Magazin Wirtschaft

IHK-Service hilft bei Fachkräfteeinwanderung

Zahlreiche Branchen sind vom Fachkräftemangel betroffen. Zusätzlich zur Hebung inländischer Potenziale ist für viele Unternehmen die Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland eine wichtige Strategie, das Problem zu meistern.
Doch besonders die Einstellung von Personen aus Drittstaaten, also nicht EU-Staaten, birgt zahlreiche Herausforderungen. Sie beginnen bei der Rekrutierung, reichen über den Einreiseprozess und das eventuell notwendige Berufsanerkennungsverfahren bis hin zum On­boarding und zur Integration ins Unternehmen.
Ein großes Hemmnis sind die ­zahlreichen rechtlichen ­Regelungen, die bestimmen, wer unter welchen ­Voraussetzungen und mit welchem Verfahren nach Deutschland ­kommen und hier arbeiten oder eine Ausbildung machen darf. Das novellierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz eröffnet jetzt zwar mehr Möglichkeiten, ist aber sehr schwer durchschaubar und hochkomplex.

Konkrete Unterstützung bei Fachkräfteeinwanderung

Mit dem IHK-Unternehmens­service Internationale Fachkräfte (UIF) bietet die IHK Region Stuttgart hier umfangreiche Unterstützung für ihre Mitglieder an. Wir geben Tipps zur Gewinnung internationaler Fachkräfte und Azubis, stellen Kontakte zu Rekrutierungsprojekten her, beraten zu den rechtlichen Regelungen und unterstützen bei der Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen für das Visumverfahren. Das Angebot der IHK ist kostenfrei.
Unternehmen, die Fachkräfte aus Drittstaaten einstellen möchten, können per Mail oder telefonisch einen Erstberatungstermin vereinbaren (siehe Kreis). Hilfreich ist es, wenn bereits erste Unterlagen vor der Beratung per E-Mail zugesandt werden, zum Beispiel Nachweise zu den Qualifikationen der Fachkraft und zu den Stellenanforderungen. Bis auf wenige Ausnahmen können nämlich nur qualifizierte Personen aus Drittstaaten für qualifizierte Tätigkeiten in Deutschland eingestellt werden.
Im Gespräch, das meist per Teams geführt wird, klären wir mit dem Unternehmen, welche Zuwanderungswege es für seinen konkreten Fall gibt und welche Voraussetzungen dafür jeweils zu erfüllen sind. Geprüft wird auch, ob die Möglichkeit besteht, dass die Qualifikationen des Kandidaten in Deutschland anerkannt werden und wie das Verfahren bei einer Teilanerkennung des Berufsabschlusses weitergehen würde.

IHK prüft, ob alles passt

Dann zeigen wir, wie der Zuwanderungsprozess ablaufen ­könnte, und prüfen, ob das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren genutzt werden kann. Im Gegensatz zum normalen Visum­verfahren, das der Kandidat bei der deutschen Auslandsvertretung seines Heimat­landes beantragt, wird das beschleunigte Fachkräfteverfahren vom Arbeitgeber bei der Ausländerbehörde seines Betriebssitzes gestartet. Hierfür benötigt er eine Vollmacht der Fachkraft. Die Ausländer­behörde koordiniert dann alle notwen­digen Schritte. Alle Verfahrensbeteiligten sind an kürzere Fristen gebunden. Das soll das Verfahren beschleunigen.

IHK hilft beim Ausfüllen der Papiere

Im Rahmen unseres Services unterstützen wir die Unternehmen beim Zusammenstellen aller erforderlichen Unterlagen und helfen beim korrekten Ausfüllen. Mit der Ausländer­behörde Stuttgart haben die IHK und die Handwerkskammer eine Kooperations­vereinbarung zum beschleunigten Fachkräfteverfahren getroffen. Befindet sich der Unternehmenssitz im Stadtkreis Stuttgart, übernimmt die IHK die Koordination des Zuwanderungs- und Anerkennungsprozesses in Kooperation mit der Ausländer­behörde (ABH) und ­leitet die zusammen­gestellten ­Unterlagen an die ABH Stuttgart weiter.
Mittlerweile wurde bereits eine weitere Vereinbarung mit der Stadt Weinstadt unterschrieben. Weitere Vereinbarungen mit Ausländerbehörden in der ­Region stehen bevor. Damit möchten wir unseren Service für Sie noch weiter verbessern.
Sigrit Walsdorff, Liana Meyer-Vogt, IHK Region Stuttgart, für Magazin Wirtschaft 7-8.2023