Betriebliches Gesundheitsmanagement
1. Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Gesunde und motivierte Mitarbeitende sind ein zentraler Erfolgsfaktor für Unternehmen – gerade in Zeiten des Fachkräftemangels und demografischer Veränderungen. Umso wichtiger ist es, die körperliche und psychische Leistungsfähigkeit der Belegschaft gezielt zu fördern.
Wer in Gesundheit investiert, steigert nicht nur Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit, sondern auch die Attraktivität als Arbeitgeber. Während Großunternehmen meist bereits ein Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) etabliert haben, besteht bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) oft noch Nachholbedarf – obwohl sie besonders stark von krankheitsbedingten Ausfällen betroffen sind, gerade im Führungskräftebereich.
Ein wirksames BGM schafft gesundheitsfördernde Rahmenbedingungen und integriert zentrale Elemente wie Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF), Betriebliche Wiedereingliederungsmanagement (BEM) und Arbeitsschutz unter einem strategischen Dach. Entscheidend sind individuelle Konzepte, die zur Unternehmenskultur und den konkreten Herausforderungen passen.
2. Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)
Die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist der bekannteste Baustein des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) – und wird häufig fälschlicherweise mit diesem gleichgesetzt. Dabei ist BGF nur ein Teil des umfassenden BGM-Prozesses und konzentriert sich auf die Förderung der psychischen und physischen Gesundheit aller Beschäftigten. Typische Themen sind Ernährung, Bewegung, Stressprävention und ergonomische Arbeitsplatzgestaltung. Erfolgreiche BGF-Maßnahmen sind individuell auf das Unternehmen zugeschnitten und werden idealerweise zentral über das BGM gesteuert.
Der Markt bietet eine Vielzahl an Programmen und Anbietern – entscheidend ist, dass die Angebote sinnvoll, nachhaltig und qualitätsgesichert sind. Gesetzliche Krankenkassen unterstützen Unternehmen dabei mit speziellen Programmen und Fördermöglichkeiten im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung.
Kostenlose Beratung zur betrieblichen Gesundheitsförderung:
Speziell für kleine und mittlere Unternehmen bietet die BGF-Koordinierungsstelle BW kostenlose Erstberatungen. Themen umfassen die Arbeitsumgebung, gesundheitsfördernde Maßnahmen, Mitarbeitermotivation, Wiedereingliederung langfristig Erkrankter, erste Schritte im BGM sowie Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten. Gespräche sind telefonisch oder persönlich möglich.
3. Anforderungen an das BGM
Die DIN SPEC 91020 war lange Zeit ein Orientierungsrahmen für Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM), sie wurde jedoch 2020 zurückgezogen und durch die international anerkannte DIN ISO 45001 ersetzt.
Diese Norm unterstützt Organisationen dabei, gesundheitsgerechte und leistungsfördernde Strukturen zu schaffen und Mitarbeitende zu einem gesundheitsbewussten Verhalten zu motivieren – unabhängig von Größe oder Branche.
Statt starrer Vorgaben bietet die ISO 45001 flexible Gestaltungsmöglichkeiten und kann als Grundlage für ein strukturiertes, nachhaltiges und zertifizierbares Gesundheitsmanagement dienen. Sie integriert Gesundheit und Sicherheit systematisch in die Unternehmensprozesse und fördert eine ganzheitliche Präventionskultur.
4. Unterstützung der IHK
Die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg haben in Zusammenarbeit mit der Allensbach Hochschule eine kostenlose Online-Checkliste „Gesundheitsbewusster Betrieb“ entwickelt. Mit diesem Tool können Unternehmen anonym testen, wo sie im Vergleich zu anderen Betrieben beim Thema Gesundheitsförderung stehen.
Für Personen, die in regionalen Betrieben mit BGM beauftragt sind, bietet der BGM-Erfa-Kreis der IHK Region Stuttgart einen Austauschplatz. Zielgruppe sind Verantwortliche für Gesundheitsförderung im Unternehmen sowie geschäftsführende und personalverantwortliche Personen.
5. Prävention und Zertifizierung
Das Präventionsgesetz (PrävG) stärkt seit 2015 die Zusammenarbeit von Krankenkassen, Ländern und Kommunen in der Gesundheitsförderung – über alle Altersgruppen und Lebensbereiche hinweg. Ziel ist es, Prävention als gemeinsame Aufgabe zu etablieren und insbesondere auch die betriebliche Gesundheitsförderung stärker mit dem Arbeitsschutz zu verknüpfen. Mehr Informationen zum Gesetz finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes hat sich ein vielfältiger Markt für Präventionsangebote entwickelt. Damit Krankenkassen solche Angebote bezuschussen oder übernehmen, müssen sie bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Diese sind im „Leitfaden Prävention” des GKV-Spitzenverbands festgelegt.
Die Zentrale Prüfstelle Prävention bewertet Angebote auf Basis der §§ 20 und 20a SGB V und entscheidet, ob sie förderfähig sind. Für Unternehmen bedeutet das: Nur zertifizierte Programme können finanziell unterstützt werden – ein wichtiger Aspekt bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen.
6. Förderung/Steuertipp
Unternehmen können jährlich bis zu 600 Euro pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter lohnsteuerfrei in Maßnahmen zur Gesundheitsförderung investieren, sofern diese zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden und die Voraussetzungen nach § 3 Nr. 34 EStG erfüllen.
Steuerfrei sind dabei nur solche Maßnahmen, die den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V entsprechen – hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und gegebenenfalls Zertifizierung.
Was ist steuerfrei?
- Angebote zur Bewegungsförderung wie Rückenschulen oder aktive Pausen,
- Programme zur gesundheitsgerechten Ernährung wie Ernährungskurse,
- sowie Maßnahmen zur Stressbewältigung und Entspannung, etwa Achtsamkeitstrainings.
- Auch verhaltensbezogene Suchtprävention, beispielsweise in Form von Nichtraucherkursen oder Alkoholpräventionsprogrammen, fällt unter die förderfähigen Leistungen.
Was ist nicht steuerfrei?
- Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudios oder Sportvereine,
- Angebote mit kommerziellem Produktverkauf wie Diätprogramme mit Nahrungsergänzungsmitteln,
- Massagen oder rein gerätegestütztes Training,
- oder Maßnahmen, die ausschließlich dem Erlernen einer Sportart dienen.
Detaillierte Informationen zum Steuerfreibetrag für betriebliche Gesundheitsförderung finden Sie z. B. auf den Seiten des Bundesministeriums für Finanzen.
7. Weitere Links und Tipps
Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag informiert über die Möglichkeiten des Betrieblichen Gesundheitsmanagements und selbstverständlich bieten alle Krankenkassen und Krankenversicherungen ein breites Informations- und Unterstützungsangebot zum BGM und BGF an. Das Gleiche gilt übrigens auch für Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Mit dem Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung (DRV) unterstützen Sachverständige nicht nur zu Fragen der Altersvorsorgeplanung und Rente, sondern beraten Unternehmen auch vorbeugend zum Thema Mitarbeitergesundheit. Die DRV stellt hierzu einen Leitfaden zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement zur Verfügung.
Die deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) hat sich zum z. B. das Ziel gesetzt, das Ernährungs- und Bewegungsverhalten von Menschen dauerhaft zu verbessern, um die Lebensqualität und die Leistungsfähigkeit zu steigern. Betriebe können hier profitieren! Informationen zum Aktionsplan und viele Tipps und Hinweise rund um das Thema Ernährung gibt es direkt auf der Seite Job&Fit.
Viele Praxis-Hilfen und Checklisten hält die Offensive Mittelstand für Interessierte zum Download bereit und auch das Portal der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) liefert wertvolle Informationen und Handlungsempfehlungen.