So funktioniert das Studium ohne Abitur

Studieren mit IHK-Abschluss

Der Zugang zur Hochschule

Im Prinzip ist in allen Bundesländern mittlerweile ein Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte auch ohne Abitur oder Fachhochschulreife möglich. Meister und Absolventen vergleichbarer Abschlüsse können fast jedes Fach studieren. Wer eine Ausbildung abgeschlossen hat und mehrjährige Berufserfahrung besitzt, kann zumeist ein fachnahes Studium beginnen.
Grundsätzlich gilt also nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK):
Meister und vergleichbare Abschlüsse
allgemeiner Hochschulzugang
Ausbildung + Berufserfahrung
fachgebundener Hochschulzugang
Baden-Württemberg hat den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne Abitur verbessert. Seit dem Wintersemester 2010/11 können Meister und Gleichgestellte allgemein und ohne Fachbindung ein Studium aufnehmen. Auch andere beruflich Qualifizierte können unter bestimmten Voraussetzungen ein ihrer Berufsausbildung oder -tätigkeit fachlich entsprechendes Studium beginnen. Erforderlich ist für diese Studienbewerber allerdings eine Eignungsprüfung an einer Hochschule.
Die IHK sieht darin einen wichtigen Schritt in Richtung einer größeren Anerkennung beruflicher Weiterbildungsabschlüsse (zum Beispiel Betriebswirt IHK, Meister, IT-Professional, Fachwirt und Fachkaufmann) und einer besseren Durchlässigkeit zwischen den Bildungssystemen.
Konkret gilt seit dem Wintersemester 2010/11 für Berufstätige ohne schulische Studienberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife) folgendes:

Studium ohne fachliche Bindung:

Beruflich Qualifizierte, die
  1. als berufliche Fortbildung
    a) eine Meisterprüfung,
    b) eine der Meisterprüfung gleichwertige berufliche Fortbildung im erlernten Beruf nach dem Berufsbildungsgesetz, nach der Handwerksordnung oder einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Regelung,
    c) eine sonstige berufliche Fortbildung, sofern sie durch diese Rechtsverordnung als gleichwertig festgestellt ist,
    oder
    d) eine Fachschule im Sinne von § 14 des Schulgesetzes erfolgreich abgeschlossen haben und
  2. einen schriftlichen Nachweis der Hochschule über ein Beratungsgespräch an einer Hochschule erbringen,
besitzen die Qualifikation für ein ein Hochschulstudium, das zu einem ersten Hochschulabschluss (Regel: Bachelor) führt.

Studium mit fachlicher Bindung:

Beruflich Qualifizierte, die
  1. eine durch Bundes- oder Landesrecht geregelte mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen haben sowie über eine in der Regel dreijährige Berufserfahrung verfügen, jeweils in einem dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechenden Bereich und
  2. einen schriftlichen Nachweis über ein Beratungsgespräch an einer Hochschule erbringen,
können die Qualifikation für ein Hochschulstudium in einem ihrer Berufsausbildung und Berufserfahrung fachlich entsprechenden Studiengang, der zu einem ersten Hochschulabschluss führt (Regel: Bachelor), durch das Bestehen einer besondere Prüfung erwerben.
Familienarbeit mit selbständiger Führung eines Haushaltes und Verantwortung für mindestens eine erziehungs- oder pflegebedürftige Person kann bei fachlicher Entsprechung gemäß Nummer 1 mit bis zu zwei Jahren auf die Berufserfahrung nach Nummer 1 angerechnet werden.

Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt in der Regel direkt bei den Hochschulen. Sie prüfen die Zugangsvoraussetzungen und führen auch die Beratungsgespräche beziehungsweise bei der fachgebundenen Studienberechtigung die Prüfungen. Interessierte wenden sich daher am Besten direkt an die für Sie in Betracht kommenden Hochschulen und Dualen Hochschulen in Baden-Württemberg.

Weitere Informationen

Wie genau der Hochschulzugang möglich ist, welches Fach studiert werden kann und wie lange die Berufserfahrung sein muss, regelt jedes Bundesland unterschiedlich. Manchmal haben auch die Hochschulen die Möglichkeit, eigene Zugangsregelungen aufzustellen.
Über Details zu Informationen des Hochschulzugangs informiert das baden-württembergische Wissenschaftsministerium sowie das Infoportal „Studieren ohne Abitur”.

Das Studienangebot

Beruflich Qualifizierte benötigen aufgrund ihrer beruflichen und oft auch familiären Situation Studienangebote, die berufsbegleitend oder in Teilzeit absolviert werden können.
Vor allem Fernhochschulen und Studienangebote mit einem geringen Präsenzanteil kommen in Frage. Der Markt ist in diesem Bereich sehr unübersichtlich, eine individuelle Recherche nach dem passenden Studienangebot ist daher notwendig. Orientierungshilfen geben der Hochschulkompass oder die Stiftung für Hochschulzulassung.

Anrechnung beruflicher Kompetenzen

Kompetenzen, die bereits Bestandteil des Berufsabschlusses sind, sollten im Studium nicht erneut geprüft werden. Es gibt bisher aber nur wenige Beispiele guter Anrechnungsverfahren, die Inhalte eines beruflichen Abschlusses auf ein Studium anrechnen lassen. Deshalb ist eine individuelle Beratung an der Wunschhochschule zwingend notwendig, um sich über die Möglichkeiten einer Anrechnung zu informieren. Selbst wenn es an der Hochschule keine formalisieren Verfahren für die Anerkennung beruflicher Qualifikationen gibt, ist manchmal eine individuelle Prüfung durch die Studiengangsverantwortlichen möglich.