Recht und Steuern
Vordruckmuster für Lohnsteuer-Anmeldung 2024
Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 6. September 2023 das Vordruckmuster für die Lohnsteuer-Anmeldung 2024 und die „Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2024“ bekannt gegeben.
Das Vordruckmuster ist auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend, die durch Steuererklärungssoftware oder Internetformulare erzeugt werden. Abweichend vom Vordruckmuster ist in den elektronischen Formularen zusätzlich zur Kennzahl 23 ein Freitextfeld für die entsprechenden Angaben vorzusehen.
Hinweis: Das vom BMF veröffentlichte Vordruckmuster ist nicht digital ausfüllbar.
Stand: 18.09.2023