Ausbildung

Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung

Von der Gestaltung des Ausbildungsvertrags bis zur Zeugnisübergabe – während der Berufsausbildung haben beide Vertragspartner, der Ausbildungsbetrieb (im Folgenden „der Ausbildende“) und der/die Auszubildende, Pflichten zu erfüllen und können Rechte für sich in Anspruch nehmen. Wir geben einen Überblick:

Rechte und Pflichten


Pflichten des Ausbildungsbetriebs
(= Rechte des Auszubildenen)
Pflichten des Auszubildenden
( = Rechte des Ausbildungsbetriebs)
Ausbildungspflicht
Der Ausbildende ist verpflichtet, dem Auszubildenden die Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen zu vermitteln, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich sind.
Lernpflicht
Der Auszubildende hat sich zu bemühen, die Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich sind.
Ausbilder
Ausbildende haben selbst auszubilden oder eine/n Ausbilder/in ausdrücklich damit zu beauftragen. Der Ausbildende ist verpflichtet, dem Auszubildenden die weisungsberechtigten Personen bekanntzumachen.
Weisungspflicht
Der Auszubildende ist verpflichtet, den Weisungen weisungsberechtigter Personen zu folgen.

Aufsichtspflicht
Der Ausbildende ist verpflichtet, minderjährige Auszubildende während der betrieblichen Ausbildung zu beaufsichtigen.
Einhaltung der Ordnung
Der Auszubildende hat die für die Ausbildungsstätte geltenden Ordnungsvorschriften/Sicherheits-vorschriften zu beachten.
Vergütungspflicht
Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren.
Sie ist nach dem Lebensalter der Auszubildenden
so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt.

Überstunden müssen gesondert vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden.
Betrieb bei Fehlen benachrichtigen
Der Auszubildende ist verpflichtet, im Krankheitsfall den Ausbildungsbetrieb zu benachrichtigen. Ab dem dritten Krankheitstag (oder nach Vereinbarung ab dem ersten Tag) muss ein ärztliches Attest eingereicht werden.


Überwachung und Überprüfung Ausbildungsnachweises (Berichtsheft)
Ausbildende haben Auszubildende zum Führen der Ausbildungsnachweise anzuhalten und diese regelmäßig durchzusehen. Den Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen.
Führen eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheft)
Der Auszubildende ist verpflichtet, die Ausbildungsnachweise ordnungsgemäß schriftlich oder elektronisch zu führen und regelmäßig vorzulegen.

Bereitstellung der Ausbildungsmittel
Der Ausbildende hat dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind.

Ist eine persönliche Sicherheitsausrüstung notwendig, muss diese ebenfalls vom Ausbildungsbetrieb zur Verfügung gestellt werden
Pflegliche Behandlung der Ausbildungsmittel
Der Auszubildende ist verpflichtet, Werkzeug, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln.

Ist eine Sicherheitsausrüstung erforderlich, muss diese auch verwendet werden.



Zweckgebundene Übertragung von Aufgaben
Der Ausbildende muss dem Auszubildenden ausschließlich Aufgaben übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und seinen körperlichen Kräften angemessen sind.
Sorgfältige Ausführung von Aufgaben
Der Auszubildende hat die Aufgaben, die ihm im Rahmen einer zweckgebundenen Berufsausbildung aufgetragen werden, sorgfältig auszuführen.
Freistellungspflicht
Der Ausbildende ist verpflichtet, den Auszubildenden für die Berufsschule, angeordnete überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen sowie für die Zwischen- und Abschlussprüfung freizustellen.
Dies gilt auch an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht.
Anzurechnen ist die Freistellung mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit. Dies gilt für gestreckte Abschlussprüfungen Teil 1 und Teil 2. Die Freistellung ist auch bei Wiederholungsprüfungen zu gewähren. Bei Zwischenprüfungen ist der Tag unmittelbar bevor nicht freizustellen.
Teilnahmepflicht
Der Auszubildende ist verpflichtet am Berufsschulunterricht, an den im Berufsausbildungsvertrag vereinbarten Ausbildungsmaßnahmen sowie an den vorgeschriebenen Zwischen- und Abschlussprüfungen teilzunehmen.
Zeugnispflicht
Der Ausbildende hat dem Auszubildenden bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen.
Geheimhaltungspflicht
Der Auszubildende ist verpflichtet, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.


Urlaubsanspruch

Wie jeder Arbeitnehmer haben auch Auszubildende Anspruch auf Urlaub, wobei zwischen jugendlichen und volljährigen Auszubildenden zu differenzieren ist. Details finden Sie im Artikel „Urlaubsanspruch von Auszubildenden“.

Beendigung des Ausbildungsverhältnisses

Wann endet ein Berufsausbildungsverhältnis oder wie wie kann es beendet werden? Einen Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen finden Sie im Artikel „Beendigung von Ausbildungsverhältnissen".