IHK hilft
Geflüchtete ausbilden oder beschäftigen
Die vielen Menschen, die als Geflüchtete nach Deutschland kommen, zu integrieren, ist eine große Herausforderung für Gesellschaft, Wirtschaft und Politik. In Ihrem Unternehmen haben Sie gute Möglichkeiten, geflüchteten Menschen eine Perspektive zu geben. Qualifizierung und Arbeit ermöglichen soziale Kontakte und ökonomische Selbstständigkeit.
Erstanlaufstellen
Nach wenigen Monaten Aufenthalt in Deutschland dürfen die meisten Geflüchteten Praktika oder eine Ausbildung aufnehmen oder in nicht-selbstständigen Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden. Dabei sind einige Punkte zu beachten, es gibt aber auch zahlreiche Hilfestellungen. In der folgenden Tabelle finden Sie Ihre Erstanlaufstellen in der Region Stuttgart.
Aufenthaltsstatus, Erlaubniserteilung
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Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis haben einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt, Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung oder Geduldete nur einen beschränkten Zugang – sie benötigen eine Erlaubnis der lokalen Ausländerbehörde.
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Vermittlung von Geflüchteten in Arbeit
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Die Jobcenter vermitteln Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis, die Arbeitsagentur Asylbewerber mit Bleibeperspektive und Geduldete.
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Vermittlung von Geflüchteten in Ausbildung, Praktika, Einstiegsqualifizierung
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Bei der Vermittlung in Einstiegsqualifizierung und Ausbildung sind auch die Kümmerer des Projekts „Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Zugewanderte“ bei der IHK sehr aktiv und unterstützen Geflüchtete und Unternehmen.
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Anerkennung von Abschlüssen, Qualifizierungsberatung
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Bei reglementierten Berufen (z. B. akademischen Heilberufen, Gesundheitsfachberufen, Lehrern, Erziehern, bestimmten Handwerks- und Meisterberufen) ist eine Anerkennung des Berufsabschlusses zwingend erforderlich, sonst kann der Beruf in Deutschland nicht ausgeübt werden. Bei den meisten dualen Berufen ist die Anerkennung nicht vorgeschrieben, sorgt aber für mehr Transparenz. Die AWO Stuttgart ermittelt die richtige Stelle für die Anerkennung und informiert über ggf. notwendige Nachqualifzierungen.
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Zeugnisprüfung
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In der Regel fußt die Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen auf der Analyse der Zeugnisse. Bei ausländischen Hochschulabschlüssen stellt die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen eine individuelle Zeugnisbewertung aus.
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Kompetenzfeststellung
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Kompetenzfeststellungstests bieten sich an, wenn keine Zeugnisse oder Nachweise über Berufsabschlüsse und Qualifikationen vorliegen. Aber auch bei vorhandenen Unterlagen kann eine Qualifikationsanalyse sinnvoll sein, um die Eignung für bestimmte Berufe festzustellen.
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Wohnortwechsel
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Soll ein Geflüchteter für die Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung den Wohnort wechseln, ist die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner.
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Fördermaßnahmen
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Für Betriebe, die Geflüchtete einstellen oder ausbilden, und für die Geflüchteten selbst gibt es zahlreiche Fördermaßnahmen vom Eingliederungszuschuss über die Einstiegsqualifizierung (EQ) bis hin zu verschiedenen Ausbildungsförderungen.
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Traumafolgen
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An diese Stellen können sich traumatisierte Geflüchtete direkt wenden. Haben Sie im Unternehmen den Verdacht, dass ein bei Ihnen beschäftigter Geflüchteter unter Traumafolgen leidet, finden Sie hier erste Informationen zum Thema.
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IHK-Arbeitskreis
Bei der IHK Region Stuttgart gibt es einen Arbeitskreis „Ausbildung und Migration“, in dem sich Unternehmen und Einrichtungen aus der Region Stuttgart regelmäßig treffen, um aktuelle Themen rund um die Ausbildung und Beschäftigung Geflüchteter und Zugewanderter zu behandeln und sich auszutauschen.
Interessierte Unternehmen können sich mit unserem Formular in den Verteiler für den Arbeitskreis aufnehmen lassen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an ausbildungundmigration@stuttgart.ihk.de
Weitere Informationen
Ausbildung von Geflüchteten
- IHK-Beratung: Ausbildung von Geflüchteten und Zugewanderten (Nr. 4708914)
- Fragen und Antworten zur Ausbildung von Geflüchteten (Nr. 3888694)
- Berufsperspektiven in verschiedenen Sprachen (Nr. 3542746)
- Praktikumsbörse für Geflüchtete (Nr. 3593742)
- Einstiegsqualifizierung (EQ) (Nr. 1467410)
Hilfestellung für die berufliche Integration
- Deutsch für den Beruf (Nr. 3690996)
- Diversity Management und Willkommenskultur im Unternehmen fördern (Nr. 685048)
- Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (Nr. 3986116)
- Unterstützung für Migrantinnen (Nr. 4584306)
- Leitfaden Mitarbeiter-Wohnen (Nr. 6075856)
- Arbeitskreis Ausbildung und Migration (Nr. 5033534)
- NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge (Nr. 3173916)
Rechtliches
- Rechtliche Informationen des Ministeriums der Justiz und für Migration (pdf) (Link: https://jum.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-jum/intern/PDF/Migration/Broschuere_Beschaeftigung_Asylbewerber_-_Stand_01.03.2024.pdf)
- Kurzübersicht Aufenthaltspapiere des NUiF (pdf) (Link: https://www.unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de/wp-content/uploads/2022/12/NUiF_Infoblatt-Aufenthaltspapiere.pdf)
- Kurzübersicht Identitätsklärung und Mitwirkungspflichten des NUIF (pdf) (Link: https://www.unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de/wp-content/uploads/2021/07/210727_Identitaetsklaerung-und-Mitwirkungspflichten.pdf)