Prävention

Sucht am Arbeitsplatz

Auch in Unternehmen kann es zu Missbrauch von Alkohol, Drogen und Medikamenten kommen. Damit Firmen besser mit dem Thema Sucht umgehen können, haben wir hier einige Informationen, Tipps und hilfreiche Links für Sie zusammengestellt.
Eines steht fest: Wegschauen ist keine Lösung. Je früher auffälliges Konsumverhalten erkannt wird, desto eher können betroffene Personen auf ihr Verhalten aufmerksam gemacht und unterstützt werden. Das hilft, langfristig Fehler bei der Arbeit sowie längere Fehl- und Krankenzeiten zu vermeiden.

Empfehlung für Führungskräfte

Führungskräfte spielen eine entscheidende Rolle bei der Suchtprävention. Eine hervorragende Übersicht zu diesem Thema bietet die Informationsseite "Sucht am Arbeitsplatz" der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V. (DHS) Dort finden Sie konkrete Handlungsempfehlungen, Vorlagen für Dienstvereinbarungen und Mitarbeitergespräche, zahlreiche Broschüren und eine Praxishilfe speziell für Führungskräfte.

Klarer Fahrplan: Stufengespräche

Um bei Verstößen gegen arbeitsvertragliche Pflichten oder deren Vernachlässigung aufgrund von Suchtmittelkonsum handlungsfähig zu sein, sollten im Vorfeld sogenannte Stufengespräche durchgeführt werden. Dabei handelt es sich um einen Interventionsleitfaden, der eine Abfolge von fünf Gesprächen vorsieht. Voraussetzung dafür ist ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten im Zusammenhang mit Suchtmittelkonsum oder suchtbedingtem Verhalten. Eine gute Praxishilfe finden Sie als Download auf den Seiten des DHS.

Suchtprävention im Betrieb

Um sicherzustellen, dass innerbetriebliche Hilfsangebote und Beratung langfristig verfügbar sind, ist es ratsam, Vorgesetzte und Mitarbeitende, die sich für Suchtprävention im Betrieb interessieren oder engagieren wollen, zu schulen. Eine Möglichkeit ist die Zertifizierung: Betriebliche Suchthelfer, die beispielsweise über das IHK Weiterbildungssystem (WIS) angeboten wird.
Die Art und Weise, wie im Betrieb Beratung und Unterstützung bei Suchtfragen organisiert werden, kann unterschiedlich sein. Ob es nebenamtliche Ansprechpersonen oder hauptamtliche Suchtbeauftragte sind, das vernetzte Arbeiten ist entscheidend für ihren Erfolg.

Schnelle und diskrete Unterstützung

Die Landesstelle für Suchtfragen in Baden-Württemberg bietet eine Hotline an, die speziell Klein- und Kleinstbetrieben Erste Hilfe bei akuten Vorfällen und Krisen im Betrieb bietet.
Für den direkten Kontakt zu einer Beratungsstelle vor Ort und weitere Informationen zur betrieblichen Suchtprävention besuchen Sie die Seiten der Landessuchtberatung Baden-Württemberg.
Hotline für Suchtfragen unter Tel.: 0800 0777-088
Die Beratung ist vertraulich und kostenfrei.
Mehr Informationen zum Service erhalten Sie auf den Seiten der Landesstelle für Suchtfragen in Baden-Württemberg.

Informationen und Links