Bei Verwendung des „Digitalen Ausbildungsvertrags (DAV)“ wird der Ausbildungsvertrag oder der Umschulungsvertrag vor den Vertragsunterschriften rechtlich von der IHK geprüft.
Dadurch ist gewährleistet, dass Sie Ihren neuen Auszubildenden und bei Minderjährigkeit deren Eltern einen korrekt ausgefüllten Vertrag zur Unterschrift vorlegen. Darüber hinaus verfügt der DAV über Plausibilitätsprüfungen, die eine rechtlich korrekte Vertragserstellung unterstützen.
Dank verschlüsselter elektronischer Datenübermittlung an die IHK Region Stuttgart kann der Antrag auf Eintragung schnell und bequem online eingereicht werden.
Der unterschriebene Antrag auf Eintragung sowie die Kopie des unterschriebenen Ausbildungsvertrags müssen nicht mehr eingereicht werden.
Anwendung finden und starten
Den Digitalen Ausbildungsvertrag (DAV) erreichen Sie über die Kachel “Vertragsmanagement” im Asta-Infocenter.
Ihr Unternehmen nutzt bereits das Asta-Infocenter?
Dann kann der „Digitaler Ausbildungsvertrag“ (DAV) über die Kachel Vertragsmanagement im Asta-Infocenter aufgerufen werden. Alternativ kann der DAV direkt über die Webanwendung aufgerufen werden. Ihr Unternehmens Administrator kann Ihnen im ASTA-Infocenter die Berechtigung für die Nutzung des Digitalen Ausbildungsvertrages zuweisen.
Ihr Unternehmen nutzt das Asta-Infocenter noch nicht?
Wir stellen Ihnen die erforderlichen Zugangsdaten zur Verfügung. Ausführliche Informationen zum Asta-Infocenter und zur Registrierung finden Sie im Artikel zum ASTA-Infocenter.
Sie wollen im Laufe der Ausbildung die Ausbildungszeit verlängern, verkürzen, unterbrechen oder die tägliche bzw. wöchentliche Ausbildungszeit (Teilzeit) Ihrer Auszubildenden ändern? Dann muss ein Änderungsvertrag zum Ausbildungsvertrag erstellt werden.
Sollten Sie aus technischen Gründen den Digitaler Ausbildungsvertrag nicht nutzen können, ist es möglich den Berufsausbildungsvertrag am PC zu erfassen, zu speichern und auszudrucken.