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CE-Kennzeichnung - das ist neu

Die CE-Kennzeichnung ist der Schlüssel zum europäischen Markt. Sie bescheinigt, dass ein Produkt alle gesetzlichen An­forderungen an Sicherheit, ­Gesundheit und Umweltschutz erfüllt. Der Weg dorthin erfordert jedoch genaue ­Planung, strukturiertes Vorgehen und Fachwissen.

Mit CE im gesamten EWR verkaufen

Die CE-Kennzeichnung ist aber auf jeden Fall nützlich, weil Sie damit Ihre Produkte im gesamten ­Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ohne zusätzliche Zulassungen vertreiben können. Sie ist ein sichtbares Zeichen für Ihre Kunden, dass das Produkt höchsten ­Sicherheitsstandards entspricht und den strengen europäischen Vorschriften gerecht wird.

Das sind die neuen Pflichten durch die Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Nun kommt die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) hinzu. Sie soll ab 13. Dezember diesen Jahres die Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG ablösen und betrifft besonders Produkte, die keiner speziellen EG-Richtlinie unterliegen.
Auch hier müssen Hersteller eine Risikoanalyse durchführen und eine technische Dokumentation erstellen, die ­mindestens zehn Jahre aufzubewahren und regelmäßig zu aktualisieren ist.

Schritt-für-Schritt zur CE-Kennzeichnung: So setzen Sie den Prozess erfolgreich um

Die CE-Kennzeichnung folgt ­einem klaren systematischen Vorgehen.

1. Relevante Richtlinien und Normen identifizieren

Im ersten Schritt müssen die für Ihr Produkt geltenden EU-Richtlinien, -Verordnungen und harmonisierten -Normen identifiziert werden. Diese Grund­lage ist entscheidend für den weiteren Verlauf des CE-Kon
formitätsprozesses.

2. Risikobewertung – das Herzstück des CE-Prozesses

Eine umfassende Risiko­bewertung ist unerlässlich. Sie identifiziert und bewertet potenzielle Gefahren des Produkts und legt Maßnahmen zur Risikominimierung fest. Die GPSR schreibt diese Risiko­analyse selbst für Produkte vor, die keiner spezifischen CE-Richtlinie unterliegen.

3. Technische Dokumentation – Ihre rechtliche Absicherung

Die technische ­Dokumentation umfasst alle Nachweise, dass Ihr Produkt den EU-Vorschriften entspricht. Dazu gehören Sicher- heitsbewertungen, Konstruktionszeichnungen, Prüfberichte und Betriebsanleitungen.
Die neue GPSR erfüllt ähnliche Anforderungen wie die CE-­relevanten Richtlinien, beispielsweise die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Grundsätzlich müssen auch diese Unterlagen mindestens zehn Jahre nach Inverkehrbringen des Produktes auf­bewahrt und regelmäßig ­aktualisiert werden, um im Falle einer Überprüfung durch die Marktaufsichtsbehörden die Konformität nachweisen zu können.

4. Konformitätserklärung und Anbringung der CE-Kennzeichnung

Nachdem die Risikobewertung abgeschlossen und die technischen Unterlagen erstellt wurden, stellt das ­Unternehmen die Konformitäts­erklärung aus. Diese bescheinigt, dass das Produkt den EU-Vorgaben entspricht. Grundsätzlich darf das CE-Zeichen erst dann auf dem Produkt angebracht werden.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Rechtssicherheit: Erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen und minimieren Sie rechtliche Risiken.
  • Produktsicherheit: Schützen Sie Ihre Kunden durch frühzeitige und fundierte Risikobewertungen.
  • Vertrauensgewinn: Geben Sie Ihren Kunden die Sicherheit, ein geprüftes und konformes Produkt zu erwerben.
Die IHK Region Stuttgart bietet eine dreiteilige Veranstaltungsreihe an, um Unternehmen bei der CE-Kennzeichnung gezielt zu unterstützen.