Verdienstgrenze für Minijobs steigt ab Oktober

Die Entgeltgrenze für Minijobs wird ab dem 1. Oktober von aktuell 450,00 Euro auf 520,00 Euro monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet. Das bedeutet, dass sich die Verdienstgrenze künftig an einer wöchentlichen Arbeitszeit von zehn Stunden und am Mindestlohn orientiert.
Auch für sogenannte Midijobber werden neue Regelungen gelten. Bisher umfasst der Übergangsbereich monatliche Arbeitsentgelte von 450,01 Euro bis 1.300,00 Euro. Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich wird ebenfalls ab Oktober 2022 von monatlich 1.300,00 Euro auf 1.600,00 Euro angehoben.
Praxis-Tipp: Bei der Planung der Arbeitszeiten sollte unter Berücksichtigung des Mindestlohns ein Augenmerk darauf gelegt werden, ob die monatliche bzw. jährliche Entgeltgrenze nicht überschritten wird.
Weitere Informationen zum gesetzlichen Mindestlohn können Sie auf der Internetseite der Minijob-Zentrale und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Stand: 11.07.2022