Ausbildungszeugnis
Leitfaden Ausbildungszeugniserstellung
Das Ausbildungszeugnis muss schriftlich bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ausgestellt werden. Es dient dem Auszubildenden als Unterlage für die Bewerbung bei einem neuen Betrieb.
Alle zur Beurteilung eines Auszubildenden essenziellen Tatsachen müssen deshalb vollständig enthalten sein. Dabei liegt die Entscheidung, welche Leistungen des Auszubildenden hervorgehoben oder zurückgestellt werden sollen, grundsätzlich beim Zeugnisaussteller.
Ausbildungszeugnisse müssen laut der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in ihrer Aussage vollständig, wahr und gleichzeitig wohlwollend sein.
Einfaches Ausbildungszeugnis
Ein einfaches Ausbildungszeugnis (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 161 KB) muss Art und Ziel der Berufsausbildung wiedergeben. Außerdem müssen die Lernorte sowie die Dauer, also Beginn, Anfang und eventuelle Verkürzungen der Ausbildungszeit angegeben werden. Das Ausbildungsziel wird durch die Bezeichnung des Ausbildungsberufes angegeben.
Des Weiteren müssen Angaben über Kenntnisse und Fähigkeiten enthalten sein, das heißt es muss angegeben werden, welches Ausbildungsziel erreicht, beziehungsweise bei welchem Kenntnisstand abgebrochen wurde.
Der Beendigungsgrund darf – außer bei Kündigung durch den Auszubildenden – nur mit Zustimmung des Auszubildenden aufgenommen werden.
Qualifiziertes Ausbildungszeugnis
Auf Verlangen des Auszubildenden muss ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 163 KB)ausgestellt werden.
Darin enthalten sind Angaben zur Führung, zu Leistungen und zu besonderen fachlichen Fähigkeiten. Die Führung beschreibt dabei die Verhaltensweisen des Auszubildenden im Betrieb, also Charaktereigenschaften und Persönlichkeitsmerkmale, wie zum Beispiel Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit, Pünktlichkeit und Höflichkeit.
Die Leistung bezeichnet das körperliche und geistige Vermögen, wie beispielsweise die Eignung für den Beruf und die Umsetzung der erlernten Fähigkeiten, Fleiß und Ausdauer, die Bereitschaft und Fähigkeit zum Lernen und das soziale Verhalten des Auszubildenden.
Weiterhin geben die besonderen fachlichen Fähigkeiten Aufschluss über zum Bespiel besondere Fremdsprachenkenntnisse, außerordentliche Neigungen und Begabungen und herausragendes Fachwissen. Auch durchgeführte Projekte können erwähnt werden.
Bereiten Sie das Zeugnis rechtzeitig vor und beurteilen Sie Ihren Auszubildenden regelmäßig während seiner Ausbildung. Auf Basis dieser Beurteilungen können Sie dann das Abschlusszeugnis erstellen.
Weitere Hinweise erhalten Sie in einschlägiger Literatur und entsprechender Software. Nicht im Ausbildungszeugnis aufgeführt werden dürfen einmaliges Fehlverhalten, außerbetriebliches Verhalten sowie die Tätigkeit in einer Interessenvertretung.
Formulierungshilfen
Wir haben einige Formulierungshilfen zusammengestellt, die bei der Erstellung des Ausbildungszeugnisses helfen.
sehr gut
eine überdurchschnittliche Leistung
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gut
eine gute Leistung
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befriedigend
eine zufriedenstellende Leistung
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ausreichend
eine ausreichende Leistung
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mangelhaft
eine mangelhafte Leistung
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ungenügend
eine ungenügende Leistung
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Elektronisches betriebliches Zeugnis
Die Erteilung von Zeugnissen wurde für die gesetzliche elektronische Form geöffnet (§ 126a BGB). Danach können Ausbildende das Zeugnis mit Einwilligung der Auszubildenden auch in elektronischer Form erteilen.
Bei der elektronischen Form muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur versehen, § 126a BGB.