Kompetenzfeststellung außerhalb des formalen Berufsbildungssystems

ValiKom Transfer - Berufliche Kompetenzen sichtbar machen

Fachkräfte zu finden ist heutzutage schwieriger denn je. Gleichzeitig gibt es auf dem Arbeitsmarkt viele Personen mit Berufserfahrung, die keinen formalen Nachweis (z. B. ein Prüfungszeugnis) über ihr Können besitzen (beispielsweise Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger oder Menschen ohne Berufsabschluss). Durch jahrelange Berufspraxis sind sie jedoch oft ähnlich oder sogar genauso versiert wie eine gelernte Fachkraft.
Im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Projekts „ValiKom Transfer“ (Validierung non-formal und informell erworbener Kompetenzen) wird diesen Personen mit Hilfe eines standardisierten Validierungsverfahrens die Möglichkeit geboten, ihre beruflich erworbenen Kompetenzen (in Bezug zu einem anerkannten Ausbildungsabschluss) von Berufsexpertinnen und Berufsexperten erfassen, bewerten und zertifizieren zu lassen.
Gleichzeitig ist das Verfahren ein Instrument zur Personalentwicklung und leistet darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung.
Bundesweit führen derzeit 32 Kammern (17 Industrie- und Handelskammern, 13 Handwerkskammern und 2 Landwirtschaftskammern) das Validierungsverfahren in einer Vielzahl von Berufen durch.
Die Teilnahme an dem Validierungsverfahren ist bis zum Projektende (31. Oktober 2024) kostenfrei.
Das Validierungsverfahren zur Feststellung berufsrelevanter Kompetenzen, die außerhalb des formalen Bildungssystems erworben wurden, wurde im Rahmen des vom BMBF geförderten Projekts „Abschlussbezogene Validierung non-formal und informell erworbener Kompetenzen“ (kurz „ValiKom“) von vier Handwerkskammern sowie vier Industrie- und Handelskammern konzipiert und erprobt (Laufzeit: 1. November 2015 bis 31. Oktober 2018). Es kommt der Empfehlung des Europäischen Ministerrats (Ratsempfehlung 2012/C 398/01 vom 20. Dezember 2012) nach, die Validierung der Ergebnisse nicht-formalen und informellen Lernens auf nationaler Ebene einzuführen.

Im Folgeprojekt „ValiKom Transfer“ wurde das Validierungsangebot um weitere Kammerstandorte und Berufe ergänzt. Eine aktuelle Aufstellung, welche zuständigen Stellen für welche Berufe Validierungsverfahren anbieten, ist unter auf der Webseite des Validierungsverfahrens ersichltich ersichtlich.

Chancen des Validierungsverfahrens – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Mit dem Validierungsverfahren erhalten berufserfahrene Personen, die keinen formalen Nachweis (z. B. ein Prüfungszeugnis) über ihr Können besitzen (beispielsweise Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger sowie Menschen ohne Berufsabschluss) die Möglichkeit, ihre berufsrelevanten Kompetenzen validieren zu lassen. Es wird bewertet, ob diese Kompetenzen vollständig oder teilweise gleichwertig mit einem formalen Berufsabschluss sind. Auf Basis der Bewertung wird ein Validierungszertifikat von der zuständigen Stelle (z. B. der Industrie- und Handelskammer) ausgestellt.
Das Validierungszertifikat der Kammer kann bspw. Arbeitssuchende im ‎Bewerbungsprozess unterstützen und die ‎Chancen auf eine neue Beschäftigung erhöhen. Es kann ‎aber auch für Selbstständige hilfreich sein, die ‎wieder in ein Angestelltenverhältnis wechseln möchten oder ‎einen objektiven Nachweis über ihr Können benötigen‎. Beschäftigte erhalten durch das Zertifikat eine Bescheinigung ihres Könnens, welche über bloße Arbeitszeugnisse hinausreicht.
Nicht selten motiviert das Validierungsverfahren Teilnehmende dazu, sich über das Verfahren hinaus weiterzubilden. Manche stellen sich danach den Herausforderungen einer Externen-/Weiterbildungsprüfung (Aufstiegsweiterbildung) oder entscheiden sich für eine Weiterbildung im Rahmen von Zertifikatslehrgängen (Anpassungsweiterbildung).
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Arbeitgeber erhalten durch die Validierung der Fähigkeiten ihrer Mitarbeitenden ohne passenden Berufsabschluss einen objektiven Überblick und konkrete Aussagen über deren Berufskompetenzen und deren Passfähigkeit zu gesuchten Profilen. Zusätzlich können auf Basis des ‎Validierungszertifikats Entwicklungspotentiale identifiziert und gezielte Weiterqualifizierungen durchgeführt werden.
Nicht zuletzt bedeutet das Zertifikat eine besondere Wertschätzung des beruflichen Könnens der Mitarbeitenden und stärkt damit die Mitarbeiterbindung. Außerdem können Arbeitgeber dadurch signalisieren, dass sie an einer langfristigen Zusammenarbeit und der persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung der Mitarbeitenden interessiert sind. ValiKom Transfer ist damit ein Instrument zur Personalentwicklung und leistet darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung.
Bisher haben Arbeitgeber:
  • Mitarbeitende auf das Validierungsverfahren aufmerksam gemacht,
  • Mitarbeitende für die Teilnahme an der Fremdbewertung freigestellt,
  • Mitarbeitende im Validierungsverfahren unterstützt und
  • die eigenen Räumlichkeiten für die Fremdbewertung ihrer Mitarbeitenden zu Verfügung gestellt.
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Zielgruppe und Teilnahmevoraussetzungen

Zielgruppe

Das Validierungsverfahren richtet sich an Personen,
  • die unabhängig von ihrem derzeitigen Beschäftigungsstatus
  • im In- und/oder Ausland
  • beruflich relevante Kompetenzen erworben haben,
  • diese aber nicht durch einen formalen Berufsabschluss nachweisen können.
Konkret bedeutet dies, dass an dem Verfahren Personen teilnehmen können, die keinen formalen Berufsabschluss haben oder nicht in ihrem erlernten Beruf tätig sind (sogenannte Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger). Das Angebot richtet sich gleichermaßen an Deutsche, Personen mit Migrationshintergrund sowie Geflüchtete.
Unter die Zielgruppe fallen auch Personen mit im Ausland erworbenen Berufserfahrungen, die keinen Anspruch auf eine Anerkennung ihres im Ausland erworbenen Berufsabschlusses gemäß Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) haben.

Teilnahmevoraussetzungen

  • Mindestalter: 25 Jahre.
  • Einschlägige Berufserfahrung (mindestens das 1,5-fache der Regelausbildungszeit).
  • Ausreichende Deutschkenntnisse.

Berufe im Validierungsverfahren

Die IHK Region Stuttgart bietet Validierungsverfahren in folgenden Berufen an:

Kaufmännische Berufe

  • Kaufleute für Büromanagement
  • Mediengestalter/in Digital und Print – Fachrichtung Konzeption und Visualisierung
  • Verkäufer/in
  • Kaufleute im Einzelhandel

Hotel- und Gastroberufe

  • Koch/Köchin
  • Fachkraft im Gastgewerbe
  • Restaurantfachleute
  • Fachleute für Systemgastronomie
  • Hotelfach- und Kaufleute

Gewerblich-technische Berufe

  • Fachlagerist/in und Fachkraft für Lagerlogistik
  • Fachkraft für Metalltechnik
  • Maschinen- und Anlagenführer/in
  • Technischer Produktdesigner/in – Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion
  • Industrieelektriker – Fachrichtung Betriebstechnik
  • IT-Systemelektroniker/in
  • Verfahrensmechaniker/in für Beschichtungstechnik
  • Fachinformatiker/in – Fachrichtung Systemintegration
  • Fachkraft für Veranstaltungstechnik
In dem Projekt werden bundesweit auch Validierungsverfahren in handwerklichen Berufen und landwirtschaftlichen Berufen angeboten. Hierfür sind die projektbeteiligten Handwerkskammern und Landwirtschaftskammern zuständig. Eine vollständige Liste unseres Berufsangebots sowie die jeweiligen Ansprechpersonen vor Ort finden Sie auf der Webseite des Westdeutschen Handwerkskammertags:

Liste der Berufe

Ansprechpartner vor Ort

Ablauf des Validierungsverfahrens

Das Validierungsverfahren erfolgt in vier Schritten:

1. Information und Beratung

Vor Eintritt in das Validierungsverfahren erhalten interessierte Personen im Rahmen eines umfassenden Beratungsgesprächs durch die zuständige Kammer Informationen zum Verfahren, zu den Dokumenten, die für das Verfahren benötigt werden, sowie Unterstützung bei der Auswahl des passenden Referenzberufs. Der Referenzberuf entspricht einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung.
Außerdem wird geklärt, ob andere Maßnahmen in Frage kommen, z.B. die sog. „Externenprüfung“ (= Teilnahme an einer regulären Abschlussprüfung) oder eine Anerkennung im Rahmen des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG).

2. Dokumentation (mit Selbsteinschätzung)

Anschließend dokumentiert die interessierte Person ihre berufsrelevanten Erfahrungen und Kompetenzen mit einem Lebenslauf. Danach schätzt sie ihre beruflichen Kompetenzen in Bezug auf den Referenzberuf ein. Dafür wird ein Selbsteinschätzungsbogen genutzt (wird von der Kammer ausgehändigt). Diese Einschätzung bildet die Basis für die Entscheidung, ob in der Fremdbewertung alle oder nur einzelne Tätigkeitsbereiche bewertet werden. Bei Bedarf unterstützt die Kammer beim Ausfüllen des Selbsteinschätzungsbogens.

3. Bewertung

Nach Abschluss der Selbsteinschätzung stellt die Person einen Antrag (Formular wird von der Kammer ausgehändigt), um am Validierungsverfahren teilnehmen zu können. Die Antragsunterlagen werden anschließend von der für den Beruf zuständigen Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder Landwirtschaftskammer ausgewertet, um festzulegen, in welchen Tätigkeitsbereichen des Referenzberufs eine Fremdbewertung durch eine Berufsexpertin bzw. einen Berufsexperten durchgeführt werden sollte.
Zur Vorbereitung der Fremdbewertung führen die Berufsexpertin oder der Berufsexperte zusammen mit der Kammermitarbeiterin oder dem Kammermitarbeiter ein Beratungsgespräch mit der oder dem Antragstellenden, um die nach der Selbsteinschätzung vorhandenen Kompetenzen mit den Anforderungen des Berufsbildes abzugleichen und den Umfang der Fremdbewertung einvernehmlich final abzustimmen. Darüber hinaus werden die Inhalte, Instrumente und der Ablauf der Fremdbewertung erklärt.
Am Tag der Bewertung (wird vom der/dem Teilnehmenden zusammen mit der/dem Kammermitarbeitenden und dem Experten/der Expertin terminiert) kommen verschiedene praxisorientierte Instrumente zum Einsatz, durch welche die Antragstellenden nachweisen können, dass sie in der Lage sind, die für den Referenzberuf maßgebenden Tätigkeiten auszuüben. Zu den gängigen Instrumenten des Validierungsverfahrens gehören z.B. die Arbeitsprobe, das Fachgespräch oder auch die Probearbeit. Die Instrumente werden häufig miteinander kombiniert. Die Fremdbewertung wird immer durch mindestens zwei Personen, darunter mindestens eine Berufsexpertin oder ein Berufsexperte, durchgeführt.

4. Zertifizierung

Abhängig davon, ob die Antragstellenden alle oder nur einige Tätigkeitsbereiche des Referenzberufs in der Fremdbewertung ausführen konnten, erhalten sie von der zuständigen Kammer ein Validierungszertifikat, das die volle oder teilweise Gleichwertigkeit der beruflichen Kompetenzen mit dem gewählten Berufsabschluss bescheinigt.
Das Zertifikat kann für den aktuellen Arbeitgeber verwendet werden. Gleichwohl dient es allen weiteren beruflichen Entscheidungen.
Nach der Zertifizierung kann die/der Teilnehmende eine Anschlussberatung der Kammer in Anspruch nehmen (wenn gewünscht), bspw. um nächste Weiterbildungsschritte zu besprechen.
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Weitere Informationen

Projektleitung

Westdeutscher Handwerkskammertag
www.whkt.de

Bildungspolitische Steuerung

Deutscher Handwerkskammertag
www.zdh.de
Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V.
www.dihk.de

Wissenschaftliche Begleitung

Projektförderung

Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (11/2018-10/2024).