Förderung für (Langzeit-)Arbeitslose
Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“
- Personen, die zwei Jahre oder länger arbeitslos gemeldet sind, können bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in Voll- oder Teilzeit auf dem sozialen wie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt über einen Zeitraum von zwei Jahren unterstützt werden.
- Im ersten Jahr werden die Lohnkosten zu 75 Prozent, im zweiten zu 50 Prozent übernommen.
- Grundlage bilden das gezahlte Arbeitsentgelt sowie der pauschalierte Anteil des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag (ohne Arbeitslosenversicherung).
- Die Arbeitnehmer/-innen erhalten für die Dauer der Förderung eine beschäftigungsbegleitende Betreuung zur Stabilisierung der Beschäftigung (Coaching), für welche sie in den ersten 6 Monaten in angemessenem Umfang freizustellen sind.
- Es besteht keine Nachbeschäftigungspflicht.
Flyer „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“
Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“
- Über 25-Jährige, die sechs Jahre oder länger Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) beziehen, können bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in Voll- oder Teilzeit künftig über einen Zeitraum von fünf Jahren gefördert werden.
- Bei schwerbehinderten Menschen und in Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem minderjährigen Kind greift die Förderung bereits nach fünf Jahren Leistungsbezug.
- In den ersten beiden Jahren werden die vollen Lohnkosten übernommen; ab dem dritten Jahr wird der Lohnkostenzuschuss um jeweils zehn Prozentpunkte pro Jahr reduziert (3. Jahr 90 Prozent, 4. Jahr: 80 Prozent, 5. Jahr: 70 Prozent Zuschuss).
- Zugrunde gelegt wird der Mindestlohn – es sei denn, der Arbeitgeber ist tarifgebunden oder tariforientiert, dann wird das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt berücksichtigt.
- Qualifizierungen und betriebliche Praktika sind möglich; die Kosten für notwendige Qualifizierungen werden bis zu einem Gesamtbetrag von 3.000 Euro übernommen.
- Für die Dauer der Förderung wird auch hier eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) zur Verfügung gestellt.
- Die Befristung des Arbeitsverhältnisses ist für die Dauer von 5 Jahren zulässig. Sie kann einmalig verlängert werden, das heißt, das Arbeitsverhältnis kann zum Beispiel zunächst für 2 Jahre und dann anschließend für 3 Jahre befristet geschlossen werden.
Flyer „Teilhabe am Arbeitsmarkt“
Weitere Unterstützung
Maßnahme beim Arbeitgeber
- Probearbeit von einem Tag bis zu sechs Wochen; bei Langzeitarbeitslosen und bei Vorliegen schwerwiegender Vermittlungshemmnisse bis zu zwölf Wochen
- Der/die potenzielle neue Mitarbeiter/-in erhält eine angemessene Entschädigung für entstandene Fahrtkosten, erforderliche auswärtige Unterbringung und Verpflegung, unter Umständen erforderliche Arbeitskleidung.
- Die Maßnahme kann mit dem Eingliederungszuschuss oder den Förderinstrumenten für Langzeitarbeitslose kombiniert werden.
Eingliederungszuschuss
- Zuschuss zum Arbeitsentgelt, um damit Minderleistungen auszugleichen
- Höhe und Dauer richtet sich nach Defiziten des/der Bewerbers/-in im direkten Bezug auf den konkreten Arbeitsplatz; der Zuschuss beträgt max. 50 Prozent bei max. 12 Monaten Förderdauer – für Ältere und Menschen mit Behinderung gelten abweichende Konditionen.
- Grundlage bilden das gezahlte Arbeitsentgelt sowie der pauschalierte Anteil des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
Infos zum Eingliederungszuschuss
Kontakt zum Jobcenter
Jobcenter für die Kreise |
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Stuttgart (nur Eingliederungzuschuss und Maßnahme beim Arbeitgeber): Peter Fischer, Telefon 0711 216-97332, jobcenter.agt@stuttgart.de
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Böblingen: Celina Albus, Telefon 07031 213518, Jobcenter-LK-Boeblingen.Geschaeftsleitung@jobcenter-ge.de
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Esslingen: Marie-Louis Bedemann, Katharina Hansen, Christoph Mrowiec, Ines Winter, Telefon 0711 90654-213, Jobcenter-Esslingen.THCG@jobcenter-ge.de
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Göppingen: Frau Barjaktaric, Telefon 07161 9770-365, Frau Prüfer, Telefon 07161 9770-128, Frau Schwarz, Telefon 07161 9770-478, jobcenter-goeppingen.arbeitgeber@jobcenter-ge.de
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Ludwigsburg: Christian Zillmann, Telefon 07141 144-48890, jobcenter.firmenberatung@landkreis-ludwigsburg.de
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Rems-Murr: Michael Merkel, Telefon 07191 3456-739, Jobcenter-Rems-Murr.BAQ@jobcenter-ge.de
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Weitere Infos finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.