Förderung für (Langzeit-)Arbeitslose

Eine Möglichkeit, neue Fach- und Arbeitskräfte zu gewinnen, ist die Einstellung von Personen, die arbeitslos sind. Hier finden Sie einen Überblick über Förderinstrumente zur Eingliederung von (Langzeit-)Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt. Zur Klärung der individuellen Fördervoraussetzungen wenden Sie sich bitte an den Arbeitgeberservice Ihres zuständigen Jobcenters.

Maßnahme beim Arbeitgeber

  • Probearbeit von einem Tag bis zu sechs Wochen; bei Langzeitarbeitslosen und bei Vorliegen schwerwiegender Vermittlungshemmnisse bis zu zwölf Wochen
  • Der oder die potenzielle neue Mitarbeitende erhält eine angemessene Entschädigung für entstandene Fahrtkosten, erforderliche auswärtige Unterbringung und Verpflegung, unter Umständen erforderliche Arbeitskleidung.
  • Die Maßnahme kann mit dem Eingliederungszuschuss oder den Förderinstrumenten für Langzeitarbeitslose kombiniert werden.

    Infos zur Maßnahme beim Arbeitgeber

Eingliederungszuschuss

  • Zuschuss zum Arbeitsentgelt, um damit Minderleistungen auszugleichen
  • Höhe und Dauer richtet sich nach Defiziten des Bewerbers im direkten Bezug auf den konkreten Arbeitsplatz; der Zuschuss beträgt max. 50 Prozent bei max. 12 Monaten Förderdauer – für Ältere und Menschen mit Behinderung gelten abweichende Konditionen.
  • Grundlage bilden das gezahlte Arbeitsentgelt sowie der pauschalierte Anteil des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.

    Infos zum Eingliederungszuschuss

Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“

  • Personen, die zwei Jahre oder länger arbeitslos gemeldet sind, können bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in Voll- oder Teilzeit auf dem sozialen wie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt über einen Zeitraum von zwei Jahren unterstützt werden.
  • Im ersten Jahr werden die Lohnkosten zu 75 Prozent, im zweiten zu 50 Prozent übernommen.
  • Grundlage bilden das gezahlte Arbeitsentgelt sowie der pauschalierte Anteil des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag (ohne Arbeitslosenversicherung).
  • Arbeitnehmende erhalten für die Dauer der Förderung eine beschäftigungsbegleitende Betreuung zur Stabilisierung der Beschäftigung (Coaching), für welche sie in den ersten 6 Monaten in angemessenem Umfang freizustellen sind.
  • Es besteht keine Nachbeschäftigungspflicht.

    Flyer „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (pdf)

Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“

  • Über 25-Jährige, die sechs Jahre oder länger Bürgergeld beziehen, können bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in Voll- oder Teilzeit künftig über einen Zeitraum von fünf Jahren gefördert werden.
  • Bei schwerbehinderten Menschen und in Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem minderjährigen Kind greift die Förderung bereits nach fünf Jahren Leistungsbezug.
  • In den ersten beiden Jahren werden die vollen Lohnkosten übernommen; ab dem dritten Jahr wird der Lohnkostenzuschuss um jeweils zehn Prozentpunkte pro Jahr reduziert (3. Jahr 90 Prozent, 4. Jahr: 80 Prozent, 5. Jahr: 70 Prozent Zuschuss).
  • Zugrunde gelegt wird der Mindestlohn – es sei denn, der Arbeitgeber ist tarifgebunden oder tariforientiert, dann wird das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt berücksichtigt.
  • Qualifizierungen und betriebliche Praktika sind möglich; die Kosten für notwendige Qualifizierungen werden bis zu einem Gesamtbetrag von 3.000 Euro übernommen.
  • Für die Dauer der Förderung wird auch hier eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) zur Verfügung gestellt.
  • Die Befristung des Arbeitsverhältnisses ist für die Dauer von 5 Jahren zulässig. Sie kann einmalig verlängert werden, das heißt, das Arbeitsverhältnis kann zum Beispiel zunächst für 2 Jahre und dann anschließend für 3 Jahre befristet geschlossen werden.

    Flyer „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (pdf)

Kontakt zum Jobcenter

Haben Sie Interesse an diesen Unterstützungsangeboten, dann setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Jobcenter in Verbindung.
Hier finden Sie Ihre Anprechpersonen in der Region Stuttgart:
Jobcenter für die Kreise
Stuttgart (nur Maßnahme beim Arbeitgeber und Eingliederungszuschuss): Peter Fischer, Telefon 0711 216-97332, jobcenter.agt@stuttgart.de
Böblingen: Jan Schernau, Telefon 07031 213518, Jobcenter-LK-Boeblingen.Geschaeftsleitung@jobcenter-ge.de
Esslingen: Christoph Mrowiec, Telefon 0711 90654-258, Jobcenter-Esslingen.THCG@jobcenter-ge.de
Göppingen: Frau Barjaktaric, Telefon 07161 9770-365, Frau Prüfer, Telefon 07161 9770-128, Frau Schwarz, Telefon 07161 9770-478, jobcenter-goeppingen.arbeitgeber@jobcenter-ge.de
Ludwigsburg: Christian Zillmann, Telefon 07141 144-48890, jobcenter.firmenberatung@landkreis-ludwigsburg.de
Rems-Murr: Michael Merkel, Telefon 07191 3456-739, Jobcenter-Rems-Murr.BAQ@jobcenter-ge.de
Weitere Infos finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.