Potenziale nutzen, Fachkräfte finden

Ältere beschäftigen

Werden die Fachkräfte knapp, kann die Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Lösung sein. Ältere sind oft gut ausgebildet, motiviert und verfügen über vielfältige Erfahrungen.

Instrumente

Erprobte Instrumente, um ältere Mitarbeiter/-innen zu gewinnen und länger produktiv im Betrieb zu halten, sind zum Beispiel
  • gesundheitsförderliche Maßnahmen zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit und auch der psychischen Gesundheit (z. B. Gesundheits-Checks und -Programme)
  • ergonomische, mitarbeiterorientierte Gestaltung oder Ausstattung von Arbeitsplätzen, -umgebung und -bedingungen
  • individuelle Anpassung der Leistungs-/Arbeitsanforderungen an die speziellen Stärken Älterer
  • alter(n)sgerechte Arbeits(zeit)modelle
  • gezielte Weiterbildung und Personalentwicklung
  • altersgemischte Teams für ein gutes Miteinander der Generationen
  • organisierter generationenübergreifender Wissenstransfer
  • Aufbau einer differenzierten Wahrnehmung gegenüber Älteren und einer „alternsfreundlichen“ Unternehmens- und Führungskultur, Diversity Management
  • ggf. Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege
Präventiv, für alle Altersgruppen angewandt, sorgen diese Maßnahmen dafür, die Arbeitsfähigkeit Ihrer Beschäftigten langfristig zu erhalten und zu verbessern. Nutzen Sie die Generation Erfahrung und setzen Sie Ältere zudem gezielt bei Entwicklungsprojekten und Verbesserungsprozessen oder als Trainer, Ausbilder und Berater ein.

Fördermöglichkeiten

Die Bundesagentur für Arbeit fördert die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten. Bei Älteren (ab 45 Jahre) können in Betrieben bis 500 Beschäftigte bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten übernommen werden.
Mit dem Eingliederungszuschuss unterstützt sie die berufliche Eingliederung von Personen, deren Vermittlung erschwert ist. Bei Älteren kann sich die Dauer der Förderung verlängern: Die maximale Förderdauer für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, kann bis zu 36 Monate betragen. Diese Regelung ist befristet bis zum 31.12.2028.

Weiterführende Informationen