Beruf und Familie vereinbaren
Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung
Unternehmen können ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Kinderbetreuung auf vielfältige Weise unterstützen. Wenn Sie Ihren Beschäftigten flexible Arbeits(zeit)modelle für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie anbieten möchten, finden Sie in unserem Artikel flexibles und mobiles Arbeiten weitere Informationen.
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über Möglichkeiten betrieblich unterstützter Kinderbetreuung. Ausführliche Informationen finden Sie bei den angegebenen Stellen.
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über Möglichkeiten betrieblich unterstützter Kinderbetreuung. Ausführliche Informationen finden Sie bei den angegebenen Stellen.
Möglichkeiten für Betriebe
- Gründung einer betriebseigenen Kindertageseinrichtung
Das Unternehmen ist Träger der Einrichtung und hat so die Möglichkeit, den eigenen Bedarf unmittelbar umzusetzen. Das Eigenengagement des Betriebs ist bei dieser Lösung sehr hoch. Alternativ hierzu kann die Trägerschaft auch an einen öffentlichen, freien oder privaten Träger vergeben werden. Informationen über die in der Region Stuttgart aktiven Träger erhalten Sie bei der Servicestelle für betriebliche Kinderbetreuung des Kommunalverbands für Jugend und Soziales (KVJS). Ansprechpartner zu Fragen der Förderung und Genehmigung sind auch die jeweiligen Jugendämter der Kommunen.
- Kooperation in der Kinderbetreuung
Mehrere Unternehmen richten zusammen eine Kindertagesstätte ein, arbeiten mit einem öffentlichen oder privaten Träger zusammen oder unterstützen die Bildung einer Elterninitiative, die dann als Träger fungiert.
- Belegplätze in Kindergärten
Ein Unternehmen „bucht“ Belegplätze in bereits bestehenden Einrichtungen. Das Unternehmen kann bei Bedarf zum Beispiel auch verlängerte Öffnungszeiten finanzieren oder sich an anfallenden Investitionskosten beteiligen.
- Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson
Die Tagespflegeperson betreut die Kinder im eigenen Haushalt oder in dem der Eltern. Unternehmen können Belegplätze für Mitarbeiterkinder bei einer ortsansässigen Tagespflegeperson buchen. Alternativ ist es möglich, dass die Kinder in Räumen des Unternehmens in einer so genannten Großtagespflegestelle betreut werden. Infos dazu gibt es beim Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e. V. bzw. direkt bei den Trägern vor Ort.
Träger in Stuttgart sind der Tagesmütter und Pflegeeltern Stuttgart e. V. oder die Caritas mit ihrer Tagesmütterbörse.
- Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung
Eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Kinderbetreuung zu unterstützen. Der zweckgebundene Zuschuss ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
- Sonstige Angebote
Ferienbetreuung, Hausaufgabenbetreuung, Kinderbetreuung für Notfälle (Eltern-Kind-Zimmer, Notfall-Tagesmutter), Information und Beratung (Beratungssprechtage für Eltern).
Förderprogramme zur betrieblichen Kinderbetreuung
Das Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung” (Zuschüsse zu Betriebskosten) des Bundesfamilienministeriums ist ausgelaufen.
Für das Programm „Investitionsprogramms zur Kinderbetreuungsfinanzierung“ (Zuschüsse zu Investitionskosten), das durch das Kultusministerium Baden-Württemberg umgesetzt wird, ist die Antragsfrist abgelaufen; es werden keine Zuschussanträge mehr entgegengenommen.
Wir informieren Sie an dieser Stelle, sobald neue Programme aufgelegt werden.
Rechtliche und steuerliche Hinweise
Kindertagesbetreuungsgesetz
„Geld folgt Kind“ ist die Zielrichtung des Kindertagesbetreuungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg. Das bedeutet, dass Eltern ihr Kind sowohl am Wohnort als auch an ihrem Arbeitsort betreuen lassen können. Dies kommt neben den Eltern auch den Unternehmen entgegen, die ihre Beschäftigten bei der Kinderbetreuung unterstützen wollen.
Absetzen von Kinderbetreuungskosten
Wollen sich Arbeitgeber steuerlich begünstigt an den Kinderbetreuungskosten ihrer Mitarbeiter beteiligen, stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Zuschüsse zur Betreuung in Kindergärten und vergleichbaren Einrichtungen oder allgemeine Sachzuwendungen in Höhe von maximal 50 Euro monatlich.
Hilfreiche Informationen und Anlaufstellen
- Bei der Servicestelle für betriebliche Kinderbetreuung des KVJS (Kommunalverband Jugend und Soziales Baden-Württemberg) können sich Unternehmen zum gesamten Spektrum betrieblich unterstützter Kinderbetreuung beraten lassen. Hier finden Sie auch die Broschüre „Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung“ (pdf).
- An den Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e. V. können Sie sich wenden, wenn Sie sich über das Thema Kindertagespflege informieren oder eine Großtagespflegestelle im Unternehmen einrichten möchten. Hier finden Sie auch Tageselternvereine in Ihrer Nähe.
- Weitere Infos dazu bietet das Bundesfamilienministerium im Handbuch Kinderstagespflege – Wissenswertes für Betriebe.
- Praxistipps und gute Beispiele gibt es beim Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“.
- Überblick und Hilfestellung bietet das Checkheft „Familienorientierte Personalpolitik“ (pdf) von Bundesfamilienministerium, Deutscher Industrie- und Handelskammer (DIHK) und „Erfolgsfaktor Familie“.
- Weitere Informationen bietet die Handlungsempfehlung „Beruf und Familie“ des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung KOFA.