Vergabe der USt-IdNr. kann sich verzögern
Voraussichtlich ab November 2024 soll die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) für alle wirtschaftlich Tätigen erfolgen. Dies erfolgt in mehreren Stufen automatisiert. Aufgrund erforderlicher technischer Vorarbeiten hierfür kann es laut Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im November zu Verzögerungen bei der Vergabe von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr.) kommen.
Die W-IdNr. wird in ihrem Aufbau der USt-IdNr. entsprechen. Es handelt sich aber um zwei eigenständige Identifikationsnummern. Für den Vergabeprozess der W-IdNr. werden neben den Steuerkonten der Finanzämter die beim BZSt zur USt-IdNr. gespeicherten Unternehmensdaten zur Verfügung gestellt. Aus technischen Gründen können Unternehmensdaten für einen kurzen Zeitraum nicht aktualisiert werden. Dies hat Auswirkungen auf die Vergabe der USt-IdNr. Daher kann es im Monat November 2024 zu einer längeren Bearbeitungszeit bei der Vergabe der USt-IdNr. kommen, insbesondere bei Anträgen auf Vergabe der USt-IdNr. für Organgesellschaften.
Das BZSt empfiehlt, soweit möglich, Anträge auf Vergabe der USt-IdNr. frühzeitig zu stellen, beispielsweise direkt mit der umsatzsteuerlichen Registrierung beim Finanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung). Auch bei der Beantragung oder Anforderung der erneuten Mitteilung der USt-IdNr. über das Online-Vergabeformular kann es zu Verzögerungen kommen.
Keine Auswirkungen ergeben sich jedoch bei Anträgen auf Eintragung oder Änderung einer Euro-Adresse für Einzelunternehmen oder Hinterlegung von Vollmachten für das Umsatzsteuer-Binnenmarkt-Kontrollverfahren.
Grundsätzlich wird es keine Auswirkungen auf das Bestätigungsverfahren von USt-IdNrn. geben. Gegebenenfalls werden die Unternehmensdaten wie oben beschrieben für einen kurzen Zeitraum nicht aktualisiert.
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Stand: 22.10.2024