis der Rechtslage auch den Vorteil, dass sie neutral auftreten und durch sie keine Informationen an die Öffentlichkeit gelangen. Außerdem verfügen sie über Erfahrung und ein Netzwerk an Spezialisten. Dies ist insbesondere relevant, wenn Führungskräften in den Fall verwickelt sind. Zusätzlich lassen sich Aufwand, Kosten und Risiken im Vorfeld klar kalkulieren.
Für die Beschäftigung eigener interne ­Ermittler spricht, dass sie Betriebsabläufe und Prozessschwachstellen besser kennen.
Und die Polizei? Arbeitgeber sind nur in sehr wenigen Fällen zur Anzeige verpflichtet. Wenn interne Ermittler mit ­ihren Befugnissen an Grenzen stoßen oder eine Strafverfolgung erfolgen soll, kann es aber sinnvoll sein, die Polizei einzuschalten. In diesem Fall gibt man jedoch die Kontrolle über die Ermittlungsabläufe und -dauer weitestgehend ab.

Verschiedene Reaktionsmöglichkeiten nach einem Geständnis

Und was tun, wenn der Beschuldigte überführt wird oder gesteht? Bevor arbeitsrechtliche Schritte ergriffen werden, ist auch eine Ermahnung denkbar. Liegt ein Normenverstoß vor, ist eine Abmahnung und in größeren Firmen eine Versetzung denkbar. Ordentliche oder außer­ordentliche Kündigungen sind neben Aufhebungsverträgen weitere Möglichkeiten sich von Mitarbeitern zu trennen.
Wie auch immer Sie entscheiden: Lassen Sie sich auf keinen Fall von Ärger oder Enttäuschung leiten, sondern schauen Sie, was angemessen ist und was im Falle eines Falles vor Gericht standhält.

Evaluieren Sie den gesamten Prozess

Und natürlich sollten Sie Konsequenzen aus dem Fall ziehen, indem Sie Sicherheitslücken schließen und Schwachstellen auf­decken, die die Tat begünstigt oder möglich gemacht haben. Evaluieren Sie auch den ganzen Aufklärungsprozess, um sich nachhaltig zu verbessern.
Franziska Englert, Corsecon Agentur für Sicherheitsmanagement, Esslingen, für Magazin Wirtschaft, Rubrik Rat&Tat
Veranstaltungsreihe

„AEVO Refresh – Kompaktseminar zur Konfliktvermeidung in der Ausbildung“

Das Team „Erfolgreich ausgebildet – Ausbildungsqualität sichern“ bietet wieder Veranstaltungen zur Konfliktvermeidung in der Ausbildung an:
Am 11. November findet eine weitere Runde des interaktiven Workshops „AEVO-Refresh“ statt. Für interessierte Ausbilderinnen und Ausbilder gibt es noch freie Plätze. Das Seminar ist kostenfrei.
Im Fokus stehen Themen, die in der Ausbildung immer wieder Fragen aufwerfen und häufig zu Konflikten führen. Neben einem Input zur aktuellen Gesetzeslage und häufigen Fragestellungen gibt es auch Workshops und Tipps zu aktuellen methodischen oder didaktischen Herangehensweisen.

Für den Impulsworkshop „Konflikte in der Ausbildung: erkennen – ergründen – meistern“ gibt es ebenfalls noch freie Plätze für einige Termine. Die Veranstaltung findet ab 15. Oktober in Stuttgart und in den Bezirkskammern statt.
Kurzentschlossene sind herzlich willkommen.
Weitere Infos und Anmeldemöglichkeiten finden Sie hier:
Konflikte in der Ausbildung: erkennen - ergründen - meistern - IHK Region Stuttgart


Innovation und Umwelt

Neuer Förderaufruf im Innovationsprogramm Geschäftsmodelle und Pionierlösungen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat kürzlich einen neuen Förderaufruf im Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) gestartet. Im Mittelpunkt steht die Entwicklung von Konzepten, die das Lernen und Arbeiten von morgen revolutionieren könnten.
Fokus auf nicht-technische Innovationen
Das Programm betont die Bedeutung von Innovationen, die nicht nur auf neuen Technologien, sondern auch auf kreativen Konzepten und Organisationsmodellen beruhen. Diese nicht-technischen Innovationen haben das Potenzial, insbesondere in den Bereichen Kommunikation und Interaktion deutliche Verbesserungen zu bewirken. Sie bieten neue Perspektiven für die Gestaltung von Lernformaten, Arbeitsplatzgestaltung und digitaler Zusammenarbeit, die den Alltag der Menschen bereichern können.
Kreativität und Vielfalt in KMU fördern
Das IGP zielt darauf ab, eine breite Palette von Ideen zu fördern, die von neuen Ansätzen für die Arbeitsmarktintegration bis hin zum lebenslangen Lernen reichen. Dazu gehören auch Tools und Designs für den Arbeitsplatz, Gamification-Lösungen für Bildung und Berufsorientierung sowie innovative Konzepte im Bereich New Work. Zielgruppe des Programms sind KMU, Start-ups, Freiberufler und Sozialunternehmen, die mit Forschungseinrichtungen wie Universitäten zusammenarbeiten.
Mögliche Projektformen sind kleinere Machbarkeitsprojekte und größere marktreife Projekte, die entweder als Einzelprojekt oder in Kooperation mit mehreren Partnern umgesetzt werden können.
Mehrstufiger Wettbewerb zur Förderung der besten Ideen
Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt in einem wettbewerblichen, mehrstufigen Verfahren. Der erste Schritt für interessierte Unternehmen ist die Einreichung von Teilnahmeanträgen bis zum 30. April 2024. Dieses Verfahren stellt sicher, dass nur die innovativsten und erfolgversprechendsten Ideen gefördert werden.
Ausblick und weitere Fördermöglichkeiten
Das BMWK plant bereits die nächste IGP-Ausschreibung, die sich auf die Bereiche Gesundheit und Pflege konzentrieren wird. Dabei geht es um innovative Lösungen zur Verbesserung der Pflege und Prävention sowie um Konzepte für ein würdevolles Altern und Inklusionsinnovationen. Mit einem Budget von jeweils rund 10 Millionen Euro pro Förderaufruf unterstreicht das BMWK sein Engagement für nicht-technische Innovationen.
Weitere Informationen zum Programm und zur aktuellen Ausschreibung finden Sie auf der offiziellen Website des BMWK.
Für Rückfragen steht Ihnen das Team der IHK Region Stuttgart gerne zur Verfügung.
Magazin Wirtschaft

Weiterbeschäftigung von Rentnern

Der aktuelle Fachkräftemangel führt in vielen Branchen zu erheblichen Engpässen. Immer mehr Unternehmen greifen deshalb auf Arbeitnehmer zurück, die bereits die Regelaltersgrenze überschritten haben. Davon profitieren dann beide Seiten: der ältere Kollege kann sein Knowhow weiter gewinnbringend einsetzen und der Arbeitgeber muss nicht auf die erfahrene Fachkraft verzichten. Aber welche Regeln gelten für solche Arbeitsverhältnisse?
Grundsätzlich führt das Erreichen der Regelaltersgrenze nicht zur ­Beendigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses. Es müsste ­daher entweder durch eine Auf­hebungsvereinbarung oder durch eine ­Kündigung beendet werden.
Allerdings kann gemäß § 41 SGB VI eine Kündigung durch den Arbeitgeber nicht mit dem (Renten-)Alter gerechtfertigt werden. In aller Regel bestehen daher arbeitsvertragliche oder tarifliche Regelungen, die dafür sorgen, dass mit dem ­Erreichen der Regelaltersgrenze das Arbeitsverhältnis automatisch beendet wird.

Arbeitsverhältnis kann mehrfach verlängert werden

Doch wie oben gesehen, kann genau diese Folge unerwünscht sein. Es besteht daher gemäß § 41 S. 3 SGB VI die Möglichkeit, den Beendigungszeitpunkt einvernehmlich zeitlich hinauszuschieben. Dabei ist allerdings unbedingt - sofern vorhanden - der Betriebsrat zu beteiligen, denn das Bundesarbeitsgericht sieht hierin eine mitbestimmungspflichtige Einstellung. Die gefundene Regelung sollte unbedingt schriftlich festgehalten werden.
Die Verlängerung des Arbeitsverhältnisses ist sogar mehrfach möglich. Dann ist jedoch Vorsicht ge­boten, denn dies darf nicht rechts­-
missbräuchlich genutzt werden.

Wer schon in Rente ist, kann wieder eingestellt werden

Wenn das bereits beendete Arbeitsverhältnis wieder aufleben soll, stellt dies eine Neueinstellung dar. Damit gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorgaben, insbesondere hinsichtlich der Befristung. Gemäß § 14 Abs. 3 TzBfG ist eine sachgrundlose Befristung nur unter engen Voraussetzungen möglich. Wichtig ist auch hier, dass die Befristung der Schriftform bedarf.

Alter ist kein Kündigungsgrund

Wird ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vereinbart, so ist zu beachten, dass es nicht ohne Weiteres beendet werden kann. Das Alter ­allein stellt - wie oben gesehen - keinen Kündigungsgrund dar. ­Anders stellt sich die Situation nur für Klein­betriebe dar. Dort ist in ­aller Regel kein Kündigungsgrund erforderlich.
Einige Alt-Arbeitsverträge enthalten noch eine Regelung, die eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen des 65. Lebensjahres vorsieht. Dies wird jedoch seit 2012 bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Auch für Alt-Arbeits­verträge verschiebt sich die Regel­altersgrenze deshalb entsprechend dem Geburtsjahrgang.

Sozialversicherungspflicht besteht fort

Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze besteht auch bei Rentnern eine Arbeits­losen- und Rentenversicherungspflicht. Danach fällt lediglich der Arbeitgeberanteil sowohl für die Renten- als auch für die Arbeitslosenversicherung an. Der Arbeitnehmer kann jedoch freiwillig weiterhin zusätzlich den Arbeitnehmeranteil an die gesetzlichen Rentenversicherung leisten.

Kein Anrecht auf Krankengeld

Die Krankenversicherungsbeiträge sind paritätisch aus dem ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent sowie gegebenenfalls einem Zusatz­beitragssatz zu leisten. ­Arbeitnehmer, die eine Vollrente beziehen haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Jedoch gibt es die Möglichkeit des Bezuges einer Teilrente von bis zu 99,99 %. Mit dieser Teilrente haben arbeitende Rentner tatsächlich auch Anspruch auf Krankengeld.
Dr. Kerstin Knipp, Petermann & Knipp Rechts­anwälte Partnerschaft mbB PR AG, Böblingen, für Magazin Wirtschaft, Rubrik Rat&Tat
Workshop am 01.02.2024

Wie Sie qualifizierte Fachkräfte für Ihr Unternehmen gewinnen

Laut IHK-Konjunkturumfrage Herbst 2023 gehört der Fachkräftemangel unverändert zu den meistgenannten Geschäftsrisiken. Das muss nicht sein: Im Workshop entwickeln Sie gemeinsam mit unseren Referenten neue Ideen, um qualifizierte Fachkräfte für Ihr Unternehmen zu gewinnen!
Wann: Donnerstag, 01.02.2024, 13:00-17:00 Uhr; anschließend gemütlicher Ausklang mit der Möglichkeit zum Netzwerken
Wo: IHK-Haus, Jägerstr. 30, Stuttgart
Preis: kostenfrei
Inhalte des Workshops (13:00-17:00 Uhr):
  • Erfolgreiches Recruiting: Grundlagen der digitalen Personalsuche
  • Praxisübung: Auf dem Weg zur perfekten Stellenanzeige
  • Hands-on: Entwicklung Ihrer digitalen Suchstrategie
  • Insider-Tipps: Wie Sie die Kandidaten für sich gewinnen
Referent: Marcus Wagner, TeamSpirit Personal GmbH, Stuttgart
Im Anschluss an den Workshop laden wir ein zu einem gemütlichen Ausklang mit der Möglichkeit zu Erfahrungsaustausch und persönlichem Networking.
Der Workshop richtet sich an Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie Personalverantwortliche aus Industrie und Handwerk.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, um den Austausch zu fördern und individuelle Fragen beantworten zu können.
Die Veranstaltung findet statt im Rahmen des Projekts „Cluster Automotive Region Stuttgart 2.0 – Transformationsnetzwerk für den Fahrzeug- und Maschinenbau (CARS 2.0)“. CARS 2.0 wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.
Webinarreihe des NUiF ab 23.01.2024

Was Sie über die Beschäftigung Geflüchteter wissen müssen

Geflüchtete können helfen, den Fachkräftemangel im Unternehmen abzumildern. Bei ihrer Ausbildung oder Beschäftigung gibt es jedoch einige Punkte zu beachten.
In acht kurzen Webinaren des NETZWERKs Unternehmen integrieren Flüchtlinge können interessierte Unternehmen jetzt die wichtigsten Regelungen kennenlernen – von der Residenzpflicht über die Fiktionsbescheinigung bis hin zur Einbürgerung.
Jeweils von 10:30 bis 11:00 Uhr sind folgende Termine vorgesehen:
  • 23. Januar: Wer darf wann arbeiten?
  • 30. Januar: Neues zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten aus der Ukraine
  • 6. Februar: Chancen-Aufenthaltsrecht und der Übergang zu § 25a & § 25b
  • 13. Februar: Wohnsitzauflage und Residenzpflicht
  • 22. Februar: Mitwirkungspflichten und Identitätsklärung
  • 27. Februar: Passbeschaffung ausgewählter Länder
  • 5. März: Fiktionsbescheinigung und -wirkung
  • 12. März: Einbürgerung
Zu den kostenfreien Webinaren können Sie sich direkt beim NUiF anmelden.
Das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge ist eine Initiative der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Arbeitswege für Beschäftigte und Betriebe optimieren

Betriebliches Mobilitätsmanagement

Die Zahl der Pendler in Deutschland hat einen neuen Rekordwert erreicht – über 60 Prozent der Beschäftigten pendeln zu ihrem Arbeitsplatz. Dabei steigen sowohl die Zahl der Berufspendler als auch die Länge der Wege zur Arbeit. Betriebe und ihre Beschäftigten sind mit Verspätungen, Unfällen, Arbeitsausfällen und neuerdings auch mit Fahrbeschränkungen konfrontiert.
Ihre Mitarbeiter sind Teil des zähfließenden Berufsverkehrs? Jeden Werktag werden dadurch Nerven strapaziert? Sie wollen das ändern, wissen aber nicht wie? Mit der Einführung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements können Arbeitswege effizient, stressfrei und nachhaltig gestaltet werden.

Umfrage und Studie zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement in der Region Stuttgart

Die IHK Region Stuttgart hat im Herbst 2020 eine Umfrage zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement (BMM) bei ihren Mitgliedern durchgeführt.
Gerade kleinere und mittlere Unternehmen scheuen oft den vermeintlichen Aufwand für ein BMM. Dabei kann ein BMM vielfältige Vorteile für Betriebe und ihre Angestellten bieten, die von Kosten- und CO2-Einsparungen über die Erhöhung der Mitarbeitendenzufriedenheit bis zu Wettbewerbsvorteilen bei der Anwerbung von Fachpersonal reichen können. Da die IHK Region Stuttgart diese, bisher oft ungenutzten, Vorteile für Ihre Mitgliedsunternehmen sieht, geht sie der Thematik mit der Umfrage strukturiert nach. Adressiert wurden unter anderem Fragen dazu, ob BMM bei den Unternehmen bereits ein Thema ist und wo Potenziale aber auch Hemmnisse gesehen werden. Nicht zuletzt wurden die Betriebe aber auch nach Veränderungen für die Zeit während und vor allem auch nach der Corona-Pandemie befragt.

Die Studie können Sie hier einsehen: Wie Mitarbeitende mobil bleiben - Studie zum betrieblichen Mobilitätsmanagement in der Region Stuttgart (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2537 KB)

Angebote der IHK-Organisation zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement

Tipps zur Einführung und Herangehensweise

In unserem Artikel Tipps der IHK-Region Stuttgart finden Sie Erstinformationen für die Einführung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements.

Weiterbildungsangebote

Bündnis “Verkehrswende in der Arbeitswelt”

Die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg sind über ihre landesweite Dachorganisation BWIHK Partner im Bündnis "Verkehrswende in der Arbeitswelt" des Landes. Im Rahmen des Projekts werden zahlreiche Veranstaltungen und Webinare angeboten. Auf der Projektseite erhalten Sie einen Überblick zu den Projektzielen und die Möglichkeit zur Anmeldung zu den aktuellen Veranstaltungen, bei denen Experten und Unternehmen aus Baden-Württemberg innovative Lösungen und Best Practices zur Gestaltung einer nachhaltigen Arbeitsmobilität präsentieren.

Zertifikatslehrgang zum/zur „Betrieblichen Mobilitätsmanager(in)”

Der DIHK hat in Zusammenarbeit mit den IHKs einen bundesweit einheitlichen Zertifikatslehrgang zum/zur „Betrieblichen Mobilitätsmanager(in)” entwickelt. Die Weiterbildungsmaßnahme ist konzipiert für Mitarbeiter aus Unternehmen, beispielsweise aus den Bereichen Personal, Logistik, Fuhrparkmanagement, Energie oder Facility Management. Der Lehrgang umfasst fünf Module, in welchen die Teilnehmer praxisorientierte Kenntnisse und Kompetenzen erwerben, um für ihre Unternehmen Mobilitätskonzepte zu entwickeln, umzusetzen und nachhaltig zu verankern. Der Lehrgang wird bundesweit von unterschiedlichen IHKs angeboten. Eine Übersicht finden Sie auf der Internet-Seite der IHK-Plattform Unternehmensnetzwerk Klimaschutz.

Weitere Informationsquellen zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement in der Region Stuttgart

BMM-Impulsprogramm der WRS

Regelmäßig bietet die regionale Wirtschaftsförderung (WRS) Unternehmen die Chance, ein Mobilitätskonzept für die nachhaltige Gestaltung von Pendelverkehren, Dienstreisen und des Fuhrparkmanagements zu erarbeiten und in die Umsetzung einzusteigen. Den Kern des Programms bilden eine firmenübergreifende Workshop-Reihe und begleitende individuelle Vorort-Beratungen. Ziel ist die Erarbeitung und erste Umsetzung eines Mobilitätskonzepts sowie die längerfristige Verankerung des BMM in den Unternehmen. An der Programmrunde 2023 hatten sich neun Unternehmen und Einrichtungen mit mehr als 12.000 Beschäftigten beteiligt! Die Ergebnisse wurden in einer informativen Broschüre (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2176 KB) zusammengefasst. Informationen zum aktuellen Programm finden Sie auf der Projektwebseite.

Weitere Quellen

In der Region Stuttgart halten beispielsweise das Landesverkehrsministerium, die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart, die Landeshauptstadt Stuttgart sowie Kommunen wie die Stadt Ludwigsburg weitere Informationen zu den Fragen rund um das Thema betriebliches Mobilitätsmanagement vor.
Stand: April 2024
Online-Test

Wie fit ist Ihr Unternehmen?

Wie gut Ihre Firma beim Thema Gesundheitsförderung aufgestellt ist, erfahren Sie ganz einfach mit unserem kurzen Gesundheitscheck.
Der kostenlose Onlinetest „Gesundheitsbewusster Betrieb“ liefert Ihnen als Ergebnis eine individuelle Analyse der Ist-Situation Ihres Unternehmens im Vergleich zu anderen Betrieben. Darüber hinaus erhalten Sie Vorschläge wie Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in puncto Gesundheit noch unterstützen können.
Die Checkliste wurde von den IHKs in Baden-Württemberg in Kooperation mit der Universität Freiburg entwickelt und richtet sich vor allem an kleine und mittelständische Betriebe – unabhängig davon, ob diese bereits Gesundheitsfördermaßnahmen getroffen haben oder sich dem Thema neu widmen möchten.
Die Website zum Onlinecheck bietet außerdem Informationen zum betrieblichen Nutzen und zur strategischen Planung beziehungsweise Konzeption der Gesundheitsförderung. Außerdem gibt es Vorschläge für konkrete Maßnahmen und Tipps zu Fördermöglichkeiten.
Sie haben Fragen rund um das Thema Betriebliche Gesundheit?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Magazin Wirtschaft

Jahresgespräch: Management bei Talking

Jahresgespräche dienen der Mitarbeiterbindung, denn die Menschen wollen heute gesehen und ernst ­genommen. Außerdem wollen sie wissen, welche Karriere- beziehungsweise Entwicklungsmöglichkeiten der Chef für sie plant. Und natürlich ist es für sie auch eine gute Gelegenheit, ihre Wünsche und ­Einschätzungen zu äußern.
In Unternehmen, in denen viel im Homeoffice gearbeitet wird, ist die persönliche Abgleichung von Erwartungen und Zielen besonders wichtig. Trotzdem sind solche Gespräche keine Selbstverständlichkeit: Studien zeigen, dass rund 25 Prozent der Mitarbeiter in deutschen KMUs nie zu einem Jahres- gespräch eingeladen wird.

1. Warum der Jahreswechsel ein guter Termin ist

Mitarbeiter­gespräche sollte man mindestens einmal jährlich führen. Der Januar eignet sich perfekt, denn dann beginnt etwas Neues, nicht nur in den Büchern und Bilanzen, sondern auch in den Köpfen. In vielen Unternehmen ist es zudem zwischen den Jahren ruhiger, so dass sich eher Zeit für ein ausführliches Gespräch findet.

2. Wen Sie einladen sollten

Führen Sie unbedingt mit jedem ­Ihrer Mitarbeiter ein persönliches Gespräch, nicht nur mit der Ebene unter Ihnen. Führen Sie es unter vier Augen.

3. Mit der Einladung Respekt zeigen

Leistungsbeurteilung muss fair, zeitgemäß und zur neuen Arbeitswelt passend sein. Respekt zeigen Sie schon dadurch, dass Sie mit dem Mitarbeiter einen Termin vereinbaren. So sieht er, dass Sie seine Arbeit aber auch sein privates Zeitmanagement ernst nehmen. Sorgen Sie für mindestens eine Woche Vorlauf, damit sich beide Seiten vorbereiten können.
Behandeln Sie den Termin wie einen Kundentermin, blockieren Sie also genügend Zeit, verschieben Sie ihn nicht und sorgen Sie dafür, dass Sie nicht gestört werden. Verabreden Sie sich im Besprechungsraum, nicht in Ihrem Büro. Auf jeden Fall muss es ruhig sein und die Tür zu.

4. Bereiten Sie sich individuell auf jeden Gesprächspartner vor

Überlegen Sie, was Sie von der Person wissen, von ihren Bedürfnissen: Sucht er in erster Linie Sicherheit oder eher Zugehörigkeit? Will er Anerkennung aus seiner Arbeit ziehen oder sich selbst verwirklichen? Bedenken Sie dabei, dass es seit Corona einen Wertewandel gegeben hat: Der Wunsch nach Freizeit für Familie, Hobbys und für die persönliche Entfaltung steht Studien zufolge jetzt bei über 70 Prozent der Beschäftigten ganz oben auf der Wunschliste.
Zudem erwarten viel mehr Menschen als früher von ihrem Arbeitgeber, dass er für ihr Wohlergehen sorgt und ihnen das Gefühl gibt, ihre Arbeit sei sinnvoll. Überlegen Sie darum, wie Sie die kurz- und mittelfristigen Ziele Ihres Unternehmens so kommunizieren, dass der Mitarbeiter sie als sinnstiftend empfindet und machen Sie deutlich, wie er dazu beitragen kann.
Machen Sie sich aber auch Gedanken, wie Sie auf den Mitarbeiter wirken: Hat er Angst vor Ihnen oder, im Gegenteil, denkt er „der hat doch keine Ahnung!“ Tun Sie alles, damit Sympathie und Vertrauen das Gespräch prägen, denn das ist die Basis einer guten Kommunikation.

5. Machen Sie sich klar, was Sie erreichen wollen

Was erwarten Sie von dem Mitarbeiter im nächsten Jahr ? Welche Förderung braucht er dafür und wie überzeugen Sie ihn. Unnötig zu sagen, dass das Jägerprinzip ausgedient hat, wonach der Chef angewiesen und später kontrolliert hat.
Längst ist an diese Stelle das Hirtenprinzip getreten: Die Mitarbeiter erwarten Empathie und Wertschätzung. Weil Motivation über positives Feedback erfolgt, loben Sie viel! Das überzeugt allerdings nur, wenn Sie ganz konkrete Dinge loben, zum Beispiel: „Wie Sie das Problem X gelöst haben, das war große Klasse!“ Sammeln Sie also konkrete Beispiele für alles was Sie loben wollen (aber auch für alles was Sie kritisieren wollen).

6. Das Gespräch besteht nicht nur aus Worten

­Machen Sie sich unbedingt klar, dass 80 Prozent dessen, was der Mitarbeiter aus dem Gespräch mitnimmt, auf nonverbalem oder paraverbalem Weg transportiert wird. Paraverbal ist zum Beispiel, wenn Sie mit einem tiefen Seufzer auf den Stuhl sinken. Auch Lautstärke, Tonlagen, Pausen oder Lachen sind solche Signale, die zu Missverständnissen führen.
Das liegt auch daran, dass jede Aussage neben der Sachinfo noch drei weitere Informationen non-verbal transportiert, nämlich „wie ist meine eigene Stimmung“, „wie sympathisch ist mir mein Gesprächspartner“ und „was will ich von ihm“.
Konflikte entstehen, wenn diese Botschaften vom Gegenüber falsch gedeutet werden. Statt, „der Chef hat Stress“ kommt also an, „das Gespräch mit mir ist ihm lästig“. Deshalb ist auch das schönste Lob nichts wert, wenn Sie dabei (auch nur mal ganz kurz) aufs Handy schauen oder den Kaffee einschenken, statt dem Mitarbeiter in die ­Augen zu sehen.
Der Schlüssel zu gelungenen und wertschätzenden Gesprächen ist, den Mitarbeiter als Mensch wahrzunehmen und nicht nur als ­Arbeitskraft. Augenhöhe ist dabei das A und O, und dazu gehört auch, dass Sie ­einen Dialog führen, keinen Monolog. Kommunizieren Sie klar und fragen Sie nach, wenn sie das Gefühl haben, der andere habe etwas nicht verstanden.

7. So bauen Sie das Gespräch auf

Das ­eigentliche Gespräch ist zweigeteilt: ­Beginnen Sie mit dem Rückblick. Machen Sie deutlich, wie sehr Sie die Leistung ­registrieren und schätzen und machen Sie das an konkreten Beispielen fest. Gleichen Sie die Ergebnisse mit den Vereinbarungen des Vorjahres ab. Negatives sollten Sie ­belegen, aber nicht bewerten, sondern nur darstellen. Geben Sie dem Mitarbeiter auch Gelegenheit, seine Leistung und seine Entwicklung selber einzuschätzen.
Im zweiten Schritt geht es um den Ausblick: Welche Ziele sollen erreicht ­werden. Ordnen Sie sie in die übergeordneten ­Unternehmensziele ein, damit der Mit­arbeiter weiß, warum Sie das erwarten. Die Ziele sollten spezifisch, messbar, anspruchsvoll aber realistisch sein. ­Fragen Sie nach, welche Förderung zu ihrer Er­reichung nötig ist und setzen Sie feste Termine. Halten Sie alles schriftlich fest. Und: Lassen Sie Ihrem Mitarbeiter das letzte Wort.
Übrigens: Gehaltsverhandlungen gehören nicht in das Jahresgespräch

8. So sichern Sie die Ergebnisse

Halten Sie alle Ergebnisse schriftlich fest. Beide Seiten sollten sie unterschreiben. Behalten Sie das Besprochene im Blick und gleichen Sie es regelmäßig mit dem Ist-Zustand ab. Vergessen Sie nicht, unter dem Jahr zu ­loben, wenn Sie positive Entwicklungen registrieren.

Thomas Lung, Ulmer Potentialschmiede GmbH, für Magazin Wirtschaft 1-2.2024
Perspektiven für Geduldete

Infos zum Chancen-Aufenthaltsrecht

Nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht, das am 31. Dezember 2022 in Kraft getreten ist, können Geduldete, die sich zum Stichtag 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland aufhalten, eine für 18 Monate befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Auch für Unternehmen bedeutet das mehr Sicherheit, da Beschäftigte, die jetzt noch im Status einer Duldung sind, nach Erlangen des Chancen-Aufenthalts für diese Zeit nicht mehr von einer Abschiebung bedroht sind. Das Chancen-Aufenthaltsrecht soll langfristige Bleibeperspektiven eröffnen.
Den Chancen-Aufenthalt muss der/die Geduldete bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Dort erhalten die Geduldeten weitere Informationen dazu. Das Gesetz ist befristet bis Ende 2025. Bis dahin kann der Antrag gestellt werden. Ein formloser Antrag genügt. Muster finden Sie auf der Website des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Betroffene können sich z. B. bei einer Migrationsberatungsstelle beraten lassen.
Mit dem Chancen-Aufenthalt soll den Betreffenden die Möglichkeit gegeben werden, innerhalb der Frist von 18 Monaten die notwendigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht nach § 25b AufenthG (bei nachhaltiger Integration) oder § 25a AufenthG (bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen) zu erfüllen und damit eine längere Bleibeperspektive in Deutschland zu erhalten. Ein direkter Wechsel aus dem Chancen-Aufenthalt in andere Aufenthaltstitel ist nicht möglich.
Prüfen Sie, ob die Kriterien für die §§ 25a oder 25b AufenthG bereits erfüllt sind.
Dann kann diese Aufenthaltserlaubnis ggf. direkt beantragt werden, ohne den Chancen-Aufenthalt zu nutzen.
Der Chancen-Aufenthalt kann nicht verlängert werden. Können die Betroffenen nach den 18 Monaten die Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnisse nach §§ 25a/25b AufenthG nicht erfüllen, erhalten sie wiederum eine Duldung. Die Voraussetzungen für eine Duldung werden dann erneut geprüft.

Voraussetzungen für das Chancen-Aufenthaltsrecht

  • Duldung bzw. Rechtsanspruch auf eine Duldung muss spätestens zum Entscheidungszeitpunkt über den Antrag bestehen
  • Mindestens fünfjähriger ununterbrochener Aufenthalt mit Duldung, Gestattung oder mit einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet am Stichtag 31.10.2022 (d. h. Einreise bis spätestens zum 31.10.2017)
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
  • Es dürfen keine Vorstrafen mit 50 oder mehr Tagessätzen (allgemeine Straftaten) bzw. 90 oder mehr Tagessätzen (Straftaten nach dem Asyl-/Aufenthaltsrecht) vorliegen
  • Keine wiederholten vorsätzlich falschen Angaben oder Täuschung über Identität oder Staatsangehörigkeit und dadurch Verhinderung der Abschiebung
Nicht notwendig sind die Erfüllung der Passpflicht und der Nachweis der Identität sowie die eigenständige Lebensunterhaltssicherung.
Ist der Geduldete nach dem 31.10.2017, aber bis zum 31.12.2022 eingereist und bereits mind. 12 Monate beschäftigt?
Prüfen Sie, ob die Kriterien für eine Beschäftigungsduldung erfüllt werden.

Folgen der Erteilung des Chancen-Aufenthalts

  • sicherer Aufenthaltsstatus (die Duldung erlischt)
  • i. d. R. keine Wohnsitzauflage mehr
  • uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt
  • Anspruch auf Sozialleistungen (siehe Infoblatt der GGUA (pdf))
  • Familiennachzug nicht möglich

Vom Chancen-Aufenthaltsrecht ins Bleiberecht

Aus dem Chancen-Aufenthalt kann nur in die Aufenthaltserlaubnisse nach §§ 25a oder 25b AufenthG gewechselt werden. Hierfür ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt werden können.

Voraussetzungen für die Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen

  • Alter zum Antragszeitpunkt mind. 14 und höchstens 26 Jahre
  • Erfüllung der Passpflicht und Nachweis der Identität
  • Voraufenthalt in Deutschland von mind. 3 Jahren
  • erfolgreicher Schulbesuch seit mind. 3 Jahren oder Erwerb eines anerkannten Schul- oder Berufsabschlusses
  • Vorliegen einer positiven Integrationsprognose

Voraussetzungen für die Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration

  • Erfüllung der Passpflicht und Nachweis der Identität
  • Voraufenthalt in Deutschland von mind. 6 Jahren (bzw. mind. 4 Jahren bei einer Haushaltsgemeinschaft mit minderjährigen Kindern)
  • überwiegend eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts
  • Deutschkenntnisse mind. Niveau A2
  • Schulbesuch der schulpflichtigen Kinder muss nachgewiesen werden
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
Versagensgründe: Verhinderung der Abschiebung durch Täuschung oder Falschangaben, Verurteilung wegen schwerer Straftaten, Gefährdung der Bundesrepublik Deutschland

Weiterführende Infos


Dieser Artikel gibt – als Service Ihrer IHK Region Stuttgart – erste Hinweise und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Tool für das erfolgreiche Onboarding

Willkommensmappe für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Mit einer Willkommensmappe können Sie es (internationalen) Fachkräften erleichtern, in Ihrem Betrieb anzukommen, aber auch sich schneller und besser am neuen Wohnort zurechtzufinden. Damit unterstützen Sie Ihre neue Fachkraft und legen einen Grundstein für die erfolgreiche Bindung an Ihr Unternehmen.
Das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland „Make it in Germany“ stellt eine vorgefertigte, individualisierbare Willkommensmappe mit Informationen für einen erfolgreichen Start der neuen Fachkraft in Deutschland zur Verfügung. Sie können sie mit individuellen Informationen über Ihr Unternehmen sowie das Leben in Ihrer Region ergänzen.
Unternehmen können die Willkommensmappe auf „Make it in Germany“ kostenlos auf Deutsch als beschreibbares PDF herunterladen. Dort gibt es auch eine Ausfüllhilfe für die Individualisierung der Mappe. Eine englische Version soll folgen.

Aus dem Inhalt

  • Wohnen und Wohnungssuche
  • Behörden in Deutschland
  • Deutsch lernen (Deutschkurse, Online Angebote)
  • Gehalt und Steuern (Bankkonto in Deutschland, Brutto- und Nettogehalt)
  • Sozialversicherung (Krankenversicherung und weitere Versicherungen)
  • Gesundheitsversorgung
  • Mobilität (Bus & Bahn, Auto & Führerschein)
  • Mit der Familie in der Region leben (Kinderbetreuung, Schulsystem in Deutschland, Kindergeld, Elterngeld und Elternzeit)
  • Einleben in Deutschland
Ergänzt wird die Mappe durch wichtige Ansprechstellen für die Fachkräfte sowie eine Checkliste.

Länderinformationen

Indien

Indien ist die drittgrößte Volkswirtschaft Asiens und entwickelt sich allmählich zu einer wirtschaftlichen Großmacht. Mit bald anderthalb Milliarden Menschen bietet dieser Markt große Geschäftschancen für die deutsche Wirtschaft.
Die Republik Indien gehört zu den Top 30 Handelspartnern Deutschlands und Baden-Württembergs. Für Indien ist die EU der drittwichtigste Handelspartner. Seine wirtschaftliche Bedeutung soll in Zukunft an Bedeutung gewinnen.
Bisher zielte Indiens Handelspolitik eher auf eine Marktabschottung als auf eine Marktintegration ab. Angesicht zunehmender Herausforderungen in den globalen Handelsbeziehungen und weltwirtschaftlicher Entkoppelungsbewegung könnten Indien und die EU jedoch von engeren Handelsbeziehungen profitieren. Die Chancen sieht auch die indische Regierung. Gespräche über ein Freihandelsabkommen wurden daher Anfang des Jahres nach neun Jahren Pause wieder aufgenommen und sollen so schnell wie möglich abgeschlossen werden. Die Europäische Union beabsichtigt sogar bis Ende 2023 ein Abkommen mit Indien auszuarbeiten.
In den Aspekten der Berufsbildung, Wissenschaft und Innovation zählt Indien auch zu den Schwerpunktländern der internationalen Kooperation Deutschlands. Die Zusammenarbeit beider Länder im Bereich Wissenschaftsbereich besteht seit rund 60 Jahren. Einen Überblick über die Kooperationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Darüber hinaus hat die indische Regierung im Jahr 2020 eine Initiative zur Reduzierung der Importabhängigkeit gestartet. Die Initiative Self-Reliant India soll ausländischen Investoren umfangreiche Förderprogramme bieten, um die Produktionskapazitäten in 13 ausgewählten Industriesektoren aufzustocken, damit Indien zukünftig unabhängiger wird.
Das Interesse deutscher Unternehmen an Indien wächst rasant. Hier finden Sie wichtige Informationen für die Markterschließung und -erweiterung in Indien.

Steuern im Indiengeschäft

Die Umsatzsteuer in Indien

Die indische Umsatzsteuer (Goods and Services, GST) wurde am 1. Juli 2017 vereinheitlicht. Seither sind Steuersätze zwischen 0 bis 28 Prozent möglich. Für die meisten Dienstleistungen liegt der Steuersatz jedoch bei 18 Prozent.
Für deutsche Unternehmen ohne Betriebsstätte ist die Umsatzsteuer nicht relevant. Sie sind von der Einführung der GST nicht direkt betroffen.
  • Bei Exporten nach Indien ist die GST nicht auf Rechnungen auszuweisen.
  • Bei Importgeschäften ist die IGST aufzuführen.
  • Bei Dienstleistungen greift das Reverse-Charge Verfahren. Die erhobene GST wird dem indischen Kunden auf die Nettorechnung aufgerechnet, welche er beim lokalen Fiskus für das deutsche Unternehmen abführt.

Die Quellensteuer bei Dienstleistungserbringungen in Indien

Generell unterliegen Dienstleistungen in Indien einer Quellensteuer in Höhe von zehn Prozent (Withholding Tax). Die Abführung variiert nach Geschäftspräsenz des deutschen Unternehmens.

Fall 1: Regelung für Unternehmen ohne steuerliche Registrierung

Wenn deutsche Unternehmen ohne Betriebsstätte Rechnungen an ihre indischen Kunden erstellen, so wird die indische Seite kurze Zeit später darum bitten, bestimmte Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Grund dafür ist die Dokumentationspflicht indischer Unternehmen bei Überweisungen an ausländische Unternehmen. Sie sind verpflichtet die Existenz dieser Unternehmen nachzuweisen.
Folgende Unterlagen und Informationen müssen dem indischen Geschäftspartner mitgeteilt werden:
  • Ansässigkeitsbescheinigung vom Finanzamt (Tax Residency Certificate)
  • Formular 10F
  • No-Permit Establishment Erklärung (No PE-Declaration)
Erhält das indische Unternehmen all diese Angaben, so kann die indische Quellensteuer über den Zahlungsleistenden abgeführt werden. Der Zahlungsempfänger (deutsches Unternehmen) erhält somit die Differenz des Dienstleistungsbetrags minus der einzubehaltenden Steuer.
Liegen die o.g. Angaben nicht vor, wird ein höherer Steuersatz nach indischem Recht zugrunde gelegt. Dieser liegt aktuell bei 20 Prozent.

Fall 2: Regelung für Unternehmen mit steuerlicher Registrierung (PAN)

Für deutsche Unternehmen, die über eine Permanent Account Number (PAN) verfügen und somit steuerlich in Indien registriert sind, muss die Nummer auf den Rechnungen hinterlegt sein.
Mit der PAN Nummer ist das Unternehmen nach indischem Recht theoretisch verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Niederlassungsformen

Unternehmen, die ihre Geschäftsaktivitäten in Form einer Niederlassung erweitern wollen, haben in Indien verschiedene Möglichkeiten.
Eine Repräsentanz bietet eine eingeschränkte Geschäftsaktivität im Zielmarkt an. Für Indien bieten sich folgende Formen an:
  • Das Liaison Office / Representative Office ermöglicht einem Unternehmen den Markt zu sondieren. Die Geschäftsaktivitäten sind auf das Marketing und Repräsentationsaufgaben limitiert.
  • Die Betriebsstätte / Branch Office ist eine unselbstständige Zweigniederlassung. Bei dieser Niederlassungsform sind Import und Export von Waren, Erbringung von Dienstleistungen und Forschungstätigkeiten erlaubt. Produktionstätigkeiten sind jedoch ausgeschlossen. Betriebsstätte sind darüber hinaus steuerpflichtig und müssen sich im indischen Handelsregister eintragen lassen.
  • Ein Projektbüro / Project Office kann bei zeitlich begrenzten Projekten, die länger als 6 Monate veranschlagt sind, gegründet werden.
Eine weitere Form ist die Gründung einer indischen Gesellschaft. Oftmals wird in der Praxis die Private Limited Company (Pvt. Ltd.) gewählt, die in etwa der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung entspricht. Hierbei gibt es zwei Ausführungen:
  • Die Private Limited Company (Pvt. Ltd.) ist die gängigste Form
  • Die Limited Liability Partnership (LLP) wird vor allem bei Freiberuflern wie Ingenieuren, Beratern und Anwaltskanzleien genutzt.
Planen Sie eine Niederlassung in Indien? Wir unterstützen Sie gerne bei der Entscheidung.

IHK India Desk

Der indische Markt bietet für baden-württembergische Unternehmen viele Möglichkeiten. Sowohl als Exportmarkt als auch als Partner für innovative Vorhaben ist Indien noch ein unterschätzter Markt. Dabei lohnt es sich, Indien genauer anzuschauen. Insbesondere als strategischer Ausgangspunkt in Asien kann Indien ein attraktiver Absatz- und Sourcing-Markt sein.
Die IHK Region Stuttgart ist eines der 18 Schwerpunktkammern für Indien. Mit dem India Desk bietet sie ihren Mitgliedsunternehmen ein erweitertes Beratungs- und Informationsangebot an. Die India Desks tauschen sich regelmäßig aus, arbeiten intensiv mit der AHK Indien zusammen und weisen regelmäßig auf Indien-Veranstaltungen hin.

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Magazin Wirtschaft

Mit 66 ist noch lange nicht Schluss

Der aktuelle Fachkräftemangel führt in vielen Branchen zu erheblichen Engpässen. Immer mehr Unternehmen greifen deshalb auf Arbeitnehmer zurück, die bereits die Regelaltersgrenze überschritten haben.
Davon profitieren dann beide Seiten: der ältere Kollege kann sein Knowhow weiter gewinnbringend einsetzen und der Arbeitgeber muss nicht auf die erfahrene Fachkraft verzichten. Aber welche Regeln gelten für solche Arbeitsverhältnisse?

Rentenalter beendet das Arbeitwsverhältnis nicht automatisch

Grundsätzlich führt das Erreichen der Regelaltersgrenze nicht zur ­Beendigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses. Es müsste ­daher entweder durch eine Auf­hebungsvereinbarung oder durch eine ­Kündigung beendet werden.
Allerdings kann gemäß § 41 SGB VI eine Kündigung durch den Arbeitgeber nicht mit dem (Renten-)Alter gerechtfertigt werden. In aller Regel bestehen daher arbeitsvertragliche oder tarifliche Regelungen, die dafür sorgen, dass mit dem ­Erreichen der Regelaltersgrenze das Arbeitsverhältnis automatisch beendet wird.

So schiebt man den Renteneintritt hinaus

Doch wie oben gesehen, kann genau diese Folge unerwünscht sein. Es besteht daher gemäß § 41 S. 3 SGB VI die Möglichkeit, den Beendigungszeitpunkt einvernehmlich zeitlich hinauszuschieben. Dabei ist allerdings unbedingt - sofern vorhanden - der Betriebsrat zu beteiligen, denn das Bundesarbeitsgericht sieht hierin eine mitbestimmungspflichtige Einstellung. Die gefundene Regelung sollte unbedingt schriftlich festgehalten werden.
Die Verlängerung des Arbeitsverhältnisses ist sogar mehrfach möglich. Dann ist jedoch Vorsicht ge­boten, denn dies darf nicht rechtsmissbräuchlich genutzt werden.

So stellt man seine Rentner wieder ein

Wenn das bereits beendete Arbeitsverhältnis wieder aufleben soll, stellt dies eine Neueinstellung dar. Damit gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorgaben, insbesondere hinsichtlich der Befristung. Gemäß § 14 Abs. 3 TzBfG ist eine sachgrundlose Befristung nur unter engen Voraussetzungen möglich. Wichtig ist auch hier, dass die Befristung der Schriftform bedarf.
Wird ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vereinbart, so ist zu beachten, dass es nicht ohne Weiteres beendet werden kann. Das Alter ­allein stellt - wie oben gesehen - keinen Kündigungsgrund dar. ­Anders stellt sich die Situation nur für Klein­betriebe dar. Dort ist in ­aller Regel kein Kündigungsgrund erforderlich.

Individueller Eintritt in das ­Rentenalter

Einige Alt-Arbeitsverträge enthalten noch eine Regelung, die eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen des 65. Lebensjahres vorsieht. Dies wird jedoch seit 2012 bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Auch für Alt-Arbeits­verträge verschiebt sich die Regel­altersgrenze deshalb entsprechend dem Geburtsjahrgang.

Sozialversicherungspflicht besteht fort

Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze besteht auch bei Rentnern eine Arbeits­losen- und Rentenversicherungspflicht. Danach fällt lediglich der Arbeitgeberanteil sowohl für die Renten- als auch für die Arbeitslosenversicherung an. Der Arbeitnehmer kann jedoch freiwillig weiterhin zusätzlich den Arbeitnehmeranteil an die gesetzlichen Rentenversicherung leisten.
Die Krankenversicherungsbeiträge sind paritätisch aus dem ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent sowie gegebenenfalls einem Zusatz­beitragssatz zu leisten. ­Arbeitnehmer, die eine Vollrente beziehen haben keinen Anspruch auf Krankengeld.

Dr. Kerstin Knipp, Petermann & Knipp Rechts­anwälte Partnerschaft mbB PR AG, Böblingen, für Magazin Wirtschaft, Rubrik Rat&Tat
Änderungen 2024

Gesetzliche Regelungen in 2024

Zahlreiche neue Gesetze, Gesetzesänderungen und Regelungen treten zum 1. Januar 2024 in Kraft. Welche Regelungen müssen Unternehmen ab 2024 beachten?

Die DIHK hat die wichtigsten Änderungen, nach Themenfeldern zusammengestellt und wird dies zudem fortlaufend ergänzen.
Die Themenbereiche reichen von Arbeitswelt, Digitales, Finanzen, Steuern, Gesellschafts- und Bilanzrecht, Handel, Gastgewerbe, Internationales, bis hin zu Energie, Umwelt und Verkehr. Sie finden dort beispielsweise Informationen zu Einwegkunststoffen, Pfandregelungen, CO2, CBAM, Fachkräfteeinwanderung, Maut und vieles mehr….
Auf der Webseite des DIHK sind diese zusammengestellt und werden fortlaufend ergänzt.


Netzwerk Assistenz

Ein Austausch, der Türen öffnet

Austauschen, netzwerken, die Kommunikation auf unserer Ebene voranbringen“, Katharina Stotz, Assistentin von Xenia Troniarsky, Chefin der XTServices GmbH & Co. KG in Erdmannshausen, ist begeistert von den Möglichkeiten, die ihr das „Netzwerk Assistenz“ bietet. Gemeint ist die Plattform, die die IHK Region Stuttgart 2022 für Assistenzen der Geschäftsführung, des Vorstands oder der Abteilungsleitung ihrer Mitgliedsunternehmen ins Leben gerufen hat.
Gedacht ist es als Plattform für alle, die sich rund um die täglichen Herausforderungen im Assistenz-Job austauschen möchten. Ausdrücklich ist von „Assistenzen“ die Rede, denn eingeladen sind selbstverständlich auch Männer.

Ein Zeichen des Respektes und der Anerkennung

Zum dritten Treffen am 30. November sind allerdings nur Frauen gekommen – viele davon „Wiederholungstäterinnen“, wie Severine Wöstmann von der Karlshöhe Ludwigsburg, Anette Braun von der AHC GmbH und Anette Dietz von der Trumpf SE+Co.KG lachend erzählen. Im Gespräch wird schnell spürbar, dass die Frauen den Termin auch deshalb so schätzen, weil er für sie ein Zeichen des Respekts für ihre wichtige aber nicht immer sichtbare Rolle im Wirtschaftsgeschehen ist.

Zwei Präsenz-Treffen im Jahr

Kannten sie einige der mittlerweile fast 200 Mitglieder des Netzwerkes vorher schon? „Höchsten vom Telefon. Es gibt kein anderes Forum, wo wir Assistenzen uns treffen“, erzählt Anette Braun. Sie findet auch die Frequenz von zwei jährlichen Präsenz-Meetings gut: „Mehr könne ich schwer in meinen Terminkalender bekommen und weniger wäre schade, denn wenn man einmal verpasst, kann man sich noch auf das zweite Mal freuen.“ Öfter – da sind sich die Teilnehmerinnen einig - wäre ihren Vorgesetzten zu viel, schließlich dauert die Veranstaltung einen ganzen Arbeitstag.
Mehr könne ich schwer in meinen Terminkalender bekommen und weniger wäre schade, denn wenn man einmal verpasst, kann man sich noch auf das zweite Mal freuen
A propos Chefs oder Chefin – wie finden die das Netzwerk Assistenz? Für Katharina Stotz ein Selbstläufer: „Meine Chefin engagiert sich auch stark in der IHK“. Aber auch die anderen berichten von großer Unterstützung. Vernetzte Assistenzen können schließlich helfen, so manche Tür leichter zu öffnen.

Austausch und Vorträge stehen auf der Agenda

Was passiert eigentlich auf den Treffen, außer dass man sich austauscht? „Im Mittelpunkt stehen Vorträge beziehungsweise Workshops. Beim Treffen Ende November beispielsweise zeigten die Referenten Martin Ritter und Susann Blankenhagel, wie man selbstbewusst präsentiert und Stärke zeigt“, erzählt Patricia Delavault-Krauter. Zusammen mit Birgit Steinle hat sie die Plattform entwickelt.
Beide wissen, wovon sie sprechen, denn sie sind selber Assistenzen von IHK-(Haupt)Geschäftsführer(inne)n. Trotzdem geben sie die Themen nicht vor. Die Mitglieder bestimmen selbst, was im Netzwerk läuft, da ihre Interessen im Mittelpunkt stehen. Die IHK Region Stuttgart bietet nur die Plattform und den Treffpunkt für die Präsenz- und die Teams-Termine.

Jeden Monat gibt es einen Brunch-Talk via Teams

Zusätzlich sind nämlich alle Mitglieder zu den monatlich stattfindenden Brunch-Talks via Teams eingeladen. Sie finden immer von 11:00 Uhr bis 11:45 Uhr via Teams statt – das nächste Mal am 13. Dezember.

Die Mitgliedschaft ist kostenlos

Die Mitgliedschaft und die virtuellen Termine sind übrigens kostenlos. Wer bei den Präsenzterminen dabei ist, zahlt einen kleinen Beitrag, der aber auch das leckere Essen abdeckt: „Ein Preis, der einfach unschlagbar ist“, freut sich jedenfalls Severine Wöstmann.
Dr. Annja Maga für Magazin Wirtschaft
Potenziale nutzen, Fachkräfte finden

Beschäftigung von Menschen mit Behinderung

Auch (schwer)behinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können auf dem richtigen Arbeitsplatz voll einsatzfähig sein. Viele Unternehmen schätzen das besondere Engagement sowie die hohe Motivation und Zuverlässigkeit dieser Fachkräfte.

Rechtliche Hinweise

Schwerbehinderten Menschen kommt im Arbeitsleben eine Reihe von besonderen Schutzvorschriften zugute. Wir informieren Sie, was bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu beachten ist.

Ausbildungsberufe für Menschen mit Behinderung

Junge Menschen, für die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Betracht kommt, haben die Möglichkeit, eine angepasste Fachpraktiker-Ausbildung zu absolvieren. Außerdem können sie einen Nachteilsausgleich bei Prüfungen erhalten.

Wichtige Anlaufstellen

Wer schwerbehinderte Menschen beschäftigt, bekommt finanzielle Unterstützung und kompetente, umfangreiche Beratung und Begleitung durch die Arbeitsagentur, das Integrationsamt des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) und seine Integrationsfachdienste.
Eine Lotsenfunktion übernehmen die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA). Sie informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie sind in Baden-Württemberg bei den Integrationsfachdiensten (IFD) angesiedelt.
  • Maßnahme bei einem Arbeitgeber: Praktikum zur Eignungsabklärung
  • Ausbildungszuschuss für Rehabilitanden und schwerbehinderte Menschen: Zuschuss für die gesamte Dauer der betrieblichen Ausbildung
  • Probebeschäftigung: Übernahme des Arbeitsentgelts und der Sozialversicherungsbeiträge für bis zu drei Monate
  • Eingliederungszuschuss für Rehabilitanden und schwerbehinderte Menschen sowie besonders betroffene schwerbehinderte Menschen: Zuschuss zu den Lohnkosten
  • Technische Hilfen: Arbeitsplatzausstattung die wegen Art oder Schwere der Behinderung zur Berufsausübung erforderlich ist
  • Sonstige Hilfen: Kfz-Hilfe, Arbeitsassistenz
  • Ansprechpartner: Arbeitgeberservice oder kostenlose Arbeitgeberhotline unter Telefon 0800 4555520
  • Behindertengerechte Gestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen (hier steht ein technischer Fachdienst zur Verfügung)
  • Finanzielle Zuschüsse für die Neuschaffung und Einrichtung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Mitarbeiter/-innen
  • Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber bei Minderleistung von schwerbehinderten Mitarbeitern/-innen oder wenn eine Betreuung am Arbeitsplatz erforderlich ist
  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Ausgleichsabgabe
  • Passgenaue Vermittlung behinderter Arbeitskräfte, Beratung bei Auswahl und Einarbeitung
  • Beratung über finanzielle Zuschüsse bei Einstellung schwerbehinderter Menschen
  • Beratung und Unterstützung bei Leistungsschwierigkeiten, längerer Erkrankungen, Konflikten am Arbeitsplatz, sozialen Anpassungsproblemen, Kommunikationsschwierigkeiten, Abmahnungen, drohender Kündigung

Hilfreiche Informationen

  • REHADAT ist ein Informationsangebot zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung – getragen von den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, den Integrationsämtern, der Bundesagentur für Arbeit, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und vielen weiteren Organisationen. Informiert wird zu Aspekten wie Hilfsmittel, Praxisbeispiele, Rechtliches, Kontaktdaten, Literatur, Forschung, Statistik, Werkstätten, Ausgleichsabgabe und Weiterbildung.
  • Die Internetplattform „Inklusion gelingt!“ bietet den Unternehmen Handlungsempfehlungen, eine Übersicht der Förderinstrumente, zahlreiche Kontaktadressen wichtiger Dienstleister und Behörden, Praxisbeispiele, Publikationen und Veranstaltungshinweise. Sie wird betrieben von den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft DIHK, BDA und ZDH und ist beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelt.
  • Die Seite „Menschen mit Behinderung“ des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung KOFA enthält Informationen, Handlungsempfehlungen und Checklisten zu den Themen Kontakt und Rekrutierung, Ausbildung sowie Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.
Die besondere Geschichte

Weiterbildung als Computerspiel

Seminarräume, Flipcharts, Powerpoint-Präsentationen: Ein Szenario, dass bei nicht wenigen ein Gähnen auslöst. Noch viel mehr bei der vielbeschworenen Generation Z, wenn man Prof. Markus Hesse folgt. „Die Weiterbildungswelt ist im Umbruch“, sagt der Unternehmensberater aus Remshalden-Geradstetten. „Vor allem jüngere Arbeitnehmer erwarten mittlerweile selbstgesteuertes Lernen in kleinen Portionen mit einem gewissen Grad an Gamification.“ Wer dennoch auf hergebrachte Lernformen setze, riskiere die Aufmerksamkeit und das Interesse der Mitarbeiter zu verlieren. Das weiß Hesse auch aus seiner Lehrtätigkeit an der privaten Hochschule FOM
Animation eines Mannes in einer Halle
Selbststeuerung? Gamification? Steckt dahinter mehr als neue Buzz-Words? Hesse ist davon überzeugt. „Die Entwicklung ist real“, sagt er. „Menschen sind immer weniger bereit, lange Texte zu lesen oder Vorträge in einer Frontal-Situation anzuhören.“ Bei seinen Schulungen, die sich zu einem großen Teil an Vertriebsmitarbeiter richten, setzt Hesses Rightsourcing GmbH deshalb auf Spielelemente und lässt schon mal Teams im Wettbewerb gegeneinander antreten. „Das Lernen geht leichter, wenn sie ein Quiz daraus machen“, erklärt er, „keiner will schließlich schlechter sein als der andere.“ Und: „Die Leute wollen Zertifikate haben, die sie in LinkedIn posten können.“ Für die selbstbewusste und wettbewerbsorientierte Vertriebs-Klientel gilt das ganz besonders.
Das Lernen geht leichter, wenn Sie ein Quiz daraus machen
Gewonnen hat somit, wem es gelingt, Aus- oder Weiterbildungsinhalte als Computerspiel an den Mann oder die Frau zu bringen – ein Modell, dass vor allem bei jungen Mitarbeitern zündet. Genau das haben Hesse und seine Mitgesellschafterin und Ehefrau Suchi Shinde getan. Ihre neue Plattform für das Onsourcing von Mitarbeitern nutzt ­Virtual Reality (VR) und baut auf dem „Metaverse“ des Facebook-Betreibers Meta auf.

Onboarding mit der VR-Brille

Damit neue Mitarbeiter ein Unternehmen kennenlernen, absolvieren sie bisher in der Regel Online-Schulungsprogramme, ­müssen Lehrfilme anschauen und arbeiten eine Liste mit Kontaktpersonen ab, bei denen sie sich kundig machen sollen. Zumindest bei den mittleren und großen Mittelständlern, die zu Hesses Kundschaft gehören, ist das so. „Anstatt einer Schulung nach Schema F können die Teilnehmer den Prozess in unserem VR-System maßgeschneidert und interaktiv gestalten“, sagt er.
Die Teilnehmer setzen eine VR-Brille auf und wählen einen Avatar. Sie marschieren damit durch eine virtuelle Raumkulisse, die dem jeweiligen Unternehmen angepasst ist, informieren sich an Produkt-Modellen und lassen sich Fragen von KI-Mitarbeitern beantworten. Wenn sie wollen, können sie sich auch mit anderen Teilnehmern treffen und zu Gesprächsrunden verabreden. Der Vorteil des virtuellen Lernsystems, das ein wenig an das vor fast 20 Jahren gehypte „Second Life“ erinnert: Man kann seinem eigenen Tempo folgen, jederzeit nachfragen und Einheiten gegebenenfalls wiederholen.

Beim sechsten Anlauf stand die Plattform

Erfahrung sammelt das Remshaldener Unternehmen derzeit mit der Hesta GmbH & Co. KG, einem Hersteller von Blasformmaschinen aus Schwäbisch Gmünd. Hesse und Shinde sind sich aber sicher, dass das Konzept bald bei vielen anderen Unternehmen auf Interesse stoßen wird. „Seit den Anfängen 2019 haben wir sechs Anläufe gebraucht“, blickt Hesse zurück. Die entscheidenden Entwicklungsschritte seien dabei in die Corona-Zeit gefallen: „Diese Jahre haben wir dazu genutzt, intensiv an unserer Onboarding-Plattform zu arbeiten.“

Interkulturelles Training für Indien

Beide Gründer sind erfahrene ­Ingenieure, die lange in der Industrie gearbeitet ­haben, Hesse zuletzt bei Siemens. Entsprechend kommen viele ihrer Kunden aus dem ­Maschinenbau, der Autoindustrie oder der IT-Branche. Neben den digital gestützten Personalschulungen bieten sie auch die ­Digitalisierung von Sales-Prozessen und interkulturelle Trainings für Indien an. Letzteres fällt in die Verantwortung von Suchi Shinde, die in Mumbai geboren ist und dort Informatik studiert und einen MBA erworben hat.
Für die Zukunft fehlt es Hesse und Shinde nicht an Ideen. Dazu gehören virtuelle Showrooms, in denen Unternehmen ihre Produkte den Einkäufern ihrer Kunden präsentieren können – gleich ob diese in Stuttgart oder in Mumbai sitzen.

Ausbilderinnen und Ausbilder

Erfolgreich ausbilden: Wir unterstützen Sie!

Ausbilderinnen und Ausbilder werden immer wieder mit ganz unterschiedlichen Herausforderungen konfrontiert. Schwierig wird es, wenn durch Konflikte im Betrieb, Probleme in der Berufsschule oder persönliche, soziale oder gesundheitliche Schwierigkeiten eines Auszubildenden das Ausbildungsverhältnis von einem Abbruch bedroht ist.
Bereits bei ersten Anzeichen bieten wir Ihnen Unterstützung zur Klärung der Situation und eine Begleitung des Ausbildungsverhältnisses. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir Wege, damit eine gefährdete Berufsausbildung doch noch gelingen oder andere Wege für Sie und den Auszubildenden gefunden werden können.
Wir beraten im Kreis Stuttgart und in den Landkreisen Ludwigsburg, Böblingen, Esslingen, Rems-Murr, Göppingen. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme und Ihr Vertrauen!
Sie erreichen die Ausbildungsbegleiterinnen und Ausbildungsbegleiter

Unser Angebot für Sie

  • Einzelgespräche und individuelle Beratung, um das gefährdete Ausbildungsverhältnis zu stabilisieren oder andere Perspektiven zu überlegen
  • Hilfe bei der Einleitung individueller Unterstützungsleistungen für den Auszubildenden
  • Schulungen und Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch, wie Sie mit Problemstellungen situativ und präventiv umgehen könnten. Themenspektrum: Signale für einen Ausbildungsabbruch, Konfliktmanagement, Krisenbewältigung, Kulturelle Vielfalt im Betrieb managen.
  • Weitere Angebote können Sie dem Veranstaltungskalender der Koordinierungsstelle entnehmen.

Förderung

Das Programm „Erfolgreich ausgebildet – Ausbildungsqualität sichern“ richtet sich an Auszubildende sowie Ausbilderinnen und Ausbilder in klein- und mittelständischen Betrieben. Das Angebot wird gefördert aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Homepage der Koordinierungsstelle.
Logo der Initiative erfolgreich ausgebildet
Gefördert durch:
Logo Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus

Magazin Wirtschaft

GenZ als Azubis

Als jetzt das neue Ausbildungsjahr startete, haben sicher viele Ausbilder wieder geseufzt, „früher...“ Tatsächlich war es ja schon immer so, dass jede Generation mit Unverständnis auf die Nachwachsenden schaute. Oft wird dabei vergessen, dass die Bedingungen, die die Menschen prägen, ganz andere sind. Wer die Generation Z verstehen will, muss deshalb erst einmal die Themen in Betracht ziehen, mit denen die nach 1995 Geborenen aufgewachsen sind.

Stabil, ­sicher, einfach und eindeutig – aber bloß nicht “basta!”

Internet, Social Media, Klima-Ängste und Corona und jetzt der Ukraine-Krieg spielen da sicher die Hauptrolle. Alles zusammen führt dazu, dass die jungen Leute die Welt für unberechenbar, unsicher, komplex und ambivalent halten, wie aktuelle Studien ­zeigen. Sie hätten sie jedoch lieber stabil, ­sicher, einfach und eindeutig.
In Bezug auf Ausbildung läge da die Vermutung nahe, dass Aus­bilder, die sagen, wo es lang geht, beliebt wären, weil sie genau das ermöglichen. Doch weit gefehlt: die Jungen wünschen sich Empowerment statt direktives Anweisen - also Bestärkung statt Basta.
Viele der aktuellen Azubis sind von ihren Eltern auf Augenhöhe erzogen worden. Schon die Kleinsten durften bestimmen, welche Hose sie in die Kita anziehen, und viele durften sogar bei der Entscheidung für den Urlaub oder das neue Familienauto mitreden. Umso deutlicher spüren sie das Ungleichgewicht, wenn sie in der Ausbildung ausschließlich die Lernenden sind.

Auch die Jungen wollen etwas beibringen (dürfen)

Den Vorsprung der Ausbilder bei Inhalten und Umgangsformen können sie deshalb eher akzeptieren, wenn sie ihrerseits den Älteren etwas beibringen könnten. Unbenommen gibt es da ja einiges, zum Beispiel den Umgang mit digitalen Medien. Sie können aber auch ­Arbeitsabläufe mit frischem Blick analysieren und eventuell ­verbessern und sie können die Außendar­stellung für jüngere Zielgruppen ­optimieren, was wiederum die ­Azubi-Suche erleichtert.
Wenn entsprechende Vorschläge und Initiativen der Azubis übernommen werden, motiviert sie das immens. Besonders wenn das mit viel Lob oder gar einem „Goodie“ unterfüttert wird. Das Streben nach Anerkennung ist bei der GenZ vielleicht nicht stärker ausgeprägt als bei ­älteren Mitarbeitern. Im Gegensatz zu ­ihnen lassen sie sich die Jungen aber nicht mehr mit „Weisheiten“ wie „nicht geschimpft ist genug gelobt“ trösten.

“...da ist noch Luft nach oben”

Sie erwarten stattdessen ein regelmäßiges Feedback, und zwar ein positives. ­Meiden Sie als Ausbilder darum alles , was irgendwie als Herabsetzung oder Kränkung verstanden werden könnte - also statt „nicht gelungen“ lieber „da ist noch Luft nach oben“.
Überhaupt ist es wichtig, dass das Feedback vorwurfsfrei erfolgt: Bleiben Sie sachlich und werden Sie keinesfalls persönlich. Nutzen Sie Ich-Botschaften und halten Sie den Spiegel vor. Konkret: Schildern Sie Ihre Wahrnehmung und berichten Sie, was Sie als Ursache vermuten. Welche Wirkung hat das auf Sie und das Team, und was wünschen Sie sich?
Aber nicht nur bestärkende Rück­meldungen erwarten die jungen Leute, sondern auch eine abwechslungsreiche Tätigkeit, eigenverantwortliche Projekte und natürlich ein gutes Betriebsklima – aber auch da unterscheiden sich die Generationen gar nicht.
Und was „stinkt“ den jungen Leuten? ­Unfreundlichkeit, unfair empfundene ­Kritik, mangelndes Vertrauen, lange Arbeits­zeiten, aber umgekehrt auch, wenn nichts zu tun ist. Dazu kommen Über- oder Unterforderung, Misserfolge und vor allem, wenn man keinen Sinn in seiner Arbeit erkennt.

Was – wo – wie – wann – warum des Lernens muss klar kommuniziert werden

Was bedeutet das nun für die Ausbildung ganz konkret? Bei jedem Lernschritt sollten Sie die fünf „W“s klar kommunizieren:
was – wo – wie – wann – warum – muss etwas gelernt werden.
Berücksichtigt werden sollte dabei, dass die Aufmerksamkeitsspanne stark gesunken ist und inzwischen auf der Länge eines kurzknackigen Youtube-Clips, also zwei bis drei Minuten, liegt. Allerdings ­variiert das je nach Lehrmethode: am schlechtesten klappt es beim Zuhören, mittelmäßig wenn man etwas selber umsetzt und dann aufschreibt und am besten, wenn man mitentscheiden und mittun kann.

Könntest Du mal...“ führt leicht zu Missverständnissen

Trotzdem bleibt es aber wichtig, klar zu formulieren. Konjunktive wie „könntest Du mal...“ führen leicht zu Missverständnissen. Fragen Sie öfter nach, was Ihr Gegenüber verstanden hat.
Überhaupt sind Fragen das A und O einer gelungen Ausbildungsführung. Sie sorgen für Information, zeigen Interesse und bringen den Gesprächspartner dazu, selber seine Position zu überprüfen. Das klappt besser mit offenen Fragen, denn sie locken auch Leute aus der Reserve, die sonst nur „ja“ oder „nein“ nuscheln.
Und natürlich müssen Sie als Ausbilder dann gut zuhören, mit Blickkontakt, und Ihrerseits zusammenfassen, was Sie verstanden haben. Dabei sollte das Emotionale nicht unter den Tisch fallen; zum Beispiel „Ich habe
den Eindruck, die Situation macht Dich sehr wütend …?“

Auch als Ausbilder sollten Sie sich hinterfragen

Apropos Position überprüfen: Auch als Ausbilder sollten Sie sich hinterfragen, wenn Sie den richtigen Zugang zur GenZ finden wollen. Jeder hat so seine blinden Flecken, also Eigenschaften und Marotten, die dem Umfeld wohlbekannt sind, einem selber aber eher nicht. Hinzu kommt ­Privates, von dem man überlegen muss, wie viel man davon preisgeben möchte. Weil Azubis von ihren Ausbildern „Nahbarkeit“ erwarten, sollten beide Bereiche nicht zu viele Dunkelfelder aufweisen. Dazu muss man allerdings Vertrauen zu den Azubis aufbauen und ihr Feedback einfordern und akzeptieren.

Drei Fragen können bei der Selbstver­ortung hilfreich sein:


Wie sehe ich mich selbst?
Was denken andere (Azubis, Kollegen …) von mir?
Wie würde ich gern wahrgenommen und wo gibt es Änderungsbedarf?
„Das hätten wir uns mal erlauben sollen“, wird jetzt mancher denken. Keine Sorge, wenn die GenZler älter sind, werden sie sich genauso über die Nachwachsenden wundern …
Michael Zonsius, TEN - Trainings & Seminare, Karlsruhe für Magazin Wirtschaft, Rubrik Rat&Tat
Inhalt und rechtliche Vorgaben

Arbeitsbescheinigung

Stand: September 2023
Wichtiger Hinweis für Arbeitgeber: Seit dem 1. Januar 2023 ist das elektronische Meldeverfahren BEA für alle Arbeitgeber verpflichtend. Seit diesem Stichtag ist es nicht mehr möglich, Arbeitsbescheinigungen ehemaliger Beschäftigter für die Beantragung von Arbeitslosengeld und Bescheinigungen über Nebeneinkünfte in Papierform an die Agentur für Arbeit zu übermitteln. Weitere Informationen zu der elektronischen Übermittlung finden Sie im Text.

Was ist eine Arbeitsbescheinigung und wofür wird diese benötigt?

Die Arbeitsbescheinigung wird benötigt, wenn ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis endet und der ehemalige Beschäftigte Arbeitslosengeld beantragt. Der Arbeitgeber ist nach § 312 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) verpflichtet, die Arbeitsbescheinigung auszustellen und an die Agentur für Arbeit zu übermitteln. Die Verpflichtung besteht aber nur, wenn dies vom (ehemaligen) Beschäftigten oder der Agentur für Arbeit ausdrücklich verlangt wird. Auf Grundlage der Angaben in der Arbeitsbescheinigung trifft die Agentur für Arbeit die Entscheidung, ob und in welcher Höhe der (ehemalige) Beschäftigte Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.
Daneben gibt es die Arbeitsbescheinigung nach § 57 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). Auf Verlangen der Agentur für Arbeit (Jobcenter) muss der Arbeitgeber in dieser Arbeitsbescheinigung Auskunft über alle Tatsachen geben, die für die Entscheidung über einen Leistungsanspruch nach SGB II erheblich sein können, etwa wenn Bürgergeld aufstockend zum Arbeitsentgelt beantragt wird. Zu dieser gesonderten Auskunft bzw. Bescheinigung werden Arbeitgeber in Praxis nur selten aufgefordert, weshalb im Folgenden auf diese nicht weiter eingegangen wird.
Wenn im Folgenden von „Arbeitsbescheinigung“ die Rede ist, ist hiermit die Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III gemeint.

Wie wird die Arbeitsbescheinigung bei der Agentur für Arbeit eingereicht?

Seit dem 1. Januar 2023 ist das elektronische Meldeverfahren BEA (Bescheinigungen elektronisch annehmen) für alle Arbeitgeber verpflichtend, unabhängig von der Größe oder Branche des Unternehmens. Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung gilt für alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse, die ab diesem Stichtag beendet werden.
Folgende Bescheinigungen müssen elektronisch über das BEA-Verfahren an die Agentur für Arbeit übermittelt werden:
  • Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III
  • EU-Arbeitsbescheinigung nach § 312a SGB III (für den Leistungsbezug im Ausland)
  • Nebeneinkommensbescheinigung nach § 313 SGB III (für Bezieher von Arbeitslosengeld, Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, Übergangsgeld oder Kurzarbeitergeld, die einer Nebentätigkeit nachgehen)
Die elektronische Übermittlung der Daten an die Agentur für Arbeit über das BEA-Verfahren ist über zwei Kanäle möglich:
  • Über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm: viele Entgeltabrechnungsprogramme bieten eine entsprechende Funktion an
  • Alternativ kann die elektronische Ausfüllhilfe sv.net genutzt werden: hier genügt die kostenlose Standard-Version
Achtung: Die Übermittlung auf anderem Wege (etwa in Papierform oder als PFD per E-Mail) ist nicht mehr zulässig und stellt zudem rechtlich eine Ordnungswidrigkeit dar.
Eine Ausnahme von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung über BEA besteht nur für Arbeitsverhältnisse, die bis zum 31. Dezember 2022 endeten. In diesen Fällen können die Arbeitsbescheinigungen in Papierform bei der Agentur für Arbeit eingereicht (hierfür ist zwingend die Vorlage der Agentur für Arbeit zu verwenden) oder elektronisch über das BEA-Verfahren übermittelt werden. Arbeitsbescheinigungen nach § 57 SGB II können nicht über das elektronische BEA-Verfahren übermittelt werden. Diese werden von der Agentur für Arbeit als Vorlage zum Download bereitgestellt und können nur schriftlich eingereicht werden.
Nach Eingang der elektronischen Daten bei der Agentur für Arbeit über das BEA-Verfahren wird ein PDF-Dokument erzeugt. Dieses wird zu Dokumentationszwecken in der elektronischen Akte gespeichert. Gleichzeitig erhält der betreffende Arbeitnehmer im Rahmen der BEA von der Agentur für Arbeit einen Ausdruck der übermittelten Daten zugesandt. Damit entfallen seit dem 1. Januar 2023 die Informationspflicht für Arbeitgeber und das bis dahin geltende Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer gegen die elektronische Übermittlung.
Weitere Informationen zum BEA-Verfahren finden sich auf der BEA-Portalseite der Bundesagentur für Arbeit. Fragen zur elektronischen Ausfüllhilfe sv.net beantwortet der Support von sv.net. Außerdem hat die Bundesagentur für Arbeit eine kostenfreie BEA-Hotline eingerichtet, die unter der Rufnummer 0800 4 5555 27 erreichbar ist.

Was wird inhaltlich mit der Arbeitsbescheinigung bescheinigt?

Inhaltlich erstreckt sich die Bescheinigungspflicht des Arbeitgebers auf alle Tatsachen, die für die Entscheidung der Agentur für Arbeit über den Anspruch auf Arbeitslosengeld erheblich sein können.
Arbeitgeber werden nach folgenden Angaben gefragt:
  • Daten des Arbeitgebers und Betriebs
  • Persönliche Daten des Arbeitnehmers
  • Beschäftigungszeitraum (Beginn und Ende), Art der Tätigkeit
  • Beitragspflicht zur Sozialversicherung
  • Angaben zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Gründe für die Kündigung oder Aufhebung des Arbeitsverhältnisses, Kündigungsfristen, Befristung, Freistellung)
  • Angaben zur wöchentlichen Arbeitszeit
  • Gezahlte Arbeitsentgelte, sonstige Vergütungen, Sonderzahlungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (etwa eine Abfindung)
Grenzen der Bescheinigungspflicht bestehen nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) bei rechtlichen Wertungen. Diese dürfen vom Arbeitgeber nicht abverlangt werden.
Wichtig: Die Angaben müssen wahrheitsgemäß und vollständig gemacht werden.

Gibt es eine Frist für die Übermittlung der Arbeitsbescheinigung?

Es gibt keine gesetzlich vorgesehene Frist für die Übermittlung der Arbeitsbescheinigung. Sobald der (ehemalige) Beschäftigte oder die Agentur für Arbeit die Arbeitsbescheinigung anfordern, sollte der Arbeitgeber die Bescheinigung aber zeitnah übermitteln. Die Agenturen für Arbeit setzen oftmals Fristen von zwei bis vier Wochen, die einzuhalten sind.

Kann der Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung verweigern?

Nein, der Arbeitgeber darf die Ausgabe bzw. Übermittlung der Arbeitsbescheinigung nicht verweigern. Hierbei spielen weder die Kündigungsgründe eine Rolle noch anhängige Kündigungsschutzklagen. Auch etwaige Ansprüche gegen den (ehemaligen) Arbeitnehmer sind ohne Belang. Dem Arbeitgeber steht insoweit kein Zurückbehaltungsrecht zu.

Was droht, wenn der Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung nicht übermittelt oder die Angaben fehlerhaft sind?

Fehlerhafte Angaben können vom Arbeitgeber jederzeit korrigiert werden. Im Wege des neuen BEA-Verfahrens können Arbeitgeber bei inhaltlichen Fehlern oder wenn sich nachträglich Änderungen ergeben, den Datensatz neu ausfüllen und wieder an die Agentur für Arbeit übermitteln.
Ein fahrlässiger oder vorsätzlicher Verstoß gegen die Pflicht zur (rechtzeitigen) Ausstellung und Übermittlung (in elektronischer Form!) oder zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Ausstellung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 2.000 Euro geahndet werden kann. Beträgt das Bußgeld mehr als 200 Euro, kann die rechtskräftige Bußgeldentscheidung in das Gewerbezentralregister eingetragen werden. Solche Eintragungen können bei der Entscheidung über eine Gewerbeuntersagung relevant werden.
Weigert sich der Arbeitgeber, eine Arbeitsbescheinigung zu übermitteln, kann der Arbeitnehmer auf Übermittlung klagen.
Zudem kann der Arbeitnehmer Schadensersatz vom Arbeitgeber verlangen, allerdings nur, wenn tatsächlich durch die schuldhaft ausgebliebene oder fehlerhafte Arbeitsbescheinigung ein Schaden entstanden ist, also der Arbeitnehmer kein oder ein niedrigeres Arbeitslosengeld erhalten hat.
Auch gegenüber der Agentur für Arbeit könnte sich der Arbeitgeber schadensersatzpflichtig machen, wenn er schuldhaft eine Arbeitsbescheinigung nicht, nicht richtig oder nicht vollständig ausfüllt und der Agentur für Arbeit ein Schaden entsteht, weil sie Arbeitslosengeld (teilweise) zu Unrecht gezahlt hat.
Sommer 2023

DIHK-Report Gesundheitswirtschaft

Die Stimmung in der Gesundheitswirtschaft ist laut Sommerabfrage des DIHK-Gesundheitsreports gedämpft. Rund 68 Prozent der 600 befragten Betriebe sehen den Fachkräftemangel als größtes Risiko!
Unternehmen in Gesundheits- und sozialen Diensten sind am stärksten betroffen dort bewerten 81 Prozent nach 79 Prozent in der Vorumfrage den Fachkräftemangel als das bestimmende Risiko der nächsten zwölf Monate. Doppelt schwer wiegt hier der demografische Wandel - zum einen durch eine schwierigere Nachwuchsgewinnung und zum anderen durch höheren Pflegebedarf aufgrund einer zunehmenden Zahl älterer und pflegebedürftiger Menschen.
Mehr als die Hälfte aller Betriebe (58 Prozent) nennen außerdem die hohen Arbeitskosten als Folge der hohen Kerninflationsrate als weiteres Risiko (52 Prozent in der Vorumfrage).
Die Geschäftserwartungen haben sich zwar leicht verbessert, aber die Stimmung ist je nach Sektor unterschiedlich. Eine Reduzierung der Bürokratie und stabile Lieferketten könnten einen echten Aufschwung bringen, auch die Exporterwartungen. Aber die Investitionsbereitschaft der Unternehmen hängt letztlich von den Geschäftserwartungen ab.
Den kompletten Report mit weiteren Details, etwa zu Preisentwicklung und Exporterwartungen, finden Sie zum Download direkt auf den Seiten der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK).
An der Umfrage haben sich rund 600 Unternehmen beteiligt.
Quelle: DIHK, Juli 2023
Ausbildung

Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung

Von der Gestaltung des Ausbildungsvertrags bis zur Zeugnisübergabe – während der Berufsausbildung haben beide Vertragspartner, der Ausbildungsbetrieb (im Folgenden „der Ausbildende“) und der/die Auszubildende, Pflichten zu erfüllen und können Rechte für sich in Anspruch nehmen. Wir geben einen Überblick:

Rechte und Pflichten


Pflichten des Ausbildungsbetriebs
(= Rechte des Auszubildenen)
Pflichten des Auszubildenden
( = Rechte des Ausbildungsbetriebs)
Ausbildungspflicht
Der Ausbildende ist verpflichtet, dem Auszubildenden die Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen zu vermitteln, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich sind.
Lernpflicht
Der Auszubildende hat sich zu bemühen, die Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich sind.
Ausbilder
Ausbildende haben selbst auszubilden oder eine/n Ausbilder/in ausdrücklich damit zu beauftragen. Der Ausbildende ist verpflichtet, dem Auszubildenden die weisungsberechtigten Personen bekanntzumachen.
Weisungspflicht
Der Auszubildende ist verpflichtet, den Weisungen weisungsberechtigter Personen zu folgen.

Aufsichtspflicht
Der Ausbildende ist verpflichtet, minderjährige Auszubildende während der betrieblichen Ausbildung zu beaufsichtigen.
Einhaltung der Ordnung
Der Auszubildende hat die für die Ausbildungsstätte geltenden Ordnungsvorschriften/Sicherheits-vorschriften zu beachten.
Vergütungspflicht
Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren.
Sie ist nach dem Lebensalter der Auszubildenden
so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt.

Überstunden müssen gesondert vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden.
Betrieb bei Fehlen benachrichtigen
Der Auszubildende ist verpflichtet, im Krankheitsfall den Ausbildungsbetrieb zu benachrichtigen. Ab dem dritten Krankheitstag (oder nach Vereinbarung ab dem ersten Tag) muss ein ärztliches Attest eingereicht werden.


Überwachung und Überprüfung Ausbildungsnachweises (Berichtsheft)
Ausbildende haben Auszubildende zum Führen der Ausbildungsnachweise anzuhalten und diese regelmäßig durchzusehen. Den Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen.
Führen eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheft)
Der Auszubildende ist verpflichtet, die Ausbildungsnachweise ordnungsgemäß schriftlich oder elektronisch zu führen und regelmäßig vorzulegen.

Bereitstellung der Ausbildungsmittel
Der Ausbildende hat dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind.

Ist eine persönliche Sicherheitsausrüstung notwendig, muss diese ebenfalls vom Ausbildungsbetrieb zur Verfügung gestellt werden
Pflegliche Behandlung der Ausbildungsmittel
Der Auszubildende ist verpflichtet, Werkzeug, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln.

Ist eine Sicherheitsausrüstung erforderlich, muss diese auch verwendet werden.



Zweckgebundene Übertragung von Aufgaben
Der Ausbildende muss dem Auszubildenden ausschließlich Aufgaben übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und seinen körperlichen Kräften angemessen sind.
Sorgfältige Ausführung von Aufgaben
Der Auszubildende hat die Aufgaben, die ihm im Rahmen einer zweckgebundenen Berufsausbildung aufgetragen werden, sorgfältig auszuführen.
Freistellungspflicht
Der Ausbildende ist verpflichtet, den Auszubildenden für die Berufsschule, angeordnete überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen sowie für die Zwischen- und Abschlussprüfung freizustellen.
Dies gilt auch an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht.
Anzurechnen ist die Freistellung mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit. Dies gilt für gestreckte Abschlussprüfungen Teil 1 und Teil 2. Die Freistellung ist auch bei Wiederholungsprüfungen zu gewähren. Bei Zwischenprüfungen ist der Tag unmittelbar bevor nicht freizustellen.
Teilnahmepflicht
Der Auszubildende ist verpflichtet am Berufsschulunterricht, an den im Berufsausbildungsvertrag vereinbarten Ausbildungsmaßnahmen sowie an den vorgeschriebenen Zwischen- und Abschlussprüfungen teilzunehmen.
Zeugnispflicht
Der Ausbildende hat dem Auszubildenden bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen.
Geheimhaltungspflicht
Der Auszubildende ist verpflichtet, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.


Urlaubsanspruch

Wie jeder Arbeitnehmer haben auch Auszubildende Anspruch auf Urlaub, wobei zwischen jugendlichen und volljährigen Auszubildenden zu differenzieren ist. Details finden Sie im Artikel „Urlaubsanspruch von Auszubildenden“.

Beendigung des Ausbildungsverhältnisses

Wann endet ein Berufsausbildungsverhältnis oder wie wie kann es beendet werden? Einen Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen finden Sie im Artikel „Beendigung von Ausbildungsverhältnissen".


Ausbildungspakt

Allianz für Aus- und Weiterbildung

Die Allianz für Aus- und Weiterbildung wurde im Jahr 2015 ins Leben gerufen. Sie ist eine zentrale politische Plattform und ein Aktionsbündnis für die duale Ausbildung auf Bundesebene.
In der Allianz arbeiten Bund, Länder, Wirtschaft und Gewerkschaften daran, die betriebliche Aus- und Weiterbildung zu stärken, um dadurch einen Beitrag zur Fachkräftesicherung zu leisten und möglichst viele Menschen für eine duale Ausbildung zu begeistern. Pakte sowie Allianzen der Länder ergänzen die Zusammenarbeit auf Landesebene.
Am 24. Mai 2023 hat die Allianz neue inhaltliche Schwerpunkte der gemeinsamen Arbeit für die kommenden vier Jahre festgelegt. Damit wird die vorherige Allianz mit anderen Handlungsschwerpunkten weitergeführt.
Langfristige, tiefgreifende Transformations- und Umbauprozesse, bedingt durch Veränderungen in der Bevölkerungsentwicklung und der Digitalisierung, erhöhen bzw. verschieben den Bedarf nach passend qualifiziertem und ausreichendem Fachkräftenachwuchs. Deshalb soll in der neuen Allianzperiode verstärkt die Phase vor der Ausbildung im Fokus stehen.
Die Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung haben sich vor allem auf folgende Schwerpunkte bis 2026 verständigt:
  • der Ausbau der Berufsorientierung an Schulen,
  • die Gewinnung von Auszubildenden sowie weiteren Ausbildungsbetrieben,
  • die Optimierung der Übergangsphase zwischen Schule und Beruf,
  • die Sicherung und Steigerung der Qualität und Attraktivität der Ausbildung (bspw. durch den Einsatz eines digitalen Ausbildungsnachweises),
  • die Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen,
  • die hochwertige Aus- und Weiterbildung des Lehr- und Ausbildungspersonals.
Des Weiteren wollen die Allianzpartner die höhere Berufsbildung stärken und dafür werben. Hierdurch sollen sich für Jugendliche gleichwertige Entwicklungsmöglichkeiten neben dem hochschulischen Bildungsweg ergeben.
Begleitet werden die Maßnahmen durch den „Sommer der Berufsausbildung“ als gemeinsame und abgestimmte Initiative, in der alle Allianzpartner über die berufliche Ausbildung informieren und für sie werben.
Die gesamte Erklärung können Sie unter: Gemeinsame Erklärung der Allianz für Aus- und Weiterbildung abrufen.


Abwesenheitsnotiz auf Deutsch und Englisch

Ferien für das E-Mail-Konto

Ein Urlaub bringt eigentlich nur dann echte Erholung, wenn man nicht ständig sein Postfach öffnet, um E-Mails zu lesen. Das muss für die meisten auch nicht sein. Allerdings sollten Sie nicht vergessen ­Ihren Abwesenheitsagenten „scharf zu schalten“. Mit der richtigen Formulierung können Sie dann sogar mit Ihrem Urlaub Sympathiepunkte sammeln.
Eine gut gestaltete, automatisierte Abwesenheitsnotiz zeigt Professionalität und Respekt gegenüber den Mailpartnern. Sie informiert über das Datum der Rückkehr und was so lange mit der Anfrage passiert.

Struktur für Ihre automatisierte Abwesenheitsnotiz:

Betreff: Es sollte sofort erkennbar sein, dass es sich um eine automatisierte Antwort handelt.
Dank für die Anfrage
Bis wann gilt die Abwesenheit? Mit ­dieser Angabe kann der Empfänger entscheiden, ob er wartet. Das Startdatum der Abwesenheit rate ich weg zu lassen. Auch die Begründung kann weggelassen werden. Je nach Anlass kann damit allerdings auch um Verständnis gebeten werden.
Was passiert jetzt mit der Nachricht, wird sie weitergeleitet? Abhängig von Ihren betrieblichen Abläufen kann aus Vertraulichkeitsgründen eine Weiterleitung ausgeschlossen sein.
Unter welchen Kontaktdaten gibt es eine Vertretung?
Grußformel
Die Basics sind also auf jeden Fall gesetzt. Doch je nach Branche, Zielgruppe oder persönlichen Vorlieben lässt sich das alles sehr unterschiedlich ausformulieren.

Standard ist meist etwas Ähnliches wie:

„Ich bin bis 16.08. nicht im Büro. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet oder gelesen. In dringenden Fällen wenden Sie sich an meine Kollegin Berta Blümchen unter muster@musteradresse.de
Herzliche Grüße“
Nüchtern, klar, verständlich - aber die Sinne werden nicht angesprochen. Das erreichen Sie eher, indem Sie Fragen stellen - diesen Sommer etwa „Haben Sie auch unter dem grauen Wetter in diesem Frühjahr gelitten?“. Gut machen sich auch Ausrufezeichen: „Hoffentlich können Sie auch diesen Sommer einen schönen Urlaub genießen!“

Sie- statt Ich-Stil

Bei der Wahl der Worte hilft es, den Sie-(oder Du-)Stil statt den Ich-Stil zu verwenden. Dann fühlt sich Ihr Empfänger wirklich angesprochen.
Nutzen Sie die Musterformulierungen im IHK-Tipp für Ihre eigene, ganz individuelle Abwesenheitsmail. Setzen Sie einfach alles so zusammen, dass es für Ihre Branche und Sie gut passt.
Hinterlassen Sie mit Ihren Texten einen Sympathie-Bonus. Beeinflussen Sie das Leseklima durch positives Formulieren, gute Aufteilung und Optik sowie lebendigen Sprachstil.
Einige Hilfen stecken in der Microsoft Word Funktion Thesaurus. Diese Funktion löst sich leicht über die Tastenkombination „Shift F7“ auf einem Wort aus. Sie erhalten damit Synonyme, vermeiden Wiederholungen und erweitern Ihren Wortschatz. Übrigens sollten Sie auf das Datum des Beginns Ihrer Abwesenheit verzichten.

IHK-Tipp: Musterformulierungen für den Abwesenheitsagenten

  • Wir machen Urlaub und wünsche Ihnen von Herzen einen erfüllten, genußreichen und erholsamen August. Falls auch Sie verreisen, genießen Sie die Zeit und kommen Sie gesund und erholt wieder zurück. Ab tt.mm.jjjj sind wir wieder persönlich erreichbar.
  • Wir freuen uns darauf, ab XX.XX. wieder gut erholt und voller kreativer Ideen für Sie da zu sein. Es eilt? Dann wenden Sie sich bitte an meinen Kollegen Max Mustermann. Sie erreichen ihn per E-Mail unter name@beispiel.de.
  • Guten Tag, Ihre E-Mail ist bei uns eingetroffen. Wie schön, dass Sie an uns gedacht haben! Sie ahnen es vielleicht schon: Sie lesen gerade einen automatisch verschickten Text. Im Moment kann es mit unserer Antwort etwas ­länger dauern als üblich. In ein paar ­Tagen antworten wir Ihnen ausführlich. Versprochen! Viele Grüße …
  • Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin am tt.mm.jjjj wieder erreichbar. Ihr Anliegen ist dringend und kann nicht warten? Dann hilft Ihnen meine Kollegin Martina Musterfrau gerne weiter. Sie erreichen sie unter (Vorwahl) Telefon oder E-Mail-Adresse. Ihre Nachricht bleibt gespeichert. Ich werde Ihnen antworten, sobald ich zurück bin.
  • Leider war das Frühjahr kalt und nass. Dem setze ich Urlaub bei Sonne und Wärme für neue Energie entgegen. Ganz in Ihrem Sinne, damit ich gut erholt, voller Ideen und Inspirationen ab dem tt. Monat wieder für Sie da bin. Eine gute Zeit wünscht Ihnen …
Rositta Beck, Zeit für Erfolg, Remseck, für Magazin Wirtschaft Rubrik Rat&Tat

Tipps für englische Abwesenheitsanzeigen

Wie man seine Abwesenheitsmail am besten auf Englisch formuliert, erklärt unsere Business-English-Spezialisitin Joy Zeller.
In a nutshell: don`t give too much information; avoid humour, although it may seem funny to you, you do not know what mood the reader is in – if he/she is in some way stressed, he/she may not find it funny at all and avoid spelling mistakes – take the time to proof-read the message. After all, this is your business card.
Here some examples
  • Dear Sender, Thank you for your email. I will be out of the office from (…) till (….). If you need assistance while I am away, please contact (….) , otherwise I will respond to your email on my return. Best regards
  • Out-of-office message: XX.XX. 200 – XX.XX.2020. My emails are not being re-directed, so I will respond on my return. Should you require immediate assistance, please contact my colleague (..)
  • Dear Sender, Unfortunately, I am not in the office to deal with your email personally. From XX.XX. – XX.XX.XXXX my emails are being automatically re-directed, so please expect a response from one of my colleagues. Regards
  • Hello, Unfortunately, I am not in the office to deal with your email personally. From XX.XX. – XX.XX.XXXX my colleague (…) is standing in for me during my absence, so please feel free to contact him/her on (…). Regards
  • Hello, I will be out of the office from XX.XX – XX.XX.XXXX. During this time I have no, or limited, access to my emails. Please be aware that there may be a slight delay in response. Thank you for your understanding. Best regards
Joy Zeller, Business Englisch, Weissach im Tal, für Magazin Wirtschaft, Rubrik Rat&Tat
Abschlussprüfungen

Prüfungsergebnisse Online

Die Prüfungsergebnisse können Sie im Portal Prüfungsergebnisse Online einsehen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
  • Für einzelne Berufe (zum Beispiel Druck- und Medienberufe) stehen die Ergebnisse erst später zur Verfügung. Sofern Ihre Ergebnisse nicht angezeigt werden, versuchen Sie es bitte zu einem späteren Zeitpunkt erneut.
  • Veröffentlicht werden ausschließlich die VORLÄUFIGEN Ergebnisse der SCHRIFTLICHEN Abschlussprüfungen.
  • Die endgültige Ergebnisfeststellung erfolgt durch den jeweiligen Prüfungsausschuss.
  • Ihre Azubi-Identnummer und Ihre Prüflingsnummer entnehmen Sie bitte Ihrem Einladungsschreiben.
  • Die Prüflingsnummer der Zwischenprüfung ist nicht identisch mit der Prüflingsnummer der Abschlussprüfung.
  • Eine erneute Ausgabe der Zugangsdaten ist nur schriftlich durch einen erneuten Versand der Einladung zur Prüfung möglich.
  • Einladungen zu eventuellen Ergänzungsprüfungen erhalten Sie schriftlich per Post.
  • Die Ergebnisse der Zwischenprüfungen und der Abschlussprüfungen Teil 1 werden nicht veröffentlicht. Sie erhalten hierüber eine schriftliche Teilnahmebescheinigung inklusive Ergebnisübersicht.

Magazin Wirtschaft

Magazin Wirtschaft

Das Magazin Wirtschaft ist das Mitgliedermagazin der IHK Region Stuttgart. Es informiert Unternehmerinnen und Unternehmer über alle wirtschaftsrelevanten Themen.
Das das aktuelle Magazin enthält wieder einen umfangreichen Serviceteil mit Tipps und Infos zur Anwendung neuer Gesetze und Regelungen, aber auch zu Best Practice in betriebswirtschaftlichen und ausbildungsrelevanten Themen.
Im Titelthema zeigen wir, wie wichtig die Luft- und Raumfahrtechnik inzwischen für die Wirtschaft der Region ist. Im Editorial erklärt IHK-Präsident Claus Paal, warum sich daraus eine Riesenchance für viele weitere Unternehmen ergibt.
In der Rubrik Firmenreport lesen Sie, was sich bei den Mitgliedsunternehmen Neues tut. Was Sie tun müssen, wenn Sie selber eine Neuigkeit zu vermelden haben, lesen Sie im Kriterienkatalog.
In der Rubrik Rat &Tat erfahren Sie, wie Betriebsfrieden, Arbeitsrecht und politische Äußerungen zusammenhängen. Außerdem gibt es Tipps für die neuen Regeln bei der CE-Kennzeichnung und dazu, wie man Teilzeitkräfte für mehr Stunden gewinnt. Außerdem zeigen wir, wie KI gerade für KMU das Patentwesen vereinfacht und wie diese bei Google sichtbarer werden.
In der Rubrik Menschen& Ideen stellen wir interessante Unternehmen und Entwicklungen aus der Region vor: Startups, Hidden Champions, Unternehmen mit Tradition, Ideen für den Handel und Karriere mit Lehre. In der Rubrik IHK & Region gibt das Magazin einen Einblick in die politische Arbeit der IHK, denn Interessensvertretung ist ihre ureigene Kernaufgabe.
Außerdem ist das Magazin das offizielle Organ unserer IHK: Hier werden die Beschlüsse der Vollversammlung veröffentlicht.
Das Magazin Wirtschaft hat eine Auflage von 80.000 und wird an alle Unternehmenschefs und -chefinnen in der Region Stuttgart geschickt. Es wird exklusiv für die Mitglieder der IHK Region Stuttgart herausgegeben und ist für diese kostenfrei.

quickfacts

28.4 Prozent betrug die Zunahme der Insolvenzen 2023 bis Herbst gegenüber dem Vorjahreszeitraum (Quelle: Statistisches Landesamt)

36.8 Millionen Tonnen CO2 aus fossilen Energieträgern wurden 2023 in die Atmosphäre freigesetzt.(Quelle: Global Carbon Budget)

11 Prozent betrug 2022 die Arbeitslosenquote bei Menschen mit Behinderung
Quelle: Aktion Mensch

Rat & Tat

Mediadaten und alle Ausgaben

Alles, was Sie über das Magazin wissen müssen: Mediadaten, Auflagenhöhe und wie Sie als MItgliedsunternehmen eine Erwähnung in der Zeitschrift bekommen.

Angebot der Fachkräfteallianz Region Stuttgart

Jobmesse für ausländische Fachkräfte und Auszubildende

Für die Vermittlung von Fachkräften und Ausbildungsinteressierten mit Zuwanderungs-, Flucht- und Migrationshintergrund veranstalten Agentur für Arbeit Stuttgart, Handwerkskammer Region Stuttgart, IHK Region Stuttgart, Jobcenter Stuttgart und Welcome Service Region Stuttgart gemeinsame Jobmessen.
Haben Sie als Unternehmen Interesse an einer Teilnahme oder Fragen zur Jobmesse? Möchten Sie über die IHK-Aktivitäten zur Vermittlung ausländischer Fachkräfte auf dem Laufenden bleiben? Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular oder wenden Sie sich an Ihre IHK-Ansprechpartnerinnen.

Hinweis für ausländische Bewerberinnen und Bewerber

Wenn Sie auf Arbeitsplatz- oder Ausbildungsplatzsuche sind, wenden Sie sich bitte an folgende Kontaktstellen:
  • Suche Arbeitsplatz:
    Arbeitsagentur: 0800 4 55 55 00
    Welcome Center: 0711 76164640
  • Suche Ausbildungsplatz:
    Kümmerer IHK: 0711 2005-1560, -1537

Impressionen

Hier bekommen Sie einen Eindruck von der Jobmesse (Fotos vom Februar 2019):

Hintergrundinformationen

Bisher haben im Stuttgarter IHK-Haus und der Bundesagentur für Arbeit insgesamt elf Präsenz-Jobmessen und eine Online-Jobmesse in den Jahren 2016 bis 2024 mit rund 5.000 Bewerberinnen und Bewerbern stattgefunden.
Zahlreiche Unternehmen aus der Region Stuttgart haben die Möglichkeit genutzt, sich mit einem kostenfreien Stand den potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern zu präsentieren und Bewerbungsgespräche mit den Kandidaten/-innen zu führen. Auch zahlreiche Ausbildungsplätze waren im Angebot. Außerdem konnten sich Betriebe und Interessenten über die Unterstützungsangebote bei der Einstellung und Integration ausländischer Fachkräfte informieren. Sehr gefragt waren die Beratungen unter anderem zu Zeugnisanerkennung, Sprachförderung, Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten sowie dualer Ausbildung.
Veranstalter der Jobmessen sind neben der IHK der Welcome Service Region Stuttgart, das Jobcenter Stuttgart, die Agentur für Arbeit Stuttgart und die Handwerkskammer Region Stuttgart.
Die Jobmessen finden im Rahmen der Fachkräfteallianz Region Stuttgart statt.
Logo der Fachkräfteallianz Region Stuttgart

Veranstaltungsreihe ab 10.07.2024

Ausbildung und Beschäftigung von Zugewanderten

Wir zeigen Ihnen, wie Sie Zugewanderte und Geflüchtete beim Deutschlernen unterstützen und Diskriminierung im Betrieb bekämpfen können. Zwei Web-Seminare zur Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Ausbilder/-innen runden unsere Veranstaltungsreihe mit dem NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge ab.
Die Veranstaltungen finden in Präsenz in Böblingen bzw. online statt und sind kostenfrei. Zielgruppe sind Unternehmer/-innen, Personal- und Ausbildungsverantwortliche. Wir freuen uns über Ihre Anmeldung und Teilnahme!
  • 10. Juli 2024, 10:00 bis 12:00 Uhr: Web-Seminar: Sprache als Schlüssel zum Erfolg – Einfache Sprache im Berufsalltag, online
    Sprache gilt als Schlüssel zur Integration. Darum sind der Spracherwerb und der Zugang zu Sprachkursen für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte zentral für einen erfolgreichen Start in den Berufsalltag. Welche staatlichen Angebote und Fördermöglichkeiten gibt es und wer kann sie nutzen? Was ist „einfache Sprache“ und wie kann ich sie im Betrieb einsetzen? Wie können Zugewanderte im Arbeitsalltag beim Deutschlernen unterstützt werden? In diesem Workshop nähern wir uns praxisnah dem Thema „einfache Sprache“ und erarbeiten gemeinsam Ideen und Beispiele, wie der Spracherwerb im Betrieb gelingen kann.
    Im Rahmen der Web-Seminarreihe „Fachkräftesicherung mit der IHK“ – www.fachkraeftesicherung.ihk.de/veranstaltungen
  • 10. Oktober 2024, 09:00 bis 13:00 Uhr: Workshop: Vorurteile entkräften, Diskriminierung bekämpfen, Böblingen
    Wie können Unternehmen mit Vorbehalten in der Belegschaft umgehen? Wir geben konkrete Handlungsmöglichkeiten für Betriebe, behandeln Formen von Diskriminierung und Alltagsrassismus und hinterfragen Ursprünge. Gemeinsam erarbeiten wir einen Argumentationskatalog zum Entkräften von Vorurteilen und lenken den problemorientierten Blick auf die Vorteile. Dieser lässt Geschäftsführung, Personaler/-innen und Ausbilder/-innen weniger sprachlos zurück. Der Workshop deckt auch die rechtlichen Aspekte der Diskriminierung am Arbeitsplatz ab und hilft Betrieben gesetzliche Vorschriften einzuhalten.
    In Kooperation mit der Fachstelle für interkulturelle Kompetenz beim Landratsamt Böblingen
  • 26. November 2024, 10:00 bis 12:00 Uhr: Web-Seminar: Prüfungsvorbereitung für Auszubildende mit Zuwanderungsgeschichte – Zielgruppe Ausbilderinnen und Ausbilder, online
    Während viele ausländische Auszubildende und ihre Ausbildenden im Betrieb bereits zahlreiche Hürden gemeistert haben, bereitet die näher rückende Prüfung manchem Sorge. Denn einige Azubis mit Migrationshintergrund sind mit dem standardisierten Prüfungsprozess nicht vertraut, haben Probleme, die komplizierten Anweisungen in den Prüfungsaufgaben nachzuvollziehen oder benötigen mehr Zeit bei der Bearbeitung der Aufgaben. Für Neuzugewanderte wie auch Betriebe kann eine unzureichende Vorbereitung auf die Prüfungen zur Belastung werden.
    Zunächst werden Lernstrategien erarbeitet, um eine optimale Vorbereitung zu gewährleisten. Danach sensibilisieren wir anhand konkreter Prüfungsaufgaben für die typischen Fallstricke der schriftlichen Prüfungen. Sie erfahren, was in der Praxis gut klappt, und erhalten Anregungen für Ihre Prüfungsvorbereitung im Betrieb. Dieses Web-Seminar richtet sich an Ausbilderinnen und Ausbilder.
    Im Rahmen der Web-Seminarreihe „Fachkräftesicherung mit der IHK“ – www.fachkraeftesicherung.ihk.de/veranstaltungen
  • 5. Dezember 2024, 16:00 bis 17:30 Uhr: Web-Seminar: Prüfungsvorbereitung für Auszubildende mit Zuwanderungsgeschichte – Zielgruppe Auszubildende, online
    Während viele ausländische Auszubildende und ihre Ausbildenden im Betrieb bereits zahlreiche Hürden gemeistert haben, bereitet die näher rückende Prüfung Manchem Sorge. Denn einige Azubis mit Migrationshintergrund sind mit dem standardisierten Prüfungsprozess nicht vertraut, haben Probleme die komplizierten Anweisungen in den Prüfungsaufgaben nachzuvollziehen oder benötigen mehr Zeit bei der Bearbeitung der Aufgaben. Für Neuzugewanderte wie auch Betriebe kann eine unzureichende Vorbereitung auf die Prüfungen zur Belastung werden.
    Zunächst werden Lernstrategien erarbeitet, um eine optimale Vorbereitung zu gewährleisten. Danach sensibilisieren wir anhand konkreter Prüfungsaufgaben für die typischen Fallstricke der schriftlichen Prüfungen. Sie erfahren, was in der Praxis gut klappt, und erhalten Anregungen für Ihre Prüfungsvorbereitung im Betrieb. Dieses Web-Seminar richtet sich an Auszubildende.
    Im Rahmen der Web-Seminarreihe „Fachkräftesicherung mit der IHK“ – www.fachkraeftesicherung.ihk.de/veranstaltungen
Auf unserer Website beantworten wir wichtige Fragen zur Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Flucht- und Zuwanderungshintergrund:

FAQs zur Ausbildung von Flüchtlingen

FAQs zur Beschäftigung bzw. Ausbildung von Fachkräften aus dem Ausland
Potenziale nutzen, Fachkräfte finden

Fachkräftepotenzial Frauen

Die IHK beteiligt sich an verschiedenen Projekten, die das Ziel haben, den Beschäftigungsumfang von Frauen zu erhöhen und Unternehmen bei der Erschließung dieses Fachkräftepotenzials zu unterstützen. Unternehmen, die ihren Frauenanteil innerhalb der Belegschaft steigern oder die Potenziale ihrer Mitarbeiterinnen noch besser nutzen möchten, finden auf den Webseiten der folgenden Netzwerke und Initiativen hilfreiche Informationen.

Zielgruppe Frauen

Eines der größten Potenziale, um dem Fachkräftemangel zu begegnen, stellt die Gruppe der Frauen dar: In Baden-Württemberg lag ihre Erwerbstätigenquote 2021 bei 73,5 Prozent, die der Männer bei 81,7 Prozent. Jedoch hat rund die Hälfte der erwerbstätigen Frauen eine Teilzeitstelle, oftmals nur mit einer geringen Wochenstundenzahl. Bei den Männern sind das weniger als neun Prozent. Von den erwerbstätigen Frauen mit Kindern sind fast drei Viertel in Teilzeit beschäftigt.
(Quelle: Statistisches Landesamt, Gesellschaftsmonitoring 2023, Anteil der Erwerbstätigen an der Bevölkerung (15 bis unter 65 Jahre))
Sprechen Sie nicht nur in Ihrem Unternehmen, sondern auch bei der Personalsuche gezielt weibliche Fachkräfte an und empfehlen Sie sich diesen als attraktiver Arbeitgeber.
Mehr dazu finden Sie in unseren Beiträgen:
Hier finden Sie weitere Handlungsempfehlungen und Leitfäden:

IHK-Arbeitskreis Unternehmerinnen

Die IHK Region Stuttgart unterhält den Arbeitskreis Unternehmerinnen mit Firmenchefinnen aus der Region. Ein Ziel des Arbeitskreises ist es, erfolgreiche Unternehmerinnen sichtbarer zu machen, auch als Vorbilder für junge Frauen. Ein weiteres Ziel ist der Erfahrungsaustausch untereinander, auch über Führungsfragen. Deshalb sollten neue Mitglieder, die gerne noch aufgenommen werden, auch Firmenchefinnen mit Führungsaufgaben sein.
Kontakt: Lisa Spanninger, lisa.spanninger@stuttgart.ihk.de

Frauen in Führungspositionen

Das Portal www.spitzenfrauen-bw.de des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg enthält Angebote rund um das Thema „Frau und Karriere“ wie Portraits erfolgreicher Frauen, Mentoring-Angebote, E-Learning-Module, Veranstaltungen und Unternehmensportraits.
In ihren wirtschaftspolitischen Positionen spricht sich die IHK für mehr Frauen in Führungspositionen aus, um dem Fachkräftemangel wirksam zu begegnen.

Frauen in MINT-Berufen

Zielsetzung der Initiative des Landes Baden-Württemberg „Frauen in MINT-Berufen“ ist es, die Chancengleichheit und das Arbeitskräftepotenzial in allen MINT-Studien- und Ausbildungsberufen durch eine verstärkte Heranführung, Ausbildung und Erwerbsbeteiligung von Mädchen und Frauen deutlich zu erhöhen. Dies soll helfen, den Bedarf der Unternehmen an (weiblichen) MINT-Fachkräften zu sichern, und zur Entwicklung einer modernen Unternehmenskultur 4.0 beitragen. Die IHKs in Baden-Württemberg sind Partner des Bündnisses. Informationen, beispielsweise über Aktionsprogramme, Bilanzberichte und Veranstaltungen, erhalten Sie unter www.mint-frauen-bw.de. Die Broschüre der Initiative „Weibliche MINT-Auszubildende gewinnen – Eine Handreichung für Unternehmen“ (pdf) zeigt anhand von Best Practice-Beispielen, wie das Interesse von Frauen an gewerblich-technischen Berufen und dualen technischen Studiengängen gefördert werden kann.
Unter komm-mach-mint.de finden Sie Informationen zum Nationalen Pakt für Frauen in MINT-Berufen. Als Partner des Pakts können Sie kostenfreien Service für Ihre MINT-Projekte nutzen wie eine Bilddatenbank, eine Jobbörse oder einen Veranstaltungskalender.
Das kostenlose Online-Instrument MINTtoolbox des Projekts „MINTrelation – Zukunftswerkstatt Technikberufe“ bietet ebenfalls Hilfestellungen mit zahlreichen Best-Practice-Beispielen aus Unternehmen.
Bereits bei der Berufsorientierung können Weichenstellungen für die Nachwuchssicherung in den Natur- und Ingenieurwissenschaften vorgenommen werden. Beim Girls'Day, den die IHK unterstützt, können Mädchen an einem Tag im Jahr in Unternehmen Berufe aus den Bereichen Technik, IT, Naturwissenschaften und Handwerk kennenlernen. Die IHKs engagieren sich außerdem bei der Initiative „Klischeefrei“, die sich für eine Berufsorientierung von Jugendlichen jenseits von Rollenbildern und Geschlechterklischees einsetzt.

Initiative „Vollzeitnahe Beschäftigung“

Die Landesinitiative „Vollzeitnahe Beschäftigung“ unter dem Dach der „Allianz für Fachkräfte“, an der auch die IHKs beteiligt sind, will Unternehmen und Beschäftigte in Baden-Württemberg über die Chancen einer vollzeitnahen Beschäftigung informieren und Anstöße für mehr vollzeitnahe Arbeitszeit- und Organisationsmodelle geben. Diese unterstützen Unternehmen bei der Fachkräftesicherung, da eine große Zahl an Beschäftigten ihre Arbeitszeit gerne erhöhen oder ausgewogener gestalten würden. Beschäftigte – Frauen und Männer – erhalten dadurch gute Chancen, Karriere und Familie zu vereinbaren.
Tipps und Hilfestellung zur Flexibiliserung von Arbeitszeiten erhalten Sie in unserem Artikel „Flexibles und mobiles Arbeiten“.

Kontaktstellen Frau und Beruf

Individuelle Beratung zu allen beruflichen Fragen – vom Wiedereinstieg bis zum Karrierecoaching – bieten in Baden-Württemberg die Kontaktstellen Frau und Beruf. Durch den Kontakt zu diesen Beratungsstellen haben Unternehmen die Möglichkeit, sich bei interessierten Frauen als Arbeitgeber bekannt zu machen.
Kontaktstellen in der Region Stuttgart:
Stuttgart: Telefon 0711 2634570
info@beff-frauundberuf.de
www.beff-frauundberuf.de

Netzwerke für Existenzgründerinnen und Unternehmerinnen

Das Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) enthält eine Übersicht über Unterstützungsangebote und Netzwerke für Frauen.
Das BMWK hat die Initiative „FRAUEN unternehmen“ ins Leben gerufen, um Frauen zur beruflichen Selbstständigkeit zu ermutigen und Mädchen für das Berufsbild Unternehmerin zu begeistern. Das bundesweite Netz setzt sich aus Unternehmerinnen und Freiberuflerinnen zusammen. Sie dienen als Role-Models für weibliches Unternehmertum.
Infos und Termine für Existenzgründerinnen im Land bietet die Initiative Start-up BW Women des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Unterstützung für die Personalpolitik

Förderprogramme für Unternehmen

Wir geben Ihnen einen Überblick über Förderprogramme für kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Personalarbeit zukunftsfest aufstellen wollen und dafür Unterstützung suchen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um geförderte Beratung bzw. Coaching. Ergänzend finden Sie Links zu weiteren Förderprogrammen, die für Einstellung, Ausbildung und Weiterbildung von Beschäftigten infrage kommen.
An Beratungsunternehmen, die das geförderte Coaching durchführen, werden bestimmte Anforderungen gestellt. Häufig gibt es bei der Förderstelle Übersichten mit den für das jeweilige Förderprogramm zugelassenen Beraterinnen und Beratern. Hilfestellung, wie Sie an geeignete Berater/-innen kommen, liefert auch die Broschüre „Gut beraten: Auswahl, Beauftragung und Bewertung von Beraterinnen und Beratern – Empfehlungen für mittelständische Unternehmen“ (pdf) der Initiative Neue Qualität der Arbeit INQA.

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Das Programm Förderung von Unternehmensberatungen für KMU will kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Bewältigung der Herausforderungen durch den demografischen, digitalen und ökologischen Wandel unterstützen.

Wer kann gefördert werden?

Gefördert werden KMU sowie Freiberufler mit weniger als 250 Beschäftigten und maximal 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme.

Was wird gefördert?

Die Unternehmen können sich von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Unterstützt werden konzeptionelle und individuelle Beratungen zu zentralen Herausforderungen wie:
  • Fachkräftesicherung und -bindung (z. B. Aspekte zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben oder Erschließung zusätzlicher Fachkräftepotenziale bei Menschen mit Migrationshintergrund oder Behinderungen)
  • Kosteneinsparungen oder Anpassung des Geschäftsmodells
  • Ökologische Nachhaltigkeit
Ausgeschlossen sind z. B. Beratungen zu Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen, Jahresabschluss- und Buchführungsarbeiten.
In der Auswahl der Beraterin oder des Beraters ist der bzw. die Antragstellende frei, sofern die Beraterin bzw. der Berater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert ist.

Wie erfolgt die Förderung?

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss zu den Beratungskosten von 50 Prozent, max. 1.750 Euro (d. h. max. förderfähige Beratungskosten: 3.500 Euro). Unternehmen können bis zu zwei Beratungen pro Jahr erhalten. Bis zum Ende der Laufzeit des Programms am 31. Dezember 2026 sind maximal fünf Beratungen möglich. Es zählt der Zeitpunkt der Antragstellung.
Der Antrag ist online beim BAFA zu stellen. Die IHK steht bei der Antragstellung für Fragen zur Verfügung.
Unternehmen, die sich bei Beantragung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen vor Antragstellung ein kostenfreies Infogespräch mit einem regionalen Ansprechpartner – zum Beispiel ihrer IHK – führen.

Weitere Infos


Das Programm Förderung von Unternehmensberatungen für KMU wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und läuft bis 31. Dezember 2026.

Programm INQA-Coaching

Das Programm INQA-Coaching soll kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nachhaltig auf ihrem Weg in die digitale Zukunft unterstützen. KMU sollen dadurch Prozesse entwickeln, um eine mitarbeiterorientierte und zukunftsgerechte Personalpolitik zu gestalten und ihre Innovationsfähigkeit zu stärken. Es soll ein betrieblicher Lern- und Entwicklungsprozess in Gang gesetzt werden, der passgenaue betriebliche Lösungen zum Ziel hat.

Wer kann gefördert werden?

Förderberechtigt sind Unternehmen, die mindestens einen und weniger als 250 Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente) beschäftigen, mindestens zwei Jahre bestehen und deren Jahresumsatz weniger als 50 Millionen Euro (oder Jahresbilanzsumme geringer als 42 Millionen Euro) beträgt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Beratungsprozesse, in die Unternehmensleitungen, Führungskräfte und Mitarbeitende mittels agiler Methoden einbezogen werden. Die Beratungen werden durch speziell ausgebildete und zertifizierte INQA-Coaches durchgeführt und können alle personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Handlungsfelder betreffen. Ziel ist es, die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeitenden sowie die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der KMU mit Blick auf den demografischen Wandel sowie auf die digitale und ökologische Transformation stärken.

Wie erfolgt die Förderung?

Gefördert werden bis zu zwölf Beratungstage. 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars erhalten die KMU als Zuschuss (Tageshöchstsatz maximal 1.200 Euro netto), 20 Prozent sind von den Unternehmen als Eigenanteil aufzubringen. Das Unternehmen muss das Coaching zunächst selbst bezahlen. Die Erstattung der Beratungskosten erfolgt erst nach Abschluss des Coachings und vollständiger Prüfung der formellen Voraussetzungen sowie der nachzuweisenden Ergebnisse des Coachings durch die Bewilligungsbehörde.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Coachings ist ein durch eine regionale INQA-Beratungsstelle ausgestellter Beratungsscheck, der den Beratungsumfang und eine Empfehlung zu den Handlungsschwerpunkten enthält. Die Beratung findet im Unternehmen statt und muss innerhalb von sieben Monaten nach Ausstellung des Beratungschecks abgeschlossen sein.

Weitere Infos


INQA-Coaching ist ein ESF Plus-Programm der ESF Plus-Förderperiode 2021-2027. Die Europäische Union fördert zusammen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) Programme und Projekte in Deutschland.

Informationen zu weiteren Förderprogrammen

Besuchen Sie auch unsere Webinarreihe zu Fördermitteln.
Unsere Veranstaltungen im Vergaberecht

Vergaberecht – Veranstaltungen für Öffentliche Auftraggeber

Die IHK-Auftragsberatungsstelle unterstützt mit verschiedenen Veranstaltungen Auftraggeber dabei, fit im Vergaberecht zu werden, sich über Neuerungen zu informieren und sich untereinander auszutauschen. Hier finden Sie die Übersicht aller Termine.
Sie wollen immer bestens informiert sein? Abonnieren Sie unseren kostenlosen IHK-Newsletter Rubrik „Öffentliche Ausschreibungen“, so verpassen Sie keine der kommenden Veranstaltungen.
Veranstaltungen
Präsenzveranstaltung: 21. Symposium für Vergaberecht
4. Dezember 2024: 10:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Online-Anmeldung in der Veranstaltungsdatenbank
Informationsveranstaltung am 27. Februar 2025

Infoveranstaltungen „Beruflicher Aufstieg” mit der IHK

  • Wie komme ich zum „Beruflichen Aufstieg“?
  • Was kommt für mich in Frage: Zertifikat oder Höhere Berufsbildung?
  • Wo kann ich meine Weiterbildung machen?
  • Wer ist mein Ansprechpartner?
Zweimal im Jahr gibt es bei uns bei der IHK Region Stuttgart
  • einen Überblick über die Weiterbildungen
  • Infos zu IHK Fortbildungsprüfungen – Fachwirt, Meister, Betriebswirt und mehr
  • Ansprechpartner vor Ort
  • persönliche Beratungsgespräche im Anschluss der Veranstaltung oder Termine
Die Veranstaltungen finden statt:
  • Donnerstag, 27. Februar 2025
  • Donnerstag, 25. September 2025
von 17:00 – 19:00 Uhr. Die Anmeldung erfolgt über unsere Veranstaltungsdatenbank.
Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten verarbeiten wir ausschließlich in Übereinstimmung mit unserer Datenschutzerklärung.
Gut aufgestellt trotz Fachkräftemangel

Fachkräfte halten in Krisenzeiten

Krisen wie die Corona-Pandemie, der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die Energiekrise wirken sich bei zahlreichen Unternehmen auch negativ auf den Personalbedarf aus. Dennoch sind angesichts des demografischen Wandels immer mehr Branchen von einem Mangel an Fachkräften betroffen. Dann ist es wertvoll – wenn die Wirtschaft wieder anzieht – auf seine qualifizierten Fachkräfte im Unternehmen zurückgreifen zu können und nicht neue einstellen und einlernen zu müssen. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie Ihre Beschäftigen in und nach der Krise halten können.

Analyse – auf dem Arbeitsmarkt und im Unternehmen

Die Stellenbesetzungsschwierigkeiten in den Unternehmen haben sich verglichen zum Vorjahr nochmals verschärft – und das, obwohl die Betriebe vielfach ein wirtschaftlich schwieriges Jahr erwarten und ihre Personalplanung heruntergeschraubt haben. Mittel- und langfristig werden vor allem beruflich qualifizierte Fachkräfte fehlen. Eine Analyse bietet der DIHK-Fachkräftereport 2023/2024 (pdf).
Benötigen Sie externe Unterstützung, um Ihre Personalpolitik zukunftsfest zu machen? Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es Förderprogramme, mit denen Sie eine geförderte Beratung in Anspruch nehmen können.

Attraktiver Arbeitgeber – in und nach der Krise

In Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels ist es wichtig, darüber nachzudenken, wie Sie sich als attraktiver Arbeitgeber in und nach der Krise aufstellen möchten. Ihre Arbeitgeberattraktivität ist entscheidend für qualifizierte und motivierte Beschäftigte – heute und in Zukunft.
Dazu ist es wichtig, eine glaubwürdige Arbeitgebermarke zu entwickeln und diese nach außen sichtbar zu machen. Grundlage hierfür ist eine Standortbestimmung: Identifiziert werden sollten Alleinstellungsmerkmale Ihres Unternehmens, die Position der Wettbewerber auf dem Arbeitsmarkt sowie die Befindlichkeiten und Erwartungen der Zielgruppen, auf die Sie zugehen möchten. Pluspunkte können Sie zum Beispiel mit einer guten Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sammeln. Dann heißt es, eine gute und passende Kommunikation nach innen wie nach außen aufzubauen. Wichtig ist: Seien Sie authentisch. Und überprüfen Sie immer wieder, ob Sie auf dem richtigen Weg sind.
Von uns erhalten Sie Tipps, Infos und Links zum Einstieg ins Arbeitgebermarketing sowie zum Aufbau einer familienbewussten Unternehmenskultur.

Mit Kurzarbeit Personalkosten sparen

Ein verbreitetes Mittel, um das eigene Personal in Krisenzeiten zu halten und dennoch Personalkosten einzusparen, ist die Kurzarbeit. Für den Bezug von Kurzarbeitergeld müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Mindestens ein Drittel der Beschäftigten in einem Betrieb müssen von einem Arbeitsausfall betroffen sein. Es muss im Monat jeweils ein Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent vorliegen.
  • Betriebe müssen zuerst negative Arbeitszeitsalden (Minusstunden) aufbauen. Ist dies im Rahmen einer im Betrieb bestehenden Arbeitszeitvereinbarung ausgeschöpft, kann für darüberhinausgehende Arbeitsausfälle das Kurzarbeitergeld gezahlt werden.
  • Der Arbeitsausfall muss aus wirtschaftlichen Gründen oder wegen eines unabwendbaren Ereignisses erfolgen und nicht branchen- bzw. betriebsüblich oder saisonbedingt sein.
Das Verfahren zur Beantragung von Kurzarbeitergeld ist zweistufig: Zunächst muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit ein Antrag auf Arbeitsausfall gestellt werden, dann kann für jeden einzelnen Monat die nachträgliche Erstattung des Kurzarbeitergeldes beantragt werden.
Beim Thema Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld gibt es zahlreiche Punkte zu beachten. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können nicht über die Kurzarbeit unterstützt werden. Infos und FAQs finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.

Weiterbildung – auch während der Kurzarbeit

Beschäftigte – besonders auch diejenigen, die in Kurzarbeit oder im Unternehmen nicht voll ausgelastet sind – können über Qualifizierungsmaßnahmen nachdenken. Jetzt ist die Chance, sich auf die Arbeitswelt von morgen vorzubereiten, die durch neue Arbeitsformen, zunehmende Digitalisierung und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz geprägt sein wird. Oder vielleicht besteht schon lange der Wunsch nach einer Weiterbildung, der jetzt erfüllt werden könnte.
Mit attraktiven IHK-Weiterbildungsprüfungen können Sie bei Ihren Beschäftigten punkten und sie für weiterführende Aufgaben in Ihrem Unternehmen qualifizieren. Die IHK-Weiterbildungsberatung und das Weiterbildungs-Informations-System WIS helfen Ihnen bei der Auswahl. Viele Angebote stehen auch online zur Verfügung. In unserer Zusammenstellung finden Sie viele weitere Infos, zum Beispiel zu Fortbildungsabschlüssen und -prüfungen oder Förderungen.
Um die Menschen angesichts des Strukturwandels in der Arbeitswelt – vor allem durch Digitalisierung und Transformation – zu unterstützen, hat die Bundesregierung das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung verabschiedet. Arbeitgeber erhalten damit auch Anreize, Zeiten der Kurzarbeit stärker für die Weiterbildung der Beschäftigten zu nutzen. Informieren Sie sich bei Ihrer Arbeitsagentur zur Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter.

An der Ausbildung dranbleiben

Angesichts der Krisen denken manche Unternehmen über eine Einschränkung ihrer Ausbildungsaktivitäten nach. Doch: Ihre Azubis sind Ihre Fachkräfte von morgen. Bleiben Sie dran! Die IHK unterstützt Sie bei der Fortführung der Ausbildung und bei der Suche nach neuen Auszubildenden.
Bei Fragen stehen Ihnen die IHK-Ausbildungsberater/-innen gerne zur Verfügung.
Wenn Sie für das kommende Ausbildungsjahr noch keine passenden Kandidaten gefunden haben, kommen Sie auf uns zu. Wir unterstützen Sie im Rahmen zahlreicher Projekte zur Azubivermittlung.

Flexibilisierung der Arbeitszeiten und -orte

Mobiles Arbeiten war und ist ein Schlüsselbegriff, wenn man Unternehmen fragt, welche Lösungen Sie in der Corona-Krise für ihre Beschäftigten gefunden haben. Jedoch ist in vielen Bereichen wie Produktion oder personenbezogene Dienstleistungen mobiles Arbeiten kaum möglich. Hier bieten sich ggf. flexiblere Arbeitszeitmodelle an, um dem Wunsch der Arbeiternehmer/-innen nach mehr Freiräumen sowie betrieblichen Erfordernissen gerecht zu werden.
Orts- und zeitflexibles Arbeiten ist zu einem wichtigen Argument für die Arbeitgeberattraktivität geworden und in Zukunft nicht mehr wegzudenken. Wir haben für Sie wichtige Punkte, weiterführende Infos und Leitfäden zu mobilen und flexiblen Arbeitsformen zusammengestellt.

Bei der Kinderbetreuung unterstützen

Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit den Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder steht und fällt. Mit mobilem Arbeiten können Eltern zwar zu Hause arbeiten, doch eine gleichzeitige Betreuung von Kindern passt nicht zu konzentrierter Arbeit und ist eine große Belastung.
Jetzt ist eine gute Gelegenheit, zu überlegen, wie man als Unternehmen Beschäftigte bei der Betreuung ihrer Kinder unterstützen kann. Dies kann von Zuschüssen über Kooperationen bis hin zum Angebot eigener Betreuungsplätze gehen – damit können Sie als Arbeitgeber punkten und vielleicht noch ungenutzte Arbeitskräftepotenziale heben. Unsere umfangreichen Infos zum Thema betriebliche Kinderbetreuung können Ihnen weiterhelfen.

Beschäftigte mit Pflegeverantwortung entlasten

Aufgrund der demografischen Entwicklung steigt der Anteil an Arbeitnehmer/-innen, die pflegebedürftige Familienangehörige haben. Hier gibt es Freistellungsansprüche der Beschäftigten von der Arbeit nach dem Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz – zum einen eine Freistellung bis zu 10 Tage zur Organisation der Pflege in akuten Fällen, zum anderen vollständige oder teilweise Freistellungen bis zu 6 Monate zur häuslichen Pflege von Angehörigen.
Über das Thema Freistellung hinaus können Sie als Unternehmen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit zahlreichen Maßnahmen unterstützen, damit sie Beruf und Pflege besser vereinbaren können. Wir haben Tipps, Unterstützungsmöglichkeiten und hilfreiche Links für Sie zusammengestellt.

Gesundheit im Betrieb managen

Die große Bedeutung von Gesundheit wurde allen durch Corona wieder eindrücklich vor Augen geführt. Zeit, über Gesundheitsförderung im Betrieb oder die Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements nachzudenken. Die physische, aber auch die psychische Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten, ist Ziel dieser Maßnahmen. Positive Auswirkungen ergeben sich auch auf die Unternehmenskultur und die Attraktivität als Arbeitgeber. Die IHK bietet Checklisten, eine Dienstleister-Datenbank sowie einen Arbeitskreis, in dem sich interessierte Unternehmen austauschen können.
In unserem Fachkräfteportal finden Sie Tipps, Hintergrundinfos und weiterführende Links zur Fachkräftesicherung.
Das IHK-Unternehmensnetzwerk Personal bietet für Unternehmer/-innen und Personalverantwortliche Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch und wertvolle Informationen rund um die erfolgreiche Fachkräftesicherung in Unternehmen.
Integration durch Ausbildung

Aus Potenzialen werden Chancen

Eine Ausbildung oder Beschäftigung gibt Zugewanderten und Geflüchteten die Möglichkeit, ihre Erfahrungen und Stärken einzubringen, Neues zu lernen und im Team über sich hinauszuwachsen. Kurz: Sie ist ein wertvoller Baustein für eine gelungene Integration – und eine von vielen Wegen, dem aktuellen Fachkräftemangel wirkungsvoll zu begegnen. So unterschiedlich die beruflichen Voraussetzungen und Wünsche der Teilnehmenden sind, so individuell ist auch ihre Beratung.
Svitlana Samarova und Inken Jagusch informieren und begleiten Zugewanderte und Geflüchtete auf dem Weg in eine Ausbildung, eine Beschäftigung oder ein Praktikum; sie helfen bei Bedarf beim Erstellen von Bewerbungsunterlagen und bei Fragen zu behördlichen Angelegenheiten.
Die intensive Betreuung reduziert eventuell vorhandene Unsicherheiten seitens der Teilnehmenden und bestärkt sie, ihre berufliche Zukunft aktiv zu planen.
Von dem Beratungsangebot profitieren auch Betriebe auf der Suche nach Auszubildenden bzw. Arbeitskräften. Im Hinblick auf eine möglichst passgenaue Vermittlung greift das Projektteam unter anderem auf Kompetenzanalysen zurück und trifft eine entsprechende Vorauswahl unter den Teilnehmenden. Weiter unterstützt es Betriebe bei Fragen zum Asyl- und Ausländerrecht und begleitet sie und ihre neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den ersten Monaten der Beschäftigung.
Seit mittlerweile vier Jahren unterstützt die IHK-Bezirkskammer Rems-Murr die berufliche Integration von Zugewanderten und Geflüchteten. Das Projekt wird vom Baden-Württembergischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus gefördert.
Arbeitsrecht

Urlaub

Stand: August 2023

Vorbemerkung

Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes (im folgenden abgekürzt: BUrlG) gewährleisten jedem Arbeitnehmer einen Mindesturlaubsanspruch und regeln die Modalitäten der Urlaubsgewährung und -vergütung.
Diese IHK-Information erläutert die wesentlichen Regelungen zum Urlaub einschließlich der besonderen Urlaubsregeln für bestimmte Arbeitnehmergruppen.

1. Geltungsbereich des BUrlG

Urlaub ist die Freistellung von der Arbeit zu Erholungszwecken unter Fortzahlung der Vergütung (Urlaubsentgelt).
Anspruch auf Erholungsurlaub haben alle Arbeitnehmer einschließlich
  • der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten,
  • Teilzeitbeschäftigte,
  • Aushilfsbeschäftigte,
  • geringfügig Beschäftigte,
  • in Ferienarbeit und in Nebentätigkeit Beschäftigte etc.
Zu beachten ist, dass im Falle der Entsendung von Arbeitnehmern das BUrlG nur dann Anwendung findet, wenn das Arbeitsverhältnis deutschem Arbeitsrecht unterliegt.
In der Praxis werden Inhalt und Umfang des Urlaubsanspruchs häufig durch vertragliche Vereinbarung für den Arbeitnehmer günstiger gestaltet. Tarifvertraglich können allerdings auch für den Arbeitnehmer ungünstigere Regelungen getroffen werden. Das heißt konkret:
Abweichende Urlaubsregelungen, die für den Arbeitnehmer günstigere Regelungen vorsehen, sind stets zulässig (z.B. mehr Urlaubstage als der gesetzliche Urlaubsanspruch). Bei ungünstigeren Regelungen ist zu differenzieren: Regelungen (auch kollektiv-rechtliche), die den Mindestanspruch der §§ 1 bis 3 BUrlG beschneiden, sind nichtig. Ansonsten sind Schlechterstellungen auf tariflicher Grundlage möglich (§ 13 Abs. 1 BUrlG).
Andere Freistellungsansprüche, auf die das BUrlG keine Anwendung finden:
Neben dem Anspruch auf Erholungsurlaub gibt es weitere Fälle, in denen Arbeitnehmer aus anderen Gründen als zur Erholung einen Anspruch auf Freistellung haben – sei es mit oder ohne Fortzahlung der Vergütung. In diesen Fällen ist das BUrlG nicht anwendbar. Solche Ansprüche können sich aus dem Gesetz, aus Tarifverträgen, betrieblichen Regelungen oder arbeitsvertraglichen Vereinbarungen ergeben. Beispiele:
  • Bei kurzzeitiger Verhinderung des Arbeitnehmers kommt häufig ein Anspruch auf Freistellung unter Vergütungsfortzahlung nach § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Betracht. Beispiele hierfür sind persönliche oder familiäre Ereignisse (etwa eigene Hochzeit, Geburt eines Kindes, Tod naher Angehöriger, Betreuung des kranken Kindes, Quarantäne aufgrund Virusinfektion ohne Erkrankung) oder Ladungen zu Behörden oder Gerichten im öffentlichen Interesse. Hier spricht man häufig vom “Sonderurlaub”, der aber mit dem Erholungsurlaub nach dem BUrlG nichts gemein hat.
  • Vom Erholungsurlaub ist auch der sogenannte Bildungsurlaub abzugrenzen, der einen gesonderten, durch Landesgesetz geregelten Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeitsverpflichtung zum Zwecke der Weiterbildung gewährt. Nähere Informationen zu: Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW)

2. Urlaubsdauer

2.1. Gesetzlicher Mindesturlaub nach dem BUrlG

Der jährliche Mindesturlaub beträgt gemäß § 3 BUrlG 24 Werktage. Unter Werktagen in diesem Sinne versteht man alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Das BUrlG geht also von einer 6-Tage-Woche aus. Um den Mindesturlaub für einen geringeren Arbeitsumfang/Teilzeitkräfte festzulegen, ist eine Umrechnung erforderlich (24 : 6 x tatsächliche Arbeitstage):
  • 6-Tage-Woche: 24 Urlaubstage
  • 5-Tage-Woche: 20 Urlaubstage
  • 4-Tage-Woche: 16 Urlaubstage
  • 3-Tage-Woche: 12 Urlaubstage
  • 2-Tage-Woche: 8 Urlaubstage
  • 1-Tag-Woche: 4 Urlaubstage
In allen Fällen ergibt sich so ein Jahresurlaub von vier Wochen. Dieser errechnete Mindesturlaub gilt unabhängig von den geleisteten Stunden an den Arbeitstagen. Entscheidend ist allein, an wie vielen Tagen der Arbeitnehmer in der Woche beschäftigt ist.
Beispiel:
Ein Teilzeitbeschäftigter, der jeweils eine Stunde an fünf Tagen die Woche arbeitet, hat Anspruch auf 20 Urlaubstage.

2.2. Gesetzlicher Zusatzurlaub für Minderjährige und Schwerbehinderte

Besonderheiten hinsichtlich des Umfangs des gesetzlichen Mindesturlaubs gelten für Jugendliche und Schwerbehinderte.
Der Arbeitgeber hat auch Jugendlichen nach § 19 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) für jedes Kalenderjahr bezahlten Urlaub zu gewähren. Dieser beträgt mehr als der Mindesturlaub nach dem BUrlG, nämlich mindestens:
  • 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
  • 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist und
  • 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch keine 18 Jahre alt ist.
Schwerbehinderte Menschen im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB IX (= Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50) haben nach § 208 SGB IX einen Anspruch auf bezahlten zusätzlichen Urlaub von mindestens fünf Arbeitstagen basierend auf einer 5-Tage-Woche. Arbeiten sie regelmäßig mehr oder weniger als an fünf Arbeitstagen in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sich der Anspruch entsprechend. Diesen Urlaub muss der Arbeitgeber immer zusätzlich gewähren, auch wenn tarif- oder arbeitsvertraglich mehr Urlaub als der gesetzliche Mindesturlaub gewährt wird. Er darf weder auf den gesetzlichen Mindesturlaub noch auf den vertraglichen Zusatzurlaub angerechnet werden.
Personen, die schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX haben keinen Anspruch auf Zusatzurlaub nach § 208 SGB IX.
Weitere Informationen zum Thema: Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

2.3. Vertraglicher Zusatzurlaub

Viele Arbeitgeber gewähren ihren Arbeitnehmern im Arbeitsvertrag freiwillig einen zusätzlichen Urlaubsanspruch, der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgeht. Auf den vertraglichen Zusatzurlaub findet das BUrlG grundsätzlich keine Anwendung. Für den Zusatzurlaub kann der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag vom BUrlG abweichende Regelungen treffen, etwa Regelungen über Verminderung des Zusatzurlaubs für Zeiten des Ruhens des Arbeitsverhältnisses, bei Arbeitsunfähigkeit oder bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte.
Achtung: Dies setzt aber voraus, dass im Arbeitsvertrag klar zwischen dem gesetzlichen Mindesturlaub und dem vertraglichen Zusatzurlaub differenziert wird, sonst teilt der vertragliche Zusatzurlaub das gleiche rechtliche Schicksal wie der gesetzliche Mindesturlaub, es gelten also die Regelungen des BUrlG auch für den vertraglichen Zusatzurlaub.
Ein zusätzlicher, über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehender Urlaubsanspruch kann sich zudem aus einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben.
Insbesondere in Tarifverträgen, teilweise auch in Arbeitsverträgen werden Regelungen aufgenommen, nach denen der Urlaubsanspruch sich mit zunehmendem Alter der Arbeitnehmer erhöht (Staffelung nach Alter). Hier ist Vorsicht geboten vor dem Hintergrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), wonach eine Benachteiligung wegen des Alters grundsätzlich unzulässig ist. Verstößt die Regelung gegen das AGG, so wird eine Anpassung nach oben vorgenommen (BAG, Urteil vom 18.10.2016, Az. 9 AZR 123/16). Solche Regelungen können wirksam sein, wenn sie im Einzelfall gerechtfertigt sind etwa unter dem Gesichtspunkt des Schutzes älterer Beschäftigter (BAG, Urteil vom 21.10.2014, Az. 9 AZR 956/12).

2.4. Berechnung der Urlaubsdauer bei wöchentlich unregelmäßiger Arbeitszeit

Bei Arbeitnehmern mit wöchentlich unregelmäßiger Arbeitszeit, wenn also von Woche zu Woche an unterschiedlich vielen Tagen gearbeitet wird, ist der Jahresdurchschnitt der tatsächlichen Arbeitstage für die Berechnung des Urlaubsanspruchs relevant.
Der Urlaubsanspruch kann in solchen Fällen nach folgender Formel berechnet werden:
Anzahl der tatsächlich gearbeiteten Tage im Kalenderjahr multipliziert mit den vereinbarten Urlaubstagen für Arbeitnehmer in Vollzeit. Das Produkt hieraus ist durch die Anzahl der Jahresarbeitstage bei Arbeitnehmern in Vollzeit zu dividieren.
Bei dieser Berechnung ist bei einer 5-Tage-Woche von möglichen 260 Arbeitstagen im Jahr auszugehen (52 Wochen x 5 Tage). Bei einer 6-Tage-Woche ist hingegen von 312 Arbeitstagen im Jahr auszugehen (52 x 6 Tage).
Beispiel 1:
Ein Arbeitnehmer arbeitet wöchentlich alternierend an zwei bzw. drei Arbeitstagen. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Anwesenheit von 130 Arbeitstagen im Kalenderjahr (52 Wochen x 2,5 Tage). Der Urlaubsanspruch im Unternehmen für Vollzeitarbeitnehmer beträgt 30 Tage auf Basis einer 5-Tage-Woche. Die Anzahl der Jahresarbeitstage bei Arbeitnehmern in Vollzeit beträgt 260 Tage (52 Wochen x 5 Tage). Daraus ergibt sich ein Urlaubsanspruch von 15 Tagen (130 x 30 : 260 = 15).
Beispiel 2:
Eine Arbeitnehmerin arbeitet in einem Jahr während 26 Wochen fünf Tage und während 26 Wochen vier Tage (26 x 5 + 26 x 4 = 234 Jahresarbeitstage). Der Urlaubsanspruch für Vollzeitarbeitnehmer beträgt 24 Tage bei einer 6-Tage-Woche. Die Anzahl der Jahreswerktage im Unternehmen beträgt 312 Tage (52 Wochen x 6 Tage). Daraus ergibt sich ein Urlaubsanspruch von 18 Tagen (234 x 24 : 312 = 18).

2.5. Urlaubsdauer bei Veränderung der Arbeitszeit

Die Urlaubsdauer hängt von der Anzahl der Wochenarbeitstage ab. Ändert sich im Verlauf eines Kalenderjahres die Arbeitszeit, ist der Urlaubsanspruch ggf. neu zu berechnen.
Hierbei sind mehrere Konstellationen denkbar:
  • Die Wochenarbeitszeit verändert sich, aber die Zahl der Arbeitstage pro Woche bleibt gleich. Hier bleibt der Urlaubsanspruch unverändert, weil nur die Anzahl der Wochenarbeitstage relevant ist, nicht jedoch die Anzahl der geleisteten Stunden pro Tag.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer arbeitet halbtags von Montag bis Donnerstag. Er stockt nun auf ganztags auf, die Arbeitstage (Montag bis Donnerstag) bleiben aber gleich. Hier ändert sich an der Anzahl der Jahresarbeitstage nichts. Der Urlaubsanspruch bemisst sich nach wie vor an einer 4-Tage-Woche. Der Freistellungsanspruch bezieht sich dann aber auf den ganzen Tag und nicht nur auf halbe Tage.
  • Die Anzahl der Arbeitstage pro Woche ändert sich ab Jahresbeginn. Hier ist der Urlaubsanspruch entsprechend anzupassen.
Beispiel:
Eine Arbeitnehmerin arbeitete im Jahr 2022 an drei Tagen die Woche. Ab Januar 2023 arbeitet sie an vier Tagen die Woche. Der Urlaubsanspruch beträgt 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche. Im Jahr 2022 stand ihr ein Urlaubsanspruch in Höhe von 12 Tagen zu. Ab 2023 muss der Urlaubsanspruch erhöht werden auf 16 Tage.
  • Ändert sich die Anzahl der Arbeitstage (z.B. Wechsel von Vollzeit in Teilzeit) unterjährig, ist der Urlaubsanspruch für das Kalenderjahr unter Berücksichtigung der einzelnen Zeiträume der Beschäftigung und der auf sie entfallenden Wochentage umzurechnen. Hier ist zu beachten, dass der bereits in der Vollzeitphase überproportional gewährte Urlaub nachträglich nicht neu berechnet werden darf. Auch dürfen Urlaubsansprüche, die im Rahmen der Vollzeitbeschäftigung erworben wurden, nicht reduziert werden.
Beispiel:
Eine vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmerin arbeitet von Januar bis Ende Juni an fünf Tagen die Woche mit je acht Stunden pro Tag. Ab Juli arbeitet sie nur noch zwei Tage die Woche. Der Urlaubsanspruch im Unternehmen beträgt 30 Tage bei einer 5-Tage-Woche. Bis Ende Juni hat sich die Arbeitnehmerin bereits 20 Tage Urlaub genommen. Die restlichen 10 Urlaubstage sind auf die 2-Tage-Woche umzurechnen. Bis Ende Dezember stehen der Arbeitnehmerin nicht 10, sondern nur noch 4 Urlaubstage zu (10 x 2 : 5 = 4).
Eigentlich hätten ihr anteilig bis Ende Juni nur 15 Urlaubstage und ab Juli bis Ende Dezember 6 Urlaubstage, also insgesamt 21 Urlaubstage zugestanden. Da ihr innerhalb der ersten sechs Monate in der Vollzeitphase bereits überproportional Urlaub gewährt wurde (20 Tage) und dieser nicht nachträglich neu berechnet werden darf, stehen ihr insgesamt 24 Urlaubstage zu.
Hinweis: Dies ist auch bei der Berechnung des Urlaubsentgelts zu berücksichtigen. Wechseln Arbeitnehmer von einer Vollzeittätigkeit in eine Teilzeitbeschäftigung, so muss der in der Vollzeitphase erworbene Urlaubsanspruch entsprechend der Vollzeittätigkeit vergütet werden – auch dann, wenn dieser Urlaubsteil vom Arbeitnehmer im Zeitraum der Teilzeitbeschäftigung in Anspruch genommen wird (BAG, Urteil vom 20.03.2018, Az. 9 AZR 486/17).

2.6. Urlaubsanspruch und Zeiten der Nichtbeschäftigung bzw. des Ruhens des Arbeitsverhältnisses

Ob der Arbeitgeber den Urlaub für Zeiten kürzen kann, in denen der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbringt, das Arbeitsverhältnis aber rechtlich fortbesteht, hängt vom Grund für die Nichterbringung der Arbeitsleistung ab:
  • Elternzeit: Grundsätzlich entsteht auch während einer mehrmonatigen oder mehrjährigen Elternzeit der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers, weil es grundsätzlich nur auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses ankommt und nicht darauf, ob tatsächlich gearbeitet wird. Allerdings kann der Arbeitgeber nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um 1/12 kürzen (Ausnahme: bei Teilzeittätigkeit des Arbeitnehmers während der Elternzeit). Von dieser gesetzlichen Kürzungsmöglichkeit muss der Arbeitgeber aktiv Gebrauch machen. Die Kürzungserklärung kann vor, während und nach der Elternzeit, spätestens aber vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgegeben werden. Tipp: Es empfiehlt sich, die Kürzungserklärung möglichst früh, am besten schriftlich zusammen mit der Bestätigung der Elternzeit abzugeben.
  • Mutterschutzzeiten: Für Zeiten des Mutterschutzes sieht § 24 Satz 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ausdrücklich vor, dass die Ausfallzeiten wegen eines Beschäftigungsverbots als Beschäftigungszeiten gelten. Die Arbeitnehmerin erwirbt also in diesen Zeiten ihren vollen Urlaubsanspruch. Dieser Urlaub kann vom Arbeitgeber nicht gekürzt werden.
  • Krankheit: In Zeiten, in denen Arbeitnehmer krankheitsbedingt arbeitsunfähig sind, entstehen weiterhin Urlaubsansprüche. Eine Kürzung kommt lediglich hinsichtlich des vertraglichen Mehrurlaubs bei entsprechender wirksamer Arbeitsvertragsklausel in Betracht. Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch darf nicht gekürzt werden.
  • Auch gesetzliche Feiertage werden nicht auf den Urlaub angerechnet. Hier ist nicht der Wohnort des Arbeitnehmers maßgeblich, sondern der Arbeitsort. Die Bundesländer haben Feiertagsgesetze erlassen, denen die jeweils geltenden Feiertage entnommen werden können.
  • Zeiten von Kurzarbeit “Null” dürfen bei der Urlaubsberechnung in Abzug gebracht werden (BAG, Urteil vom 30.11.2021, Az. 9 AZR 225/21). Für jeden vollen Monat der Kurzarbeit “Null” darf der Arbeitgeber somit den Urlaubsanspruch um 1/12 kürzen.
  • Sabbatical: Der Zeitraum eines vereinbarten unbezahlten Sonderurlaubs (Sabbatical), in dem die Arbeitsvertragsparteien die Hauptleistungspflichten suspendiert haben, kann bei der Berechnung mit “null” Arbeitstagen in Ansatz gebracht werden (BAG, Urteil vom 19.3.2019, Az. 9 AZR 315/17). In Kalenderjahren, in denen der Arbeitnehmer sich durchgehend in unbezahltem Sonderurlaub befindet, entsteht daher kein Urlaubsanspruch. Erstreckt sich der Sonderurlaub nur auf einen Teil des Kalenderjahres, muss der Urlaubsanspruch nach Zeitabschnitten berechnet werden.
  • Altersteilzeit im Blockmodell: Die Grundsätze des BAG zum unbezahlten Sonderurlaub gelten auch hier, da die Arbeitsverpflichtung einvernehmlich aufgehoben wird. Arbeitnehmer, die sich in der Freistellungsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses befinden und im gesamten Kalenderjahr von der Arbeitspflicht entbunden sind, haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub. Bei Wechsel von Arbeits- und Freistellungsphase während des laufenden Kalenderjahres muss der Urlaubsanspruch anteilig berechnet werden.

3. Voller Urlaubsanspruch/Teilurlaub

Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben (Wartezeit, § 4 BUrlG).
Die Frist zur Berechnung der Wartezeit beginnt regelmäßig mit dem Anfang des Tages der vereinbarten Arbeitsaufnahme. Unerheblich ist dabei, ob die Wartezeit innerhalb ein und desselben Kalenderjahres erfüllt werden kann. Sie wird durch den Jahreswechsel nicht unterbrochen.
Beispiel:
Beginnt das Arbeitsverhältnis am 15.12.2022, entsteht der volle Urlaubsanspruch am 15.6.2023.
Nach der Wartezeit entsteht der volle Urlaubsanspruch dann immer bereits mit Beginn jeden Kalenderjahres.
Beispiel:
Das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer beginnt am 1.5.2022. Er hat einen Anspruch auf 28 Urlaubstage. Erst mit Ablauf des 31.10.2022 entsteht der volle Urlaubsanspruch von 28 Tagen. Der volle Urlaubsanspruch für das Kalenderjahr 2023 entsteht hingegen sogleich mit Ablauf des 31.12.2022.
Achtung: Hat der Arbeitnehmer die sechsmonatige Wartezeit erfüllt und scheidet er nach dem 30.6. eines Kalenderjahres aus, steht ihm der Urlaubsanspruch für das gesamte Kalenderjahr zu!
Anspruch auf Teilurlaub, nämlich auf je 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat (nicht: Kalendermonat) des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer nach § 5 Abs. 1 BUrlG:
  • für Zeiten eines Kalenderjahres, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt; erfasst sind hiermit alle Fälle, in denen das Arbeitsverhältnis erst nach dem 1. Juli eines Jahres begonnen wird. Dem Arbeitnehmer steht in diesem Fall für jeden vollen Monat 1/12 des Jahresurlaubs zu.
Beispiel:
Arbeitsverhältnis beginnt am 15.11.2022. Der Urlaubsanspruch im Unternehmen beträgt 30 Tage bei einer 5-Tage-Woche. Für das Kalenderjahr 2022 hat der Arbeitnehmer einen Teilanspruch von 1/12 des Jahresurlaubs, also auf 2,5 Urlaubstage. Nach § 5 Abs. 2 BUrlG sind Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, auf volle Urlaubstage, hier also auf 3 Urlaubstage aufzurunden.
Achtung: Bruchteile, die weniger als 0,5 Urlaubstage betragen, dürfen nach der Rechtsprechung vom Arbeitgeber ohne gesetzliche, tarif- oder arbeitsvertragliche Regelung nicht abgerundet werden. Sie müssen dann in ihrem genauen Umfang gewährt werden.
  • wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet; hier sind die Fälle gemeint, in denen der Arbeitnehmer innerhalb der ersten sechs Monate des Bestehens des Arbeitsverhältnisses geht.
Beispiel:
Das Arbeitsverhältnis beginnt am 1.2. und wird innerhalb der Probezeit zum 31.5. gekündigt. Hier besteht ein Teilurlaubsanspruch von 4/12 des Jahresurlaubs.
  • wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet; betroffen sind hier sämtliche Fälle, in denen zunächst ein Vollanspruch entstanden ist, das Arbeitsverhältnis dann aber bis zum Ende des 30. Juni (24 Uhr) des Kalenderjahres beendet wird.
Beispiel:
Das Arbeitsverhältnis beginnt am 1.9. und der Arbeitnehmer kündigt zum 30.4. des Folgejahres. Hier hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Teilurlaub im Folgejahr (“gekürzter Vollurlaub”).
Die Gewährung von 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses bedeutet, dass für Beschäftigungszeiten unter einem Monat überhaupt kein Urlaubsanspruch gewährt wird. Gemeint ist hier nicht der Kalendermonat. Zu beachten ist weiter, dass angefangene Monate bei der Berechnung grundsätzlich keine Berücksichtigung finden, es sei denn, vertraglich wurde etwas anderes vereinbart.
Beispiel:
Eine teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerin, die an zwei Tagen die Woche arbeitet, scheidet nach einem Monat und zwei Wochen aus dem Arbeitsverhältnis aus.
Der (Mindest-)Jahresurlaub nach dem BUrlG beträgt acht Tage für eine 2-Tage-Woche (unabhängig von der geleisteten Stundezahl). Nachdem die Beschäftigung nur einen vollen Monat angedauert hat, ist ein Urlaubsanspruch von 1/12 von acht Urlaubstagen (0,66 Urlaubstage) entstanden.
Da Bruchteile von Arbeitstagen, die bei der Berechnung mindestens einen halben Tag ergeben, auf volle Urlaubstage aufzurunden sind, besteht ein Urlaubsanspruch von einem Tag.

4. Übertragung, Verfall und Verjährung von Urlaubsansprüchen/Hinweispflichten des Arbeitgebers

Der Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr, also vor Ablauf des 31.12. gewährt und genommen werden (§ 7 Abs. 2 Satz 1 BUrlG).
Eine Übertragung in das nächste Kalenderjahr ist nur zulässig, wenn dringende betriebliche Gründe oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen (§ 7 Abs. 2 Satz 2 BurlG).
  • Dringende betriebliche Gründe: Dabei handelt es sich um Umstände, die in der betrieblichen Organisation, dem technischen Arbeitsablauf oder der Auftragslage ihren Grund haben und die es im Hinblick auf einen ordnungsgemäßen Betriebsablauf es zwar nicht zwingend erforderlich, aber doch geboten erscheinen lassen, Urlaub nicht mehr im ablaufenden Kalenderjahr zu gewähren (z.B. Hauptsaison, Grippewelle im Betrieb etc.).
  • In der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe: Klassischer Fall ist hier die lang anhaltende Erkrankung eines Arbeitnehmers, aufgrund derer die Gewährung des Urlaubs im Urlaubsjahr ausgeschlossen ist.
In diesen Fällen muss der übertragene Urlaub grundsätzlich bis zum 31. März des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden, ansonsten kann er verfallen.
Vereinbarungen über weitergehende Übertragungszeiträume (z.B. Übertragbarkeit bis 30. Juni) in Arbeits- oder Tarifverträgen sind zulässig und werden häufig praktiziert. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien kann dabei auch stillschweigend – etwa durch Gewährung des Urlaubs im Übertragungszeitraum – zustande kommen.
In bestimmten Fällen verfällt der Urlaubsanspruch aber nicht mit Ablauf des 31.12. bzw. des Übertragungszeitraums:
  • Andauernde Arbeitsunfähigkeit: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits 2009 entschieden, dass der Mindesturlaubsanspruch nicht deshalb verfallen darf, weil er wegen Krankheit nicht genommen werden kann. Dauert die Erkrankung des Arbeitnehmers bis zum 31. März des folgenden Kalenderjahres bzw. bis zum Ende des vertraglich vereinbarten Übertragungszeitraums, verfällt dieser erst 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres, in dem der Urlaubsanspruch entstanden ist (EuGH, Urteile vom 20.1.2009, Az. C-350/06 sowie C-520/06; BAG, Urteil vom 7.8.2012, Az. 9 AZR 353/10).
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer ist seit dem 1.1.2021 arbeitsunfähig erkrankt und ab dem 20.5.2023 wieder gesund. Er hat laut Arbeitsvertrag einen Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen. Bis 31.12.2023 hat er keinen Urlaub genommen. Zum Zeitpunkt der Genesung waren aus 2021 30 Urlaubstage offen, die jedoch mit Ablauf des 31.3.2023 verfallen sind (15-Monatsfrist). Dazu kommen 30 Tage Urlaub aus 2022, die noch bis zum 31.3.2024 genommen werden können und 30 Tage Urlaub aus dem aktuellen Jahr 2023.
Hinweis: Für den vertraglichen Zusatzurlaub kann vereinbart werden, dass dieser am 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres oder mit Ablauf des Übertragungszeitraums auch dann verfällt, wenn er wegen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht genommen werden kann. Voraussetzung ist aber eine deutliche Differenzierungsklausel.
  • Gesetzliche Erweiterung der Übertragung bei Elternzeit und Mutterschutz: Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren (§ 17 Abs. 2 BEEG). Entsprechendes gilt auch im Falle eines Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG). Hat eine Frau ihren Urlaub vor Beginn eines Beschäftigungsverbots nicht oder nicht vollständig erhalten, kann sie nach dem Ende des Beschäftigungsverbots den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen (§ 24 Satz 2 MuSchG).
Achtung: Nach der Rechtsprechung des EuGH und des BAG verfallen und verjähren Urlaubsansprüche aber generell nicht, wenn der Arbeitgeber bestimmten Hinweispflichten nicht nachkommt.
Rechtsprechung zum Verfall von Urlaubsansprüchen:
  • Der EuGH hatte im November 2018 entschieden, dass Arbeitnehmer ihre erworbenen Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub nicht automatisch zum Jahresende oder mit Ablauf des zulässigen Übertragungszeitraums verlieren, nur weil sie keinen Urlaub beantragen. Zu einem Verfall kommt es nach dem EuGH nur dann, wenn der Arbeitgeber beweist, dass der Arbeitnehmer freiwillig auf seinen Urlaub verzichtet hat, nachdem der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer durch eine angemessene Aufforderung und Belehrung tatsächlich in die Lage versetzt hat, rechtszeitig Urlaub zu nehmen (EuGH, Urteile vom 6.11.2018, Az. C-619/16 und C-684/16). Das BAG hat sich dieser Auffassung angeschlossen (BAG, Urteil vom 19.2.2019, Az. 9 AZR 541/15).
  • Die Hinweis- und Aufforderungsobliegenheiten des Arbeitgebers gelten grundsätzlich nur für den gesetzlichen Mindesturlaub. Nach dem BAG gelten sie aber auch für den vertraglichen Zusatzurlaub, wenn arbeitsvertraglich oder in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung keine andere Regelung getroffen wurde (BAG, Urteil vom 25.6.2019, Az. 9 AZR 546/17; BAG, Urteil vom 25.8.2020, Az. 9 AZR 214/19). Daher sollte im Arbeitsvertrag klar zwischen dem gesetzlichen Mindesturlaub und dem vertraglichen Zusatzurlaub differenziert werden (s.o. 2.3.).
  • Die Hinweis- und Aufforderungsobliegenheiten des Arbeitgebers gelten auch für den gesetzlichen Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen nach § 208 SGB IX. Erlangt der Arbeitgeber aber keine Kenntnis von der Schwerbehinderung des Arbeitnehmers und ist diese nicht offenkundig, kann er den Arbeitnehmer auch nicht dazu auffordern, seinen gesetzlichen Zusatzurlaub wahrzunehmen. Ohne diese Kenntnis verletzt der Arbeitgeber seine Hinweisobliegenheit nicht und der Anspruch auf den gesetzlichen Sonderurlaub verfällt. Die Hinweisobliegenheiten des Arbeitgebers entstehen, wenn er von einer Schwerbehinderung oder Anerkennung Kenntnis erlangt (BAG, Urteil vom 26.4.2022, Az. 9 AZR 367/21).
  • Zum Verfall von Urlaubsansprüchen langzeiterkrankter Arbeitnehmer: Die Frage, ob die Urlaubsansprüche langzeiterkrankter Arbeitnehmer 15 Monate nach Ende des jeweiligen Urlaubsjahres verfallen, wenn der Arbeitgeber seinen Hinweisobliegenheiten nicht nachgekommen ist, war lange Zeit ungeklärt. Grundsätzlich machen eine Belehrung und Aufforderung von Seiten des Arbeitgebers nur dann Sinn, wenn der Arbeitnehmer in der Lage ist, auf diese zu reagieren und den Urlaub tatsächlich zu nehmen. Hier ist nach neuster Rechtsprechung zu differenzieren. Nach dem BAG (Urteil vom 20. Dezember 2022, Az. 9 AZR 245/19) kann der Urlaubsanspruch bei längerer Krankheit des Arbeitnehmers nach Ablauf von 15 Monaten nach Ende des Urlaubsjahres auch ohne Hinweis des Arbeitgebers verfallen. Das gilt aber nur dann, wenn der Arbeitnehmer vom Beginn des Urlaubsjahres bis einschließlich 31. März des zweiten auf das Urlaubsjahr folgenden Kalenderjahres aus gesundheitlichen Gründen daran gehindert war, seinen Urlaub anzutreten, also durchgängig arbeitsunfähig war. Für diesen Fall kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitgeber seinen Hinweisobliegenheiten nachgekommen ist, weil diese nicht zur Inanspruchnahme des Urlaubs hätten beitragen können. Wenn der Arbeitnehmer hingegen im Urlaubsjahr tatsächlich gearbeitet hat, bevor er arbeitsunfähig geworden ist, verfällt der Urlaubsanspruch nur, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtzeitig vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit durch entsprechenden Hinweis in die Lage versetzt hat, seinen Urlaub auch tatsächlich zu nehmen.
    Dieselbe Frage stellt sich auch bei Arbeitnehmern, die ihren Jahresurlaub aufgrund voller, aber nicht dauerhafter Erwerbsminderung nicht nehmen konnten.
Rechtsprechung zur Verjährung von Urlaubsansprüchen:
  • Aus Gründen der Rechtssicherheit verjähren Urlaubsansprüche nach §§ 195, 199 BGB grundsätzlich drei Jahre nach dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Kenntnis vorlag.
  • Der EuGH hat aber kürzlich entschieden, dass der Urlaub nicht nur nicht verfällt, sondern auch nicht verjährt, wenn der Arbeitgeber seine Hinweis- und Aufforderungsobliegenheiten nicht erfüllt (EuGH, Urteil vom 22.9.2022, Az. C-120/21). Das BAG hat die Vorgaben des EuGH umgesetzt und nun entschieden, dass Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern nur verjähren, wenn der Arbeitgeber seinen Hinweis- und Aufforderungsobliegenheiten rechtzeitig nachgekommen ist (BAG, Urteil vom 20.12.2022, Az. 9 AZR 266/20). Dies gelte nach dem BAG auch für die Jahre vor 2019, als das BAG erstmals entschieden hat, dass Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer aktiv über den ausstehenden Urlaub und seinen drohenden Verfall informieren müssen.
Praxistipps für Arbeitgeber, um den Verfall und die Verjährung von Urlaubsansprüchen zu ermöglichen:
Der Arbeitgeber sollte zu Beginn jeden Kalenderjahres und am besten ein zweites Mal in der zweiten Jahreshälfte rechtzeitig vor Ende jeden Kalenderjahres schriftlich oder in Textform (z.B. E-Mail) über Folgendes informieren:
  • Im Betreff des Schreibens/der E-Mail sollte auf die Wichtigkeit des Inhalts hingewiesen werden (beispielsweise: “Wichtig / Achtung: Urlaub 2023, Urlaubsübertrag und Verfall”)
  • Jedem einzelnen Mitarbeiter muss konkret mitgeteilt werden, wie viele Urlaubstage einschließlich der aus Vorjahren übertragenen Resturlaubstage ihm im Kalenderjahr zustehen. Dies muss individualisiert erfolgen. Abstrakte Angaben in Verträgen oder allgemeine Rundschreiben genügen nicht. Kann der Arbeitnehmer seine Urlaubstage bspw. in einem digitalen System selbst einsehen, dürfte auch ein konkreter Hinweis genügen, wo die Anzahl der Urlaubstage eingesehen werden kann (z.B. Link zu Self-Service im Intranet).
  • Jeder Arbeitnehmer muss aufgefordert werden, seinen Jahresurlaub so rechtzeitig zu beantragen, dass er innerhalb des laufenden Kalenderjahres genommen werden kann.
  • Jeder Arbeitnehmer muss darüber belehrt werden, dass nicht entsprechend der Aufforderung beantragter und nicht genommener Urlaub mit Ablauf des 31.12.XX, spätestens mit Ablauf des Übertragungszeitraums verfällt.
  • Vor dem Hintergrund der neuen Rechtsprechung zur Verjährung von Urlaubsansprüchen sollte auch der Hinweis aufgenommen werden, dass Urlaubsansprüche der dreijährigen Verjährungsfrist nach §§ 195, 199 BGB unterliegen.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre internen Prozesse entsprechend anzupassen und beim Versand des Hinweisschreibens/Hinweismail darauf zu achten, dass dieser so rechtzeitig erfolgt, dass der (Rest-)Urlaub auch tatsächlich noch genommen werden kann. Was “rechtzeitig” bedeutet, haben die Gerichte nicht festgelegt. Jedenfalls muss der Hinweis so frühzeitig erteilt werden, dass der restliche Urlaub in der Zeit nach dem Hinweis bis zum Verfallszeitpunkt noch in vollem Umfang genommen werden kann. Es empfiehlt sich zudem, eine Zugangs- bzw. Lesebestätigung anzufordern. Zudem sollte der gesamte Vorgang entsprechend dokumentiert werden.
Unterbleibt der Hinweis, kann man sich als Arbeitgeber grundsätzlich weder auf den Verfall noch auf die Verjährung berufen.

5. Urlaubsgewährung

Der Urlaub ist vom Arbeitgeber im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer zu gewähren. Voraussetzung der Urlaubsgewährung ist ein entsprechender Antrag des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber muss diesen Urlaubswunsch bei der Festsetzung des Urlaubs vorrangig berücksichtigen und darf nur bei Vorliegen wichtiger Gründe hiervon abweichen
Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Urlaubserteilung für den vom Arbeitnehmer gewünschten Zeitraum aus zwei Gründen zu verweigern (§ 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG):
  • dringende betriebliche Belange oder
  • Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, wenn eine gleichzeitige Beurlaubung aus betrieblichen Gründen ausscheidet. Abwägungskriterien sind z.B. das Lebensalter, die Betriebszugehörigkeit, Anzahl der schulpflichtigen Kinder.
Lehnt der Arbeitgeber den Urlaubsantrag ohne rechtfertigenden Grund ab, kann der Arbeitnehmer unter Umständen einen Ersatzurlaubsanspruch als Schadensersatz geltend machen (siehe auch Punkt 5.3.).
Eine ohne einen Wunsch des Arbeitnehmers erfolgte zeitliche Festlegung des Urlaubs durch den Arbeitgeber ist zulässig, wenn der Arbeitnehmer auf die Erklärung des Arbeitgebers hin keinen anderweitigen Urlaubswunsch äußert (BAG, Urteil vom 25.8.2020, Az. 9 AZR 612/19).
Der Urlaub muss zusammenhängend gewährt werden, jedenfalls aber mindestens ein Urlaubsteil mit mindestens 12 aufeinanderfolgenden Tagen (§ 7 Abs. 2 BUrlG).
Ein bereits gewährter Urlaub kann grundsätzlich nicht widerrufen werden.

5.1. Verbot der Selbstbeurlaubung

Der Arbeitnehmer darf seinen Urlaubsanspruch nicht eigenmächtig durchsetzen. Dieses Verbot der Selbstbeurlaubung gilt absolut. Selbst dann, wenn
  • der Arbeitgeber den Urlaubsantrag grundlos oder zu Unrecht nicht stattgegeben hat oder
  • bis zum Fristablauf des Urlaubsanspruchs überhaupt noch eine den Urlaubstagen entsprechende Zahl an Arbeitstagen zur Verfügung steht,
darf der Arbeitnehmer keine Selbstbeurlaubung vornehmen.
Tritt der Arbeitnehmer eigenmächtig einen vom Arbeitgeber nicht genehmigten Urlaub an, so verletzt er seine arbeitsvertraglichen Pflichten und muss nicht nur eine ordentliche, sondern ggf. auch die außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber hinnehmen.

5.2. Betriebsurlaub

Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber nicht einseitig die Lage des Urlaubs anordnen kann. Er muss hierbei die Wünsche der Arbeitnehmer berücksichtigen, soweit dem nicht dringende betriebliche Belange entgegenstehen (§ 7 Abs. 1 BUrlG).
Die Anordnung von Betriebsurlaub ist somit eine Ausnahme und nur unter bestimmten, gesetzlich nicht näher beschriebenen Voraussetzungen möglich:
  • Nach der Auffassung vieler Juristen muss der Arbeitgeber dringende betriebliche Belange geltend machen, um Betriebsurlaub anordnen zu können. Der Grund für die Anordnung von Betriebsurlaub muss seinen Ursprung im Betrieb haben, z.B. in der betrieblichen Organisation, im technischen Arbeitsablauf oder ähnlichen Umständen. Grundsätzlich müssen Umstände vorliegen, die ein normales Arbeiten nicht möglich machen (z.B. wenn die Auftragszahl in manchen Branchen beispielsweise in den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr drastisch sinkt oder im Falle des Stillstands bei Saisonbetrieben außerhalb der Saison). Ob auch ohne Vorliegen eines dringenden betrieblichen Grundes die Lage des Urlaubs durch den Arbeitgeber einseitig festgelegt werden kann, sofern dies vorab im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt wurde, ist umstritten.
  • Der Betriebsurlaub darf nur mit einer angemessen langen Ankündigungsfrist angeordnet werden, damit die Beschäftigten genügend Zeit zur Planung haben. Wie lange die Ankündigungsfrist sein muss, ist nicht näher festgelegt. Teilweise wird von einem Zeitraum von mindestens sechs Monaten ausgegangen.
  • Der Arbeitgeber darf nur einen Teil des Jahresurlaubs seiner Mitarbeiter fest verplanen. Nach der Rechtsprechung muss noch ein wesentlicher Teil des Jahresurlaubs für die Arbeitnehmer frei planbar bleiben. Das BAG hat in einem Urteil die Faustformel 3/5 Betriebsferien – 2/5 individuelle Urlaubsplanung als angemessen angesehen (BAG, Beschluss vom 28.7.1981, Az. 1 ABR 79/79). Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass auch eine andere Regelung zulässig wäre.
  • In Betrieben mit Betriebsrat ist zwingend dessen Zustimmung betreffend Einführung und zeitlicher Festlegung des Betriebsurlaubs erforderlich (meist in Form einer Betriebsvereinbarung). In Betrieben ohne Betriebsrat kann der Arbeitgeber Betriebsurlaub dagegen im Rahmen seines Direktionsrechts einführen.
Hat ein Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Betriebsurlaubs noch keinen Urlaubsanspruch erworben, etwa weil die Wartezeit noch nicht vorüber ist, müsste ihn der Arbeitgeber grundsätzlich weiterbeschäftigen. Tut er das nicht, bleibt er trotz fehlender Arbeitsleistung zur Vergütungszahlung verpflichtet. In diesen Fällen hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer bereits den Urlaub zu gewähren, den er sich (gedanklich) bereits erarbeitet hat. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass weder der zu viel gewährte Urlaub noch das Urlaubsgeld zurückgefordert werden kann, wenn der Arbeitnehmer vor Ende der Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
Hat ein Arbeitnehmer bereits alle ihm für das entsprechende Urlaubsjahr zustehenden Urlaubstage aufgebraucht oder wurden dem Arbeitnehmer die restlichen Urlaubstage für einen Zeitraum genehmigt, bevor der Betriebsurlaub beginnt, hat der Arbeitgeber nur die Möglichkeit, den Arbeitnehmer während der Zeit des Betriebsurlaubs arbeiten zu lassen oder ihn gegen Bezahlung von der Arbeit freizustellen, da bereits gewährter Urlaub vom Arbeitgeber nicht einseitig widerrufen werden kann.
Wurde der Betriebsurlaub zu Unrecht oder zu kurzfristig angeordnet, kann der Arbeitgeber im sogenannten Annahmeverzug geraten, wenn sich die Arbeitnehmer der Anordnung, Betriebsurlaub zu nehmen, widersetzen und ihre Arbeit anbieten. Dann muss der Arbeitgeber diese Arbeitnehmer während des Betriebsurlaubs beschäftigen oder diese gegen Bezahlung von der Arbeit freistellen, ohne dass die Tage des unzulässigen Betriebsurlaubs vom Urlaubskonto der Arbeitnehmer abgezogen werden.

5.3. Ersatzurlaubsanspruch

Dieser steht dem Arbeitnehmer zu, wenn er seinen Urlaubsanspruch rechtzeitig geltend gemacht hat und der Arbeitgeber ihm diesen unzulässigerweise versagt hat. Erlischt dann der Urlaubsanspruch mit Ablauf des Kalenderjahres bzw. des Übertragungszeitraumes, steht dem Arbeitnehmer als Schadensersatz ein Ersatzurlaubsanspruch zu, der dem geltend gemachten Urlaubsanspruch in vollem Umfang entspricht. Dieser Ersatzanspruch ist an keine Fristen gebunden.

6. Vergütung im Urlaub

6.1. Urlaubsentgelt

Urlaubsentgelt ist das Arbeitsentgelt (Vergütung), das während des Erholungsurlaubs fortgezahlt wird. Das Urlaubsentgelt ist grundsätzlich vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen (§ 11 Abs. 2 BUrlG) – wobei andere Vereinbarungen möglich sind – und bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst des Arbeitnehmers in den letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn (§ 11 Abs. 1 BUrlG).
Grundsätzlich berechnet sich die konkrete Höhe des Urlaubsentgelts in folgenden Schritten:
  1. Bestimmung der Arbeitsvergütung im Referenzzeitraum 13 Wochen vor Urlaubsantritt: Zunächst ist zu schauen, welches Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer 13 Wochen vor Urlaubsantritt erhalten hat. Hierbei wird jede Arbeitsvergütung berücksichtigt, die Gegenleistung für Arbeitstätigkeit war (auch Zulagen, Provisionen, Umsatzbeteiligungen, variable erfolgsunabhängige Vergütung). Wurde dem Arbeitnehmer in diesen 13 Wochen Vergütung für Überstunden gezahlt, muss diese Vergütung abgezogen werden. Nicht berücksichtigt werden auch nur vorübergehende Verdiensterhöhungen wie einmalige Prämien, Gratifikationen o.Ä. sowie eingetretene Verdienstkürzungen infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis.
  2. Dieser Entgeltbetrag ist durch die Zahl der diesen Lohnzahlungen zugrunde liegenden geleisteten Stunden (einschließlich Stunden mit Entgeltfortzahlung für Arbeitsunfähigkeit, Urlaub oder Feiertage) zu dividieren. So erhält man den sog. Geldfaktor als Stundensatz.
  3. Im nächsten Schritt ist die Arbeitszeit während des Urlaubs zu bestimmen (sog. Zeitfaktor). Hierbei werden – anders als beim Geldfaktor – auch Überstunden berücksichtigt, wenn der Arbeitnehmer diese hätte leisten müssen, wäre er nicht im Urlaub gewesen. Auch eine Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit ist hier zu berücksichtigen.
  4. Im letzten Schritt multipliziert man den ermittelten Geldfaktor (“Stundensatz”) mit dem ermittelten Zeitfaktor (Zahl der Urlaubsstunden). Das Ergebnis ist das zu zahlende Urlaubsentgelt.
Alle Abreden, nach denen der Arbeitnehmer während des Urlaubs eine geringere Arbeitsvergütung erhält als während seiner Beschäftigung, sind nichtig.
Das Urlaubsentgelt ist wie das Arbeitsentgelt zu versteuern, da das Urlaubsentgelt der gesetzlichen Bestimmung nach den laufenden Bezügen für einen der Dauer des Urlaubs entsprechende Lohnzahlung entspricht. Entsprechend sind auch die Sozialversicherungsabgaben abzuführen.

6.2. Urlaubsgeld

Urlaubsgeld ist eine betriebliche Sonderzahlung, die der Arbeitnehmer neben dem zu gewährenden Urlaubsentgelt vom Arbeitgeber als freiwillige zusätzliche Leistung erhalten kann. Diese zusätzliche Vergütung kann der Arbeitnehmer jedoch nur aufgrund von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträgen beanspruchen. Weiterhin kann sich ein Anspruch aus betrieblicher Übung ergeben. Dies ist der Fall, wenn das Urlaubsgeld mindestens drei Mal ohne einen deutlichen Hinweis auf die Freiwilligkeit ausbezahlt worden ist.
Urlaubsgelder sind als einmalige Einnahmen in dem Lohnzahlungszeitraum für die Beitragsberechnung der Sozialversicherung heranzuziehen. Auch ein zusätzlich neben dem Arbeitslohn gezahltes Urlaubsgeld ist lohnsteuerpflichtig.

7. Erwerbstätigkeit und Krankheit im Urlaub

7.1. Verbot der Erwerbstätigkeit während des Urlaubs

Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten (§ 8 BUrlG). Mit dieser Regelung soll gewährleistet werden, dass sich der Arbeitnehmer nach der Rückkehr aus dem Urlaub erholt und seine Arbeitskraft aufgefrischt hat.
Von dem Begriff Erwerbstätigkeit sind sowohl selbstständige als auch nicht selbstständige Tätigkeiten erfasst. Nicht erfasst werden hingegen sonstige Tätigkeiten, die zwar anstrengend sein mögen, aber keine Erwerbstätigkeiten darstellen (z.B. das Bauen am eigenen Haus, Hilfeleisten für einen Fremden am Hausbau, Familienmithilfe im Betrieb der/des Ehefrau/Ehemanns oder Weiterbildungen während des Urlaubs).
Ob eine Erwerbstätigkeit dem Urlaubszweck widerspricht, ist nach den subjektiven und objektiven Umständen des Einzelfalls zu beurteilen. Maßgebend sind Inhalt, Art und Dauer der Erwerbstätigkeit. Eine Beschäftigung des Arbeitnehmers gegen Arbeitsentgelt oder Sachleistung während der vollen täglichen Arbeitszeit wird regelmäßig zweckwidrig sein, während ein stundenweise Aushelfen an manchen Tagen nicht gegen das gesetzliche Verbot verstoßen dürfte.
Der Verstoß gegen § 8 BUrlG stellt eine Pflichtverletzung dar, die mit verschiedenen Personalmaßnahmen geahndet werden kann. Denkbar wäre der Ausspruch einer Abmahnung. Im Wiederholungsfall kann die Pflichtverletzung ggf. zu einer Kündigung führen. Dem Arbeitgeber kann ferner ein Anspruch auf Unterlassung der urlaubszweckwidrigen Erwerbstätigkeit zustehen, was ggf. mit einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden könnte. Schließlich kommen auch Schadensersatzansprüche in Betracht, sofern vom Arbeitgeber ein kausaler Schaden dargelegt und bewiesen werden kann. Auf die Gewährung des Urlaubs bzw. Zahlung des Urlaubsentgelts hat ein Verstoß aber keine Auswirkungen.

7.2. Krankheit im Urlaub

Erkrankt ein Arbeitnehmer während seines Erholungsurlaubs, so ist die Erfüllung des Urlaubsanspruchs für den Zeitraum der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit unmöglich. Nach § 9 BUrlG können Tage, an denen der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, nicht auf seinen Jahresurlaub angerechnet werden, vorausgesetzt, der Arbeitnehmer kann einen Nachweis seiner Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest erbringen. Der Erholungsurlaub wird dann für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit unterbrochen und ist neu zu gewähren. Soweit ein Arbeitnehmer auf Grund seiner Erkrankung seinen Urlaub nicht spätestens bis zum 31. März des Folgejahres, in dem der Urlaubsanspruch entstanden ist, nehmen kann, erlischt der Urlaubsanspruch unter der Voraussetzung, dass der Arbeitgeber seinen Hinweis- und Aufforderungsobliegenheiten nachgekommen ist (siehe auch oben Punkt 4.)
Fraglich ist, ob dies auch für den Fall gilt, dass der Arbeitnehmer während seiner geplanten Urlaubszeit zwar nicht erkrankt, aber aufgrund behördlicher Anordnung oder aufgrund einer landesrechtlichen Vorschrift in Quarantäne muss. Hierüber hat aktuell das BAG zu entscheiden und hat diese Frage dem EuGH vorgelegt (BAG, Beschluss vom 16.8.2022, Az. 9 AZR 76/22).
Der Gesetzgeber hat hierauf durch die Neufassung des § 59 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) reagiert: Tritt nach dem 16. September 2022 oder über den 16. September 2022 hinaus der Fall ein, dass ein Arbeitnehmer sich während seines Urlaubs gemäß dem IfSG absondern muss, werden die entsprechenden Urlaubstage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet.
Wie mit Fällen vor dem 17. September 2022 umzugehen ist, wird letztlich der EuGH entscheiden müssen.

8. Urlaubsabgeltung

Urlaubsabgeltung, also die Auszahlung des Urlaubs, tritt ausnahmsweise an die Stelle der Freizeitgewährung, wenn der Urlaub nicht mehr in natura gewährt werden kann.
Eine Urlaubsabgeltung ist nach § 7 Abs. 4 BUrlG nur zulässig, wenn der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann. Der Urlaubsabgeltungsanspruch entsteht erst mit Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis.
Für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet, hat der EuGH entschieden, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub auch bei Tod des Arbeitnehmers weiter bestehen bleibt und vererbbar ist. Die Erben des verstorbenen Arbeitnehmers können vom Arbeitgeber die Auszahlung des Resturlaubsanspruchs verlangen (BAG, Urteil vom 22.1.2019, Az. 9 AZR 45/16 im Anschluss an EuGH, Urteil vom 6.11.2018, Az. C-570/16).
Die Höhe der Urlaubsabgeltung entspricht der Urlaubsvergütung, die der Arbeitnehmer bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis erhalten hätte. Die Urlaubsvergütung ist die Fortzahlung der Arbeitsvergütung während des Urlaubs.
Der Abgeltungsanspruch verfällt nicht gemäß § 7 Abs. 3 BUrlG am Jahresende oder am Ende des Übertragungszeitraums.
Er unterfällt jedoch tariflichen und arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen und der regelmäßigen dreijährigen gesetzlichen Verjährungsfrist nach §§ 195, 199 BGB (BAG, Urteil vom 24.5.2022, Az. 9 AZR 461/21).
Dies hat das BAG in seiner aktuellen Entscheidung (BAG, Urteil vom 31.1.2023, Az.: 456/20) bestätigt: Danach unterliegt der Urlaubsabgeltungsanspruch weiterhin der dreijährigen Verjährungsfrist.
Diese beginnt in der Regel am Ende des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es auf die Erfüllung der Hinweis- und Aufforderungsobliegenheiten des Arbeitgebers ankommt.
Das Gericht begründet dies damit, dass es beim Urlaubsabgeltungsanspruch – anders als beim Urlaubsanspruch – nicht um die Freistellung von der Arbeitsverpflichtung zu Erholungszwecken gehe, sondern um einen “reinen Geldanspruch”, also um die finanzielle Kompensation für Urlaub. Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entfalle die Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers.
Das BAG stellt weiter fest, dass die Verjährungsfrist jedoch nicht beginnen kann, solange eine Klageerhebung aufgrund einer gegenteiligen höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht zumutbar ist. Relevant in diesem Zusammenhang ist die Entscheidung des EuGH vom 6. November 2018 zum Verfall von Urlaubsansprüchen (Näheres hierzu siehe oben unter Punkt 4.). Wurde ein Arbeitsverhältnis vor der EuGH-Entscheidung beendet und werden arbeitnehmerseitig noch Urlaubsabgeltungsansprüche geltend gemacht, muss im Einzelfall geprüft werden, wann die Verjährungsfrist zu laufen begann und ob der Urlaubsabgeltungsanspruch zwischenzeitlich verjährt ist.

9. Vermeidung von Doppelansprüchen bei Arbeitgeberwechsel

Wechselt der Arbeitnehmer in der zweiten Jahreshälfte den Arbeitgeber, hat er beim alten Arbeitgeber den vollen Mindesturlaubsanspruch für das gesamte Urlaubsjahr erworben. Zudem erwirbt er beim neuen Arbeitgeber einen Teilurlaubsanspruch.
Um zu gewährleisten, dass ein Arbeitnehmer im Kalenderjahr nur einmal den vollen Jahresurlaub in Anspruch nehmen kann, hat der Gesetzgeber die Entstehung derartiger Doppelansprüche weitgehend unterbunden: Nach § 6 BUrlG ist der Urlaub insoweit ausgeschlossen, als dem Arbeitnehmer im laufenden Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist. Der Urlaubsanspruch beim neuen Arbeitgeber reduziert sich demnach um die Urlaubstage, die der Arbeitnehmer im laufenden Kalenderjahr bereits bei einem alten Arbeitgeber erhalten hat oder sich hat abgelten lassen.
Aus diesem Grund ist der alte Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub bei Beendigung auszuhändigen.
Tipp: Arbeitgeber sollten die Urlaubsbescheinigung des alten Arbeitgebers bei einer Neueinstellung verlangen, um nicht doppelten Urlaub zu gewähren. Bis zur Vorlage der Bescheinigung darf der neue Arbeitgeber Urlaubsansprüche verweigern.
Diese Ausführungen können nur erste Hinweise geben und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt wurden, geben sie die Rechtsprechung und Rechtsentwicklung nur auszugsweise wieder und können eine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit kann nicht übernommen werden.
IHK-Vollversammlung

IHK-Vollversammlung: Ehrenamt für die Wirtschaft

Im Jahr 2020 haben die IHK-Mitglieder in den IHK-Wahlen bestimmt, wer in den kommenden vier Jahren deren Interessen in der IHK-Vollversammlung und in den fünf Bezirksversammlungen der IHK-Bezirkskammern Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr vertreten wird. Ende Februar hat die neue Vollversammlung in ihrer konstituierenden Sitzung das Präsidium gewählt und Marjoke Breuning erneut zur IHK-Präsidentin bestimmt.
Die Vollversammlung und das von ihr gewählte Präsidium sind die obersten Gremien der IHK. Die Vollversammlung trifft Grundsatzentscheidungen, bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit, beschließt den Haushalt sowie die Beiträge und Gebühren. Das Präsidium bereitet die Beschlüsse der Vollversammlung vor und überwacht ihre Durchführung. In der neuen IHK-Vollversammlung sind Unternehmen aller Branchen und Größenklassen vertreten - vom Soloselbständigen bis zum international orientierten Konzern mit tausenden von Mitarbeitern. Darüber ist der Frauenanteil gegenüber der vergangenen Wahlperiode um 30 Prozent gestiegen und ist jetzt so hoch wie nie zuvor.
Viele Unternehmerinnen und Unternehmer sind neu in der IHK-Vollversammlung. Andere gehörten der Versammlung schon in vergangenen Jahren an und erleben jetzt ihr „Comeback“. Beiden geben wir die Gelegenheit, sich selbst und ihre Schwerpunkte in der IHK-Arbeit vorzustellen.

Michael Antwerpes, Geschäftsführer CoMo GmbH, Schorndorf:
Die Kombination aus Wirtschaft und Gestalten, aus Netzwerk und Innovationsfreude hat mich zur letztlich erfolgreichen Kandidatur für die IHK-Vollversammlung bewogen. Geboren in Viersen am Niederrhein, lebe ich seit 1998 im Rems-Murr-Kreis, und habe dabei von Winnenden über Großheppach, Korb, Urbach und aktuell Schorndorf eine Tour d`Horizon durch den lebenswertesten Wirtschaftsraum Europas hinter mir. Als ARD-Sportmoderator schätze ich die Bodenständigkeit der Region, die mir als Korrektiv dient zu meinen Reisen rund um den Erdball, so zum Beispiel zu allen Olympischen Sommer- und Winterspielen seit 1994. Außerdem präsentiere ich seit 2003 jeden Montag die Quizsendung „Sag die Wahrheit“, die sich im SWR-Programm großer Beliebtheit erfreut. 2008 habe ich die CoMo GmbH mit Sitz in Schorndorf gegründet, in der ich die vielen Anfragen zu den Themen Veranstaltungs-Konzepte, Moderation und Coaching bündle und bearbeite. Die Region ist reich an Ideen und international erfolgreichen Unternehmen, in Bezug auf die Zukunft schlummern hier große Potenziale. Den Schwerpunkt meines IHK-Engagements sehe ich bei den Themen Tourismus, Aus- und Weiterbildung sowie Digitalisierung.


Christine Arlt-Palmer, Geschäftsführerin Board Consultants International Arlt-Palmer & Werner GmbH, Stuttgart:
Ich finde es wichtig und toll, dass sich die Wirtschaft selbst verwaltet. Das ist ein hohes Gut, für das es sich lohnt, sich einzusetzen und es gegen die vielfältigen Angriffe, die es ja leider immer wieder gibt, zu verteidigen. Besonders gefällt mir, dass die IHK nicht für eine Branche oder einzelne Unternehmen spricht, sondern für die Wirtschaft als Ganzes. So kann sie ihr gegenüber Politik und Öffentlichkeit Gehör verschaffen. Unser Unternehmen ist eine weltweit verbundene Personalberatung mit sechs Partnern in Deutschland. Wir vermitteln Führungspersonal der ersten und zweiten Ebene. Bei unserer Arbeit wird uns täglich gespiegelt, vor welch epochalen Herausforderungen die Unternehmen stehen – vor allem wegen der Digitalisierung. Im Grunde bricht ein ganz neues Zeitalter an. Gerade kleine und mittlere Unternehmen brauchen dabei die Unterstützung der IHK. Mit meinem Engagement in der Vollversammlung möchte ich deshalb dazu beitragen, dass die IHK ihr Profil schärft, hin zu mehr Agilität und einem noch passgenaueren Dienstleistungsangebot für die Mitgliedsunternehmen.


Rüdiger Bechstein, Geschäftsführer der Komplementär-SE Alfred Kärcher SE & Co. KG, Winnenden:
Ich bin Bereichsleiter Personal bei der Alfred Kärcher SE & Co. KG und Prokurist der Komplementär-SE. Seit 2003 bin ich im Unternehmen und lege seither Wert darauf, dass Arbeiten bei Kärcher neben spannenden und herausfordernden Aufgaben auch beste Perspektiven und individuelle Entwicklungsmöglichkeiten bedeutet. Deshalb engagiere ich mich auch besonders für eine lebensphasenbewusste Personalpolitik und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Für meine Mitarbeit in der IHK liegt mir – wie im Unternehmen – besonders die Weiterentwicklung und Förderung der dualen Ausbildung am Herzen. Weitere wichtige Themen sind die digitale Transformation und der Abbau von Bürokratie. Ich bin 58 Jahre alt, verheiratet und wohne mit meiner Frau und meinen drei Töchtern in Stuttgart. Ehrenamtliches Engagement ist für mich von großer Bedeutung, darum bin ich unter anderem Vorsitzender des Finanzausschusses und Präsidiumsmitglied des Evangelischen Kirchentags.


Vanessa Bachofer, Geschäftsführende Gesellschafterin Mack & Schneider GmbH, Filderstadt:
In unserem Unternehmen sind wir auf gut ausgebildete gewerbliche Fachkräfte angewiesen – sei es im Formenbau, im Spritzguss oder im Vorrichtungsbau. Unseren Nachwuchs bilden wir selbst aus und brauchen deshalb motivierte junge Leute, die sich für die duale Berufsausbildung und nicht für ein Studium entscheiden. Hierfür setzt sich die IHK immer wieder mit großem Nachdruck ein.
In der Vollversammlung will ich dazu beitragen, dass dieser erfolgreiche Kurs beibehalten wird. Gemeinsam mit drei Kollegen aus der Firma bin ich zudem ehrenamtliche Prüferin und sorge so zusammen mit der IHK für einen hohen Qualitätsstandard in der Ausbildung. Unser Unternehmen arbeitet als Spezialist für technische Kunststoffteile und Ventiltechnik vor allem für Kunden aus der Automobilindustrie. Daher ist mir auch die Rolle der IHK als Ratgeber der Politik sehr wichtig. Dabei ist die IHK die einzige Organisation, die nicht nur Unternehmen einer bestimmten Branche oder Struktur, sondern das Interesse der Wirtschaft als Ganzes im Blick hat.
Wenn ich mich nicht mit dem Unternehmen oder dem Ehrenamt beschäftige, widme ich mich meinem Studium der Philosophie, Politik und Wirtschaft (PPW) an der Ludwig-Maximilians-Universität München, das ich diesen Herbst mit dem Master abzuschließen hoffe.


Elisabeth Berger, Besonders bestellte Bevollmächtigte Kronen-Hotel GmbH, Stuttgart:
Mit der IHK bin ich schon längere Zeit verbandelt – als Ausbilderin und als Prüferin von Hotelfachleuten. Für die Vollversammlung habe ich kandidiert, weil ich unsere Branche vertreten möchte. Besonders die inhabergeführten Häuser, die kleineren Hotels und gastronomischen Betriebe liegen mir am Herzen. Als gelernte Hotelfachfrau führe ich seit 17 Jahren gemeinsam mit meinem Mann das Kronenhotel. Unser Schwesterhotel Martinshof in Rottenburg am Neckar haben wir davor geführt. Ich lebe meinen absoluten Traumberuf seit nunmehr fast 40 Jahren in unterschiedlichsten Positionen. Das Kronenhotel beherbergt hauptsächlich Geschäftsreisende. Der Städtetourismus ist ebenfalls wichtig für unser Haus. Bis zum Ausbruch der aktuellen Corona Pandemie waren wir mit unserem Hotel sehr erfolgreich. Persönliche Führung, hohe soziale Standards und gelebter Umweltschutz spielen für meinen Mann und mich eine große Rolle und werden von uns gelebt.

Dr. Daniel Boese, Stuttgart:
#zuversichtlich, #konstruktiv und #vertrauensvoll die Arbeit der IHK mitgestalten. Mit diesem Versprechen habe ich mich zur Wahl gestellt und ich freue mich, dass ich es nun einlösen darf. Im Wahlsommer hat sich bereits abgezeichnet, dass uns die Corona-Pandemie vor große Herausforderungen stellt. Mit Zuversicht die Dinge anzupacken und Lösungen zu entwickeln ist brisanter denn je.
Mein Augenmerk liegt auf Bildung und Digitalisierung. Sie sind wesentliche Schlüsselfaktoren für die erfolgreiche wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung. Die IHK nimmt hierbei eine tragende Rolle ein, zum Beispiel beim Betrieb des weltweit beneideten dualen Ausbildungssystems. In meiner Rolle als Geschäftsführer der ältesten privaten Fernhochschule Deutschlands, die auf das digitale Fernstudium neben dem Beruf spezialisiert ist, setze ich mich seit Jahren als Innovator in diesem Bereich ein. Diesen Ansatz konstruktiv und vertrauensvoll bei der IHK und Region weiter mitzugestalten und in die Tat umzusetzen, ist meine Triebfeder.


Uwe Blankenhorn, Geschäftsführer I.S.T.W. Planungsgesellschaft mbH, Ludwigsburg:
Ob Berufsausbildung oder Rechtsfragen, ob Corona oder Brexit: Die IHK bietet insbesondere kleinen und mittelgroßen Unternehmen unverzichtbare Unterstützung im Alltag. Ich finde das großartig und unterstütze die IHK daher mit Leidenschaft und voller Überzeugung. Gerne bringe ich meine Erfahrungen und Kompetenzen ins Ehrenamt ein, etwa im Bereich Verkehrswesen. Für mich gilt seit jeher: Mitmachen statt meckern! Ich freue mich sehr auf spannende Aufgaben und Begegnungen!
Mit elf Leistungsbereichen rund um den Tief- und Straßenbau gehört die I∙S∙T∙W Planungsgesellschaft mbH zu den führenden Ingenieurbüros in Baden-Württemberg. An fünf Standorten gestalten wir Lösungen und Konzepte ganzheitlich, zukunftsfähig und ideenreich. Dabei schätzen unsere Kunden seit über 25 Jahren unsere Arbeitsweise, die wir im Firmennamen verankert haben. I∙S∙T∙W steht für „Ideen, Service, Termintreue und Wirtschaftlichkeit”.


Kai Boeddinghaus, Inhaber KdÖR-Beratung, Bad Boll:
Mit meinem Unternehmen berate ich Kammer-Zwangsmitglieder und bin in der Organisationsberatung für Kammern tätig. Entsprechend wird der Schwerpunkt meiner Arbeit in der IHK-Vollversammlung bei der Entwicklung der IHK-Organisation liegen. Insbesondere setze ich mich für die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft ein. Da dieses Ziel jedoch nur über die Gesetzgebung erreicht werden kann, werde ich mich innerhalb der IHK zunächst für die Kürzung der Zwangsbeiträge, für mitgliederorientierte Kammerdienstleistungen, eine deutliche Stärkung der Binnendemokratie und gerechte Beitragsstrukturen einsetzen. Eine moderne Kammer braucht keinen Zwang!


Martin Büttner, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Martin Büttner Elektronische Programmsteuer- und Regelanlagen GmbH & Co. KG, Esslingen:
Durch mein ehrenamtliches Engagement in der IHK-Vollversammlung als gewähltes Mitglied für den Kammerbezirk Esslingen-Nürtingen möchte ich zu einer besseren und engeren Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und IHK beitragen und den Belangen der kleinen Familienunternehmen des produzierenden Gewerbes der Region Stuttgart eine Stimme geben.
Besonders am Herzen liegt mir auch die Stärkung unseres Technologie-Standorts im internationalen Vergleich, wofür die digitale und ökologische Transformation der Industrie vorangetrieben werden muss. Auf dem Weg dorthin muss eine Sensibilisierung und Differenzierung erfolgen, was nur durch eine ergebnisoffene Kommunikation zwischen Wirtschaft und Staat bzw. Verwaltung möglich ist.
Außerdem ist es mir wichtig, über Chancen und Risiken der internationalen Vernetzung der Wirtschaft zu sprechen – konkret, was sie besonders für kleine Familienunternehmen bedeuten. In diesem Zusammenhang sind für mich nicht nur Lieferketten ein Thema, sondern auch überregionale Kooperationen in der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften.


Dr. Ing. Ralf von Briel, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Gebrüder Lotter KG, Ludwigsburg:
Als persönlich haftender Gesellschafter der Gebr. Lotter KG freue ich mich auf die aktive Mitgestaltung in der IHK-Vollversammlung, denn eine starke IHK benötigt die Mitwirkung mittelständischer Unternehmen aus der Region.
Die Erfolgsgeschichte von Lotter begann 1840 mit einer kleinen Eisenwarenhandlung in Ludwigsburg. Das Unternehmen entwickelte sich zu einem der führenden Handelshäuser Süddeutschlands, ist heute mit ihren sieben Tochtergesellschaften an über 50 Standorten in ganz Deutschland tätig und beschäftigt rund 1800 Mitarbeiter. Dabei ist Lotter ein mittelständisches Familienunternehmen geblieben. Verantwortung zu übernehmen für Kunden und Mitarbeiter, für Umwelt und Gesellschaft gehört seit jeher zu unserem Selbstverständnis. Auch in den aktuellen Krisenzeiten müssen wir an die Zukunft denken und wollen weiter erfolgreich ausbilden. Als Vater und Unternehmer haben die Berufsperspektiven junger Menschen einen hohen Stellenwert für mich. Eine zukunftsfähige Wirtschaft braucht eine gemeinsame Aus- und Weiterbildung, dafür werde ich mich mit meinem Engagement bei der IHK einsetzen. Ebenso möchte ich mich gerade im Handel bei Fragestellungen rund um die Digitalisierung aktiv einbringen. Entspannung finde ich beim Sport, in der Familie und in der Lektüre eines spannenden Buches.

Herbert Dachs, Geschäftsführer Medienholding Süd GmbH, Stuttgart:
Für mich ist es eine große Ehre, als ehrenamtliches Mitglied der IHK-Vollversammlung meine Expertise einbringen zu dürfen. Ich sehe meine Aufgabe darin, das IHK-Netzwerk weiter auszubauen, die richtigen Menschen zusammenzubringen und Knowhow zu transportieren. Auch ist es mir ein Anliegen, die Stimme der regionalen Wirtschaft stärker in den politischen Diskurs einzubringen. Darin fließen meine langjährigen Erfahrungen im Verlagswesen und seit 2015 als Geschäftsführer der MHS ein. Die MHS gehört zur SWMH Holding Gruppe, die in der Zentrale in Stuttgart und an über 30 weiteren Standorten insgesamt rund 6100 Mitarbeiter beschäftigt und Zeitungen, Magazine und Anzeigenblätter in Deutschland, sowie ein großes Portfolio an Fachinformationen in anderen europäischen Ländern produziert. Ein ganz wesentlicher strategischer Schritt ist die sukzessive Digitalisierung der bestehenden Marken und der Ausbau neuer Geschäftsfelder auf digitaler Ebene.


Elisabeth Fischer, Geschäftsführerin Fischer Maschinenbau GmbH & Co. KG, Gemmrigheim:
Ich habe mich für die Wahl zur IHK-Vollversammlung aufstellen lassen, weil ich finde, dass die IHK eine gute Arbeit macht. Außerdem halte ich es für sehr wichtig, dass die Wirtschaft gegenüber der Politik eine Stimme hat. Von meiner Mitarbeit in der Vollversammlung erhoffe ich mir auch, dass ich die Möglichkeit habe, etwas zu bewegen. In welchem Thema und wie – das müssen Sie mich in einem halben Jahr noch einmal fragen, wenn ich erste Erfahrungen gesammelt habe. Auf jedem Fall liegt mir aber die Ausbildung am Herzen, wo ich mich jetzt schon engagiere. Aber auch der Umweltschutz ist mir persönlich und unserem Unternehmen sehr wichtig. Als Qualitätshersteller von Maschinen für Landschaftspflege und Landwirtschaft insbesondere im Bereich Mähen und Mulchen beliefern wir Landwirte und Kommunen weltweit. Besonders stolz sind wir dabei auf unsere Patente, die den Artenschutz vorantreiben.

Michael Fritz Vorstand Kreissparkasse Böblingen:
Über die Wahl in die Vollversammlung der IHK und in die Bezirksversammlung Böblingen habe ich mich sehr gefreut, da ich die Arbeit der IHK bereits durch meine Tätigkeit bei den Wirtschaftsjunioren Böblingen kennen- und schätzen lernen durfte. Als Vorstandsmitglied eines der größten Ausbildungsbetriebe im Landkreis Böblingen ist es mir ein persönliches Anliegen, mich für den Nachwuchs stark zu machen und mich für die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit der gesamten Region Stuttgart einzusetzen. Darüber hinaus sehe ich die Digitalisierung als ein wichtiges Zukunftsthema an. Die IHK ist hierfür ein bedeutender Impulsgeber gegenüber der Landesregierung und der Region Stuttgart. Dazu gehört natürlich auch der Ausbau der notwendigen Infrastruktur. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit den anderen Vertretern in der Voll- und Bezirksversammlung die positive Entwicklung unserer Region aktiv mitzugestalten.


Holger Fuhrmann, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH H/W/S Fuhrmann GmbH & Co. KG, Korb:
Als Steuerberater von Unternehmen aller Größen und Branchen habe ich seit über zwei Jahrzehnten viele Unternehmensgründungen, Unternehmenskäufe und -verkäufe sowie Nachfolgeregelungen begleitet. Darüber hinaus bin ich in der laufenden Beratung von Unternehmen zentraler Ansprechpartner meiner Mandanten. Dieses Wissen werde ich mit Überzeugung und Begeisterung in die Bezirksversammlung Rems-Murr sowie in die Vollversammlung einbringen. Zudem lege ich als Partner einer Steuerberatungsgesellschaft mit über 450 Mitarbeitern meinen Fokus auch auf die betrieblichen Chancen und die gesellschaftliche Verpflichtung als Ausbildungsbetrieb. Ferner bin ich als Vater eines schulpflichtigen Kindes auch privat mit den neuen Aufgaben, welche sich aufgrund der Coronapandemie ergeben, beschäftigt und in die erweiterten Möglichkeiten für Mitarbeiter bezüglich der Vereinbarkeit von Beruf und Kindererziehung persönlich involviert. Ich werde diese Erfahrungen aktiv in meine Gremienarbeit einbringen, die nachhaltige Entwicklung der Region Rems-Murr vorantreiben sowie an einer Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen für Unternehmen mitwirken.


Jochen Hahn, Vorstand BITE Business Information Technology AG, Filderstadt:
Mein Name ist Jochen Hahn. 1967 bin ich in Esslingen geboren, bin glücklich verheiratet und habe einen Hund. Seit 25 Jahren leite ich mein Softwareunternehmen, die Bite AG.
Warum habe ich mich aufstellen lassen? Die Antwort findet sich leicht, wenn man meine Verbundenheit zur IHK und zu den Wirtschaftsjunioren kennt. Seit 27 Jahren bin ich dort Mitglied und habe selbst in meinen Anfangsjahren die Unterstützung erfahren, die bei der Existenzgründung und der weiteren Entwicklung wichtig ist.
Als Visionär und Unternehmer mit Leidenschaft möchte ich meine Erfahrungen gerne weitergeben und stehe jungen Existenzgründern mit Rat und Tat zur Seite.
Networking ist mir von jeher wichtig, ob als stellvertretender Förderkreisvorsitzer oder als Mitglied im Ball-Orgateam – es gibt immer etwas zu bewegen. Dazu kommen noch 16 Jahre in der Bezirksversammlung der IHK Esslingen und viele Jahre als Prüfer für Fachinformatiker. Kommunikation mit Menschen aller Altersstufen ist mein Antrieb.


Sophie Hatzelmann, Geschäftsführerin ahc GmbH, Stuttgart:
Als Geschäftsführerin der ahc GmbH, eines Unternehmens für Projektleitung und Digitalisierung in den Bereichen Automobil, Mobilität und Bau, will ich die Stimme der regionalen Wirtschaft stärker in den politischen Diskurs einbringen und die Modernisierung der IHK-Organisation gestalten. Da ich als Industrie-4.0-Scout in Baden-Württemberg für mittelständische Unternehmen die Digitalisierungsstrategie und -umsetzung entwickle, erlebe ich, dass wir hier noch immer großen Bedarf haben. Deswegen möchte ich die Themen Digitalisierung und Innovation in unserer Region vorantreiben. Seit meinem Studium (Elektroingenieurswesen, Wirtschaftswissenschaften, European Studies) bin ich über 20 Jahre als Projektleiterin und Unternehmensberaterin tätig und habe vor 13 Jahren zusammen mit Stefan Albert die ahc GmbH gegründet. Als Unternehmerin will ich auch gesellschaftliche Verantwortung übernehmen, weshalb ich mich gerne ehrenamtlich engagiere.Ich bin verheiratet und habe drei Töchter.


Matthias Heinz, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Fichtner GmbH & Co. KG, Stuttgart:
Für Fichtner als Stuttgarter Familienunternehmen gibt es seit Jahrzehnten vielseitige Berührungspunkte mit der IHK – sei es als Ausbildungsbetrieb, durch Mitarbeit in diversen Ausschüssen oder den Austausch zu Themen der Außenwirtschaft. Es freut mich sehr, dass ich meine berufliche und praktische Erfahrung aus verschiedenen Sektoren (Verarbeitendes Gewerbe und Dienstleistungen) sowie aus anderen Kammern (z.B. AHK Chicago) und der IHK-Bezirksversammlung Ludwigsburg nun auch in die Vollversammlung miteinbringen darf. Auch durch die Mitarbeit im Außenwirtschaftsausschuss der IHK seit vielen Jahren habe ich die stets sehr interessanten und fruchtbaren persönlichen Kontakte durch die Kammerarbeit zu schätzen gelernt. Ich freue mich auf eine gleichfalls konstruktive und produktive Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Vollversammlung, um gemeinsam die Rahmenbedingungen der Wirtschaft in der Region mitzugestalten.


Dr. Karl Peter Hoffmann, Geschäftsführer Stadtwerke Sindelfingen GmbH, Sindelfingen:
Unser Unternehmen ist als Energieversorger und Infrastrukturdienstleister immer auf gute gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen in unserer Region angewiesen. Themen wie der Glasfaserausbau als Basisinfrastruktur der Digitalisierung und der Ausbau einer kostengünstigen sowie klimafreundlichen Fernwärmeversorgung liegen mir hierbei seit vielen Jahren besonders am Herzen. Die IHK setzt sich traditionell als Ratgeber der Politik mit großem Engagement und Nachdruck für gute gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen ein. Hierbei hat die IHK als einzige Institution nicht nur eine bestimmte Branche im Blick, sondern engagiert sich für die Anliegen der Wirtschaft als Ganzes. Ich freue mich daher darauf, in den Gremien der IHK an diesen Zielen engagiert mitarbeiten zu dürfen.


Maximilian Höhnle, Inhaber Maximilian Günter Höhnle Ovidfilm, Stuttgart:
Ich habe mich in die Vollversammlung wählen lassen, weil ich die Kultur- und Kreativwirtschaft in der Region Stuttgart voranbringen will. Dafür setze ich mich schon seit Jahren ein. Von der Mitarbeit in der IHK erhoffe ich mir nun, dass unsere Branche auch in der Gesamtwirtschaft und in der Politik Gehör findet. Ganz besonders interessiert mich dabei das Thema Ausbildung, einerseits wegen des katastrophalen Fachkräftemangels in unserer Branche, aber auch, weil ich mir ganz allgemein wünsche, dass das Bildungsniveau in unserem Land wieder steigt. Ovidfilm habe ich 2012 gegründet. Mein Spezialgebiet sind Spiel- und Dokumentarfilme, für die ich in ganz Deutschland unterwegs bin.


Marc Herzog, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Olymp GmbH & Co. KG, Stuttgart:
Ich halte die IHK als Institution für sehr wichtig! Schon mein Vater hat sich jahrzehntelang dort engagiert, so dass die Kammer für mich eigentlich von klein auf immer präsent war. Er hat auch den Gedanken gelebt, dass es unsere IHK ist und dass wir Unternehmer uns deshalb darin für die Wirtschaft in der Region engagieren müssen. Gerade die Interessen des Mittelstandes werden ja sonst kaum von jemandem wahrgenommen. Die Probleme des Mittelstandes kenne ich auch aus Lieferantensicht nur zu gut: Unsere Kunden sind Friseur- und Beauty-Geschäfte jeder Größenordnung. Ihnen liefern wir fertige, von unseren Architekten und Lichtexperten geplante Konzepte und die passenden Produkte aus einer Hand - weltweit. Wie die Friseure auch haben wir auf Dauer nur Erfolg, wenn wir gut ausgebildeten Nachwuchs haben. Auch dabei ist die IHK ein ganz wichtiger Ankerpunkt und trägt mit ihren Serviceleistungen dazu bei, dass wir auf demselben Niveau ausbilden können wie die Großen.


Nina Hornung, Pack’n design GmbH Verpackungsentwicklung & Design, Ludwigsburg:
Ich mag die schwäbische Mentalität, den Erfindergeist und das emsige Schaffen. Die Leute haben einfach ein enormes Potenzial. Das möchte ich gerne weiter fördern und dazu beitragen, dass auch kleine Unternehmen an der wirtschaftlichen Gestaltung im Ländle mitwirken. Pack`n design hat sich auf Verpackungen spezialisiert, die sowohl funktional als auch optisch ansprechend sind. Die Kombination aus Verpackungstechnik, Design und Marketing kommt bei den Kunden gut an. Zusammen mit der Produktfotografie und 3-D-Dienstleistungen macht das unsere Arbeitstage sehr vielseitig und stellt uns immer wieder vor spannende Herausforderungen. Und auch wir in unserem Team freuen uns nach fast 17 Jahren noch immer, wenn wir unsere Produkte und Displays am Point of Sale oder in verschiedenen Medien wiederfinden.


Matthias Kellermann, Geschäftsführer Ipolog GmbH, Leonberg:
Als gelernter Tischler bin ich es gewohnt, Dinge buchstäblich selbst in die Hand zu nehmen und etwas Schönes daraus entstehen zu lassen. Als studierter Wirtschaftsingenieur habe ich eine breite Ausbildung, die ich über Jahrzehnte in verschiedenen Bereichen vertieft habe. Als Unternehmer habe ich gemeinsam mit meinen Mitgründern ein Software-Unternehmen aufgebaut, Mut und Pioniergeist bewiesen, Innovationen hervorgebracht und viel „Startup“-Erfahrung gesammelt. Dies alles bringe ich gerne in meiner Arbeit in der Vollversammlung ein. Ich möchte, dass die IHK zur „Möglichmacherin“ wird: noch viel mehr kluge und mutige Köpfe in unserer Region sollen ihre Träume verwirklichen! Dazu braucht es neben solider Ausbildungsangebote eine großartige Innovationsförderung und großdenkende Finanzierungsangebote. Ich werde mich für Gründer- und Unternehmensförderung stark machen. Wir haben viel Potenzial und ebenso Bedarf in der Region für zukunftsfähige Geschäftsmodelle. All dies gelingt jedoch nur mit Menschen, die fachlich gebildet und charakterstark sind, ihr Leben selbst in die Hand und Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Hier sehe ich ein weites Betätigungsfeld für uns alle, Unternehmer-Persönlichkeiten in unserem Umfeld zu fördern!


Markus Höfliger, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Harro Höfliger Holding GmbH & Co. KG, Allmersbach im Tal:
Mir persönlich liegt die Aus- und Weiterbildung ebenso am Herzen wie der Erhalt und Ausbau lokaler Rahmenbedingungen, innerhalb welcher wir die Leistungsfähigkeit und Dynamik unserer Unternehmen auf dem Weltmarkt fördern können. Zur Erhaltung unserer Standards sehe ich als größte Herausforderung Arbeit, Leben und Umwelt in Einklang zu bringen. Sowohl innerhalb unseres Unternehmens, wie auch in unseren Netzwerken fördern und unterstützen wir die Aus- und Weiterbildung ebenso wie soziale und Nachhaltigkeitsprojekte und hierfür möchte ich mich auch innerhalb der IHK engagieren.
Ich bin verheiratet, habe vier Kinder und führe unser Familienunternehmen in zweiter Generation. Nach über 20 Jahren als kaufmännischer Geschäftsführer bin ich 2019 in den Vorsitz unseres Aufsichtsrates gewechselt. Unser Unternehmen, die Harro Höfliger Verpackungsmaschinen GmbH ist mit rund 1500 Mitarbeitern führend in der Entwicklung und dem Bau von Produktions- und Verpackungsmaschinen. Unser Kundenfeld findet sich überwiegend in der Pharma- und Medical-Device-Industrie. Neben Europa befinden sich unsere Hauptmärkte in Nordamerika und Asien.


Ralph Kissner, Geschäftsführer S.I.X. Offene Systeme GmbH, Stuttgart:
Die Entwicklung und Umsetzung neuer Ideen hat mich schon immer fasziniert und das ist mein Anliegen bei der IHK-Arbeit: Ob bei der Modernisierung der regionalen Mobilitätsinfrastruktur und der Mobilitätswende, der Digitalisierung der Verwaltung oder Themen rund um die Unternehmensnachfolge, ich werde mich dafür einsetzen, neue Ideen in diesen Bereichen zu entwickeln und bei der Umsetzung zu unterstützen.
Diese Ziele habe ich auch mit dem Softwareunternehmen SIX Offene Systeme seit der Gründung 1991 verfolgt. Als Digitalisierungstreiber machen wir, Six, die Produkte und Dienstleistungen unserer Kunden vor allem in den öffentlichen Verwaltungen für möglichst viele Menschen zugänglich und nützlich. Mit unseren Softwarelösungen für Content- und Asset-Management sorgen wir außerdem bei vielen Handelsunternehmen dafür, digitalen Content optimal zu strukturieren, so dass Menschen effizienter arbeiten können, egal wo sie sich aufhalten. Zu unseren Kunden zählen neben öffentlichen Auftraggebern wie die Länder Bremen und Brandenburg, die Städte Regensburg, Rostock, Rottenburg auch viele namhafte Unternehmen wie z.B. BP, CEWE, August Storck oder Jaques Weindepot.


Harald Klaiber, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Index-Werke GmbH & Co. KG Hahn & Tessky, Esslingen:
Mein Name ist Harald Klaiber, ich bin 43 Jahre alt, verheiratet und stolzer Vater zweier Kinder (10 und 12 Jahre). Nachdem ich fast 17 Jahre bei der Zeiss-Gruppe Führungspositionen im In- und Ausland bekleidet habe, bin ich seit Juni 2017 Kaufmännischer Geschäftsführer der Index-Werke GmbH & Co. KG. Die Index-Werke sind ein in Esslingen verwurzeltes Unternehmen mit einer mehr als 100-jährigen Geschichte. Die Index-Gruppe zählt heute mit ihren Marken Index und Traub zu den weltweit führenden Herstellern von CNC-Drehmaschinen, Drehautomaten, Mehrspindlern und Dreh-Fräszentren.
Dem Unternehmen wie auch mir liegt die Förderung der Mitarbeiter und vor allem die Ausbildung junger Menschen am Herzen – dies zeigt auch unsere Ausbildungsquote von sechs Prozent. Neben diesem wesentlichen Schwerpunkt möchte ich beim Thema wettbewerbsfähige Standort-/Wirtschaftsentwicklung meine Erfahrung einbringen sowie Impulse für die Vertretung von Unternehmensinteressen im Austausch mit der Politik geben. Last but not least halte ich den Austausch in einem branchenübergreifenden Gremium verschiedenster Unternehmensgrößen per se für einen echten Mehrwert.


Peter Kurz, Geschäftsführer Kurz Entsorgung GmbH, Ludwigsburg:
Schon sehr früh in meiner Laufbahn war ich bei den Wirtschaftsjunioren aktiv und bin schon seit langem mit der IHK Ludwigsburg verbunden. Deshalb bin ich sehr gerne Mitglied der IHK-Vollversammlung geworden. Meiner Meinung nach ist es sehr wichtig, dass sich die Industrie und der Handel selbst verwalten. Das Angebot im Bereich Bildung, sei es die berufliche Erstausbildung, Angebote zur beruflichen Qualifizierung oder zu anderen Themen der Weiterbildung finde ich sehr gut. Auch weitere Angebote und die Beratungen durch die Kammern vor Ort sind immer gut und werden von unserem Unternehmen immer gerne in Anspruch genommen. Ich freue mich schon sehr auf den Austausch mit Unternehmern und Führungskräften aus den Unternehmen der regionalen Wirtschaft.


Norwin Graf Leutrum von Ertingen, Besonders bestellter Bevollmächtigter Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart:
Als neu gewähltes Mitglied der IHK-Vollversammlung freue ich mich sehr, aktiv für die Interessen unserer mittelständischen Wirtschaft einzutreten. Denn unsere Unternehmen sind die Grundlage für den Wohlstand hier in der Region. Doch aktuell stehen viele Unternehmen vor vielfältigen Herausforderungen. Dabei denke ich nicht nur an die Verwerfungen durch die Corona-Krise, sondern vor allem auch an die notwendige Transformation von Geschäftsmodellen. Hier müssen wir – Unternehmen, Banken und Verbände – zusammenarbeiten und uns gegenseitig bestmöglich unterstützen, beraten und begleiten. Zudem möchte ich mich auch in der IHK-Arbeit für mehr Wertschätzung gegenüber den Leistungen speziell von familiengeführten Unternehmen in unserer Gesellschaft einsetzen. Ganz entscheidend ist für mich dabei ein sachlicher sowie verständnis- und respektvollerer Umgang miteinander. Denn ich bin fest davon überzeugt, dass wir alle, als Wirtschaft wie auch als Gesellschaft, von einer starken und auf den Weltmärkten erfolgreichen heimischen Industrie profitieren.


Christoph Metz, Inhaber Christoph Metz Christophorus Schokolade, Esslingen:
Durch meine Tätigkeit in den IHK-Gremien möchte ich die regionale Wirtschaft unterstützen, die Interessen der Wirtschaft stärken und in den Regionen Akzente setzen. Zudem freue ich mich auf ein aktives Netzwerk verschiedenster Unternehmen und auf die Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der IHK. Christophorus-Schokolade ist ein Startup, welches Schokolade mit lokalem Kolorit herstellt. In unseren Produkten spiegelt sich auch die Verbindung zwischen Wirtschaft und der Region Stuttgart wieder. Ich wünsche mir spannende Kontakte und Kooperationen für die weitere Zukunft!


Klaus Meissner, Vorstand Kreissparkasse Göppingen:
In Krisenzeiten zeigt sich, wie wichtig es ist, dass Unternehmen eine Interessensvertretung haben, die Gehör findet. Die IHK ist eine starke Stimme: sie ist Lotse der Wirtschaft und ein wertvoller Ansprechpartner für die Politik. Als Vorstand einer regionalen Sparkasse habe ich sehr viele Kontakte zu Unternehmen und Gewerbetreibenden. Mir ist es wichtig, meine Erfahrungen aus zahlreichen Gesprächen in meine Arbeit bei der IHK einzubringen. Bei der Begleitung von Existenzgründern arbeiten wir bei der Sparkasse bereits seit Jahrzehnten eng mit der IHK zusammen und helfen so, die Vielfalt in der Region zu fördern. Wir sind stolz darauf, dass wir schon viele Gründerinnen und Gründer auf ihrem Weg in die Selbständigkeit unterstützt haben. Ebenso froh sind wir, dass wir mit der IHK einen Partner haben, der unsere Ausbildung stärkt und uns hilft, junge Talente an unser Haus zu binden. Zukunft muss man gestalten und so freue ich mich sehr, für den Landkreis Göppingen als Teil der Wirtschaftsregion Stuttgart in der IHK-Vollversammlung aktiv zu sein.


Ralf Nerling, Geschäftsführer Nerling GmbH Betriebseinrichtungen, Leonberg:
Ich bin eigentlich ein IHK-Urgestein, weil ich bereits über 25 Jahre in der Vollversammlung und in der Bezirksversammlung Böblingen aktiv war. Neu bin ich nur insofern, als ich die letzte Legislaturperiode ausgesetzt habe. Inzwischen wird unsere Spezialfirma für Rein- und Messräume von meinem Sohn Olaf sehr gut geführt. Meine Aufgabe sehe ich hauptsächlich im Netzwerken. So bin ich unter anderem beim RKW und im Cleaning Excellence Center Leonberg engagiert. Mein lebenslanges Thema ist es nämlich, die Zukunft vorzubereiten, in der die technischen Ansprüche immer komplexer und anspruchsvoller werden – für unser Unternehmen, aber auch für die Industrie insgesamt. Meine Kompetenz, meine Erfahrung und meine Verbindungen auf diesem Gebiet möchte ich in die IHK-Vollversammlung einbringen. Dabei ist es mir sehr wichtig, dass wir alle auf Augenhöhe miteinander reden.


Prof. Dr.Stefan Mecheels, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Forschungsinstitut Hohenstein Prof. Dr. Jürgen Mecheels GmbH u. Co. KG, Bönnigheim:
Als Mitglied der IHK-Bezirksversammlung Ludwigsburg sowie von 2001 bis 2016 auch schon der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart setze ich mich seit 20 Jahren mit großer Freude und Motivation für die Belange unserer regionalen Wirtschaft ein. Seit 2017 konnte ich als Vizepräsident der IHK-Bezirkskammer Ludwigsburg zudem wichtige Lösungen für eine erfolgreiche Zukunft des Landkreises und unseres Standorts in der Region mitgestalten. Besonders am Herzen liegt mir dabei die Berufsausbildung junger Fachkräfte. Mein Einsatz gilt darüber hinaus einer optimalen Verkehrsinfrastruktur, die eine entscheidende Rolle für den Erfolg unserer ansässigen Unternehmen spielt. Seit 1995 stehe ich als Inhaber und CEO Hohensteins an der Spitze unseres familiengeführten Dienstleistungszentrums für die Textilbranche. Über 600 hoch spezialisierte Experten am Stammsitz Bönnigheim sowie mehr als 300 Mitarbeiter in unseren vier Laborstandorten und weltweit über 50 Kontaktbüros bieten unseren Kunden maßgeschneiderte Services für ihre vielfältigen Anforderungen. Wir stehen für Kompetenz aus einer Hand - mittlerweile seit 75 Jahren.

Frank Notz, Vorstand der Komplementär-SE Festo SE & Co. KG, Esslingen:
Seit 1. Februar 2019 bin ich Vorstand Human Resources bei der Festo SE & Co. KG, einem der weltweit führenden Unternehmen der Automatisierungstechnik. Wir sind Global Player und gleichzeitig unabhängiges Familienunternehmen – das macht die Arbeit als Personalvorstand von weltweit rund 21.000 Mitarbeitern spannend und gleichzeitig persönlich. Ich bin seit rund 25 Jahren im Unternehmen und war bereits in verschiedenen Positionen – insbesondere im Vertriebs- und Marketingumfeld – tätig, u.a. in den USA und in China. Im Rahmen der IHK-Arbeit ist es mir ein Anliegen, die Region und ihre Unternehmen zu unterstützen – insbesondere dahingehend, dass wir als Industriestandort attraktiv bleiben und fit für die Zukunft sind. Hoch qualifizierte Arbeitnehmer sind dafür aus meiner Sicht essenziell. Für das Personalmanagement sehe ich daher das Thema Aus- und Weiterbildung im Fokus: Denn die digitale Transformation bringt u.a. neue Berufsbilder und neue Kompetenzanforderungen mit sich. Dem müssen wir uns stellen, indem wir z.B. Ausbildungsschwerpunkte oder auch berufsbegleitende Qualifizierungsprogramme gezielt darauf ausrichten!
Julian Pflugfelder, Geschäftsführer der P Immobilien GmbH, Ludwigsburg:
Ich freue mich auf mein neues Amt und werde jetzt zunächst einmal viele Gespräche führen, um mein Lagebild zu schärfen. Ich hoffe dabei auf gute Anregungen. Auch unruhige Zeiten bieten Chancen, man muss sie nur sehen und ergreifen.

Roland Nölly, Prokurist Hotel Gasthof Hasen GmbH, Herrenberg:
Schon viele Jahre begleite ich ehrenamtlich die IHK. Die Ausbildung in unserem Berufszweig liegt mir sehr am Herzen und ist wichtig. Als gelernter Koch und langjähriger Inhaber des Hotels Hasen habe ich eine gute Verknüpfung zu den Berufen. Zusätzlich engagiere ich mich bei der Dehoga und im Prüfungsausschuss. In unserem Familienbetrieb unterstütze ich jetzt, als Senior, meine Kinder bei ihren Aufgaben. Mit meiner Erfahrung kann ich gut helfen. Für die IHK-Vollversammlung habe ich mich erneut gemeldet, damit unsere Branche Hotellerie, Gastronomie und Tourismus Gehör findet. Auch würde ich mir wünschen, dass sich bei der IHK etwas bewegt, etwa bei der Satzung zum Thema Doppelzahlung bei Betrieben mit einer Eintragung als GmbH & Co. KG.


Dr. Thorsten Pilgrim, Inhaber Viamed GmbH, Stuttgart:
Ich bin 52, Stuttgarter, verheiratet und habe sechs Kinder zwischen 3 und 18 Jahren. Ich bin Arzt und Unternehmer. 1998 habe ich mein erstes Unternehmen gegründet – weitere folgten im Bereich Telemedizin, Gesundheitsmanagement, Medizintechnik und Praxisklinik. Seit Jahren leite ich den IHK-Gesundheitswirtschaftsausschuss. Nun möchte ich das Thema Gesundheit in der IHK noch stärker verankern. Spätestens seit Corona wissen wir, welchen Einfluss das Thema Gesundheit auf die Wirtschaft haben kann. Zusammen mit den absehbaren demographischen Entwicklungen wird Gesundheit im Unternehmen zum echten Wettbewerbsvorteil. Zudem ist die Gesundheitsbranche eine der größten und am stärksten wachsenden in der Region. Dies eröffnet Chancen für Disruption und Perspektiven für die Region und unsere Unternehmen. Eines meiner Ziele in der IHK ist daher, die Stärken unserer Industrie- und Handelsunternehmen in der Region auch auf den Gesundheitsmarkt zu transferieren – bis hin zur Aus- und Weiterbildung.

Martin Rieg, Geschäftsführer mrm² Automatisierungstechnik GmbH, Bad Ditzenbach:
Mit meinem Mitwirken in der Bezirks- und Vollversammlung möchte ich zum einen alles rund um das Thema Ausbildung konstruktiv begleiten und zum anderen aber auch eine gute, effektive und inhaltlich optimale Versammlungsarbeit vorantreiben, sowie unnötige Zeitfresser bekämpfen. Die IHK hat in der Pandemie wieder einmal gezeigt, dass sie für ihre Mitgliedsunternehmen da ist und sich deren Sorgen und Nöte annimmt. für dieses Engagement verdient sie die Unterstützung von kreativen Köpfen in ihren Versammlungen.
Die mrm² GmbH ist ein Diensleistungsunternehmen in der elektrotechnischen Automatisierung für Anlagen und Maschinen, weiter haben wir den kompletten Sondermaschinenbau in unserem Portfolio. Dabei liegt unser Fokus auf der Entwicklung von zukunftssicheren Produkten und Dienstleistungen mit wirklichem Mehrwert für unsere Kunden. Unser junges Unternehmen ist über zehn Jahre erfolgreich am Markt und beschäftigt derzeit 35 Mitarbeiter. Ich bin 37 Jahre alt, verheiratet und habe drei Söhne.

Dr. Jochen Ruetz,Geschäftsführender Direktor FT Technologies SE, Stuttgart:
Als IT-Dienstleister und Softwareentwickler digitalisieren wir die Geschäftsprozesse unserer Kunden. Wir sind dabei auf hervorragend ausgebildete und international denkende Fachkräfte angewiesen. Die betriebliche Ausbildung liegt mir am Herzen und hat in meiner Arbeit bei GFT und meiner IHK-Tätigkeit einen besonderen Stellenwert. Daneben engagiere ich mich ehrenamtlich und mit großer Freude in Stiftungen zu volkswirtschaftlichen, unternehmerischen und künstlerischen Fragestellungen unserer Zeit. Die IHK Stuttgart wünsche ich mir [I]nhaltsstark, [H]andlungsfähig und
[K]ommunikativ. Mit zukunftsorientierten Inhalten, von Digitalisierung über Internationalisierung bis zu betrieblicher Ausbildung. Eine handlungsfähige IHK mit konstruktiver Vollversammlung, die im Interesse aller Betriebe und Betriebsgrößen arbeitet. In der wir offen und ehrlich diskutieren, um zur besten Lösung zu kommen. Und die mit einer starken Stimme durch klare Kommunikation Vertrauen schafft.


Thomas Palus, Vorstand Volksbank Ludwigsburg eG, Ludwigsburg:
Kern der DNA der Volksbank Ludwigsburg ist und bleibt die Nähe zu den Menschen sowie unsere tiefe Verwurzelung im Landkreis Ludwigsburg. Durch unser Netzwerk mit mehr als 83.000 Mitgliedern weiß ich genau, dass man nur gemeinsam nachhaltige Erfolge schafft. Dabei ist es mir immer wichtig, dass nicht nur das Unternehmen und seine Belegschaft profitieren, sondern auch die gesamte Region. Daher unterstützen wir rund 100 Vereine und soziale Einrichtungen, erteilen Aufträge nur an die regionale Wirtschaft und die Ausbildung von jungen Menschen nimmt einen hohen Stellenwert ein. Das alles verstehen wir ebenfalls als Teil unseres genossenschaftlichen Handelns. In der IHK unterstütze ich die Initiative Pro Wirtschaft, weil wir ganzheitlich denken und die Wirtschaft in der gesamten Region stärken müssen: Die IHK soll als zentrale und wirksame Interessenvertretung gegenüber Politik und Verwaltung aber auch der Öffentlichkeit für alle Branchen und jede Betriebsgröße funktionieren.


Michael Schlachetka-Probst, Geschäftsführer MSP Prägetechnik GmbH, Stuttgart:
Ich stehe für eine starke Industrie- und Handelskammer als Interessenvertretung der Wirtschaft und Industrie, für eine Förderung von Digitalisierung und Innovationen, des Weiteren halte ich die Unterstützung junger Unternehmensgründer und Startups für einen wichtigen Impuls zur Weiterentwicklung unserer innovativen und wirtschaftlich starken Region. Ich wünsche mir im Rahmen der Gremienarbeit einen fachspezifischen sowie einen branchenübergreifenden Austausch und einen aktiven Beitrag politischen Willensbildungsprozesses.
Die MSP Prägetechnik GmbH ist ein Werkzeugbau-Unternehmen. Am Standort Stuttgart werden unter Einsatz von Laser- und Frästechnologie Prägewerkzeuge für die Druck- und Verpackungsindustrie hergestellt, schwerpunktmäßig für die Branchen Kosmetik, Pharmazie und Konsumgüter. Ein besonderes Anliegen ist es uns, unser technologisches Knowhow weiter zu entwickeln und gemeinsam mit unseren Kunden neue innovative Produkte (Verpackungen und Etiketten) zu gestalten, um die Werbewirksamkeit von Markenartikeln zu erhöhen.


Patricia Schüle, Geschäftsführerin Spang GmbH, Pleidelsheim:
Als Familienunternehmerin in der dritten Generation liegen mir vor allem die Interessen der inhabergeführten kleinen und mittleren Unternehmen am Herzen. Wir versorgen Blumengeschäfte und Gartencenter in Deutschland und Europa mit Wohnaccessoirs. Dabei ist es eine ständige Aufgabe, die Beziehungen zu Kunden und Lieferanten zu pflegen und das Unternehmen wirtschaftlich stark zu erhalten. In der IHK-Vollversammlung sehe ich mich zunächst einmal in der Zuhörerrolle. Ich habe aber den Eindruck, dass wir uns hier manchmal blockieren und uns wieder stärker der Sacharbeit über Dinge zuwenden sollten, die unsere Unternehmen unmittelbar betreffen. Gesamtgesellschaftliche Themen wie die Klimapolitik oder Menschenrechte sind ausgesprochen wichtig. Sie lassen sich aber kaum durch Resolutionen der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart beeinflussen.


Eberhard Simon, Gesellschafter Eberhard Simon & Jo-Franziskus Helbing GbR, Ludwigsburg:
In den 1970er Jahren begann ich mit Gleichgesinnten in ganz Europa den Markt für Bio-Lebensmittel aufzubauen. Leitfaden unseres Tuns war, den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen des Planeten zu sichern (wir haben nur diesen einen). Lebensmittel müssen umweltverträglich, nachhaltig und fair produziert werden – Adjektive die heute auch in der Wirtschaft verbreitet sind, seit sich der „Bio-Markt“, nicht nur im Lebensmittelbereich als wirtschaftlich äußerst erfolgreich erwiesen hat. Um diesen streiten sich inzwischen die Discounter. Wir als Fachhandel sichern erreichte Qualitäts-und Umweltstandards, entwickeln diese weiter. Nicht nur „Bio“, sondern das Thema „Umwelt“ allgemein ist inzwischen in Form des Klimawandels in der Mitte von Wirtschaft und Gesellschaft angekommen. Also gehört es auch in die IHK und deren Gremien, z.B. die Vollversammlung. Diese sollte als demokratisch gewähltes „Parlament der Wirtschaft" kritische Nachfragen und Anregungen als das wahrnehmen, was sie wirklich sind: eine Bereicherung.


Claus-Dieter Schlosser, Geschäftsführer Ecofit Biofruchtimport GmbH, Stuttgart:
Mein Name ist Claus Schlosser, ich bin 52 Jahre alt und leite seit zehn Jahren die Ecofit Biofruchtimport GmbH als Geschäftsführer. Wir sind ein Großhandel für Bio-Obst und -Gemüse mit 36 Mitarbeitern und Sitz in Stuttgart. Zu unseren Kunden gehören der Naturkost-Fachhandel, der Lebensmitteleinzelhandel, Gastronomie-Betriebe und Verarbeiter, Kantinen und Caterer, Abokisten-Betriebe und Wochenmarktanbieter sowie Kitas, Schulen und Krankenhäuser.
Mein Ziel und meine Motivation ist es, nachhaltiges Wirtschaften auf allen Ebenen in unserem Betrieb zu leben. Deshalb habe ich mich auch dazu entschlossen, uns als Gemeinwohl-Unternehmen zertifizieren zu lassen. Dieses Engagement soll nicht innerhalb unserer „vier Wände“ enden. Ich möchte gemeinsam mit vielen Unternehmen dieses zentrale Thema in der IHK voranbringen. Ich bin kein Freund der IHK-Zwangsmitgliedschaft und setze mich nicht nur deshalb für die gemeinsamen Ziele der Kaktus-Initiative ein.


Stefan Schmid Geschäftsführer Möbelhaus Schmid GmbH, Sachsenheim:
Ich habe mich in die IHK wählen lassen, da ich für den Mittelstand stehe, für den Handel und die Verbesserungen von alltäglichen Schwierigkeiten im ländlichen Raum. Dazu gehört der Infrastrukturausbau, sei es digital, im Straßenverkehr oder bei der Anbindung des regionalen ÖPNV. Ebenso ist es mir ein Anliegen, bürokratische Hürden zu reduzieren und sinnvolles unternehmerisches Denken in Politik und Verbänden zu fördern – speziell auch in Zeiten von Corona. Am Herzen liegt mir die Gleichberechtigung in der Förderung von Unternehmen und Auszubildenden. Ich bin 40 Jahre alt, verheiratet und habe zwei Kinder. Die Schmid‘s Domino Home Company beschäftigt 21 Mitarbeiter im Erlebnismöbelhaus in Sachsenheim. Wir sind Spezialist für Massivholzmöbel und Einbauküchen.


Martin Schwarz, Vorstand der Komplementär-AG Andreas Stihl AG & Co. KG, Waiblingen:
Unternehmen brauchen eine starke Stimme. Und wer kennt die Bedürfnisse der Wirtschaft besser als die Unternehmen selbst? Als Vorstand eines Familienunternehmens will ich mein Fachwissen aus der unternehmerischen Praxis in der IHK-Vollversammlung einbringen, ganz nach dem Motto: Von der Wirtschaft – für die Wirtschaft. Das ehrenamtliche Engagement in der IHK hat in unserem Familienunternehmen Tradition, und mit meinem Einsatz möchte ich die Selbstverwaltung der Wirtschaft weiter stärken. Unternehmen müssen unbürokratisch und wirtschaftsnah agieren können. Dazu braucht es ein Sprachrohr wie die IHK, um unternehmerische Interessen in den wirtschaftspolitischen Willensbildungsprozess einzubringen. Als Mitglied der Vollversammlung will ich außerdem die duale Berufsausbildung, eine Kernkompetenz und Erfolgsmodell der IHK fördern. Denn nicht nur unser Unternehmen, sondern der gesamte Arbeitsmarkt braucht junge, motivierte und gut ausgebildete Fachkräfte.


Julia Schwegler, Inhaberin InCide Drinks e.K., Korb:
Als Jungunternehmerin und Mitglied der Wirtschaftsjunioren Rems-Murr weiß ich genau, mit welchen Schwierigkeiten man zu kämpfen hat, wenn man in einem Markt Fuß zu fassen versucht. In dieser Situation war und ist die IHK mit ihrem Beratungsangebot eine große Hilfe. Mein Unternehmen, die Cider-Manufaktur InCide, führe ich zwar allein, leite gemeinsam mit meinem Mann aber auch das Weingut Albrecht Schwegler. Deshalb weiß ich den Wert einer fundierten Berufsausbildung zu schätzen – ebenfalls eine Kernkompetenz der IHK. Ich selbst engagiere mich als Prüferin in der IHK-Weiterbildung zum Sommelier und in der Ausbildung von Einzelhandelskaufleuten. Als Unternehmerin und Mutter von drei Kindern will ich mich in der Vollversammlung auch dafür einsetzen, dass die Bedeutung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch stärker ins Bewusstsein der Unternehmen rückt. Mit 32 Jahren schon der IHK-Vollversammlung anzugehören, ist für mich eine Ehre. Ich habe die IHK während vier Jahren in der Bezirksversammlung Rems-Murr als ein beeindruckendes Netzwerk schätzen gelernt, von dem besonders junge Unternehmen profitieren. Deshalb trete ich für die Initiative Pro Wirtschaft ein, die sich Bestrebungen zur Schwächung der IHK-Organisation entgegenstellt.


Andreas Schweikardt, Geschäftsführer Aktiv-Markt Manfred Gebauer GmbH, Göppingen:
Unser Unternehmen engagiert sich seit vielen Jahren ehrenamtlich in der IHK-Bezirksversammlung Göppingen sowie in der Vollversammlung in Stuttgart. Daher habe ich mich sehr über meine Wahl gefreut, um diese Tradition fortführen zu können. Da wir auch in unserer Branche einen enormen Fachkräftemangel erleben, ist es für uns unerlässlich, kontinuierlich selbst Fachleute und Führungskräfte für den Lebensmitteleinzelhandel auszubilden. Hierbei sind wir auch froh, auf die kompetente Unterstützung der IHK zurückgreifen zu können. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit den anderen Vertretern in der Voll- und Bezirksversammlung erfolgreich zusammenzuarbeiten.


Frank Schweizer, Inhaber Fashion Store, Nürtingen:
Vor allem will ich mich für die Belange der kleinen und mittleren Unternehmen einsetzen und die Perspektive der lokalen Einzelhändler gegenüber der Politik vertreten. Wie wichtig das ist, haben die Lockdowns im Zuge der Corona-Krise gezeigt. Davon kann ich als Inhaber eines Modehauses mit integriertem Café in Nürtingen und zwei Filialen in Nürtingen und Bietigheim ein Lied singen. Die Vollversammlung der IHK ist dafür ein gutes Forum. Das habe ich in meiner Arbeit in der Bezirksversammlung gelernt, aber auch durch den Austausch mit zwei Kollegen aus Nürtingen, die sich ebenfalls in der Vollversammlung engagiert hatten. Die IHK unterstützt uns kleine und mittlere Unternehmen in vielen Bereichen, etwa bei der Suche nach Auszubildenden. Ich selbst bilde zurzeit einen jungen Syrer aus, der sich zuvor durch die IHK hat beraten lassen.


Edith Strassacker, Geschäftsführerin Ernst Strassacker GmbH & Co. KG Kunstgießerei, Süßen:
Seit 2001 leite ich als Geschäftsführerin in vierter Generation unser gleichnamiges Familienunternehmen die Kunstgießerei Strassacker in Süßen und seit 2012 die Strassacker Project. Ich bin 58 Jahre alt, verheiratet und habe einen Sohn. Meinen ersten Kontakt zur IHK hatte ich vor meinem Betriebswirtschaftsstudium durch eine Ausbildung im Einzelhandel. Davon profitiere ich bis heute. Ich möchte junge Menschen für eine Ausbildung begeistern. Dies ist die Kernkompetenz unserer IHK, die ich mit meinem Amt als neue Präsidentin in Göppingen gerne unterstütze. Wir müssen im Filstal als Unternehmer auch zusammenrücken, vor allem im Hinblick auf die Herausforderungen der Zukunft wie Strukturwandel, Digitalisierung und nachhaltiges Wirtschaften. Eine „Allianz für Wandel durch Innovation und Digitalisierung“ wäre mein Wunsch. Mein Ziel ist, die duale Berufsausbildung zu stärken. Und wir wollen unsere IHK selbst fit machen für die Zukunft. Als modernes Netzwerk und digitaler Dienstleister.

Markus Wolff, Geschäftsführer Galltec Mess- und Regeltechnik GmbH, Bondorf bei Herrenberg:
Ausgebildet als Physiker an der Universität Stuttgart und am Max-Planck-Institut Stuttgart arbeite ich seit fast 20 Jahren als Geschäftsführer in mittelständischen Unternehmen in Süddeutschland, davor als technischer Leiter in den USA. Der Erhalt und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen in unserer Region und damit verbunden die Sicherung und Weiterentwicklung von Arbeitsplätzen mit hoher Arbeitsplatzqualität sind mir ein besonderes Anliegen. Damit verbinde ich das konsequente lebenslange Lernen der Berufstätigen sowie eine solide, effiziente und zielgerichtete Ausbildung junger Menschen.
Seit nahezu 50 Jahren konzentriert sich die Galltec Mess- und Regeltechnik GmbH auf die zuverlässige Bestimmung und Regelung der Luftfeuchtigkeit. Die zugehörigen Messumformer und Regler werden im Haus entwickelt, in den firmeneigenen Fertigungsstätten in Bondorf und in Thüringen hergestellt und weltweit vertrieben.


Xenia Troniarsky, Prokuristin ITronik GmbH Mess-Prüf- und Automatisierungstechnik, Erdmannhausen:
Über die Wahl in die Vollversammlung und in die Bezirksversammlung Ludwigsburg habe ich mich sehr gefreut. Ich bedanke mich bei Ihnen allen, die mir Ihr Vertrauen ausgesprochen haben. Seit nunmehr 25 Jahren leite ich gemeinsam mit meinem Mann die ITGroup in Erdmannhausen. Es ist mir ein großes Anliegen, unseren Wirtschaftsstandort wieder attraktiv und innovativ voranzubringen und an der Transformation aktiv im Schulterschluss mit anderen Unternehmerinnen und Unternehmern mitzuwirken. Zudem liegt mir viel an der Stärkung der dualen Ausbildung, denn nur mit gut ausgebildeten Fachkräften können sich unsere Unternehmen den Herausforderungen von Morgen stellen. Die Digitalisierung wird uns auf dem Weg der Transformation täglich begleiten. Gerade in der aktuellen Zeit haben wir eindrucksvoll erfahren, welche Defizite wir haben und dass wir noch einiges aufholen müssen. Ich freue mich sehr auf meine ehrenamtliche Arbeit in der IHK.


Waltraud Weegmann, Geschäftsführerin Konzept-e für Bildung und Soziales GmbH, Stuttgart:
Seit über 30 Jahren engagiere ich mich für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für eine zukunftsweisende Pädagogik. Zu dem von mir gegründeten Trägernetzwerk Konzept-e mit Sitz in Stuttgart gehören heute 41 Kitas, drei Schulen und drei pädagogische Fachschulen. Alle Einrichtungen arbeiten nach der eigens entwickelten element-i Pädagogik. Durch meinen erfolgreichen Kampf für eine praxisintegrierte Ausbildung (PiA) und eine faire Vergütung habe ich dazu beigetragen, dass die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern in Baden-Württemberg attraktiver geworden ist. Ein besonderes Anliegen ist mir die Kita-Qualitätsentwicklung, deshalb habe ich hierfür die element-i Bildungsstiftung und das TopKita Institut ins Leben gerufen. Bildungspolitisch bringe ich mich als Vorsitzende des Deutschen Kitaverbands und des VFUKS – Verband freier unabhängiger Kindertagesstätten Stuttgart ein. In der IHK-Vollversammlung stehe ich für ein Wirtschaften, das sich am Ideal der sozialen Marktwirtschaft ausrichtet, Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht und Nachhaltigkeit zum Ziel hat. Um dem Fachkräftemangel besser begegnen zu können, mache ich mich für eine einfachere Rekrutierung von EU-ausländischen Fachleuten stark.


Stefan Zeidler, Vorstand Volksbank Stuttgart eG:
Als Vorstandsvorsitzender der Volksbank Stuttgart erlebe ich hautnah, wie sehr sich die regionale Unternehmenslandschaft wandelt. Mit dem Drang zur Elektromobilität steht die Automobilbranche in einem tiefgreifenden Umbruch und damit auch die gewachsene Zuliefererstruktur im Stuttgarter Raum. In so einer Phase ist es wichtig, eine gemeinsame Plattform wie die IHK zu Wissensaustausch und gegenseitiger Unterstützung zu haben. Als Mitglied des Haushaltsausschusses will ich meine Expertise aus der Bankbranche in die IHK einbringen, aber auch eine stärkere Vernetzung der Unternehmer fördern. Damit wir gemeinsam die Region voranbringen.
Die Volksbank Stuttgart ist mit einer Bilanzsumme von 8,2 Milliarden Euro und rund 177.000 Mitgliedern die größte Volksbank Baden-Württembergs. Dem Vorstand gehöre ich seit Oktober 2018 an und habe im Juli 2019 den Vorsitz übernommen.


Manfred Zöllner, Geschäftsführer Quimron GmbH, Stuttgart:
Seit über 20 Jahren beschäftige ich mich mit digitalen Medien und mobilen Anwendungen. Innovationen, Strategien, Apps und Portale stellen wir als IT-Softwareentwicklungshaus und Produktanbieter zur Verfügung und stellen ihren Betrieb sicher. Ich verstehe mich als Brückenbauer in die digitale Welt, aber auch als Brückenbauer für Menschen mir unterschiedlichen Meinungen. Agilität, Transparenz, Zukunft und Nachhaltigkeit stehen an erster Stelle. Ich engagiere mich sozial in verschiedenen Bereichen. Werte und Zusammenhalt sind ein wichtiges Gut unserer Gesellschaft. Diese müssen wir bewahren und schützen. In der IHK möchte ich persönlich Transparenz, Fortschritt und mehr Mitgliedernähe vorantreiben und etablieren.

Walter Beck und Dr. Annja Maga, IHK Region Stuttgart, für Magazin Wirtschaft 4.2021, Titelthema
IHK-Weiterbildungsumfrage

Die IHK-Weiterbildungsumfrage

Das Thema Weiterbildung ist in aller Munde. Fachkräfte werden dringend gesucht und leider nicht gefunden. Auch die aktuelle wirtschaftlichen sowie gesellschaftlichen Situationen tragen nicht zur Entspannung der Lage bei. Daher versuchen Unternehmen mehr und mehr ihren Fachkräftebedarf mithilfe passgenauer Qualifizierungen, sei es Um- oder Weiterqualifizierung, aus den eigenen Reihen zu decken.
Mit der IHK-Weiterbildungsumfrage wollte die IHK wissen, wie die befragten Unternehmen zum Thema Weiterbildung stehen, ob Sie Unterstützung benötigen und wo sie in der Qualifizierung ihrer Fachkräfte noch Hindernisse sehen. Die Umfrage wurde im Dezember 2022 durchgeführt.
Insgesamt haben 172 Unternehmen aus dem Ballungsraum Stuttgart an der IHK-Weiterbildungsumfrage teilgenommen.
Hauptsächlich vertreten sind die Branchen
  • Industrie (54),
  • Handel (24),
  • Sonstige Dienstleistungen (14),
  • Information, Kommunikation, Software (13),
  • Banken und Finanzen (11),
  • Verkehr/Logistik (9)
  • sowie ein großer Anteil an Unternehmen aus Branchen, die eher selten vertreten sind (Sonstige 30).
140 Unternehmen sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zuzuordnen (unter 250 Beschäftigte).
Laut der Umfrage bietet die große Mehrheit (85 Prozent) der befragten Unternehmen ihren Beschäftigten berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten an und stellt sich damit auf die digitale Transformation als eine der größten Herausforderungen unserer Wirtschaft in den kommenden Jahrzehnten ein. Denn Schlüssel für den Erfolg ist neben den technischen Gegebenheiten der Wissensstand der Belegschaft. Auch kleine und mittlere Betriebe haben das erkannt und investieren in die Qualifikation ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
„Der Fachkräftemangel ist mitten in unserer Gesellschaft angekommen, das ist überall spürbar. Es muss uns deshalb nicht nur gelingen, neue Fachkräfte für den Arbeitsmarkt zu gewinnen, sondern auch unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer langfristig zu qualifizieren und fit zu machen für den technologischen Wandel“, sagt IHK-Präsidentin Marjoke Breuning.
Nach IHK-Informationen fehlen allein in der Region Stuttgart aktuell 41.000 Fachkräfte. „Es ist deshalb ein gutes Zeichen, dass auch viele kleine und mittlere Unternehmen ihre Belegschaft weiterbilden und auf die neuen Herausforderungen vorbereiten. So können mit passgenauen Weiterbildungsmaßnahmen auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult und betriebsintern kann das Fachkräftepotenzial aufgestockt werden.“
Demnach ist die Weiterbildungsbereitschaft der Unternehmen hoch: 146 der Befragten geben an, dass sie mindestens eine berufliche Weiterbildung pro Jahr anbieten (knapp 85 Prozent). Dabei geben 53 Prozent der Unternehmen an, dass die Weiterbildung der Mitarbeitenden vor allem die Flexibilität und Anpassungsfähigkeit an neue Marktsituationen verbessert. Außerdem sehen die Unternehmen die Steigerung der Unternehmensattraktivität (41 Prozent) sowie der Innovationskraft (36 Prozent) als Pluspunkte der Weiterbildung an.

Vor allem allgemeine Kompetenzen werden gefördert

Bei ihren Weiterbildungsmaßnahmen setzt die Mehrheit der Befragten auf kleine und modulare Lerneinheiten sowie auf Blended-Learning-Formate (technologie- bzw. webgestützter Unterricht). Thematisch beziehen sich die Fortbildungen vor allem auf allgemeine Kompetenzen wie Flexibilität (74 Prozent der Befragten), Kommunikations- und Überzeugungsfähigkeit (70 Prozent) sowie Führungskompetenzen (69 Prozent).

Future Skills noch nicht im Fokus

Die sogenannten Future Skills beziehungsweise Schlüsselkompetenzen für den Umgang mit KI, Robotik und vernetzter Industrie stehen insbesondere bei KMU zurzeit noch nicht so stark im Vordergrund. „Es scheint, als hätten viele Betriebe diese Themen noch nicht im Fokus. Wir müssen aber der Bedeutung für den Wirtschaftsstandort der Region Stuttgart gerecht werden, die insbesondere das große Themenfeld KI in den nächsten Jahren haben wird“, mahnt Präsidentin Breuning. Hinsichtlich der Bedeutung für den Wirtschaftsstandort der Region Stuttgart sollte verstärkt auf vorhandene einführende Beratungs- und Weiterbildungsangebote aufmerksam gemacht werden, um die Unternehmen für die Relevanz der digitalen Transformation zu sensibilisieren.

Chancen für Ungelernte nutzen

Die Umfrageergebnisse zeigen auch, dass viele Unternehmen auf an- und ungelernte Arbeitskräfte setzen (111 Unternehmen bzw. 64 Prozent geben das an).
Allerdings halten nur zehn Prozent einen anerkannten Berufsabschluss als Qualifizierungsziel für zielführend. 52 Unternehmen (30 Prozent) halten eine Anpassungsqualifizierung - zum Beispiel eine Teilqualifikation - dagegen für sinnvoll.
Auch geben Betriebe an, dass sie es bevorzugen, an- und ungelernte Beschäftigte über Inhouse-Schulungen und Trainings on the Job zu qualifizieren. Die IHK wertet das als Hinweis darauf, dass die an- und ungelernten Beschäftigten in ihrem Job qualifiziert worden sind, aber hierzu der Nachweis im Sinne einer beruflichen Qualifizierung fehlt. Durch eine formale Anerkennung dieser Fähigkeiten könnte dies nachgeholt werden. Dies haben bei der Befragung 30 Prozent der Unternehmen im Blick.

Hemmnisse bei der Weiterbildung

Als größten Hemmschuh für die Weiterbildung sehen knapp 60 Prozent der Unternehmen den Faktor Zeit. „Die Freistellung der Mitarbeitenden stellt die Unternehmen häufig vor große Herausforderungen“, so Breuning. „Die Personallage ist meist angespannt und volle Auftragsbücher und das Reagieren auf Pandemie und Energiekrise haben viele Unternehmen weiterhin fest im Griff.“ Auf den weiteren Plätzen der Hemmnisse folgen Aufstiegs- und Gehaltserwartungen im Anschluss an die Weiterbildung (34 Prozent) sowie mangelnde Motivation der Mitarbeitenden bei neuen Kompetenzfeldern (32 Prozent).
40 Prozent der befragten Unternehmen wünschen sich hinsichtlich der Beratung zur betrieblichen Weiterbildung mehr Beratung und Hilfe bei der Auswahl im „Angebots-Dschungel“.
„Unsere IHK bietet bereits jetzt ein breites Spektrum an Information, Beratung sowie Qualifizierung für unsere Mitgliedsbetriebe an“, betont die IHK-Präsidentin.
Vielen Unternehmen sei es aber noch nicht bekannt. Auf der Website der IHK Region Stuttgart finden sich umfassende Informationen, wie zum Beispiel Basis-Infos rund um die Weiterbildung im Betrieb, Informationen zum Bildungszeitengesetz, zu Fortbildungsabschlüssen, aber auch ganz konkrete Qualifizierungsangebote wie Kurse, Seminare sowie Bildungsanbieter und vieles mehr. Zudem beteiligt sich die IHK Region Stuttgart beim Weiterbildungsverbund Region Stuttgart (WBV). Im WBV haben sich 15 Organisationen zusammengeschlossen, um als Q-Lotsen Unternehmen bei den sich im Wandel verändernden Qualifikationsanforderungen zu unterstützen: digital und analog
Die Ergebnisse der Weiterbildungsumfrage soll dazu dienen, Sie bei der Suche nach geeigneten Qualifizierungsmaßnahmen und der Entwicklung passgenauer Bausteine zu unterstützen, um so gemeinsam der Fachkräfteproblematik entgegenzuwirken.
Die IHK-Fachexperten im Servicecenter Weiterbildungsberatung stehen telefonisch unter 0711 2005-1132 zu den üblichen Geschäftszeiten für Auskünfte gerne zur Verfügung.
Ausbildungsvertrag

Rechtliche Hinweise zum Berufsausbildungsvertrag

Vor dem Beginn eines Berufsausbildungsverhältnisses müssen Ausbildende (Ausbildungsbetriebe) und die Auszubildenden sowie bei Minderjährigkeit deren gesetzliche Vertreter einen Berufsausbildungsvertrag abschließen (§ 10 – 12 Berufsbildungsgesetz BBiG). Dieser ist der IHK unverzüglich nach Abschluss vorzulegen. Die IHK prüft den Vertrag rechtlich und trägt ihn in das Verzeichnis der Ausbildungsverträge ein (§ 34 – 36 BBiG).

BA-Betriebsnummer

Aus Statistikgründen muss seit 2021 im Ausbildungsvertrag die Betriebsnummer der Ausbildungsstätte angegeben werden (§ 34 Abs. 2 Nr. 10 BBiG). Die Betriebsnummer ist die „Sozialversicherungsnummer“ des Unternehmens oder eines Unternehmensteils.
Der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergibt die Betriebsnummern und erfasst die erforderlichen Betriebsdaten. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, die Betriebsnummer elektronisch zu beantragen.

Ausbildungsvertrag

Vertragsvorlage

Den Digitalen Ausbildungsvertrag (DAV) erreichen Sie über die Kachel “Vertragsmanagement” im Asta-Infocenter.
Weitere Informationen finden Sie im Artikel Digitaler Ausbildungsvertrag (DAV).

Gesetzliche Vertreter eines minderjährigen Auszubildenden

Der Ausbildungsvertrag ist von allen Sorgeberechtigten zu unterzeichnen. Sind beide Eltern sorgeberechtigt, so müssen auch beide unterschreiben.

Ausbildungsvergütung

Auszubildende müssen während ihrer Ausbildung angemessen vergütet werden. Alle Informationen rund um die Ausbildungsvergütung haben wir im Artikel “Ausbildungsvergütung und Sachbezugsleistungen” zusammengefasst.

Urlaubsanspruch

Wie jeder Arbeitnehmer haben auch Auszubildende Anspruch auf Urlaub, wobei zwischen jugendlichen und volljährigen Auszubildenden zu differenzieren ist. Details finden Sie im Artikel „Urlaubsanspruch von Auszubildenden“.

Ausbildungsordnung und Sachliche und zeitliche Gliederung

Verordnungen sowie sachliche und zeitliche Gliederungen können bei dem für Sie zuständigen Ausbildungsberater der IHK Region Stuttgart oder unter ausbildung@stuttgart.ihk.de angefordert werden.

Vertragsänderungen

Sie wollen im Laufe der Ausbildung die Ausbildungszeit verlängern, verkürzen, unterbrechen oder die tägliche bzw. wöchentliche Ausbildungszeit (Teilzeit) Ihrer Auszubildenden ändern? Dann muss einen Änderungsvertrag zum Ausbildungsvertrag erstellt werden.
Nutzen Sie hierzu auch die Anwendung “Digitaler Ausbildungsvertrag” im ASTA-Infocenter.

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Wollen Sie ein Ausbildungsverhältnis im Laufe der letzten 12 Monate der Ausbildungszeit verkürzen, soll dies vorrangig über eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgen, insofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Sollten Sie aus technischen Gründen den Digitalen Ausbildungsvertrag noch nicht nutzen können, stehen Ihnen im Artikel “Änderungs- und Ergänzungsverträge” alle Formulare zur Vertragsverlängerung, -verkürzung sowie Ergänzungs- und Änderungsverträge auch zum Download zur Verfügung.

Vertragslösungen

Das Ausbildungsverhältnis mit Ihrem Auszubildenden oder Ihrer Auszubildenden besteht nicht mehr? Dann melden Sie uns dies einfach über die Anwendung “Digitaler Ausbildungsvertrag” im ASTA-Infocenter.
Datenschutz
Alle uns übermittelten personenbezogenen Daten verarbeiten wir ausschließlich in Übereinstimmung mit unserer Datenschutzerklärung.

Verzeichnisführung für Ausbildungsverträge

Reichen Sie Ihre Ausbildungsverträge gerne digital über die Anwendung “Digitaler Ausbildungsvertrag (DAV)” über das ASTA-Infocenter ein.
Für Stuttgart, Böblingen, Ludwigsburg, Esslingen-Nürtingen, Rems-Murr und Göppingen
Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Bezirkskammer Göppingen

Jahnstraße 36
73037 Göppingen
Telefon 07161 6715-8488
Telefax 07161 6715-8455
eintragung.gp@stuttgart.ihk.de
Sie wissen nicht zu welcher Industrie- und Handelskammer Ihr Unternehmen gehört? Hier finden Sie die Antwort: Zuständige IHK
Für Fragen rund um die Berufsausbildung stehen Ihnen unsere Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater der IHK Region Stuttgart gerne zur Verfügung.
Was können Unternehmen tun?

Hilfe und Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete aus der Ukraine

Millionen von Menschen aus der Ukraine sind laut UNHCR seit Beginn des Krieges auf der Flucht – mehr als 1,1 Millionen flüchteten nach Deutschland. Die deutsche Bevölkerung, aber auch die Unternehmen fragen, wie sie unterstützen können.
Viele Betriebe engagieren sich bereits, ob mit Sach- oder Geldspenden oder auch praktisch bei der Hilfe für Mitarbeiter/-innen und deren Angehörige. Wichtig sind auch Fragen des Aufenthaltsstatus und in wie weit geflüchtete Ukrainer/-innen Zugang zu Sozialleistungen, Gesundheitswesen, Bildung oder Arbeitsmarkt haben.

1. Wie kann ich mich hier für ukrainische Geflüchtete engagieren?

Sofern vorhanden, könnten Sie geflüchteten Menschen aus der Ukraine eine Unterbringungsmöglichkeit zur Verfügung stellen wie Betriebswohnungen oder leerstehende Immobilien. Am besten wenden Sie sich an Ihre Kommune. Wenn Sie privat und kostenlos Übernachtungsplätze zur Verfügung stellen möchten, finden Sie Infos dazu auf der Seite der Bundesregierung germany4ukraine.
Außerdem könnten Sie oder Ihre Beschäftigten Geflüchtete mit ehrenamtlichem Engagement unterstützen – unter anderem beim Ankommen im Alltag oder beim Zugang zu Behördenleistungen. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihre Kommune.

2. Wie kann ich in Stuttgart Wohnraum zur Verfügung stellen?

Für die kurzfristige Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine sucht die Stadt Stuttgart weiterhin Hotelzimmer oder geeignete Räumlichkeiten für einen Aufenthalt von Tagen bis Wochen. Angebote nimmt die Stadt Stuttgart per Formular entgegen.
Verfügen Sie über privaten Wohnraum in Stuttgart, den Sie längerfristig zur Verfügung stellen möchten? Dann melden Sie sich direkt beim Projekt TürÖffner der Stuttgarter Caritas unter tueroeffner@caritas-stuttgart.de. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Projekt-Website.

3. Können Ukrainer/-innen ohne Visum nach Deutschland einreisen?

Das BMI hat die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung bis zum 31.03.2025 verlängert (ein Entwurf für eine weitere Verlängerung bis 04.03.2026 liegt vor). Danach sind aus der Ukraine Geflüchtete, die bis zum 31.12.2024 in das Bundesgebiet visumfrei einreisen, für einen Zeitraum von 90 Tagen ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels, also auch einer Visumpflicht, befreit. Dies gilt auch für Ukrainer/-innen ohne biometrischen Reisepass. Schon vor dem Krieg durften ukrainische Staatsangehörige mit biometrischem Pass für einen kurzzeitigen Aufenthalt (max. 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) ohne Visum nach Deutschland bzw. in die EU einreisen.
Für Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittstaaten als der Ukraine gilt dies nur, sofern sie am 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben oder sich am 24. Februar 2022 auf der Grundlage eines nach ukrainischem Recht erteilten gültigen unbefristeten Aufenthaltstitels rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben.
Während des visumfreien Aufenthalts ist keine Beschäftigung möglich.

4. Können Geflüchtete ohne Visum einen längerfristigen Aufenthaltstitel beantragen?

Visumfrei eingereiste Ukrainer/-innen können direkt bei der örtlichen Ausländerbehörde eine langfristige Aufenthaltserlaubnis (zum Zwecke der Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Studium, des Familiennachzugs oder aus humanitären oder politischen Gründen) beantragen, sofern sie die jeweiligen Voraussetzungen dafür erfüllen. Sie müssen aufgrund der aktuellen Situation nicht wie ansonsten gefordert ein Visumverfahren durchführen und dafür in ihr Heimatland ausreisen.

5. Was hat es mit dem vorübergehenden Schutz für ukrainische Geflüchtete auf sich?

Die EU-Kommission hat am 03.03.2022 erstmals die Regeln für den Fall eines „massenhaften Zustroms“ von Vertriebenen in Kraft gesetzt. Ukrainischen Staatsangehörigen, die wegen des russischen Angriffs in die EU kommen, kann so ohne Asylverfahren unverzüglich vorübergehender Schutz mit bestimmten Mindeststandards gewährt werden (nach § 24 AufenthG). Zu den Mindeststandards, die alle EU-Länder garantieren müssen, gehören eine Arbeitserlaubnis, Zugang zu Sozialhilfe und medizinischer Versorgung sowie Bildung für Minderjährige.
Die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG ist bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Es kann bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen in andere längerfristige Aufenthaltstitel gewechselt werden, zum Beispiel zur Berufsausbildung und beruflichen Weiterbildung oder zur Beschäftigung als Fachkraft. Auch ein Wechsel zurück in den vorübergehenden Schutz ist möglich.
Am 25.06.2024 hat der Europäische Rat diesen vorübergehenden Schutz um ein weiteres Jahr bis 04.03.2026 verlängert. In Deutschland soll die entsprechende Rechtsverordnung geändert werden. Der Entwurf sieht nun vor, dass Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 AufenthG, die am 01.02.2025 gültig sind, bis zum 04.03.2026 fortgelten sollen, ohne dass eine Verlängerung durch die Ausländerbehörden im Einzelfall notwendig ist.
Achtung: Für Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittstaaten als der Ukraine gilt dies nur für die unter Nummer 6 genannten Personengruppen.
Der vorübergehende Schutz berührt nicht die Anerkennung des Flüchtlingsstatus nach Genfer Flüchtlingskonvention. Das Recht, Asyl zu beantragen, besteht davon unabhängig fort (Art. 17 GG).

6. Für welche Personengruppen gilt der vorübergehende Schutz nach §24 AufenthG?

Der vorübergehende Schutz gilt zusammengefasst für folgende Personengruppen. Weitere Details und Präzisierungen finden Sie im Schreiben des BMI vom 30.05.2024.
  • ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten,
  • Staatenlose und nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben,
  • Staatenlose und nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige, die sich vor dem 24. Februar 2022 mit einem nach ukrainischem Recht erteilten gültigen unbefristeten Aufenthaltstitel rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben und nicht „sicher und dauerhaft“ in ihr Herkunftsland zurückkehren können,
  • deren Familienangehörige,
  • ukrainische Staatsangehörige, die sich bereits mit einem Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhalten (z. B. als Studierende, Fachkraft, Familienangehörige), wenn der ursprüngliche Aufenthaltstitel nicht verlängert werden kann (z. B. Scheitern des Studiums, Arbeitsplatzverlust, Trennung)

7. Haben Geflüchtete aus der Ukraine Zugang zu Sozialleistungen?

Bereits vor der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG besteht Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zuständig ist die örtlich zuständige Leistungsbehörde (z. B. Landratsamt des Wohnorts).
Seit 01.06.2022 können Personen mit vorübergehendem Schutz Leistungen nach SGB II (Grundsicherung) bzw. SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) erhalten. Damit werden sie auch in die reguläre Krankenversicherung aufgenommen. Bei der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V. (GGUA) gibt es eine Übersicht zum vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG (pdf) mit Informationen zum Zugang zu Arbeit, Sozialleistungen, Krankenversicherungen o. ä.

8. Haben Personen mit vorübergehendem Schutz Zugang zu Integrations- bzw. Sprachkursen?

Ja, die Teilnahme an den Angeboten zur Integrations- und Sprachförderung ist laut Bundesregierung ausdrücklich erwünscht. Sie ist auf Antrag bei der zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (siehe BAMF-NAvI) oder bei den Trägern der Integrationskurse kostenfrei möglich. Sind die Geflüchteten beim Jobcenter gemeldet, erfolgt die Ausstellung der Teilnahmeberechtigung durch das zuständige Jobcenter. Integrationskurse finden Sie im BAMF-NAvI und bei der Bundesagentur für Arbeit.
Für einen Einstieg in die deutsche Sprache können auch kostenfreie Selbstlernangebote genutzt werden, z. B. auf dem Lernportal der Volkshochschule oder beim Goethe-Institut.
Der Erwerb der deutschen Sprache ist ein Schlüssel für die Integration – auch im Unternehmen. Wir haben Informationen zusammengestellt, wie Unternehmen ihre Beschäftigten beim Deutschlernen unterstützen können.

9. Welche Regelungen gibt es zum Thema Führerschein?

Ukrainer/-innen können während der Dauer des vorübergehenden Schutzes ihren ukrainischen Führerschein weiter benutzen, ohne ihn gegen einen EU-Führerschein umtauschen oder eine neue Fahrprüfung ablegen zu müssen. Mehr dazu finden Sie in der EU-Verordnung 2022/1280 bzw. auf der Seite des Bundesverkehrsministeriums.
Außerdem können ukrainische Flüchtlinge, die als Lastwagen- und Busfahrer/-innen gearbeitet haben, unter bestimmten Bedingungen ihre in der Ukraine ausgestellten Befähigungsnachweise in der EU anerkennen lassen, nachdem sie eine kurze Schulung und eine Prüfung absolviert haben. Aktuelle Infos dazu gibt es auf der Seite des Bundesverkehrsministeriums.

10. Haben Betroffene Zugang zum Arbeitsmarkt?

Ja, Betroffene können für den Zeitraum des vorübergehenden Schutzes nach § 24 AufenthG eine selbstständige oder abhängige Erwerbstätigkeit (inklusive Zeitarbeit) ausüben. Dies ist im Aufenthaltstitel mit den Worten „Erwerbstätigkeit erlaubt/gestattet“ vermerkt.
Bei visumfreier Einreise gilt grundsätzlich ein Arbeitsverbot. Mit Beantragung eines Aufenthaltstitels auf vorübergehenden Schutz wird dieses aufgehoben. Die Ausländerbehörde stellt dann zunächst eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 AufenthG ebenfalls mit dem Vermerk „Erwerbstätigkeit erlaubt/gestattet“ aus, womit Antragsteller und Arbeitgeber diese Erlaubnis nachweisen können.

11. Müssen Ukrainer/-innen ihren Berufsabschluss anerkennen lassen, wenn Sie in Deutschland arbeiten möchten?

Es ist zu unterscheiden zwischen reglementierten und nicht-reglementierten Berufen. Zu den reglementierten Berufen gehören zum Beispiel die akademischen Heilberufe, Gesundheitsfachberufe, Lehrer/-innen, Erzieher/-innen sowie bestimmte Handwerks- und Meisterberufe. Hier ist für die Berufsausübung in Deutschland eine Berufsanerkennung und ggf. Nachqualifizierung erforderlich. Die Geflüchteten können bei der AWO Stuttgart eine Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung erhalten.
Die IHK-Berufe gehören zu den nicht reglementierten Berufen. Geflüchtete mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG benötigen keine Anerkennung ihres ausländischen Berufsabschlusses, um hier in diesen Berufen zu arbeiten. Eine Berufsanerkennung kann jedoch sinnvoll sein, um vorhandene Abschlüsse und Qualifikationen nachzuweisen, oder für die Eingruppierung nach einem Tarifvertrag. Die Anerkennung für die IHK-Berufe führt die IHK Foreign Skills Approval (IHK-FOSA) durch.
In unseren FAQs zur Berufsanerkennung finden Sie Antworten auf wichtige Fragen zum Verfahren, zu Zweck und Nutzen für Antragstellende und Unternehmen, den zuständigen Anerkennungsstellen sowie Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten.

12. Können Unternehmen für die Einschätzung von ukrainischen Berufsabschlüssen Unterstützung erhalten?

  • Infos zu den Berufsabschlüssen in der Ukraine gibt es im Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen des Bundeswirtschaftsministeriums (BQ-Portal). Dieses hilft dabei, ausländische Aus- und Fortbildungsabschlüsse besser zu bewerten und einzuschätzen.

  • Für die Berufe aus Industrie, Handel und Dienstleistungen bieten die IHKs eine individuelle Erstberatung des/der Kandidaten/-in an. Dort wird besprochen, welche ukrainischen Abschlüsse und einschlägigen Berufserfahrungen vorhanden sind und welcher deutsche Referenzberuf für ein Anerkennungsverfahren infrage kommen könnte. Das Ergebnis wird in einem „Erstberatungs-Check der ausländischen Berufsqualifikationen“ vermerkt, der Unternehmen als Hilfestellung im Einstellungsprozess dienen kann. Weitere Infos zum „Erst-Check“ finden Sie auf der Seite von Unternehmen Berufsanerkennung.

  • Stellt sich im oder nach dem Gespräch heraus, dass eine Berufsanerkennung vom Geflüchteten oder vom Betrieb gewünscht wird, kann die IHK in einem nächsten Schritt zum Anerkennungsverfahren und zur Beantragung informieren und an die Anerkennungsstelle IHK Foreign Skills Approval (IHK-FOSA) verweisen. Hat das Verfahren Erfolg, stellt die IHK-FOSA eine Bescheinigung der vollen oder teilweisen Gleichwertigkeit des ausländischen Berufsabschlusses mit dem deutschen Referenzberuf aus.

  • Liegen keine Zeugnisse vor, kann bei der IHK das Verfahren ValiKom Transfer durchgeführt werden, mit dem Personen ihre beruflich erworbenen Kompetenzen erfassen, bewerten und zertifizieren lassen können.

  • Kompetenzfeststellungen führen zudem auch die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter durch. Zur Selbsteinschätzung beruflicher Kompetenzen stehen verschiedene Tools online zur Verfügung, zum Beispiel die Website der Bertelsmannstiftung „Meine Berufserfahrung“ oder der AiKompass der AgenturQ.

13. Können Betroffene eine Berufsausbildung in Deutschland absolvieren?

Ja, eine Berufsausbildung ist bereits mit dem vorläufigen Schutz nach § 24 AufenthG möglich. Es kann aber auch bei Vorliegen der Voraussetzungen gleich ein Aufenthaltstitel zur Ausbildung (§ 16a AufenthG) beantragt werden bzw. in diesen Aufenthaltstitel während des vorübergehenden Schutzes gewechselt werden.
Nach erfolgreicher Ausbildung kann die Person als Fachkraft im Unternehmen weiterbeschäftigt werden (§ 18a AufenthG).
Wichtiger Hinweis: Wir empfehlen für eine Berufsausbildung das Sprachniveau B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)“ (auch wegen des Besuchs der Berufsschule).
Weitere Tipps und Infos enthalten unsere FAQs zur Ausbildung von Geflüchteten.

14. Erhalten die Betroffenen Unterstützungsleistungen der Bundesagentur für Arbeit/Jobcenter?

Zuständig für die Geflüchteten mit vorübergehendem Schutz sind die Jobcenter der Wohnorte. Dort können die Betroffenen Leistungen der Beratung und Vermittlung erhalten. Möglich sind ausbildungsvorbereitende Maßnahmen (z. B. Einstiegsqualifizierungen), Eingliederungszuschüsse oder Förderungen der beruflichen Weiterbildung. Infos finden Sie dazu in einem Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit (pdf).
Neben der Zugangsmöglichkeit müssen auch die individuellen Fördervoraussetzungen erfüllt sein. Dies muss in jedem Einzelfall im Vorfeld durch die Jobcenter geprüft werden. Bitte wenden Sie sich frühzeitig an den Arbeitgeberservice des zuständigen Jobcenters.
Mit dem Job-Turbo will die Bundesregierung Geflüchtete und deren Arbeitgeber noch mehr unterstützen, um eine frühzeitige Arbeitsaufnahme und eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Informationen zu den Fördermöglichkeiten gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit und beim Jobcenter Stuttgart.

15. An wen wende ich mich, wenn ich ein Arbeitsangebot oder einen Ausbildungsplatz für geflüchtete Menschen habe?

Manche Geflüchtete, die aus der Ukraine nach Deutschland gekommen sind, möchten so schnell wie möglich eine Arbeit aufnehmen. Stellenangebote für Geflüchtete können Sie an den Arbeitgeberservice Ihres örtlichen Jobcenters übermitteln. Dort erhalten Sie Vermittlungsvorschläge und Unterstützung bis zum Abschluss des Arbeitsvertrags.
Außerdem gibt es Job-Portale, die Angebot und Nachfrage zusammenbringen möchten. Die DIHK hat – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – einige Plattformen auf seiner Website zusammengestellt.

Für die Vermittlung von Geflüchteten in Ausbildung stehen bei der IHK die Kümmerer des Projekts „Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Zugewanderte“ bereit, die Sie gerne kontaktieren können. Die Kümmerer betreuen und begleiten junge Geflüchtete und Zugewanderte sowie die Ausbildungsunternehmen für einen guten Start in eine Berufsausbildung.

16. Was muss ich beachten, wenn ich Geflüchtete aus der Ukraine einstelle?

Der Arbeitgeber muss vor Beschäftigung die Aufenthaltspapiere prüfen. Auf dem Aufenthaltstitel (bzw. der Fiktionsbescheinigung) muss der Vermerk „Erwerbstätigkeit erlaubt/gestattet“ stehen. Für die Dauer der Beschäftigung muss der Arbeitgeber eine Kopie in elektronischer oder schriftlicher Form aufbewahren. Auf den Ablauf des Aufenthaltstitels ist zu achten. Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG konnten bis 04.03.2024 ausgestellt werden.
Nachdem die EU eine zweite Verlängerung des vorübergehenden Schutzes bis zum 04.03.2026 beschlossen hat, soll in Deutschland die entsprechende Rechtsverordnung verlängert werden, nach der diese Aufenthaltserlaubnisse bis zum 04.03.2026 fortgelten sollen, ohne dass eine Verlängerung durch die Ausländerbehörden im Einzelfall notwendig ist (siehe Nummer 5). Auf den Aufenthaltstiteln würde daher dann nach wie vor das Ablaufdatum 04.03.2024 stehen.
Ggf. kann man den/die Mitarbeiter/-in rechtzeitig darauf hinweisen, bei Vorliegen der Voraussetzungen in einen längerfristigen Aufenthaltstitel, z. B. zur Ausbildung oder zur Beschäftigung als Fachkraft, zu wechseln.

Infos zum Thema Lohnsteuer und den Weg zur Identifikationsnummer gibt es auf der Website des DIHK.
Eine umfassende Checkliste zu Arbeitsmarktzugang und -integration von Geflüchteten mit vorübergehendem Schutz hat das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge zusammengestellt. Sie enthält praktische Tipps und Informationen u. a. auch zu Sozialversicherung, Krankenversicherung und der Eröffnung eines Bankkontos.

17. Wie kann ich Geflüchtete aus der Ukraine in meinem Unternehmen bei der Integration unterstützen?

Ob Behördengänge, Schulanmeldung oder Suche nach Wohnung oder Kinderbetreuungsmöglichkeiten – als Arbeitgeber können Sie hier oft mit einfachen Tipps helfen, da die Geflüchteten mit den örtlichen Gegebenheiten nicht vertraut sind. Gerade wenn die neuen Kolleginnen und Kollegen noch nicht so gut Deutsch sprechen, hilft eine Begleitung bei den notwendigen Terminen. Auch eine Einbindung in Freizeitaktivitäten und Sportvereine kann beim Ankommen in Deutschland helfen. Sehr hilfreich kann es sein, der Person im Betrieb einen Paten oder eine Patin zur Seite zu stellen.

18. Infostellen und Hilfsangebote in den Landkreisen

19. Links zu weitergehenden Informationen


Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie wird aufgrund der veränderlichen Lage ständig aktualisiert und erweitert.
Teilhabechancengesetz nutzen

Förderung für (Langzeit-)Arbeitslose

Mit zwei Instrumenten fördert die Bundesregierung die Wiedereingliederung langzeitarbeitsloser Menschen in den ersten Arbeitsmarkt. Für Unternehmen lohnt es sich angesichts knapper Fachkräfte und der großzügigen Ausstattung der Förderinstrumente darüber nachzudenken, Langzeitarbeitslose zu beschäftigen – zum Beispiel indem Arbeit umverteilt, Fachkräfte von weniger qualifizierter Arbeit entlastet und dadurch Stellen für Langzeitarbeitslose geschaffen würden.
Hier finden Sie einen Überblick über die Konditionen der beiden Förderinstrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II). Zur Klärung der individuellen Fördervoraussetzungen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jobcenter.

Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“

  • Personen, die zwei Jahre oder länger arbeitslos gemeldet sind, können bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in Voll- oder Teilzeit auf dem sozialen wie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt über einen Zeitraum von zwei Jahren unterstützt werden.
  • Im ersten Jahr werden die Lohnkosten zu 75 Prozent, im zweiten zu 50 Prozent übernommen.
  • Grundlage bilden das gezahlte Arbeitsentgelt sowie der pauschalierte Anteil des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag (ohne Arbeitslosenversicherung).
  • Die Arbeitnehmer/-innen erhalten für die Dauer der Förderung eine beschäftigungsbegleitende Betreuung zur Stabilisierung der Beschäftigung (Coaching), für welche sie in den ersten 6 Monaten in angemessenem Umfang freizustellen sind.
  • Es besteht keine Nachbeschäftigungspflicht.

    Flyer „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“

Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“

  • Über 25-Jährige, die sechs Jahre oder länger Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) beziehen, können bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in Voll- oder Teilzeit künftig über einen Zeitraum von fünf Jahren gefördert werden.
  • Bei schwerbehinderten Menschen und in Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem minderjährigen Kind greift die Förderung bereits nach fünf Jahren Leistungsbezug.
  • In den ersten beiden Jahren werden die vollen Lohnkosten übernommen; ab dem dritten Jahr wird der Lohnkostenzuschuss um jeweils zehn Prozentpunkte pro Jahr reduziert (3. Jahr 90 Prozent, 4. Jahr: 80 Prozent, 5. Jahr: 70 Prozent Zuschuss).
  • Zugrunde gelegt wird der Mindestlohn – es sei denn, der Arbeitgeber ist tarifgebunden oder tariforientiert, dann wird das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt berücksichtigt.
  • Qualifizierungen und betriebliche Praktika sind möglich; die Kosten für notwendige Qualifizierungen werden bis zu einem Gesamtbetrag von 3.000 Euro übernommen.
  • Für die Dauer der Förderung wird auch hier eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) zur Verfügung gestellt.
  • Die Befristung des Arbeitsverhältnisses ist für die Dauer von 5 Jahren zulässig. Sie kann einmalig verlängert werden, das heißt, das Arbeitsverhältnis kann zum Beispiel zunächst für 2 Jahre und dann anschließend für 3 Jahre befristet geschlossen werden.

    Flyer „Teilhabe am Arbeitsmarkt“

Weitere Unterstützung

Unter anderem gibt es die folgenden Instrumente, mit denen Arbeitsagentur oder Jobcenter Unternehmen unterstützen, die Arbeitslose einstellen möchten:

Maßnahme beim Arbeitgeber

  • Probearbeit von einem Tag bis zu sechs Wochen; bei Langzeitarbeitslosen und bei Vorliegen schwerwiegender Vermittlungshemmnisse bis zu zwölf Wochen
  • Der/die potenzielle neue Mitarbeiter/-in erhält eine angemessene Entschädigung für entstandene Fahrtkosten, erforderliche auswärtige Unterbringung und Verpflegung, unter Umständen erforderliche Arbeitskleidung.
  • Die Maßnahme kann mit dem Eingliederungszuschuss oder den Förderinstrumenten für Langzeitarbeitslose kombiniert werden.

Eingliederungszuschuss

  • Zuschuss zum Arbeitsentgelt, um damit Minderleistungen auszugleichen
  • Höhe und Dauer richtet sich nach Defiziten des/der Bewerbers/-in im direkten Bezug auf den konkreten Arbeitsplatz; der Zuschuss beträgt max. 50 Prozent bei max. 12 Monaten Förderdauer – für Ältere und Menschen mit Behinderung gelten abweichende Konditionen.
  • Grundlage bilden das gezahlte Arbeitsentgelt sowie der pauschalierte Anteil des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.

    Infos zum Eingliederungszuschuss

Kontakt zum Jobcenter

Haben Sie Interesse an diesen Unterstützungsangeboten, dann setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Jobcenter in Verbindung.
Hier finden Sie Ihre Anprechpersonen in der Region Stuttgart:
Jobcenter für die Kreise
Stuttgart (nur Eingliederungzuschuss und Maßnahme beim Arbeitgeber): Peter Fischer, Telefon 0711 216-97332, jobcenter.agt@stuttgart.de
Böblingen: Celina Albus, Telefon 07031 213518, Jobcenter-LK-Boeblingen.Geschaeftsleitung@jobcenter-ge.de
Esslingen: Marie-Louis Bedemann, Katharina Hansen, Christoph Mrowiec, Ines Winter, Telefon 0711 90654-213, Jobcenter-Esslingen.THCG@jobcenter-ge.de
Göppingen: Frau Barjaktaric, Telefon 07161 9770-365, Frau Prüfer, Telefon 07161 9770-128, Frau Schwarz, Telefon 07161 9770-478, jobcenter-goeppingen.arbeitgeber@jobcenter-ge.de
Ludwigsburg: Christian Zillmann, Telefon 07141 144-48890, jobcenter.firmenberatung@landkreis-ludwigsburg.de
Rems-Murr: Michael Merkel, Telefon 07191 3456-739, Jobcenter-Rems-Murr.BAQ@jobcenter-ge.de
Weitere Infos finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.
Integration in den Arbeitsmarkt

Geflüchtete beschäftigen und ausbilden

Wir geben Ihnen wertvolle Tipps und Hinweise, wenn Sie Geflüchtete in Ihrem Unternehmen beschäftigen möchten. Umfangreiche Unterstützung bei der Ausbildung von Menschen mit Flucht- oder Zuwanderungsgeschichte erhalten Sie durch die Kümmerer im Projekt „Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Zugewanderte“.
Weiterbildung

Gut vorbereitet in die IHK-Weiterbildungsprüfung

Annähernd 4.500 Teilnehmer legen jährlich eine IHK-Fortbildungsprüfung vor der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart ab.
Bei der Prüfungsvorbereitung sind die Originalaufgaben und Lösungsvorschläge vergangener Prüfungen eine gute Unterstützung. Sie werden etwa sechs Monate nach Ablauf einer bundeseinheitlichen Prüfung veröffentlicht.

Aufgabenbände

Prüfungsteilnehmer verschaffen sich mit den Aufgabenbänden eine gewisse Sicherheit, ob Themen beherrscht werden. Bildungsträger setzen die Prüfungsfragen im Unterricht gezielt zu Übungszwecken ein und vertiefen dabei Themen und diskutieren Lösungswege. Darüber hinaus geben die Aufgabenbände einen wertvollen Überblick über Umfang und Schwierigkeitsgrad der Prüfungen.
Eine Liste aller lieferbaren Titel zur Prüfungsvorbereitung mit Preisangaben findet sich unter Aufgabenbände DIHK-Bildungs-GmbH.

Hilfsmittel

Teilnehmer an IHK-Weiterbildungsprüfungen finden auf der Internetseite der DIHK-Bildungs-GmbH unter Downloads Listen aktuell erlaubter Hilfsmittel mit denen während der Prüfung gearbeitet werden kann. In der Regel handelt es sich dabei um Gesetzestexte, Formelsammlungen oder berufstypische Standardwerke. Diese werden mit den von den für die Aufgabenerstellung zuständigen Gremien der IHK-Organisation definiert und festgelegt. So ist gewährleistet, dass die zugelassenen Hilfsmittel und die Prüfungsaufgaben aufeinander abgestimmt sind.

Strukturierungen

IHK-Fortbildungsprüfungen sollen für Teilnehmer und Bildungseinrichtungen berechenbar sein. Die IHK Organisation hat deshalb für ihre schriftlichen Fortbildungsprüfungen Strukturierungen entwickelt. Diese orientieren sich an den Prüfungsanforderungen gemäß Prüfungsverordnung und Rahmenplan und enthalten Richtwerte für die Punkteverteilung. Aus dieser Verteilung lässt sich ableiten, welches Gewicht die einzelnen Themenbereiche in der schriftlichen Prüfung haben.
Die Unterlagen finden Sie unter Strukturierung DIHK-Bildungs-GmbH.
Bei Fragen hilft der Bestellservice des W. Bertelsmann Verlags: Telefon 0521 91101-16.
FAQs zur Berufsanerkennung

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Haben Sie im Ausland einen Berufsabschluss erworben und möchten diesen in Deutschland anerkennen lassen? In unseren FAQs zur Berufsanerkennung finden Sie Antworten auf wichtige Fragen zum Verfahren, zu Zweck und Nutzen für Antragstellende und Unternehmen, den zuständigen Anerkennungsstellen sowie Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten.

1. Was ist die Berufsanerkennung?

Im Verfahren der Berufsanerkennung wird geprüft, inwieweit eine Berufsqualifikation, die im Ausland erworben wurde, einem vergleichbaren deutschen Berufsabschluss (Referenzberuf) entspricht.
Die zuständige Anerkennungsstelle in Deutschland überprüft, ob und wenn ja, welche Unterschiede bestehen. Dabei wird auch die bereits gesammelte Berufserfahrung berücksichtigt. Diese Prüfung heißt Gleichwertigkeitsprüfung und ist i. d. R. innerhalb von 3 Monaten ab Vorliegen aller benötigten Unterlagen abgeschlossen.
Einen kurzen Überblick erhalten Sie im Erklärfilm der IHK Düsseldorf:

2. Wer ist für die Durchführung des Anerkennungsverfahrens zuständig?

Bei welcher Stelle der Anerkennungsantrag und weitere Dokumente wie Zeugnisse eingereicht werden müssen, hängt vom Beruf und ggf. vom Wohn- bzw. Arbeitsort ab. Die zuständige Stelle finden Sie mit dem Anerkennungs-Finder im Portal der Bundesregierung „Anerkennung in Deutschland“.
Für IHK-Berufe (pdf) ist die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) die zuständige Anerkennungsstelle. Auf der Website der IHK FOSA finden Sie alles zu Verfahren, Gebühren, Antragstellung und notwendigen Unterlagen.

3. Was kann Ergebnis des Berufsanerkennungsverfahrens sein?

Das Ergebnis wird im Anerkennungsbescheid mitgeteilt. Dieser kann eine volle oder teilweise Gleichwertigkeit des Abschlusses bescheinigen. Ergebnis kann auch sein, dass keine Gleichwertigkeit festgestellt werden konnte.
  • Es wird die volle Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation mit dem entsprechenden deutschen Referenzberuf bescheinigt, wenn keine wesentlichen Unterschiede vorliegen.

  • Werden im Verfahren wesentliche Unterschiede festgestellt, so erhält der Antragsteller einen Teilanerkennungsbescheid, aus dem die übereinstimmenden und die noch fehlenden Qualifikationen hervorgehen. Eine teilweise Gleichwertigkeit kann ausgeglichen werden.
    • Im Rahmen einer betrieblichen Anpassungsqualifizierung oder Qualifizierungsmaßnahme mit betrieblichem Anteil können die Teile nachgeholt werden, die für die volle Gleichwertigkeit fehlen.
    • Grundlage dafür ist ein sachlich und zeitlich gegliederter Qualifizierungsplan, in dem festgehalten wird, welche Maßnahmen mit welcher Dauer umgesetzt werden müssen.
      → Bei IHK-Berufen (pdf) kann die IHK bei der Erstellung des Qualifizierungsplans unterstützen.
    • Zur Vollanerkennung muss nach Abschluss der Qualifizierung ein Folgeantrag bei der Anerkennungsstelle gestellt werden.

4. Welchen Zweck hat das Berufsanerkennungsverfahren?

Die Berufsanerkennung hilft den Antragstellerinnen und Antragstellern dabei, ihre im Ausland erworbenen Qualifikationen mit deutschen Berufsabschlüssen vergleichen und sich auf dem deutschen Arbeitsmarkt besser orientieren und bewerben zu können. In bestimmten Fällen ist die Berufsanerkennung Voraussetzung für die Beschäftigung (siehe Frage 5).
Arbeitgebern hilft die Berufsanerkennung dabei, ausländische Berufsabschlüsse einzuschätzen. Sie können besser beurteilen, welche Qualifikationen damit verbunden sind und sicherstellen, ob sie die jeweilige Person mit den für ihre Branche oder ihr Unternehmen einschlägigen Tätigkeiten beauftragen können bzw. dürfen. Die Berufsanerkennung kann bei der tariflichen Eingruppierung der Fachkraft unterstützen. Sie kann aber auch als Grundlage dienen, bereits angestellte Mitarbeitende zu qualifizieren und sie langfristig ans Unternehmen zu binden.

5. Wer kann/muss seinen ausländischen Abschluss anerkennen lassen?

  • Alle Personen mit einer ausländischen Berufsqualifikation können diese in Deutschland anerkennen lassen – ganz unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrem aktuellen Wohnsitz und ihrem Aufenthaltsstatus. Voraussetzung ist, dass ihr Abschluss im Staat, in dem er erworben wurde, staatlich anerkannt ist.

  • Personen, die in reglementierten Berufen arbeiten (z. B. Gesundheits- oder Lehrberufe), brauchen zwingend einen in Deutschland anerkannten Abschluss und eine Berufsausübungserlaubnis, um ihren Beruf hier ausüben zu dürfen. Beim Deutschen Bundestag finden Sie eine Übersicht über die reglementierten Berufe in Deutschland (pdf).
    → Beachten Sie: IHK-Berufe (pdf) gehören zu den nicht-reglementierten Berufen.

  • Für Personen aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten) ist die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation auch im nicht-reglementierten Bereich häufig Voraussetzung für die Erteilung eines Visums zur Beschäftigung in Deutschland. Weitere Infos dazu finden Sie im Portal der Bundesregierung „Make it in Germany“ unter Wer benötigt eine Anerkennung?

6. Was unterscheidet das Berufsanerkennungsverfahren von einer Zeugnisbewertung?

Die Zeugnisbewertung kommt bei akademischen Abschlüssen in nicht-reglementierten Berufen zum Einsatz. Sie bestätigt die Anerkennung von Hochschule und Studiengang und stuft einen Hochschulabschluss aus dem Ausland in das deutsche Bildungssystem ein, indem sie die entsprechende Ebene, zum Beispiel Bachelor- oder Master-Ebene, nennt. Die Zeugnisbewertung kann als Nachweis einer Hochschulqualifikation verwendet werden, sie berechtigt aber u. a. nicht zum Arbeiten in einem reglementierten Beruf.

7. Was unterscheidet das Berufsanerkennungsverfahren von der Auskunft zur Berufsqualifikation der ZAB?

Die digitale Auskunft zur Berufsqualifikation (DAB) der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ist Voraussetzung für bestimmte Aufenthaltserlaubnisse in Deutschland, z. B. die Anerkennungspartnerschaft (§ 16d Abs. 3 AufenthG) oder die Beschäftigung bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung (§ 19c Abs. 2 AufenthG i. V. m. § 6 BeschV). Sie bescheinigt lediglich, dass eine vom Drittstaatsangehörigen erworbene ausländische Berufsqualifikation in dem Staat, in dem sie erworben wurde, staatlich anerkannt ist und eine mindestens zweijährige Ausbildungsdauer vorausgesetzt hat.
Im Unterschied zum Berufsanerkennungverfahren wird keine Aussage hinsichtlich einer Vergleichbarkeit mit deutschen Berufsabschlüssen getroffen.

8. Wo erhalte ich Unterstützung im Ausland beim Thema Anerkennung?

  • Internationale Fachkräfte, die sich noch im Ausland befinden, können sich beim Projekt ProRecognition an den Auslandshandelskammern (AHKs) in 9 Ländern (Ägypten, Algerien, Brasilien, Indien, Indonesien, Kolumbien, Marokko, Philippinen, Türkei) melden. Sie können sich dort zu ihren persönlichen Anerkennungschancen beraten und bei der Antragsstellung unterstützen lassen. Darüber hinaus werden die Fachkräfte bei Spracherwerb, Migrationsvorbereitung, Visaantragstellung und Jobsuche begleitet.

  • Um eine kostenfreie Erstberatung zu erhalten und die zuständige Anerkennungsstelle zu finden, kann sich die ausländische Fachkraft an die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA), recognition@arbeitsagentur.de, Telefon 0911 1786503, wenden. Sie kann sich dort registrieren und erhält eine Ansprechperson, die sie beim Anerkennungsverfahren unterstützt. Das Angebot können nur Personen nutzen, die sich im Ausland befinden. Es darf (noch) kein beschleunigtes Fachkräfteverfahren eingeleitet sein.

  • Mehrsprachige Informationsangebote gibt es auf den Portalen der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland „Make it in Germany“ (Infos zum Arbeiten und Leben in Deutschland) und „Anerkennung in Deutschland“ (Infos zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen).

9. Wo erhalte ich eine Anerkennungsberatung, wenn ich mich in der Region Stuttgart bzw. im Inland aufhalte?

Entsprechende Anlaufstellen stehen in ganz Deutschland zur Verfügung. Finden Sie die passende Stelle in der Beratungssuche von „Anerkennung in Deutschland“.

10. Gibt es finanzielle Unterstützung für das Berufsanerkennungsverfahren?

Im Rahmen des Anerkennungszuschusses des Bundes kann für Fachkräfte mit Beschäftigung und Wohnort in Deutschland und geringem Einkommen das kostenpflichtige Berufsanerkennungsverfahren mit bis zu 600 Euro bezuschusst werden. Die Antragsstellung ist bis 31. Dezemer 2024 möglich. Der Anerkennungszuschuss muss vor Beginn des Berufsanerkennungsverfahrens beantragt werden.
Gefördert werden können
  • Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen von Zeugnissen und Abschlüssen sowie Gutachten
  • Kosten für Gebühren und Auslagen des Anerkennungsverfahrens
  • Kosten für die Beschaffung von notwendigen Nachweisen
  • Kosten für Qualifikationsanalysen
  • Fahrtkosten innerhalb Deutschlands im Rahmen des Anerkennungsverfahrens
Ausführliche Informationen zur Antragstellung und Kontaktdaten erhalten Sie im Portal „Anerkennung in Deutschland“. Auf der Website des BMBF finden Sie die Förderrichtlinie.
Über weitere Fördermöglichkeiten informiert „Anerkennung in Deutschland“.

11. Wo können sich Unternehmen rund um die Berufsanerkennung informieren?

Das Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung“ betrachtet die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse aus der betrieblichen Perspektive. Hier gibt es konkrete Hilfestellung für die Umsetzungspraxis, u. a. durch umfangreiche FAQs, ein Fragetool, transparent aufbereitete Infomaterialien wie Checklisten und Leitfäden, Praxisbeispiele aus Unternehmen sowie Veranstaltungen.
Initiiert wurde das Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung“ von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

12. Was sind die rechtlichen Grundlagen für die Berufsanerkennung?

Rechtliche Grundlage der Berufsanerkennung bildet im Wesentlichen das „Anerkennungsgesetz“ des Bundes (Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen), das am 1. April 2012 in Kraft getreten ist. Es besteht aus dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz BQFG (Artikel 1) sowie Änderungen in den berufsrechtlichen Fachgesetzen (Artikel 2 bis 61). Damit wurden die Anerkennungsverfahren für Berufe auf Bundesebene vereinheitlicht. Weitere Berufe sind landesrechtlich geregelt.
Nach dem BQFG gibt es für Personen, die im Ausland einen Berufsabschluss erworben haben, einen gesetzlichen Anspruch auf Durchführung eines Feststellungsverfahrens.
Umfasst werden vom BQFG alle Berufe, die in der unmittelbaren Zuständigkeit des Bundes liegen. Dies ist zum Beispiel für die etwa 350 staatlich anerkannten Ausbildungsberufe der Fall. Für den Bereich der nicht handwerklichen Gewerbeberufe sind die IHKs zuständige Stelle. Zur Erfüllung der mit dem BQFG verbundenen Aufgaben gründeten 77 IHKs – darunter die IHK Region Stuttgart – einen öffentlich-rechtlichen Zusammenschluss, die IHK-FOSA (Foreign Skills Approval) mit Sitz in Nürnberg. Sie führt die Anerkennungsverfahren für die IHK-Berufe (pdf) durch.
Abschlussprüfung

Abschlussprüfungen Sommer 2025

Prüfungstermine

In diesem Dokument finden Sie alle wesentlichen Termine rund um die Prüfung.

Sommer 2025. (XLSX-Datei · 89 KB)

Prüfungsanmeldung

Die Anmeldungen zu den Prüfungen und die Anträge auf vorzeitige Zulassung gemäß § 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind bis spätestens 7. Februar 2025 bei der IHK Region Stuttgart einzureichen. Der Versand der Anmeldeformulare erfolgt bis Mitte Dezember 2024 durch die IHK.
Zur Gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 werden aufgefordert:
  1. Auszubildende/Umschüler, entsprechend den Vorgaben zum Prüfungszeitpunkt der Abschlussprüfung Teil 1 in den Ausbildungsverordnung bzw. der Eintragungsbestätigung
  2. Prüfungsteilnehmer, die den Teil 1 der Abschlussprüfung wiederholen bzw. nachholen müssen.
Für Auszubildende, die zum Zeitpunkt der Gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung gem. § 35 Abs. 2 BBiG in Verbindung mit § 33 Abs. 1 JArbSchG vorzulegen.
Zur Abschlussprüfung bzw. Gestreckten Abschlussprüfung Teil 2 in technischen, kaufmännischen und kaufmännisch-verwandten Ausbildungsberufen werden aufgefordert:
  1. Auszubildende/Umschüler, deren vertragliche Ausbildungs-/Umschulungszeit bis zum 30. September 2025 endet
  2. Prüfungsteilnehmer, die einzelne Prüfungsfächer, Prüfungsbereiche, einen Prüfungsteil oder die gesamte Abschlussprüfung wiederholen müssen.
Die Teilnahme an den Prüfungen ist nur möglich, wenn die Anmeldung rechtzeitig erfolgt und die Zulassungsbedingungen erfüllt sind.

Prüfungstermine

Anmeldeschluss für alle regulären Prüfungsteilnehmer inklusive Zusatzqualifikationsprüfungen sowie die Abgabe der Anträge auf vorzeitige Zulassung zu den Abschlussprüfungen im Sommer 2025 ist am 7. Februar 2025.
Anmeldeschluss für Prüfungsteilnehmer nach § 43 Absatz 2 (Vollzeitschüler) und § 45 Absatz 2 BBiG (Externe) zu den Abschlussprüfungen im Sommer 2025 ist am 1. Januar 2025.

Förderung und Unterstützung

Assistierte Ausbildung - AsA flex

Durch die von der Agentur für Arbeit geförderte Assistierte Ausbildung – AsA flex können die Chancen für den erfolgreichen Ausbildungsverlauf für schwächere Jugendliche deutlich erhöht und Ausbildungsabbrüche vermieden werden.
Die Assistierte Ausbildung wurde mit den ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) zusammengeführt. Alle bewährten Fördermöglichkeiten bleiben erhalten, jedoch erweitert um folgende neue Möglichkeiten:
  • Der Einstieg in die Assistierte Ausbildung ist jederzeit möglich.
  • Der Ablauf der Unterstützung kann sehr flexibel gestaltet werden. Falls gewünscht, kann die Unterstützung auch ruhen.
  • Das Unterstützungsangebot orientiert sich am individuellen Förderbedarf der Auszubildenden und Ihres Betriebes. Das heißt: Es ist zugeschnitten auf die persönlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen.

Zielgruppen:

  • Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die ohne die Förderung eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können sowie
  • Auszubildende, bei denen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass ohne die Förderung ein Abbruch ihrer Berufsausbildung droht.
  • Eine Assistierte Ausbildung kann in Verbindung mit einer Einstiegsqualifizierung genutzt werden.

Inhalt der Förderung:

Mit der Assistierten Ausbildung – AsA flex können durch zusätzlichen Stützunterricht Sprach- und Bildungsdefizite der Auszubildenden abgebaut und fachliche Inhalte gefestigt werden.
Die Assistierte Ausbildung – AsA flex beinhaltet unter anderem die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie eine kontinuierliche sozialpädagogische Begleitung zur Entwicklung von Schlüsselkompetenzen, damit die Jugendlichen ihre Ausbildung erfolgreich abschließen können.
Die mit der Durchführung der AsA flex beauftragten Bildungsträger stimmen sich mit den Ausbildungsbetrieben und den Berufsschulen ab, um eine zielgerichtete und individuelle Förderung der Auszubildenden zu gewährleisten.

Kosten und Träger der Maßnahme:

Den Ausbildungsbetrieben und den teilnehmenden Auszubildenden entstehen keine Kosten, denn die Unterstützungsangebote werden von den Agenturen für Arbeit bzw. den Trägern der Grundsicherung finanziert. Die Angebote finden üblicherweise außerhalb der betrieblichen Ausbildungszeit statt.
Die AsA flex wurde als Maßnahme ausgeschrieben und an verschiedene Bildungsträger in den Landkreisen der Region Stuttgart vergeben.
Weitere Informationen über die jeweiligen Träger in Ihrem Landkreis erhalten Sie über die Agentur für Arbeit.

Bewilligung:

Für die Bewilligung der Assistierten Ausbildung – AsA flex sind die Agenturen für Arbeit bzw. die Träger der Grundsicherung zuständig. Dort wird geprüft, ob die individuellen Fördervoraussetzungen erfüllt sind und welche sinnvollen Maßnahmeninhalte benötigt werden.
Rechtsfragen und Antworten

Urlaub in Coronazeiten

Fallende Inzidenzzahlen und die Tatsache, dass einige Urlaubsregionen nicht mehr als Risikogebiete gelten, haben bei nicht wenigen Arbeitnehmer den Wunsch nach einem Urlaub im Ausland ausgelöst. Nun stellen sich viele Fragen: Darf der Arbeitnehmer sein Urlaubsland frei wählen? Was passiert, wenn sich der Arbeitnehmer nach dem Urlaub in Quarantäne begeben muss? Ist der Arbeitnehmer bei der Rückkehr zu einem Corona-Test verpflichtet? Und in welchen Fällen ist der Arbeitgeber von seiner Lohnfortzahlungspflicht befreit? Der Artikel gibt einen Überblick zu den wichtigsten Rechtsfragen in Zusammenhang mit Urlaubsreisen des Arbeitnehmers in Zeiten von Corona.

Kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Urlaub im Risikogebiet verbieten?

Sind Urlaubstage erst einmal vom Arbeitgeber genehmigt, ist ihre Gestaltung prinzipiell private Angelegenheit des Arbeitnehmers. Dies gilt auch für die Wahl des Urlaubslands und ergibt sich aus dem im Grundgesetz verankerten allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m Art. 1 Abs. 1 GG). Der Grundsatz gilt auch, wenn das Urlaubsland nach Einstufung des Robert Koch-Instituts ein sogenanntes Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet ist (die maßgebliche Liste finden Sie auf der Seite des Robert Koch Instituts) und eine behördliche Reisewarnung des Auswärtigen Amts ausgesprochen wurde. Die Bundesregierung warnt zwar immernoch vor Reisen ins Ausland – derzeit besteht jedoch keine ausdrückliche gesetzliche Regelung, welche den Urlaub im ausländischen Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten verbietet. Es gibt aber arbeitsrechtliche Schranken: Insbesondere dann wenn der Urlaub im Virusvariantengebiet verbracht wird, muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber zwingend über den Aufenthalt informieren. Bei Konkretisierung des Urlaubs, spätestens jedoch bei der Rückkehr nach Deutschland muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber in Kenntnis setzen. Tut er dies nicht, kann diese Pflichtverletzung eine Abmahnung oder bei einem schweren Verstoß sogar die Kündigung zur Folge haben. Rechtsgrundlage für die Pflicht, den Arbeitgeber zu informieren, sind die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (§ 618 BGB) und § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG, welcher den Arbeitgeber berechtigt, alle Fragen stellen, deren Beantwortung für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist.

Muss der Arbeitnehmer nach dem Urlaub im Risikogebiet in Quarantäne? Muss er sich auf Corona testen lassen?

Zahlreiche beliebte Urlaubsländer sind derzeit als Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet eingestuft. Die Rückkehr nach Deutschland ist dann in der Regel – insbesondere für ungeimpfte Personen – mit Einreiseanmeldung, Testnachweis und ggf. mit Quarantäne verbunden. In einem gesonderten Artikel zur Corona-Einreiseverordnung informieren wir über die konkreten Regelungen. Den Arbeitnehmer – abseits der gesetzlichen Regelungen – vor der Rückkehr in den Betrieb noch einmal zusätzlich zur gesetzlichen Regelung zum Corona-Test zu verpflichten, kann nicht verlangt werden. Es steht dem Unternehmer jedoch frei, den Arbeitnehmer noch einmal ausdrücklich auf bestehende Testmöglichkeiten hinzuweisen. Dem Arbeitnehmer ist es dann jedoch selbst überlassen, dieses Angebot anzunehmen oder abzulehnen.

Gibt es besondere Vorschriften bei der Einreise ins Urlaubsland?

Für zahlreiche Urlaubsländer gibt es noch gewisse Einreiseeinschränkungen. Eine Online-Vorabanmeldung der Einreise und ein Negativtest sind derzeit nicht unüblich. Über die jeweiligen aktuellen Vorschriften informiert das Auswärtige Amt.

Muss Lohn weitergezahlt werden wenn der Arbeitnehmer in Quarantäne ist und von dort aus nicht arbeiten kann?

Befindet sich der Arbeitnehmer aufgrund Verordnung oder behördlicher Anordnung in häuslicher Quarantäne und kann dort nicht seine vertragsgemäße Arbeitsleistung erbringen, verliert er grundsätzlich seinen Lohnanspruch. Da ihm seine Arbeitsleistung unmöglich ist, geht der reguläre Lohnanspruch unter und mangels Krankheitsfall liegt auch kein Fall der Entgeltfortzahlung vor. Sonderregelungen trifft das Infektionsschutzgesetz: Das Infektionsschutzgesetz sieht in § 56 IfSG einen Entschädigungsanspruch vor, den der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer als Lohnersatz zu zahlen hat. Der Arbeitgeber bekommt das Geld wiederum von der Verwaltung ersetzt. Der Entschädigungsanspruch hat allerdings zur Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer allein durch die genannten behördlichen Maßnahmen einen Verdienstausfall erleidet. Ist der Arbeitnehmer jedoch in ein Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet gereist und war sich dessen bewusst, so soll es keinen Entschädigungsanspruch geben: “Nach § 56 Abs. 1 S. 3 IfSG erhält keine Entschädigung, wer seine Quarantäne durch die Nichtbefolgung öffentlicher Empfehlungen mitverursacht hat”, so der Wortlaut des Gesetzes. In Ausnahmefällen soll es trotzdem einen Entschädigungsanspruch geben, insbesondere bei dringenden medizinische Behandlungen, bei behördlichen Terminen oder bei familiären Notfällen wie einer Beerdigung. Normale Urlaubsreisen oder Geburtstagsfeiern gehören jedoch ausdrücklich nicht dazu.

Der Arbeitnehmer erkrankt im Urlaub an Corona. Muss Lohn gezahlt werden?

Abgesehen davon, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber im Krankheitsfall unverzüglich über die Infektion informieren muss, gilt folgendes: Wenn der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, hat er grundsätzlich einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz. Dieser Anspruch erlischt nur dann, wenn den Arbeitnehmer an der Erkrankung ein Verschulden trifft. Der Entschluss, den Urlaub im Risikogebiet zu verbringen kann zumindest in Verbindung mit anderen Sorgfaltspflichtverletzungen wie beispielsweise der Teilnahme an großen Veranstaltungen im Urlaubsland oder vergleichbarem Verhalten ein solches Verschulden darstellen. Die Rechtsprechung setzt an den Verschuldensbegriff jedoch recht hohe Anforderungen.

Was passiert, wenn der Arbeitnehmer nicht zurückfliegen kann?

Wenn der Arbeitnehmer aufgrund der weltweiten Reisebeschränkungen nach einem privaten Auslandsaufenthalt an der Rückreise gehindert ist und seine Tätigkeit nicht rechtzeitig wieder aufnehmen kann, fällt dies in seinen eigenen Risikobereich. Solche objektiven Leistungshindernisse sind als Wegerisiko vom Arbeitnehmer zu tragen. Lohnansprüche gibt es deshalb grundsätzlich nicht. Eine Alternative zur arbeitgeberseitigen Einstellung der Lohnzahlung kann zunächst der Abbau von etwaigen (Rest-)Urlaubstagen oder Zeitguthaben sein.

Welche Konsequenzen hat es, wenn das Land während des Urlaubs bezüglich Risikoeinstufung hochgestuft wird?

Es gibt immer wieder neue Corona-Hotspots im In- und Ausland. Ein Land, welches heute noch als „sicher“ gilt, kann schon morgen vom RKI als Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet eingestuft werden. Ist das Urlaubsland jedoch zum Zeitpunkt des Reiseantritts nicht als Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet aufgeführt, fällt der Umstand grundsätzlich nicht in die Risikosphäre des Arbeitnehmers. Etwaige Risiken wie Lohnfortzahlung im Quarantänefall und Lohnfortzahlung im Infektionsfall hat damit prinzipiell der Arbeitgeber zu tragen, schließlich kann dem Arbeitnehmer in der Regel kein Fahrlässigkeitsvorwurf gemacht werden. Wichtig ist jedoch immer eine Einzelfallbetrachtung. Wenn sich bereits vor Antritt der Reise abzeichnet, dass sich das Infektionsgeschehen stark verschärft, könnte sich dies zu Lasten des Arbeitnehmers auswirken.

Praxistipps für Arbeitgeber

  • Die Belegschaft sollte auf die amtliche Liste der Risikogebiete hingewiesen werden. Zudem ist zu kommunizieren, dass im Falle der Urlaubsreise in ein Risikogebiet eine häusliche Quarantäne droht und möglicherweise der Entgeltanspruch entfallen kann.
  • Die Informationspflicht des Arbeitnehmers sollte vom Arbeitgeber genutzt werden, um abzuklären, ob die Reise wirklich notwendig ist. Wenn ja, dann sollte der Arbeitnehmer hinsichtlich Sicherheitsmaßnahmen sensibilisiert werden.
  • Urlaubsrückkehrer können zum Ausfüllen eines Fragebogens aufgefordert werden, in welchem bei der Rückkehr nach Deutschland die Reise in ein Risikogebiet und das Vorliegen von Krankheitssymptomen abgefragt wird. Die Frage nach dem konkreten Urlaubsland ist hier jedoch nicht zulässig. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte in diesen Prozess gegebenenfalls der Betriebsrat eingebunden werden.
Stand: August 2021
Rechtsfragen im Zusammenhang mit Urlaubsreisen in Risikogebiete erfordern häufig eine Einzelfallbetrachtung. Gern stehen Ihnen das Servicecenter Recht und das Servicecenter Recht International auf Anfrage mit einer Einschätzung der Rechtslage zur Verfügung.

Sprechstunde in Göppingen

Welcome Service Region Stuttgart

Der Welcome Service Region Stuttgart (WSRS) bietet eine kostenlose Sprechstunde für ausländische Fachkräfte, Studierende und Unternehmen der Region Stuttgart in den Landkreisen Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr an. Alle aktuellen Termine für den Landkreis Göppingen finden Sie im Flyer Welcome Service. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 552 KB)
Unternehmen mit internationalen Fachkräften können sich telefonisch und per Mail vom Team des Welcome Service Region Stuttgart zu aktuellen Fragen beraten lassen oder einen Termin vereinbaren. Das Team informiert rund um die Themen Rekrutierung und Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter, z.B. zu Einreisemöglichkeiten oder zur Verlängerung oder Umwandlung eines Aufenthaltstitels
Internationale Fachkräfte und Neuzuwanderer berät das Welcome Center Stuttgart-Team weiterhin telefonisch und per Mail mehrsprachig zu Themen wie Einreise, Aufenthalt und Arbeitssuche u.a.
Montags und freitags 8:30-13 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 14:00-18:00 Uhr.
Ort: Welcome Center Stuttgart, Charlottenplatz 17, 70173 Stuttgart
Kontakt: info@welcome-center-stuttgart.de Tel.: +49 711 216-64640


Infos und Kontakt: Dr. Verena Andrei, Tel.: +49 711 228 35-880 oder Naira Shakhsuvaryan Tel. +49 711 228 35-874 / +49 172 482 61 92

Kostenfreies Angebot der IHKs im Land

Fachkräftesicherung mit der IHK – Web-Seminarreihe

Die zwölf IHKs in Baden-Württemberg bieten ihren Mitgliedsunternehmen eine Web-Seminarreihe zu Themen der Fachkräftesicherung an. Trotz Krisen wie Corona-Pandemie oder Krieg in der Ukraine sind zahlreiche Branchen vom Fachkräftemangel betroffen. Die demografische Entwicklung führt dazu, dass dieser künftig weiter zunehmen wird. Bereiten Sie sich rechtzeitig darauf vor!
Jetzt gilt es, einen Fokus auf die Leistungsfähigkeit der Belegschaft im Unternehmen zu richten. Das bedeutet, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesund zu halten, in Aus- und Weiterbildung zu investieren, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu verbessern, sich als attraktiver Arbeitgeber aufzustellen und alle möglichen Zielgruppen zur Bereicherung des Teams in den Blick zu nehmen. Mit unserer Web-Seminarreihe wollen wir Ihnen dabei helfen.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Web-Seminare 2024/2025. Sie werden von einzelnen IHKs in Baden-Württemberg durchgeführt und stehen allen interessierten Unternehmen kostenfrei offen. Bitte klicken Sie auf den jeweiligen Link und melden sich dann direkt über die Anmeldeseite der veranstaltenden IHK an.












10. Juni 2025, 16:00 bis 17:00 Uhr: Die Klimakrise und ihre gesundheitlichen Auswirkungen auf die Arbeitswelt – Fokus Hitze, IHK Hochrhein-Bodensee

Wir ergänzen laufend weitere Web-Seminare. Bitte besuchen Sie unsere Seite regelmäßig.

Vergangene Web-Seminare – hier finden Sie die Seminarunterlagen:










Dies ist ein Angebot der IHKs in Baden-Württemberg. Ihre IHK vor Ort hilft Ihnen bei Fragen rund um die Fachkräftesicherung und anderen unternehmerischen Anliegen gerne weiter.
Einen Überblick über die Veranstaltungen der IHKs in Baden-Württemberg rund um die Fachkräftesicherung erhalten Sie in unserem Veranstaltungskalender (pdf). (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 174 KB)
Beruf und Familie vereinbaren

Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung

Unternehmen können ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Kinderbetreuung auf vielfältige Weise unterstützen. Wenn Sie Ihren Beschäftigten flexible Arbeits(zeit)modelle für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie anbieten möchten, finden Sie in unserem Artikel flexibles und mobiles Arbeiten weitere Informationen.
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über Möglichkeiten betrieblich unterstützter Kinderbetreuung. Ausführliche Informationen finden Sie bei den angegebenen Stellen.

Möglichkeiten für Betriebe

  • Gründung einer betriebseigenen Kindertageseinrichtung
    Das Unternehmen ist Träger der Einrichtung und hat so die Möglichkeit, den eigenen Bedarf unmittelbar umzusetzen. Das Eigenengagement des Betriebs ist bei dieser Lösung sehr hoch. Alternativ hierzu kann die Trägerschaft auch an einen öffentlichen, freien oder privaten Träger vergeben werden. Informationen über die in der Region Stuttgart aktiven Träger erhalten Sie bei der Servicestelle für betriebliche Kinderbetreuung des Kommunalverbands für Jugend und Soziales (KVJS). Ansprechpartner zu Fragen der Förderung und Genehmigung sind auch die jeweiligen Jugendämter der Kommunen.

  • Kooperation in der Kinderbetreuung
    Mehrere Unternehmen richten zusammen eine Kindertagesstätte ein, arbeiten mit einem öffentlichen oder privaten Träger zusammen oder unterstützen die Bildung einer Elterninitiative, die dann als Träger fungiert.

  • Belegplätze in Kindergärten
    Ein Unternehmen „bucht“ Belegplätze in bereits bestehenden Einrichtungen. Das Unternehmen kann bei Bedarf zum Beispiel auch verlängerte Öffnungszeiten finanzieren oder sich an anfallenden Investitionskosten beteiligen.

  • Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson
    Die Tagespflegeperson betreut die Kinder im eigenen Haushalt oder in dem der Eltern. Unternehmen können Belegplätze für Mitarbeiterkinder bei einer ortsansässigen Tagespflegeperson buchen. Alternativ ist es möglich, dass die Kinder in Räumen des Unternehmens in einer so genannten Großtagespflegestelle betreut werden. Infos dazu gibt es beim Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e. V. bzw. direkt bei den Trägern vor Ort.

    Träger in Stuttgart sind der Tagesmütter und Pflegeeltern Stuttgart e. V. oder die Caritas mit ihrer Tagesmütterbörse.

  • Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung
    Eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Kinderbetreuung zu unterstützen. Der zweckgebundene Zuschuss ist steuer- und sozialversicherungsfrei.

  • Sonstige Angebote
    Ferienbetreuung, Hausaufgabenbetreuung, Kinderbetreuung für Notfälle (Eltern-Kind-Zimmer, Notfall-Tagesmutter), Information und Beratung (Beratungssprechtage für Eltern).

Förderprogramme zur betrieblichen Kinderbetreuung

Das Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung” (Zuschüsse zu Betriebskosten) des Bundesfamilienministeriums ist ausgelaufen.
Für das Programm „Investitionsprogramms zur Kinderbetreuungsfinanzierung“ (Zuschüsse zu Investitionskosten), das durch das Kultusministerium Baden-Württemberg umgesetzt wird, ist die Antragsfrist abgelaufen; es werden keine Zuschussanträge mehr entgegengenommen.
Wir informieren Sie an dieser Stelle, sobald neue Programme aufgelegt werden.

Rechtliche und steuerliche Hinweise

Kindertagesbetreuungsgesetz

„Geld folgt Kind“ ist die Zielrichtung des Kindertagesbetreuungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg. Das bedeutet, dass Eltern ihr Kind sowohl am Wohnort als auch an ihrem Arbeitsort betreuen lassen können. Dies kommt neben den Eltern auch den Unternehmen entgegen, die ihre Beschäftigten bei der Kinderbetreuung unterstützen wollen.

Absetzen von Kinderbetreuungskosten

Wollen sich Arbeitgeber steuerlich begünstigt an den Kinderbetreuungskosten ihrer Mitarbeiter beteiligen, stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Zuschüsse zur Betreuung in Kindergärten und vergleichbaren Einrichtungen oder allgemeine Sachzuwendungen in Höhe von maximal 50 Euro monatlich.

Hilfreiche Informationen und Anlaufstellen

„Bündnis Zukunft der Industrie“

„Bündnis Zukunft der Industrie“ startet Kommunikationsplattform

Das „Bündnis Zukunft der Industrie“ ist für seine Partner eine wichtige Plattform, um die Herausforderungen und Transformationen für die Zukunft der Industrie zu entwickeln und neue Impulse zu setzen.
Gewerkschaften, Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) haben sich dafür zusammengefunden.
Teil des neuen Konzeptes der Kommunikationsplattform ist die neue Webseite und eine zusätzliche Social Media-Kommunikation über die LinkedIN-Plattform.
Nutzen Sie die Möglichkeiten der neuen Kommunikationsplattform, um den Austausch über die Zukunft der Industrie mit proaktiven Ideen zu fördern.
Fachkräfteinwanderung

Vereinfachter Arbeitsmarktzugang für britische Staatsangehörige

Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2020 der „Zweiten Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung und der Aufenthaltsverordnung“ zugestimmt, wonach Briten in § 41 Aufenthaltsverordnung und in § 26 Abs.1 Beschäftigungsverordnung aufgenommen werden, d.h. sie werden aufenthalts- und beschäftigungsrechtlich zu den sogenannten „Best-Friends“-Staaten gehören.
Seit dem 1. Januar können britische Staatsangehörige, die nach Deutschland einreisen, unter erleichterten Bedingungen einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung erhalten. Das Vereinigte Königreich wird in die Liste der priviligierten Staaten aufgenommen, deren Staatsangehörige jede Beschäftigung unabhängig von einer Qualifikation ausüben dürfen. Die Vorrangprüfung und die Prüfung der Gleichwertigkeit der Beschäftigungsbedingungen werden von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt.
Weitere Informationen sowie die Verordnung, welche am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, finden Sie auf der Seite des Bundesrats.
Über uns

Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich vor

Über 300 Unternehmerinnen und Unternehmer kandidieren für die ehrenamtlichen Gremien der IHK Vollversammlung und der fünf Bezirksversammlungen. Hier präsentieren sie sich mit Foto, persönlichen Angaben sowie den Motiven zu ihrer Kandidatur.
Zu besetzen sind die 100 Sitze der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart, sowie 140 weitere Sitze, die sich auf die fünf Bezirksversammlungen in den umliegenden Landkreisen der Region Stuttgart verteilen.
Jedes wahlberechtigte Unternehmen erhält die Briefwahlunterlagen zum Beginn der Wahlfrist am 6. Juli per Post. Unabhängig von der eigenen Beschäftigtenzahl können dann die Kandidatinnen und Kandidaten aus dem zugehörigen Wahlbezirk und der zugehörigen Branche gewählt werden. Den Wahlunterlagen ist ebenfalls eine Präsentation der zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt.
Die Kandidatinnen und Kandidaten in dieser Onlinepräsentation sind nach den Wahlgruppen/Branchen, den sechs Wahlbezirken Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg, Rems-Murr und Stuttgart sowie nach Vollversammlungswahl bzw. Bezirksversammlungswahlen selektierbar. Die Kandidatenliste ist alphabetisch und ggf. nach Betriebsgrößenklasse sortiert.

Potenziale nutzen, Fachkräfte finden

Heute schon an morgen denken – Unterstützung bei der Azubisuche

Investieren Sie weiter im Bereich der dualen Ausbildung und sichern Sie sich so Ihre Fachkräfte. Ihre IHK unterstützt Sie dabei, passende Auszubildende zu finden – Kontaktieren Sie uns wahlweise per E-Mail, telefonisch oder Videocall. Die Expertinnen und Experten der Projekte Azubi gesucht und Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Zugewanderte sind bei Fragen für Sie da und beraten Sie gern.

Unsere Bildungsprojekte und -services

  • Mit einer Bildungspartnerschaft, einer Kooperation zwischen Schule und Unternehmen, können Betriebe frühzeitig Kontakt zu Schülerinnen und Schülern aufbauen.
  • Ausbildungsbotschafter/-innen aus Ihrem Unternehmen können Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Berufsorientierung an Schulen für eine Berufsausbildung motivieren.
  • Mit einer Einstiegsqualifizierung können Sie Jugendlichen, die noch nicht ausbildungsreif sind, ein Sprungbrett in die Ausbildung bieten.

Veranstaltungen zur Azubigewinnung und Berufsorientierung

Wir bieten zahlreiche zielgruppenadäquate Veranstaltungen an wie Berufsbildungstage, Berufsparcours oder Azubi-Speed-Datings und beteiligen uns an Ausbildungsmessen. Dort können Unternehmen und Ausbildungsinteressierte in Kontakt treten.
Eine Übersicht der Veranstaltungen zur Berufsorientierung der IHKs in Baden-Württemberg finden Sie unter berufsorientierung-bw.de. Sprechen Sie uns gerne an, wenn sie sich dort beteiligen möchten.
In unserem Veranstaltungskalender Fachkräftesicherung finden Sie weitere IHK-Termine zu vielfältigen Fachkräftethemen.
Der Wettbewerb um Auszubildende wird schärfer. Unternehmen müssen aktiver um Jugendliche werben, damit sie ihren Nachwuchs an Fachkräften sichern können.
Wir geben Ihnen Tipps zum Ausbildungsmarketing.

Weiterführende Informationen

Weitere Hinweise und Beispiele finden Sie in den Handlungsempfehlungen des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung KOFA:
Infos, Tipps und Musterformulare

FAQs zur Beschäftigung von Fachkräften aus dem Ausland

Wir beantworten wichtige Fragen zu Recruiting, Visumverfahren und Einreise, Pflichten des Arbeitgebers sowie zur Integration internationaler Fachkräfte ins Unternehmen.
Innerhalb der EU besteht Arbeitnehmerfreizügigkeit. Jede/r EU-Bürger/-in kann in Deutschland uneingeschränkt arbeiten. Deshalb werden nur Fachkräfte betrachtet, die aus einem Nicht-EU-Land (Drittland) kommen.
Berücksichtigt ist die aktuelle Gesetzeslage inkl. der Regelungen zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung 2023/2024. Infos zu den Neuerungen gegenüber dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) von 2020 finden Sie in unserem Artikel Neue Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung.

1. Wer darf zur Beschäftigung nach Deutschland einreisen?

  1. Als Fachkraft einreisen darf, wer einen in Deutschland anerkannten ausländischen Hochschul- bzw. Berufsabschluss vorweisen kann. Dafür müssen entsprechende Abschlusszeugnisse/Zertifikate vorliegen, die hier bewertet bzw. anerkannt werden müssen.
  2. Einreisen dürfen auch Personen mit einer Teilanerkennung ihres Berufsabschlusses, die für die volle Anerkennung noch Qualifizierungs- bzw. Anpassungsmaßnahmen absolvieren müssen. Diese Maßnahmen dürfen in Deutschland erfolgen und müssen innerhalb von max. drei Jahren abgeschlossen sein.
  3. Seit 1. März 2024 dürfen auch Personen ohne Anerkennung einreisen, um entweder das Anerkennungsverfahren in Deutschland im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft durchzuführen oder – bei Vorliegen von entsprechender ausgeprägter Berufserfahrung – ohne Erfordernis einer Anerkennung zu arbeiten. Notwendig ist i. d. R. ein ausländischer Hochschulabschluss bzw. eine mindestens 2-jährige ausländische Berufsqualifikation, der/die im Erwerbsland staatlich anerkannt ist. Dafür ist eine Bescheinigung einzuholen.
  4. Außerdem dürfen Personen einreisen, um in Deutschland eine Ausbildung zu absolvieren.
Infos zu den Voraussetzungen für die wichtigsten Aufenthaltstitel zur Beschäftigung finden Sie im Artikel Fachkräfte aus Drittstaaten – Wer darf kommen?

Für bestimmte Herkunftsländer (z. B. „Best-Friends“-Staaten, Westbalkan), Berufsgruppen (z. B. Lkw-/Busfahrer) und Qualifikationen (z. B. IKT-Fachkräfte) gibt es Ausnahmen, ebenso wenn zwischenstaatliche Vereinbarungen vorliegen.
Bitte prüfen Sie Ihren Einzelfall!

2. Wie komme ich in Kontakt mit internationalen Fachkräften?

Im Ausland: Sie können Stellenanzeigen in entsprechenden Medien schalten, Jobbörsen nutzen, auf Jobmessen im Ausland gehen, Kontakte zu ausländischen Hochschulen oder deutschen Auslandsschulen aufbauen, Kontakte Ihrer ausländischen Beschäftigten oder Geschäftspartner nutzen und vieles mehr.
Im Inland: Da es nach dem FEG Ausländern/-innen auch erlaubt ist, unter bestimmten Voraussetzungen für eine begrenzte Zeit zur Arbeits- bzw. Ausbildungsplatzsuche nach Deutschland einzureisen, können Sie diese auch im Inland gezielt ansprechen. Darüber hinaus ist es möglich, Ausländer zu beschäftigen, die hier ein Studium, eine Anpassungsqualifizierung oder eine Ausbildung absolviert haben.
Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeiten der Probearbeit je nach Aufenthaltstitel des Ausländers unterschiedlich sind.
Unterstützung gibt es durch die Welcome Center in Baden-Württemberg, den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit, die deutschen Auslandshandelskammern oder private Vermittler.

3. Wie läuft das reguläre Visumverfahren ab?

Schritt 1
Die ausländische Fachkraft muss in ihrem Heimatland persönlich den Antrag auf ein Visum zum Zweck der Erwerbstätigkeit bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung stellen. Visumanträge sowie Hinweise zu ggf. erforderlichen herkunftsstaat-spezifischen Nachweisen und zur Visumgebühr sind dort erhältlich. Unterstützung leistet der Visa-Navigator des Auswärtigen Amts.
Schritt 2
Erforderlich für die Beantragung des Visums ist je nach angestrebtem Aufenthaltstitel außerdem
  1. eine Bewertung bzw. Anerkennung des ausländischen Hochschul- bzw. Berufsabschlusses durch die zuständige Anerkennungsstelle in Deutschland – siehe Frage zum Anerkennungsverfahren oder
  2. eine Auskunft zur Berufsqualifikation darüber, dass diese mindestens 2 (Schul-)Jahre in Vollzeit gedauert hat und im Erwerbsland staatlich anerkannt ist – diese kann digital bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beantragt werden.
Zeugnisbewertung, Anerkennungsbescheid bzw. digitale Auskunft zur Berufsqualifikation muss für die Visumbeantragung bereits vorliegen.
Schritt 3
Die Auslandsvertretung prüft u. a. alle ausländerrechtlichen Voraussetzungen für die Visumerteilung wie gesicherter Lebensunterhalt, geklärte Identität und gültiger Pass, kein Ausweisungsinteresse, keine Sicherheitsbedenken.
Schritt 4
Die Auslandsvertretung beteiligt i. d. R. die Bundesagentur für Arbeit (BA). Diese prüft, ob
  • ein Arbeitsplatzangebot bzw. -vertrag vorliegt – das vom Arbeitgeber auszufüllende Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ dient dabei dem Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzangebots,
  • ggf. eine Berufsausübungserlaubnis notwendig ist (für reglementierte Berufe, z. B. Pflegeberufe, Erzieher/-innen),
  • ggf. weitere Anforderungen an die Beschäftigung erfüllt sind und
  • die Arbeitsbedingungen (Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub etc.) nicht ungünstiger sind als für vergleichbare inländische Arbeitnehmer/-innen.
Schritt 5
Nach Zustimmung der BA und Erfüllung aller Voraussetzungen kann dem Antragsteller das Visum ausgestellt werden.
Schritt 6
Mit dem Visum, das i. d. R. für 12 Monate gültig ist, reist die Fachkraft nach Deutschland ein, meldet sich am Wohnsitz an und startet mit der Beschäftigung/Ausbildung.
Schritt 7
Vor Ablauf des Visums muss die Fachkraft bei der zuständigen Ausländerbehörde ihres Wohnorts einen Aufenthaltstitel beantragen (z. B. Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU/EU Blue Card, Niederlassungserlaubnis). Auch hier wird wieder i. d. R. die BA beteiligt, bevor der Titel ausgestellt wird.

4. Was ist das Anerkennungsverfahren und wie läuft es ab?

Eine Voraussetzung für bestimmte Aufenthaltstitel zur Beschäftigung in Deutschland ist die Gleichwertigkeit eines Studien- bzw. Berufsabschlusses mit einem entsprechenden deutschen Abschluss.
  • Bei Hochschulabschlüssen in nicht-reglementierten Berufen reicht eine Zeugnisbewertung aus; der Hochschulabschluss muss mindestens auf Bachelorebene eingeordnet sein – Infos zur Zeugnisbewertung finden Sie
  • bei Hochschulabschlüssen in reglementierten Berufen und bei Berufsabschlüssen muss ein Anerkennungsverfahren bei der jeweils zuständigen Anerkennungsstelle erfolgreich durchlaufen werden – Infos zum Anerkennungsverfahren finden Sie

Im Berufsanerkennungsverfahren führt die zuständige Anerkennungsstelle in einem formalen Bewertungsverfahren einen Vergleich zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem entsprechenden deutschen Referenzberuf durch und stellt bei Erfolg einen Anerkennungsbescheid aus. Zuständig für IHK-Ausbildungsberufe ist die IHK Foreign Skills Approval (IHK FOSA).
Ergebnis kann auch eine Teilanerkennung des Berufsabschlusses sein. Dann besteht die Möglichkeit, die für die Vollanerkennung notwendigen Qualifizierungs- oder Anpassungsmaßnahmen und ggf. Prüfungen in Deutschland durchzuführen. Diese können auch (überwiegend) im Betrieb erfolgen, wenn insbesondere Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der betrieblichen Praxis fehlen.
Seit 1. März 2024 kann das Anerkennungsverfahren im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft auch in Deutschland gestartet und durchgeführt werden. Die Fachkraft kann währenddessen im Unternehmen im angestrebten Beruf bzw. in einem verwandten Beruf (bei reglementierten Berufen) beschäftigt werden.
IHK-Angebot:
Möchten Sie Fachkräften mit teilanerkannten ausländischen Berufsabschlüssen zur Vollanerkennung verhelfen und sie so für Ihr Unternehmen gewinnen?
Registrieren Sie sich jetzt beim Projekt „UBAconnect“ in der Unternehmensdatenbank, um mit einer passenden Fachkraft für eine betriebliche Anpassungsqualifizierung zusammengebracht zu werden.
Weitere Infos zur Berufsanerkennung bei „Unternehmen Berufsanerkennung“

5. Wie kann ich die Verfahren als Unternehmen beschleunigen?

  • Zu einem reibungslosen Verfahren gehört zunächst eine gute Vorbereitung. Alle Unterlagen, die für Visum- und Anerkennungsverfahren benötigt werden, sollten vollständig und – wenn erforderlich – sachgerecht ins Deutsche übersetzt vorliegen. Unterstützung für die Übersetzung von Dokumenten finden Sie zum Beispiel in der Datenbank Justiz-Dolmetscher bzw. auf den Seiten der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung.
    Das Berufsanerkennungsverfahren kann mehrere Monate benötigen – die Beantragung sollte möglichst frühzeitig erfolgen.

  • Der Arbeitgeber kann in einem so genannten Vorabzustimmungsverfahren bei der BA prüfen lassen, ob die arbeitsmarktrechtlichen Voraussetzungen vorliegen und seine Stelle mit einem ausländischen Arbeitnehmer besetzt werden kann. Benötigt wird ein Arbeitsvertragsentwurf bzw. eine detaillierte Stellenbeschreibung mit Angaben zu den Arbeitsbedingungen und den Anforderungen an die Qualifikation des Bewerbers. Ansprechstelle ist der Arbeitgeberservice der BA.

  • Außerdem sieht das FEG das so genannte beschleunigte Fachkräfteverfahren vor, welches von Deutschland aus durchgeführt wird. Hierfür schließt der Arbeitgeber eine Vereinbarung mit der zuständigen Ausländerbehörde. Er benötigt hierfür eine Bevollmächtigung durch die ausländische Fachkraft – siehe Frage zum beschleunigten Fachkräfteverfahren

6. Wie funktioniert das beschleunigte Fachkräfteverfahren?

Bei Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots kann der deutsche Arbeitgeber in Vollmacht des Ausländers gegen Zahlung einer Gebühr bei der Ausländerbehörde seines Betriebssitzes einen Antrag auf ein „beschleunigtes Fachkräfteverfahren“ stellen. Beim Bundesinnenministerium finden Sie eine Mustervereinbarung mit einer Übersicht über alle notwendigen Unterlagen im Anhang und eine Mustervollmacht. Das Verfahren ist möglich für Fachkräfte, die zu Beschäftigungs-, Ausbildungs- oder Anerkennungszwecken einreisen möchten.
→ Achtung: Es gibt Fälle, für die das beschleunigte Verfahren nicht in Betracht kommt. Bitte lassen Sie sich vorher beraten.
  • Die Ausländerbehörde ist der zentrale Ansprechpartner des Arbeitgebers. Sie übernimmt
    • die Beratung des Arbeitgebers über die Einreisevoraussetzungen der Fachkraft (inkl. Familiennachzug),
    • soweit erforderlich das Betreiben des Anerkennungsverfahrens bei der zuständigen Anerkennungsstelle und das Einholen der Zustimmung der BA sowie
    • die Prüfung der ausländerrechtlichen Voraussetzungen und die Vorabzustimmung zum Visum.

  • Alle beteiligten Behörden sind an enge Fristen gebunden (Anerkennungsverfahren: zwei Monate, Zustimmungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit: eine Woche, Visumverfahren: sechs Wochen), so dass die Zeitspanne vom Einreichen der vollständigen Unterlagen bis zur Entscheidung über den Visumantrag i. d. R. vier Monate nicht übersteigen soll.
    Die Unterlagen müssen vollständig vorliegen, ansonsten kann sich das Verfahren deutlich verlängern.

  • Das Verfahren kostet 411 Euro je Fachkraft, die der Arbeitgeber zahlt. Hinzu kommt für die ausländische Fachkraft eine Visumgebühr von 75 Euro, ggf. Gebühren für die Anerkennung der Qualifikation zwischen 200 und 1.200 Euro sowie Kosten für die Ersterteilung eines Aufenthaltstitels in Höhe von 100 Euro.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren beinhaltet keine Garantie für die Berufsanerkennung bzw. die Visumerteilung. Diese sind allein von der Erfüllung der Voraussetzungen abhängig.
IHK-Angebot:
Mitgliedsunternehmen der IHK Region Stuttgart können beim beschleunigten Fachkräfteverfahren Unterstützung durch den IHK-Unternehmensservice Internationale Fachkräfte erhalten.
Kurzübersicht zum beschleunigten Fachkräfteverfahren (pdf) von „Unternehmen Berufsanerkennung“
Bei „Make it in Germany“ finden Sie folgende Materialien:

7. Welche Pflichten habe ich als Arbeitgeber?

  • Bei Beantragung: Vorlage des Arbeitsvertrags bzw. des Angebots zum Abschluss eines Arbeitsvertrages sowie einer Stellenbeschreibung; dabei vergleichbare Arbeitsbedingungen beachten (Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub und sonstige Arbeitsbedingungen) – die Vereinbarung des Mindestlohns reicht i. d. R. nicht aus. Einen Anhaltspunkt für die Höhe des Gehalts kann in den Fällen ohne Tarifbindung der Entgeltatlas der BA geben.
    Helfen kann auch unsere Übersicht mit Statistiken zu Löhnen und Gehältern.

  • Vor der Einstellung: Prüfung ob Aufenthaltstitel nötig ist bzw. vorliegt und keine Erwerbsbeschränkung eingetragen ist; dafür Ausweispapiere, Aufenthaltstitel plus Zusatzblatt zeigen lassen und Kopie für die Dauer der Beschäftigung aufbewahren.

  • Nach (vorzeitiger) Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Mitteilung an die zuständige Ausländerbehörde innerhalb von 4 Wochen ab Kenntnis, dass eine Beschäftigung vorzeitig, d. h. vor Ablauf der Befristung des Aufenthaltstitels, beendet wurde. Es ist dafür keine Form vorgeschrieben – eine E-Mail an die ABH mit dem Zeitpunkt des Abbruchs sowie den Daten des Ausländers reicht aus. Ansonsten drohen Bußgelder bis zu 30.000 Euro.

8. Welche Unterstützung erhalte ich bei der Integration ausländischer Fachkräfte in mein Unternehmen?

Unterstützung leisten die Welcome Center in Baden-Württemberg. Für die Region Stuttgart ist der Welcome Service Region Stuttgart zuständig. Sie können sich dort zur Gewinnung und Integration internationaler Fachkräfte sowie Auf- und Ausbau einer Willkommenskultur beraten lassen. Außerdem unterstützt er internationale Fachkräfte bei zahlreichen Themen wie Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen, Bewerbungsprozess, Deutschlernen, Wohnungssuche, Kinderbetreuung etc.
Möchten Sie junge Menschen aus dem Ausland ausbilden, unterstützen die Kümmerer des Projekts „Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Zugewanderte“. Auf unserer Website finden Sie die Kümmerer bei der IHK Region Stuttgart.
Beim Goethe-Institut gibt es zudem kostenfreie Integrationsangebote für Unternehmen wie Trainings, Beratung und Informationsveranstaltungen.

9. Was kann ich bzw. mein Unternehmen tun, um die Integration zu erleichtern?

Sie erleichtern Ihren ausländischen Fachkräften die Einarbeitung und Integration genauso wie Sie es auch bei neuen Mitarbeitern/-innen aus Deutschland tun sollten: durch einen durchdachten Einarbeitungsplan, Orientierungshilfen und ggf. einen Paten oder Mentoren. Sorgen Sie in Ihrem Unternehmen für eine offene Willkommenskultur und tragen Sie mit einfachen Maßnahmen dazu bei, dass die Vielfalt in Ihrer Belegschaft zum Pluspunkt für Ihr Unternehmen wird.
Infos zum erfolgreichen Onboarding internationaler Mitarbeiter beim Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung KOFA
Praktische Tipps für Unternehmen bei „Make it in Germany“ in der Rubrik Erfolgreich integrieren
Die IHK stellt umfangreiches Material zur Verfügung zu den Themen:
Ein wichtiger Punkt ist es, bezahlbaren Wohnraum für Ihre Fachkraft zu finden. Auch hier können Sie als Unternehmen unterstützen und z. B. Ihre Fachkraft bei Wohnungsbesichtigungen begleiten, bei der Übersetzung von Mietverträgen helfen, unbefristete Arbeitsverträge ausstellen als besseren Nachweis für die Vermieter oder ggf. eine Unternehmenswohnung anmieten, in der die Fachkraft übergangsweise wohnen kann (Mitarbeiter-WG).
Weitere Infos in unserem Artikel Leitfaden für zeitgemäßes Mitarbeiter-Wohnen

10. Wo gibt es weiterführende Infos?

IHK hilft

Firmenadressen zur Geschäftsanbahnung

Zur Anbahnung von Geschäftskontakten stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Die IHK unterstützt

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fit halten

Die demografische Entwicklung stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Das Durchschnittsalter der Belegschaft steigt, das Potenzial an Nachwuchskräften nimmt spürbar ab. Um ihren Personalbedarf zu sichern, werden sich insbesondere kleine und mittlere Unternehmen stärker um die Gesundheit ihrer Belegschaft sorgen müssen.
Die IHK berät Sie gerne zum Thema Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM). Dabei ist es wichtig, sowohl Aufgaben aus der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) wie z. B. Bewegungs- und Ernährungsangebote, Maßnahmen aus dem Arbeitsschutz z. B. psychische Belastungen am Arbeitsplatz und Voraussetzungen für den Wiedereinstieg nach langer Krankheit zu einem sinnvollen Ganzen zu vereinen.
In der BeneFit-Datenbank erhalten Sie Kontaktdaten und Informationen zu Anbietern aus der Region Stuttgart in den Bereichen Betriebliche Gesundheitsförderung und Betriebliches Gesundheitsmanagement.
Übrigens: Mit Hilfe des Internet-Tools Gesundheitsbewusster Betrieb der IHKs in Baden-Württemberg können Sie Ihr Unternehmen in wenigen Minuten kostenlos analysieren und sehen, wie Sie im Gesundheitsmanagement im Vergleich zu anderen Betrieben aufgestellt sind.
Mit unserem BGM-Erfahrungskreis bieten wir Personen, die in regionalen Betrieben mit BGM beauftragt sind, Platz für Austausch und Information – kostenfrei. Zielgruppe sind Verantwortliche für Gesundheitsförderung, geschäftsführende und personalverantwortliche Personen.
Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf!

IHK-Berufsorientierungsangebote für Schulen im Landkreis Esslingen

Mit diesem Bestellformular für unsere Angebote möchten wir Lehrkräfte bei der Berufsorientierung unterstützen!
IHK hilft

Unternehmensnachfolge

Viele selbstständige Unternehmer suchen Nachfolgeinteressierte, da aus der Familie oder der Belegschaft keine Übernehmerin oder Übernehmer zur Verfügung steht. Gleichzeitig gibt es viele engagierte Unternehmen und Existenzgründe, die einen bestehenden Betrieb übernehmen und weiterführen wollen.
Die IHK Region Stuttgart unterstützt dabei das Nachfolgevorhaben auf beiden Seiten mit einem breiten Serviceangebot:
Darüber hinaus bietet die IHK Region Stuttgart die Möglichkeit zur Vereinbarung eines Erstgesprächs mit dem Nachfolgemoderator. In einem kostenfreien Orientierungsgespräch mit Herrn Alexander Ummenhofer lassen sich Nachfolgeprozesse persönlich und diskret darstellen und Handlungsoptionen skizzieren.
Mit Hilfe der Nachfolgebörse nexxt-change steht zudem ein zentraler Marktplatz zur Vermittlung geeigneter Unternehmen zur Verfügung. Die kostenlose Internetplattform bietet ein umfangreiches Angebot zu vermittelnder Unternehmen, die einfache Eintragung von Angeboten und Gesuchen, die anonymisierte Veröffentlichung mit Chiffre-Nummer, eine qualifizierte Betreuung durch kompetente Regionalpartner sowie die automatische Benachrichtigung bei passenden Neuinseraten durch eine Abofunktion per E-Mail oder RSS-Feed.
IHK hilft

Unternehmen präsentieren und Kooperationspartner finden

Die Industrie- und Handelskammern bieten Unternehmen die Möglichkeit, ihr Firmenprofil in der IHK-Firmendatenbank zu veröffentlichen.
Die Datenbank enthält rund 80.000 Leistungsprofile von baden-württembergischen Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen mit Angaben über Produkte, Dienstleistungen und Auslandsbeziehungen. Das Ziel der Datenbank ist es, Unternehmen bei der Gewinnung neuer Kunden oder der Suche nach Lieferanten schnell und aktuell zu helfen
Um Ihr Unternehmen kostenlos in unserer Firmendatenbank eintragen zu lassen, dürfen Sie gerne anrufen. Die Kontaktdaten finden Sie unter dem Punkt „Kontakt”.
IHK hilft

So bilden Sie Ihre Mitarbeiter weiter

Von Weiterbildungen profitieren sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch Unternehmen. Um den Erfolg von Weiterbildungsmaßnahmen zu gewährleisten, ist die Auswahl des passenden Angebots und eine sorgfältige Planung nötig.

Passende Weiterbildung finden

Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung werden in der Region Stuttgart von zahlreichen Bildungseinrichtungen und Institutionen angeboten. In diesen Datenbanken können Sie nach passenden Bildungsangeboten und Anbietern recherchieren:
Sie wünschen eine Beratung zum Thema Weiterbildung? Dann wenden Sie sich an die Weiterbildungsexperten der IHK Region Stuttgart.

Aufstiegsfortbildung mit IHK-Abschluss

Mit einem IHK-Abschluss sind verschiedene Aufstiegsfortbildungen oder die Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO) möglich. Auch gibt es Möglichkeiten, mit einem IHK-Abschluss ein Studium zu beginnen.

Fördermöglichkeiten

Weiterbildungen lassen sich durch verschiedene Programme fördern, wie durch Stipendien, Prämien oder Zuschüsse.
Sie haben noch mehr Interesse an dem Thema? Dann empfehlen wir Ihnen unseren Artikel „Rund um die Weiterbildung“ zu lesen.
IHK hilft

Attraktiver Arbeitgeber

Sie suchen neue Mitarbeiter oder Auszubildende auf dem Arbeitsmarkt und möchten sich als attraktiver Arbeitgeber präsentieren? Die IHK gibt Ihnen Hilfestellung zu den Themen:
Ein großes Potenzial gut qualifizierter Fachkräfte liegt nach wie vor bei den Frauen. Was können Sie in Ihrem Unternehmen tun, um dieses Potenzial besser zu nutzen? Besonders wirksam ist es, die Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen. Übrigens interessieren sich auch Männer zunehmend dafür, wie sich Beruf und Privatleben besser vereinbaren lassen.
Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements erhalten die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten und können dazu beitragen, als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden.
Vielfältige Möglichkeiten der Ausbildung und Weiterbildung, die Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bieten, tragen ebenfalls zu einem positiven Image als Arbeitgeber bei.
IHK hilft

Geflüchtete ausbilden oder beschäftigen

Die vielen Menschen, die als Geflüchtete nach Deutschland kommen, zu integrieren, ist eine große Herausforderung für Gesellschaft, Wirtschaft und Politik. In Ihrem Unternehmen haben Sie gute Möglichkeiten, geflüchteten Menschen eine Perspektive zu geben. Qualifizierung und Arbeit ermöglichen soziale Kontakte und ökonomische Selbstständigkeit.

Erstanlaufstellen

Nach wenigen Monaten Aufenthalt in Deutschland dürfen die meisten Geflüchteten Praktika oder eine Ausbildung aufnehmen oder in nicht-selbstständigen Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden. Dabei sind einige Punkte zu beachten, es gibt aber auch zahlreiche Hilfestellungen. In der folgenden Tabelle finden Sie Ihre Erstanlaufstellen in der Region Stuttgart.
Aufenthaltsstatus, Erlaubniserteilung
Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis haben einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt, Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung oder Geduldete nur einen beschränkten Zugang – sie benötigen eine Erlaubnis der lokalen Ausländerbehörde.
Vermittlung von Geflüchteten in Arbeit
Die Jobcenter vermitteln Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis, die Arbeitsagentur Asylbewerber mit Bleibeperspektive und Geduldete.
Vermittlung von Geflüchteten in Ausbildung, Praktika, Einstiegsqualifizierung
Bei der Vermittlung in Einstiegsqualifizierung und Ausbildung sind auch die Kümmerer des Projekts „Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Zugewanderte“ bei der IHK sehr aktiv und unterstützen Geflüchtete und Unternehmen.
Anerkennung von Abschlüssen, Qualifizierungsberatung
Bei reglementierten Berufen (z. B. akademischen Heilberufen, Gesundheitsfachberufen, Lehrern, Erziehern, bestimmten Handwerks- und Meisterberufen) ist eine Anerkennung des Berufsabschlusses zwingend erforderlich, sonst kann der Beruf in Deutschland nicht ausgeübt werden. Bei den meisten dualen Berufen ist die Anerkennung nicht vorgeschrieben, sorgt aber für mehr Transparenz. Die AWO Stuttgart ermittelt die richtige Stelle für die Anerkennung und informiert über ggf. notwendige Nachqualifzierungen.
Zeugnisprüfung
In der Regel fußt die Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen auf der Analyse der Zeugnisse. Bei ausländischen Hochschulabschlüssen stellt die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen eine individuelle Zeugnisbewertung aus.
Kompetenzfeststellung
Kompetenzfeststellungstests bieten sich an, wenn keine Zeugnisse oder Nachweise über Berufsabschlüsse und Qualifikationen vorliegen. Aber auch bei vorhandenen Unterlagen kann eine Qualifikationsanalyse sinnvoll sein, um die Eignung für bestimmte Berufe festzustellen.
Wohnortwechsel
Soll ein Geflüchteter für die Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung den Wohnort wechseln, ist die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner.
Fördermaßnahmen
Für Betriebe, die Geflüchtete einstellen oder ausbilden, und für die Geflüchteten selbst gibt es zahlreiche Fördermaßnahmen vom Eingliederungszuschuss über die Einstiegsqualifizierung (EQ) bis hin zu verschiedenen Ausbildungsförderungen.
Traumafolgen
An diese Stellen können sich traumatisierte Geflüchtete direkt wenden. Haben Sie im Unternehmen den Verdacht, dass ein bei Ihnen beschäftigter Geflüchteter unter Traumafolgen leidet, finden Sie hier erste Informationen zum Thema.

IHK-Arbeitskreis

Bei der IHK Region Stuttgart gibt es einen Arbeitskreis „Ausbildung und Migration“, in dem sich Unternehmen und Einrichtungen aus der Region Stuttgart regelmäßig treffen, um aktuelle Themen rund um die Ausbildung und Beschäftigung Geflüchteter und Zugewanderter zu behandeln und sich auszutauschen.
Interessierte Unternehmen können sich mit unserem Formular in den Verteiler für den Arbeitskreis aufnehmen lassen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an ausbildungundmigration@stuttgart.ihk.de

Weitere Informationen

Dienstleistungserbringung im Ausland

Entsendung nach Italien

Für Unternehmen, die Mitarbeiter zur Abwicklung geschlossener Dienstleistungsverträge nach Italien entsenden, gibt es verschiedene Anzeige- und Meldepflichten. Was im Einzelfall zu tun ist, muss rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeit in Italien überprüft werden.

1. Meldepflicht

Für den Einsatz von Mitarbeitern in Italien müssen sich die Unternehmen auf dem Internetportal des italienischen Arbeitsministeriums registrieren. Das italienische Arbeitsministerium bietet darüber hinaus nützliche Informationen (in englischer Sprache). Zudem muss der Einsatz spätestens am Tag zuvor bis Mitternacht auf dem Internetportal ciclavoro.gov.it gemeldet werden.

2. Arbeitsbedingungen in Italien

Beim Einsatz von Mitarbeitern in Italien müssen die italienischen Arbeitsbedingungen beachtet werden, wie zum Beispiel:
  • Höchstarbeitszeit und Mindestruhezeiten
  • Mindestlöhne und Überstundenvergütung
  • bezahlter Mindestjahresurlaub
  • Maßnahmen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
  • Vorschriften der Nicht-Diskriminierung
Informationen zu den Arbeitsbedingungen finden Sie auf der Internetseite des italienischen Arbeitsministeriums in italienischer und englischer Sprache. Dort finden Sie auch die branchenspezifischen Tarifverträge, die allerdings nur in italienischer Sprache verfügbar sind.

3. Aufbewahrung von wichtigen Unterlagen

Die folgenden Unterlagen (samt Kopie in italienischer Sprache - in gedruckter oder elektronischer Form) sind vom Entsendeunternehmen während der Entsendung und darüber hinaus für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung der Entsendung aufzubewahren:
  • Arbeitsvertrag
  • Lohnzettel
  • Stundenzettel, aus denen Anfang, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit hervorgehen
  • Nachweis über die Zahlung von Gehältern oder gleichwertige Unterlagen
  • Öffentliche Mitteilung über den Beginn des Arbeitsverhältnisses oder gleichwertige Unterlage
  • Zertifikat über die anzuwendenden Sozialsicherheitsvorschriften (A1-Bescheinigung)
Zudem ist während des Einsatzes und zwei Jahre nach dessen Abschluss ein Ansprechpartner („referente”) mit Anschrift und Wohnsitz in Italien für die Zustellung von Dokumenten und Unterlagen zu benennen. Für eventuelle Rückfragen der italienischen Behörden muss dieser die italienische Sprache beherrschen. Ebenso ist für die Zeitspanne des Einsatzes ein weiterer, vertretungsberechtigter Ansprechpartner zu benennen, der zu Verhandlungen mit den Sozialpartnern befugt ist.

4. Mögliche Sanktionen

Die Nichteinhaltung der neu festgesetzten Verpflichtungen ist mit Strafe bedroht. Die Nichtanmeldung einer Entsendung wird mit einer Geldbuße in Höhe von 180 bis 600 Euro pro entsandte Arbeitnehmer bestraft. Bei Verstößen gegen die Aufbewahrungspflichten fallen Geldbußen in Höhe von 600 bis 3.600 Euro pro entsandte Arbeitnehmer an. Werden keine Ansprechpartner ernannt, fallen Geldbußen in Höhe von 2.400 bis 7.200 Euro an. Die Strafen dürfen nicht höher als 180.000 Euro sein.

5. Besonderheiten im Bausektor

Gemäß Art. 27 des italienischen Einheitstextes zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz (GvD Nr. 81/2008) und des Dekrets Nr. 132/2024 müssen seit dem 01.10.2024 Arbeitnehmer, die auf temporäre oder mobile Baustellen entsandt werden, grundsätzlich einen von der italienischen Nationalen Arbeitsaufsichtsbehörde (INL) ausgestellten “Punkteführerschein für Baustellen” besitzen.
Die Voraussetzungen zur Erteilung des Punkteführerscheins entsprechen den ohnehin bereits verpflichtend zu erfüllenden Regeln des italienischen Arbeitssicherheitsgesetzes. Neue Anforderungen sind durch die Einführung des Punkteführerscheins nicht hinzugekommen.
Hinweis: Weitere Informationen zum Anwendungsbereich und Antragsverfahren des Punkteführerscheins finden Sie auf dem ausführlichen Merkblatt Baustellenführerschein in Italien, der auf der Webseite der AHK Italien (rechte Spalte) heruntergeladen werden kann.
Stand: Oktober 2024
International

Vergütung von Reisezeiten bei einer Auslandsentsendung

Mit der Frage, inwieweit die Wegezeit einer Dienstreise auch Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes darstellt und damit beispielsweise in die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit einzubeziehen ist, hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) bereits zu verschiedenen Fallkonstellationen befasst.
Ob Reisezeiten, die über die arbeitsvertraglich vereinbarte reguläre Arbeitszeit hinausgehen als Arbeitszeit zu vergüten sind, ist Gegenstand einer aktuellen Entscheidung des BAG. Am 17. Oktober 2018 wurde über die Vergütung von Reisezeiten bei Auslandsentsendungen entschieden (BAG, Urt. v. 17.10.2018, 5 AZR 553/17).

1. Sachverhalt

Der technische Mitarbeiter eines Bauunternehmens war über einen Zeitraum von zwölf Wochen nach China entsandt. Anstelle eines Direktflugs in der Economy-Class buchte das Bauunternehmen auf Wunsch seines Mitarbeiters einen Business-Class-Flug mit Zwischenstopp in Dubai. Für jeden der insgesamt vier Reisetage erhielt der Mitarbeiter gemäß seinem Arbeitsvertrag jeweils acht Stunden vergütet. Mit seiner Klage verlangt der Arbeitnehmer die Vergütung weiterer 37 Stunden, also die vollständige Entlohnung seiner tatsächlichen Reisezeit.

2. Entscheidung des BAG

Nachdem die Klage in erster Instanz keinen Erfolg hatte, wurde ihr durch das Landesarbeitsgericht (LAG) stattgegeben. Infolge der Revision der Beklagten hatte nun das BAG zu entscheiden. Dieses stellte fest, dass im Rahmen einer vorübergehenden Entsendung eines Arbeitnehmers ins Ausland sowohl die Reise zur auswärtigen Arbeitsstätte, als auch die Reise von dort zurück ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers erfolgten. Dementsprechend sei in der Regel die erforderliche Reisezeit wie Arbeitszeit zu vergüten. Erforderlich sei dabei grundsätzlich die Reisezeit im Rahmen eines Economy-Class-Flugs.
Die Aussagen des BAG betreffen damit die Vergütung von Reisezeiten sowie die erforderliche Reisezeit.

2.1 Vergütung von Reisezeiten

Entsendet der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer vorübergehend zur Arbeit ins Ausland, sind die für die Hin- und Rückreise erforderlichen Zeiten wie die eigentliche Tätigkeit zu vergüten soweit keine anderweitigen Vergütungsregelungen getroffen worden sind.
Das BAG macht deutlich, dass zwischen der arbeitszeitrechtlichen Beurteilung und der Vergütungspflicht zu differenzieren ist. Erstere schützt den Arbeitnehmer vor einer übermäßigen Inanspruchnahme und dient damit dem Schutz von Körper und Gesundheit, letztere sichert eine angemessene Vergütung des Arbeitnehmers.
2.1.1 Reisezeiten als Teil der gesetzlichen Vergütungspflicht des Arbeitgebers
2.1.1.1 Grundsatz
„Grundsätzlich erbringt der Arbeitnehmer mit dem - eigennützigen - Zurücklegen des Wegs von der Wohnung zur Arbeitsstelle und zurück keine Arbeit für den Arbeitgeber.“ (BAG)
Begrifflich handelt es sich insofern um Wegezeiten. Diese werden nicht als Arbeit vergütet.
2.1.1.2 Ausnahme: Tätigkeiten des Arbeitnehmers außerhalb des Betriebs
Hat der Arbeitnehmer hingegen Tätigkeiten außerhalb des Betriebs zu erbringen, gehören diesbezüglich erforderliche Fahrten zu den vertraglichen Hauptleistungspflichten. Dienstreisen bilden demnach eine Ausnahme vom Grundsatz unabhängig davon, ob Fahrtantritt und -ende vom Betrieb des Arbeitgebers oder von der Wohnung des Arbeitnehmers erfolgen.
2.1.1.3 Ausnahme: Entsendungen
Dies gilt in gleicher Weise für Reisen die wegen einer vorübergehenden Entsendung zur Arbeit ins Ausland erforderlich sind. Auch solche sind fremdnützig, jedenfalls sofern sie ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers erfolgen.
2.1.2 Arbeitszeitliche Einordnung ohne Bedeutung
Ohne Bedeutung für die Bestimmung der Vergütung ist hingegen die Frage, ob es sich bei der Reisezeit um Arbeitszeit im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 ArbZG handelt. Das ArbZG sichert als öffentlich-rechtliche Schutznorm vor einer übermäßigen Inanspruchnahme des Arbeitnehmers. Die Einordnung einer bestimmten Zeitspanne als Arbeitszeit führt aber nicht zwingend zu einer Vergütungspflicht.
2.1.3 Vergütung von Reisezeiten
Aus der Einordnung von Reisezeiten als Arbeitszeit ergibt sich jedoch noch keine Aussage über die Höhe der Vergütung.
Die Parteien können über die Vergütung von Reisezeiten durch Arbeits- oder Tarifvertrag gesonderte Vergütungsregelungen treffen. Dabei kann eine Vergütung von Reisezeiten auch ganz ausgeschlossen werden, sofern hierdurch nicht der nach § 1 Abs. 1 MiLoG zustehende Anspruch auf Mindestlohn unterschritten wird. Ist hingegen eine konkrete Vereinbarung über die Vergütung nicht getroffen, richtet sich diese nach der für die eigentliche Tätigkeit vereinbarten Vergütung.

2.2 Erforderlichkeit von Reisezeiten

Zu vergüten ist die erforderliche Reisezeit. Deren Bestimmung richtet sich nach den folgenden Grundsätzen.
2.2.1 Vorgabe des Reiseverlaufs durch den Arbeitgeber
Wird der Reiseverlauf und die Reisemittel durch den Arbeitgeber bestimmt, ist diejenige Reisezeit erforderlich, die der Arbeitnehmer benötigt, um entsprechend dieser Vorgaben das Reiseziel zu erreichen.
2.2.2 Beteiligung des Arbeitnehmers an der Reiseplanung
Anders ist dies hingegen, wenn der Arbeitnehmer an dem Reiseverlauf bzw. an der Wahl der Reisemittel beteiligt wird. Der Arbeitnehmer ist dann aufgrund der Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren, die kostengünstigste Möglichkeit zu wählen.
Im konkreten Fall hält das BAG bei einer Flugreise diejenige Reisezeit für erforderlich, die bei einem Direktflug in der Economy-Class anfällt, es sei denn ein solcher ist wegen besonderer Umstände dem Arbeitnehmer nicht zumutbar.
2.2.3 Weitere Bestandteile der Reisezeit
Zu den Bestandteilen der eigentlichen Beförderungszeit gehören auch solche Zeiten die mit der Beförderung zwingend einhergehen. Beispielhaft ist hier auf die Wegezeiten zum und vom Flughafen abzustellen sowie die Zeiten für das Einchecken und die Gepäckausgabe.
Nicht dazu gehört jedoch eigennütziger Zeitaufwand des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit der Reise beispielsweise für das Kofferpacken und Duschen.

3. Fazit

Das Urteil gibt Auskunft über die Frage der Vergütung und der Erforderlichkeit von Reisezeiten bei Auslandsentsendungen als auch bei Dienstreisen. Das BAG stellt insofern Reisezeiten im Rahmen von Entsendungen denjenigen im Rahmen von Dienstreisen gleich. Die zu vergütende Reisezeit bestimmt sich nach den Zeiten die zur Wahrnehmung der Reise effektiv erforderlich sind. Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Wahl der Reisemittel und den Verlauf der Reise so ist letzterer im Hinblick auf die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme gehalten die kostengünstigste Möglichkeit zu wählen. Offen bleibt, ob im Rahmen einer Gesamtkalkulation die Wahl eines kostenintensiveren aber schnelleren Verkehrsmittels möglich ist, indem ein niedrigerer Vergütungsanspruch die höheren Beförderungskosten ausgleicht.
In der Praxis ist dem Unternehmer – die Rechtsprechung des BAG kennend – zu empfehlen, direkt mit seiner Belegschaft klare und transparente Vergütungsregeln zu treffen. Auf diese Weise können etwaige Unsicherheiten bereits im Vorfeld entschärft werden. Das Bundesarbeitsgericht lässt nämlich weiterhin die Möglichkeit von abweichenden Regelungen von der gesetzlichen Vergütungspflicht der erforderlichen Reisezeit zu, sofern mit der gesonderten Vergütungsregelung nicht der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn unterschritten wird.
IHK-Angebote für Eltern

Das eigene Kind bei der Berufsorientierung unterstützen

Eltern sind eine wichtige Unterstützung und gefragte Ratgeber bei der Berufswahl ihrer Kinder. Die IHK unterstützt Sie als Eltern hierbei mit verschiedenen Angeboten.

Online informieren

Umfangreiche Informationen über die dualen Ausbildung, Karrierewege, Bewerbung und wie Sie Ihr Kind bei der Berufswahl unterstützen können, gibt es auf dem Infoportal „Ja zur Ausbildung“ des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages (BWIHK) und des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg. Die Ausbildungskampagne “Ausbildung macht mehr aus uns” des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) bietet Jugendlichen und deren Eltern, mit Clips und Bewegtbildformaten über TikTok und Co., Einblicke in die duale Ausbildung. Auf www.gut-ausgebildet.de finden Sie ergänzend Videos zu verschiedenen Ausbildungsberufen.

Beratung durch die IHK

Gerne beraten wir Sie – auch gemeinsam mit Ihrem Kind – in einem persönlichen Gespräch zu Ausbildungswegen, Karrierechancen und der dualen Ausbildung. Sprechen Sie uns an!
Regelmäßig finden in der IHK „Elterncafés“ statt. Das sind Veranstaltungen, bei denen Sie sich in entspannter Atmosphäre über Ausbildungswege für Ihr Kind informieren können. Wir informieren Sie hier über aktuelle Termine.
Oft gibt es auch in der Schule verschiedene Angebote zur Berufsorientierung. Fragen Sie am besten direkt an der Schule Ihres Kindes nach.

Ausbildungsplatz finden

In der Lehrstellenbörse der Agentur für Arbeit veröffentlichen viele Ausbildungsbetriebe in der Region ihre freien Praktikumsplätze und Lehrstellen.
Die IHK-Ausbildungsexpertinnen und -experten des Projekts „Azubi gesucht – IHK-Bewerbervermittlung“ beraten ihr Kind gerne persönlich, um einen Beruf zu finden, der zu seinen Talenten und Stärken passt. Anschließend stellen Sie bei Interesse Kontakt zu potenziellen Ausbildungsbetrieben her und unterstützen bei der Bewerbung.
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IHK hilft

Freie Lehrstellen besetzen

Immer mehr Unternehmen in der Region Stuttgart beklagen, dass es schwer fällt, offene Ausbildungsstellen mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern zu besetzen. Die Konsequenz: Ausbildungsplätze bleiben unbesetzt und dringend benötigte Fachkräfte können so nicht im eigenen Betrieb ausgebildet werden.
Betroffene Betriebe können sich jederzeit an die IHK wenden. Gerade bei kurzfristig noch zu besetzenden Ausbildungsplätzen bieten sich mit Unterstützung des IHK-Services „Azubi gesucht? – IHK-Bewerbervermittlung“ gute Chancen: Die Ausbildungs-Expertinnen und -Experten bringen Betriebe und Bewerberinnen und Bewerber passgenau zusammen.
Für Betriebe kann es auch erfolgversprechend sein, bisher weniger beachtete Zielgruppen als potenzielle Azubis in den Blick zu nehmen:
  • Leistungsschwächere Jugendliche, die mit individueller Unterstützung zu motivierten Azubis werden können,
  • Studienabbrecher/-innen oder
  • junge Eltern, die eine Ausbildung in Teilzeit absolvieren können.
  • Auch viele Geflüchtete suchen Ausbildungsstellen und können beispielsweise über eine Einstiegsqualifizierung den Weg in eine duale Ausbildung finden. Auch hierbei berät und unterstützt die IHK Unternehmen sowie Bewerberinnen und Bewerber.

IHK-Service-Tipp

Wie gelange ich an Zahlen und Fakten für meine strategische Planung?

Preisindices, Arbeitsmarktzahlen, Branchenkennziffern, Berichte über die Konjunkturentwicklung – diese statistischen Basisinformationen sind eine wichtige Grundlage für Ihre unternehmerischen Entscheidungen.
Die IHK bereitet wirtschaftsstatistische Daten auf und stellt sie den Unternehmen zur Verfügung. In Standortanalysen und -berichten für die Region Stuttgart und das Land Baden-Württemberg untersucht sie den Wirtschaftsstandort und macht Vorschläge zu dessen Fortentwicklung. Aktuelle Wirtschaftslage und -entwicklung analysiert sie mithilfe ihrer Konjunkturumfragen und -berichte:
Folgende Informationen bietet Ihnen die IHK:
Erfahrungsaustausch

Gut vernetzt im betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM)

Unternehmen brauchen gesunde und zufriedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, nur diese sind auch leistungsfähig und motiviert. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) gilt dabei als wirksames Instrument.
Die Umsetzung gestaltet sich jedoch oft nicht ganz so einfach: Die mit BGM beauftragten Personen werden von der Vielzahl der Möglichkeiten beinahe überwältigt. Hinzu kommt: insbesondere in kleinen und mittleren Betrieben sind BGM-Schaffende häufig auf sich gestellt, oftmals mit kleinem Budget und wenig Gelegenheit zum Austausch.
Aus diesem Grund initiierte die IHK Region Stuttgart den Erfahrungsaustausch-Kreis für BGM.
Verantwortlichen Personen aus regionalen Betrieben steht damit eine Plattform für Austausch und Anregung zur Verfügung. Die Intention des Kreises ist, sich zu aktuellen Themen zu informieren und von anderen Unternehmen zu lernen. Es sind drei Treffen pro Jahr geplant.
Zielgruppe sind Verantwortliche für die Gesundheitsförderung in Unternehmen, Geschäftsführende und Personalverantwortliche.
Nächstes Treffen: 12. November 2024
Die Teilnahme ist kostenlos.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu Gabriele Dittert auf unter: gabriele.dittert@stuttgart.ihk.de
Wir freuen uns aus Sie!

IHK-Service-Tipp

Was müssen Unternehmen zur Datenschutzgrundverordnung wissen und beachten?

Seit dem 25. Mai 2018 gilt in allen EU-Staaten die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Unternehmen müssen sich an die Regelungen der Verordnung halten, wenn sie personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und speichern. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich direkt oder indirekt (zum Beispiel über eine Kennung) auf eine Person beziehen lassen.
  • Wir haben für Sie die wichtigsten und häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur DSGVO zusammengestellt, so dass Sie einfach und konkret erfahren, was Sie in Ihrem Betrieb tun müssen.
  • Wichtig ist: Unternehmen aller Größen müssen ihre Datenverarbeitungsvorgänge an die neuen Vorgaben der DSGVO anpassen. Kleine Unternehmen sind lediglich von einzelnen wenigen Pflichten ausgenommen. Genaueres dazu lesen Sie im Artikel „Datenschutz für kleine Unternehmen und Existenzgründer“.
  • Weitere Informationen zu einzelnen Details der DSGVO finden Sie im Themenbereich Datenschutz.
Die IHK Region Stuttgart bietet Informationsveranstaltungen zu Datenschutzthemen an, nimmt Stellung zu Gesetzesentwürfen zum Datenschutz und regt Verbesserungen im Interesse der Wirtschaft an.


Die IHK unterstützt

Fragen und Antworten zur Ausbildung von Geflüchteten

1. Mit welchem Aufenthaltsstatus dürfen Geflüchtete in Deutschland eine Ausbildung machen?

Bevor Sie Geflüchtete einstellen, müssen Sie deren Aufenthaltsstatus kennen. Diesen erkennen Sie an den Ausweisdokumenten.
Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis (z. B. nach § 24 oder § 25 Abs. 1 oder Abs. 2 AufenthG) dürfen ohne Einschränkung eine Ausbildung oder Arbeit beginnen.
Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung (Asylverfahren läuft noch) oder mit einer Duldung (Asylantrag wurde abgelehnt, aber eine Ausreise ist vorerst aus wichtigen Gründen nicht möglich) dürfen unter bestimmten Voraussetzungen nach einer mehrmonatigen Wartezeit eine Ausbildung oder Arbeit aufnehmen. Sie müssen dafür eine Erlaubnis der Ausländerbehörde einholen, die in die Ausweispapiere eingetragen wird.
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, eine Kopie der Ausweisdokumente und Aufenthaltspapiere für die Dauer der Ausbildung bzw. Beschäftigung aufzubewahren.

2. An wen sollte man sich als Ausbildungsbetrieb wenden bzw. wer sollte informiert werden, wenn man einen Geflüchteten ausbilden möchte?

Die meisten Geflüchteten haben in der Regel eine zuständige Ansprechperson beim Jobcenter (Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis) oder der Agentur für Arbeit (Asylsuchende und Geduldete). Diese sollte zunächst informiert werden. Falls bei Asylsuchenden und Geduldeten die Arbeitserlaubnis noch fehlt, empfiehlt es sich, die Ausländerbehörde direkt anzusprechen.
Die jeweils zuständigen Kammern bieten individuelle Beratung zum Thema Ausbildung von Geflüchteten an. Dorthin können Sie sich auch wenden, wenn Sie noch keinen passenden Kandidaten beziehungsweise Kandidatin gefunden haben. Wir unterstützen Sie bei der Suche.

3. Welchen Weg sollte ein Ausbildungsbetrieb gehen, wenn er einen Geflüchteten erfolgreich ausbilden möchte?

Einen bewährten Einstieg bieten ein Berufsorientierungspraktikum (max. drei Monate) und/oder eine vier- bis zwölfmonatige Einstiegsqualifizierung (EQ). Die EQ kann mit einem Sprachkurs kombiniert werden. Danach könnte sich die Ausbildung anschließen.
Ziel ist das Erlernen von berufsbezogenem Deutsch und die schrittweise Integration in das Ausbildungssystem und das Unternehmen.

4. Welche Sprachkenntnisse sollten Geflüchtete für eine berufsvorbereitende Maßnahme oder eine Ausbildung mitbringen?

Das Sprachniveau wird definiert nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)“. Erfahrungswerte zeigen, dass folgende Sprachniveaus erreicht sein sollten:
→ für eine Einstiegsqualifizierung (EQ): idealerweise ab B1-Niveau (fortgeschrittene Sprachverwendung)
→ für eine Ausbildung: idealerweise ab B2-Niveau (selbstständige Sprachverwendung).
Informationen zum Sprachniveau Ihres/-r Bewerbers/-in finden Sie auf den Zertifikaten der Deutsch- und Integrationskurse. Sie können auch individuelle Sprachstandsfeststellungen veranlassen, zum Beispiel über das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit.

5. Wie kann ein Ausbildungsbetrieb für eine Ausbildung relevante Kompetenzen der Geflüchteten feststellen?

Am besten können Sie sich im Rahmen eines Praktikums von den Fertigkeiten Ihrer Bewerberin/Ihres Bewerbers überzeugen.
Zur Feststellung beruflicher Qualifikationen und Fähigkeiten bieten die Kümmerer des Projekts „Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Zugewanderte“ bei der IHK so genannte Kompetenzfeststellungstests an.

6. Gibt es finanzielle Unterstützung für den Azubi und den Ausbildungsbetrieb?

Betriebe können eine Förderung für eine vier- bis zwölfmonatige Einstiegsqualifizierung (EQ) erhalten. Ziel ist die anschließende Übernahme des Geflüchteten in eine Ausbildung durch den Betrieb. Das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit übernehmen die Praktikumsvergütung in Höhe von 276 Euro monatlich (Aufstockung durch Betrieb möglich) und die Sozialversicherungspauschale. Der Geflüchtete kann parallel die Berufsschule oder (wenn er nicht mehr berufsschulpflichtig ist) einen BAMF-Sprachkurs bei einem Bildungsträger besuchen (Alter der Teilnehmer/-innen max. 35 Jahre).
Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis können während der Ausbildung Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit erhalten. Dies ist ein individueller Zuschuss zur Ausbildungsvergütung zur Deckung des Lebensunterhalts.
Asylbewerber können während einer betrieblichen Berufsausbildung (oder auch einer schulischen Ausbildung oder eines Studiums) durchgängig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen.
Geduldete, die eine betriebliche Berufsausbildung aufgenommen haben, erhalten zunächst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bzw. nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland Berufsausbildungsbeihilfe und ggf. aufstockende Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Bei schulischen Ausbildungen kann es Leistungen nach dem BAföG auch ohne deutschen Pass geben, wenn der Geflüchtete langfristig in Deutschland bleiben darf oder schon lange in Deutschland lebt. Einzelheiten regelt § 8 BAföG.
Die zuständigen Ansprechpersonen bei Jobcenter/Agentur für Arbeit bzw. den Stadtverwaltungen/Landratsämtern beraten ebenfalls zu diesem Thema.

7. Welche weiteren Unterstützungsmöglichkeiten gibt es während der Ausbildung?

Das Jobcenter beziehungsweise die Agentur für Arbeit bietet Geflüchteten und Betrieben Unterstützung im Rahmen der Assistierten Ausbildung (AsA) an. Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf erhalten intensive Betreuung vor und während der Ausbildung, unter anderem Stütz- und Förderunterricht. Auch die Ausbildungsbetriebe werden bei administrativen/organisatorischen Aufgaben unterstützt und bei der Ausbildung begleitet.
Die IHK unterstützt im Rahmen des Projekts „Erfolgreich ausbilden!“ kleine und mittlere Unternehmen, wenn besondere Herausforderungen während der Ausbildung auftreten wie Schwierigkeiten in Betrieb und Berufschule, Konflikte oder Probleme beim Azubi.
Daneben können die Leistungen des Senior-Experten-Service (SES) in Anspruch genommen werden: Erfahrene Expertinnen und Experten im Ruhestand unterstützen Auszubildende als persönliche Coaches und Vertrauenspersonen während der Ausbildung (Initiative zur Verbesserung von Ausbildungserfolgen VerAplus).

8. Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es an den Berufsschulen?

An manchen Berufsschulen sind Flüchtlings- beziehungsweise Integrationsklassen für EQ-Praktikanten und Azubis eingerichtet. Es gibt auch EQ-Förderklassen mit integriertem Sprachkurs sowie Sprachförderung während der Ausbildung. Bitte sprechen Sie uns oder die zuständige Berufsschule direkt an.
An den Berufsschulen in Stuttgart gibt es Ausbildungsmanager/-innen zur Unterstützung und Sprachförderung der Azubis. Die Kontaktdaten finden Sie in einem Flyer der Stadt Stuttgart.
Nützliche Infos hat das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge zusammengestellt:

9. Wie kann ich meinen Azubi beim Deutschlernen unterstützen?

Integration gelingt zu einem großen Teil über Sprache – gute Voraussetzungen dafür bietet der Arbeitsplatz mit dem Kontakt zu den Kolleginnen und Kollegen.
Sie können Ihren Azubi darüber hinaus unterstützen – zum Beispiel, indem Sie die Kosten für einen Sprachkurs übernehmen, selbst ein Deutschtraining oder Lernmaterial anbieten oder ihm einen Sprachmentoren zu Seite stellen. Übrigens müssen betriebliche Deutschkurse nicht mehr vom Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Für das Erlernen von berufsbezogenem Deutsch gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten wie vergünstigte Kurse.

10. Wie kann ich meinen Azubi bei der Prüfungsvorbereitung unterstützen?

Unternehmen können ihre Auszubildenden vielfach unterstützen, damit sich diese gut auf die Prüfungen vorbereiten können. Hilfreich sind neben Lernmaterialien und Vorbereitungskursen vor allem Hinweise für das richtige Lernen, das Verstehen von Prüfungssprache und den Abbau von Prüfungsangst.
Das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge hat praktische Tipps für Unternehmen und Auszubildende zusammengestellt:

11. Wohin wende ich mich, wenn ich vermute, dass mein Azubi traumatisiert ist?

An die hier aufgeführten Stellen können sich traumatisierte Geflüchtete direkt wenden. Haben Sie im Unternehmen den Verdacht, dass ein bei Ihnen beschäftigter Geflüchteter unter Traumafolgen leidet, finden Sie hier erste Informationen zum Thema:

12. Können Auszubildende mit Duldung ihre Ausbildung in meinem Unternehmen abschließen?

Für die Dauer der Ausbildung können Geduldete unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer (§ 16g AufenthG), bzw. bei nicht-gesichertem Lebensunterhalt eine Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG) erhalten. Bei nicht bestandener Prüfung ist die Wiederholung eines Ausbildungsjahrs möglich mit Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bzw. Duldung. Bei Abbruch der Ausbildung erlischt die Aufenthaltserlaubnis bzw. Ausbildungsduldung.
Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, den Ausbildungsabbruch innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch der zuständigen Ausländerbehörde zu melden. In der Mitteilung sind auch der Zeitpunkt des Abbruchs sowie Namen, Vornamen und Staatsangehörigkeit des Ausländers anzugeben.
Wird das Ausbildungsverhältnis abgebrochen oder vorzeitig beendet, wird die Aufenthaltserlaubnis einmalig um 6 Monate verlängert bzw. dem Geduldeten einmalig eine Duldung für 6 Monate zum Zweck der Suche nach einer anderen Ausbildungsstelle erteilt.
Wichtig: Personen, die vor dem 01.03.2024 im Besitz einer Ausbildungsduldung waren und die Voraussetzungen für die neue Aufenthaltserlaubnis für ausreisepflichtige Ausländer (§ 16g AufenthG) erfüllen, können bei ihrer zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag stellen, um aus der Ausbildungsduldung in die Aufenthaltserlaubnis zu wechseln.
Die Zeiten der Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG zählen im Gegensatz zur Ausbildungsduldung zu den notwendigen Voraufenthaltszeiten für eine mögliche spätere Niederlassungserlaubnis.

13. Wie erfolgt der Übergang nach erfolgreicher Ausbildung in eine Beschäftigung?

Beschäftigen Sie den Geflüchteten mit Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer bzw. Ausbildungsduldung („3+2-Regelung“) nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung in Ihrem Unternehmen weiter oder findet er eine seiner beruflichen Qualifikation entsprechende Beschäftigung, erhält er eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre (mit Verlängerungsmöglichkeit).
Dafür muss er außerdem
  • einen Pass(-ersatz) besitzen,
  • über ausreichend Wohnraum verfügen,
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen (Stufe B1 GER – Nachweis der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungsprüfung reicht i. d. R. aus)
Damit die Übernahme von Ausbildung in Beschäftigung gut gelingt: Mit der Freiburger Checkliste (pdf) können sich Unternehmen und Azubis gut auf die notwendigen Schritte zum Übergang von der Ausbildungsduldung („3“) in den Aufenthaltstitel zur Beschäftigung („+2“) vorbereiten. → Bitte beginnen Sie frühzeitig mit der Vorbereitung (ca. 6 Monate vor geplantem Ausbildungsende)
Ist eine Weiterbeschäftigung nach Ausbildungsabschluss im Ausbildungsbetrieb nicht möglich, wird die Aufenthaltserlaubnis einmalig um 6 Monate verlängert bzw. erhält der Geduldete einmalig eine Duldung für 6 Monate, um einen anderen Arbeitsplatz suchen zu können.

14. Welche Möglichkeit bietet das neue Chancen-Aufenthaltsrecht für Geduldete?

Personen, die sich zum Stichtag 31.10.2022 seit 5 Jahren mit Duldung, Gestattung oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten, können auf Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde für 18 Monate eine Chancen-Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG erhalten. Ausgeschlossen sind Straftäter sowie Personen, die ihre Abschiebung aufgrund wiederholter und vorsätzlich falscher Angaben über ihre Identität verhindert haben.
Diese Zeit kann genutzt werden, um die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG für gut integrierte Jugendliche oder § 25b AufenthG bei nachhaltiger Integration zu erfüllen (insb. Identitätsklärung, Lebensunterhaltsicherung und Sprachkenntnisse).

15. Wo finde ich weitere Tipps und Hinweise?

Erklärfilm, Booklets und Broschüren

Berufsperspektiven in verschiedenen Sprachen

Ein System der Berufsausbildung ist in den meisten Herkunftsländern der Geflüchteten nicht vorhanden. Hier finden Unternehmen mehrsprachige Hilfsmittel, um zu zeigen, wie die duale Berufsausbildung in Deutschland funktioniert.

Erklärfilm zur dualen Berufsausbildung

Der Erklärfilm stellt das duale Ausbildungssystem und eine Auswahl der über 330 verschiedenen Ausbildungsberufe kurz und knapp vor. Neben einer deutschen Fassung gibt es den Film auch mit Untertiteln in Englisch, Arabisch, Farsi und Tigrinya.

Erklärfilm Deutsch
Erklärfilm Englisch
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Erklärfilm Arabisch
Erklärfilm Farsi
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Erklärfilm Tigrinya
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Der Film des NETZWERKs Unternehmen integrieren Flüchtlinge soll Unternehmen dabei helfen, Geflüchtete für die duale Berufsausbildung zu begeistern.
Erklärfilm „Duale Ausbildung“ in ukrainischer Sprache – IHK просто пояснює, що таке «дуальна освіта»
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Booklet „Ausbildung im Unternehmen – berufliche Perspektiven in Deutschland”

Das zweisprachiges Booklet des DIHK zur dualen Berufsausbildung in Deutschland gibt es in den Varianten Arabisch, Farsi, Pashtu und Tigrinya. Die Broschüre richtet sich an junge Geflüchtete und skizziert die beruflichen Perspektiven, die eine duale Berufsausbildung in Deutschland eröffnet. Die Booklets können Sie hier herunterladen.
Bei Interesse an Bestellung der Papierversionen wenden Sie sich bitte direkt an den DIHK-Verlag unter www.dihk-verlag.de.

Elternratgeber: Berufsausbildung in Deutschland

Infos rund um die Berufsausbildung, Fördermöglichkeiten und Perspektiven in 17 Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Griechisch, Arabisch, Persisch, Russisch, Ukrainisch, Türkisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Polnisch, Rumänisch, Bulgarisch, Chinesisch).

Ausbildung in Deutschland – Broschüre in einfacher deutscher Sprache

Die Broschüre „Ausbildung in Deutschland: Gestalte deine Zukunft – Chance Ausbildung” gibt es in einfacher Sprache und im Sprachniveau B1. Sie zeigt die Argumente für eine duale Berufsausbildung auf, stellt über 40 Berufe aus den unterschiedlichsten Bereichen vor und gibt wertvolle Tipps für Bewerbung und Vorstellungsgespräch.

Website „Planet Beruf“

Infos und Arbeitsblätter in einfacher Sprache zur Berufsorientierung, Berufswahl und Bewerbung stellt die Bundesagentur für Arbeit auf „Planet Beruf“ im Download-Bereich zur Verfügung. In der Rubrik „100 Fachbegriffe“ werden wichtige Begriffe aus 10 Berufsbereichen erläutert und in 12 Sprachen übersetzt.

Website „Einfach Zukunft“

Die Website der Bundesagentur für Arbeit und SchuleWirtschaft Deutschland informiert zur Berufsausbildung in Deutschland auf Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Farsi, Tigrinya und Ukrainisch. Junge Geflüchtete berichten über ihren Werdegang, ihre Entscheidung für eine duale Berufsausbildung sowie über die Unterstützung, die sie erfahren haben. Daneben gibt es hilfreiche Tipps und Links zu den Themen Ausbildung und Bewerbung.

Website „Meine Berufserfahrung“

Die Website der Bertelsmannstiftung will eine schnelle Selbsteinschätzung über das Ausmaß beruflicher Vorerfahrung in verschiedenen Berufen ermöglichen. Damit soll die Vermittlung in Praktika, Aus- und Weiterbildung sowie Arbeit erleichtert werden. In drei bis fünf Minuten kann der/die Teilnehmende mittels Fotos und Tätigkeitsbezeichnungen in zwölf Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Arabisch, Farsi, Russisch, Türkisch, Polnisch, Rumänisch, Bulgarisch) zeigen, mit welchen konkreten beruflichen Handlungen eines deutschen Referenzberufs er/sie vertraut ist. Derzeit steht das Angebot für 30 Berufe zur Verfügung. Das integrierte Berufs-ABC beinhaltet Infos zu den einzelnen Berufen sowie wichtige Begriffe und Tätigkeiten in verschiedenen Sprachen.
Kennenlernen vor der Ausbildung

Praktikumsbörse für Geflüchtete

Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist und bleibt die Eintrittskarte in eine berufliche Zukunft und sichert Unternehmen qualifizierte Arbeitskräfte. Manche Talente sind aber nicht auf den ersten Blick erkennbar und zeigen sich erst bei der praktischen Arbeit im Betrieb. Ein betriebliches Praktikum kann den Einstieg in die Arbeitswelt ebnen: Dort können praktische Kenntnisse vermittelt und sprachliche Kompetenzen erweitert werden. Beide Seiten können sich kennen lernen.
Mit der Praktikumsbörse für geflüchtete Menschen hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Plattform zur Vermittlung von Praktikumsplätzen geschaffen. Unternehmen, die Geflüchteten eine Praktikumsmöglichkeit anbieten möchten, können ihre Stelle dort einfach selbst einstellen und mit Praktikumsinteressierten direkt in Kontakt treten.
IHK-Bewerbervermittlung

„Azubi gesucht?“ – IHK-Bewerbervermittlung

Immer mehr Unternehmen in der Region Stuttgart beklagen, dass es zunehmend schwerer fällt, offene Ausbildungsplätze mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern zu besetzen. Die Kolleginnen und Kollegen von der IHK-Bewerbervermittlung „Azubi gesucht?“ unterstützen Unternehmen durch passgenaue Vermittlung von Auszubildenden.
Viele Unternehmen haben diese Unterstützung bereits erfolgreich in Anspruch genommen und ihre Ausbildungsplätze besetzt. Gerade auch für kurzfristig freigewordene Stellen bietet der IHK-Service beste Chancen für eine schnelle Nachbesetzung.
In den nachfolgenden Videos berichten Unternehmen von ihren Erfahrungen mit der IHK-Bewerbervermittlung.


Bei Interesse füllen Sie bitte folgenden Meldebogen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 102 KB) aus und senden ihn an den zuständigen Ansprechpartner. Unsere Mitarbeiter vom Team „Azubi gesucht?“ unterstützen Sie gerne!
Ihre Ansprechpartner
In Stuttgart
Anna Schupeck
Telefon 0711 2005-1346
Selina Neuffer
Telefon 0711 2005-1248
azubigesucht@stuttgart.ihk.de
In Böblingen Christiane Schullerus-Sixt
Telefon 07031 6201-8246
azubigesucht.bb@stuttgart.ihk.de
In Esslingen-Nürtingen
Claudia Roth
Telefon 0711 39007-8359
azubigesucht.es@stuttgart.ihk.de
In Göppingen Petra Dauser
Telefon 07161 6715-8444
azubigesucht.gp@stuttgart.ihk.de
In Ludwigsburg Sandra Widmayer
Telefon 07141 122-1041
azubigesucht.lb@stuttgart.ihk.de
In Rems-Murr Vanessa Berndt
Telefon 0711 2005-1946
azubigesucht.rm@stuttgart.ihk.de

Praxistipps und Kontakte

Vereinbarkeit von Beruf und Pflege

Immer mehr Beschäftigte müssen Beruf und Pflege kranker Angehöriger miteinander vereinbaren. Was können Unternehmen tun, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darin unterstützen wollen? Auf dieser Seite finden Sie eine erste Übersicht, wichtige Kontaktadressen, Informationsmaterialien und weiterführende Links.
In Baden-Württemberg leben rund 540.000 Pflegebedürftige im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (Stand: 2021). Die Zahl hat sich zwischen 2001 und 2021 mehr als verdoppelt – Tendenz weiter steigend. Mehr als die Hälfte der pflegebedürftigen Menschen wird zu Hause ausschließlich von Angehörigen betreut, von denen rund die Hälfte gleichzeitig erwerbstätig ist. Rund 60 Prozent der pflegenden Erwerbstätigen sind Frauen.
(Quelle: Statistisches Landesamt, Gesellschaftsmonitoring 2023)

Erste Schritte

Falls ein/e Beschäftigte/r von einem Pflegefall betroffen ist, prüfen Sie
  • welche Maßnahmen bereits eingeleitet wurden
  • welche Herausforderungen für den Beschäftigten entstehen
  • wie die zeitliche Belastung aussieht
  • ob und inwieweit die Arbeitszeit reduziert werden soll
  • welche Auswirkungen auf das Team zu erwarten sind
  • ob die Arbeitsprozesse im Team entsprechend geändert/umverteilt werden können
Sind diese ersten Fragen geklärt, geht es daran, die für den/die Betroffene/n individuell passenden Maßnahmen festzulegen.

Maßnahmen für den Arbeitgeber (Übersicht)

Arbeitszeit und -organisation

  • Flexible Arbeitszeiten, Teilzeit, komprimierte Arbeitszeit (z. B. Vollzeit in vier statt in fünf Tagen)
  • Einzelmaßnahmen wie individuell vereinbarter späterer Arbeitsbeginn, individuell vereinbarte Ausgestaltung der Arbeitswoche (insbesondere bei Teilzeit), längere Mittagspause, vermehrte (Kurz-)Pausen im Verlauf des Arbeitstages, lange Planungshorizonte bei Dienstplangestaltung etc.
  • Kurzfristig gewährte Freistellung/Sonderurlaub (auch über den gesetzlichen Anspruch hinaus)
  • Alternierende Heim- und Telearbeit
  • Rücksichtnahme bei Urlaubsplanung, Überstunden, Geschäftsreisen
  • Teamarbeit (Arbeitsteilung im Team, Vertretungsregelungen)
  • Arbeitsplatzausstattung (Zugang zu Telefon, PC, Intra-/Internet auch in Bereichen, in denen das nicht wie bei Büroberufen Standard ist, z. B. in der Produktion)
Beschäftigte haben Anspruch auf verschiedenen Freistellungsmöglichkeiten nach dem Pflegezeitgesetz bzw. Familienpflegezeitgesetz. Diese gehen von einer kurzzeitigen vollständigen Freistellung bei plötzlich auftretender Pflegesituation bis hin zu längeren teilweisen Freistellungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege von Familienangehörigen.

Kommunikation und Personalentwicklung

  • Interne Kommunikation des Themas Beruf & Pflege (Intranet, Schwarzes Brett, Gesundheitstage), Bekanntmachen der vorhanden Maßnahmen, Bereitstellen von Informationsmaterial
  • Akzeptanz und Anerkennung der Pflegeleistung, Sensibilisierung der Belegschaft (Engagement der Geschäftsführung)
  • Interner Ansprechpartner für das Thema Beruf & Pflege, Pflegelotse
  • Trainings für Führungskräfte
  • Einbinden der Führungskräfte in die Maßnahmenkonzeption
  • Mitarbeitergespräche (Fragen zur Pflegesituation verbindlich integrieren)
  • Abstimmung bei Fort- und Weiterbildungen
  • Kontakthalten und Know-how Erhalt bei Freistellungen

Entgeltbestandteile und geldwerte Leistungen

  • Zuschuss für haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Umwandlung von Sonderzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld) in Freizeit

Service für die pflegenden Beschäftigten

  • Seminare, Schulungen, psychosoziale Beratung
  • Notfallmanagement, Unterstützung bei der Organisation von Pflege wie Beratung zum Pflegearrangement, Vermittlung externer Dienstleister
  • Freiwilligen-Pool aus ehemaligen Betriebsangehörigen als Betreuungsdienst
  • Belegplätze für eine Kurzzeitpflege

Pflegeberatung Kontaktadressen

Pflegestützpunkte

In den Stadt- und Landkreisen Baden-Wüttembergs bieten die Pflegestützpunkte (Kooperation der Landesverbände der Krankenkassen, der Ersatzkassen sowie der Kommunalen Landesverbände) Hilfe an: Ihre Aufgabe ist es, Pflegebedürftige und deren Angehörige neutral, unabhängig und kostenlos zu beraten und zum Beispiel bei der Antragstellung zu unterstützen. Auch Unternehmen können sich an die Pflegestützpunkte wenden. In der Region Stuttgart befinden sich Pflegestützpunkte in Stuttgart, Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Waiblingen. Weitere Informationen sowie die Kontaktadressen unter www.bw-pflegestuetzpunkt.de.
Eine Übersicht über die Pflegestützpunkte in Stuttgart finden Sie auf der Website der Landeshauptstadt. Dort gibt es auch die Broschüre „22 Fragen zum Thema Pflege“ (pdf)

Pflegeberatung der Pflegekassen/-versicherungen

Seit 2009 gibt es den gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Die Beratung erfolgt durch Pflegeberaterinnen und Pflegeberater bei den Pflegekassen/-versicherungen. Wenden Sie sich an die Pflegekasse des Pflegebedürftigen. Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen sind automatisch Mitglied der Pflegekasse ihrer Krankenkasse. Privat Krankenversicherte müssen eine Pflegeversicherung mit ihrer Krankenversicherung abschließen. Den gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung für alle privat Versicherten und ihre Angehörigen stellt die compass private pflegeberatung GmbH sicher: www.compass-pflegeberatung.de

Service-Telefon des Bundesfamilienministeriums

Das Servicetelefon „Wege zur Pflege“ ist montags bis donnerstags von 9 Uhr bis 18 Uhr unter 030 201 791 31 zu erreichen. Informationen zu rechtlichen Regelungen und gesetzlichen Ansprüchen, zur staatlichen Unterstützung und zur Familienpflegezeit finden Sie zudem im Internet auf dem Informationsportal www.wege-zur-pflege.de. Dort finden Sie auch die Broschüre „Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ (pdf).

Internetangebote und Publikationen

  • Der Online-Pflegelotse des Vereins deutscher Ersatzkassen (VDEK) hilft bei der Suche nach einer geeigneten ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung im gesamten Bundesgebiet.
(Diese Seite wird laufend aktualisiert bzw. erweitert. Wenn Sie Angebote kennen, die hier ebenfalls aufgeführt sein sollten, können Sie sich gerne an uns wenden.)