Hilfe bei Fachkräfteeinwanderung
IHK-Unternehmensservice Internationale Fachkräfte
Wir unterstützen Sie bei der Fachkräfteeinwanderung
Ihr Unternehmen möchte Fachkräfte aus dem Ausland einstellen? Der IHK-Unternehmensservice Internationale Fachkräfte ist für Sie da!
Zielgruppe: Mitgliedsunternehmen der IHK Region Stuttgart, die Personen aus dem Ausland ausbilden oder beschäftigen möchten.
Bei uns erhalten Sie
- Tipps zur Gewinnung internationaler Fachkräfte und Azubis sowie Infos und Kontakte zu Rekrutierungsprojekten
- Information und Beratung zu den rechtlichen Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung
- Information und Beratung zum Thema Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse für IHK-Berufe
- Unterstützung bei der Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens und der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen
- Infos und Ansprechstellen zu Onboarding und Integration internationaler Fachkräfte im Unternehmen
Wir beraten Sie gerne! Vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Internationale Fachkräfte können sich gerne an den Welcome Service Region Stuttgart wenden: welcome.region-stuttgart.de
FAQs zum beschleunigten Fachkräfteverfahren
Angebot der IHK für das beschleunigte Fachkräfteverfahren
Bevor Sie einen Antrag bei der Ausländerbehörde (ABH) stellen, können Sie bei uns eine kostenfreie Erstberatung erhalten. Wir klären gemeinsam mit Ihnen folgende Fragen:
- Wie läuft der Zuwanderungsprozess ab?
- Kann der Abschluss der Fachkraft anerkannt werden?
- Kommt das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Frage?
- Welche Unterlagen sind notwendig?
- Wie geht das Verfahren bei Bescheiden über teilweise Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses weiter?
Die IHK Region Stuttgart hat mit folgenden ABHs Kooperationsvereinbarungen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren abgeschlossen: | |
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Befindet sich Ihr Firmensitz im Zuständigkeitsbereich dieser ABHs, übernimmt die IHK die Koordination des Zuwanderungs- und Anerkennungsprozesses in Kooperation mit der Ausländerbehörde, prüft die notwendigen Unterlagen auf Vollständigkeit und leitet sie an die zuständige ABH weiter. |
Erstberatungstermin bei der IHK vereinbaren
Zur Vereinbarung eines Telefontermins schreiben Sie bitte eine E-Mail an uif@stuttgart.ihk.de. Bitte geben Sie dabei folgende Daten an: Name und Ort des Unternehmens, Vorname/Name der Ansprechperson, Telefonnummer, E-Mail-Adresse. Wir werden Sie innerhalb von drei Werktagen kontaktieren.
Infomaterial und Formulare
Auf dem Portal der Bundesregierung „Make it in Germany“ finden Sie folgende Infomaterialien zum beschleunigten Fachkräfteverfahren:
- Erklärfilm zum beschleunigten Verfahren
- Schritt-für-Schritt-Anleitung für Arbeitgeber (pdf)
- Broschüre: Fragen und Antworten zum beschleunigten Fachkräfteverfahren (pdf)
Folgende Formulare sind i. d. R. notwendig:
- Muster-Vollmacht der Fachkraft an den Arbeitgeber (Bundesinnenministerium – BMI)
- Muster-Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Ausländerbehörde (BMI)
- für den Nachweis eines Arbeitsplatzangebots: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis der Bundesagentur für Arbeit (BA)
- für das Berufsanerkennungsverfahren: Antrag bei der IHK FOSA
- für Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen des Anerkennungsverfahrens oder für die Anerkennungspartnerschaft: Zusatzblatt A der BA
Darüber hinaus sind z. T. zahlreiche weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich. Bei der IHK erhalten Sie nach der Erstberatung eine Checkliste mit Informationen zu allen erforderlichen Unterlagen je nach Aufenthaltstitel.