Eine Manufaktur erfordert überwiegende Fertigung in Handarbeit
Mit dem Begriff "Manufaktur" verbindet der Verkehr im Gegensatz zur industriellen Herstellung von Produkten eine Herstellungsstätte mit langer Tradition und Handfertigung hoher Qualitäten. Daher sah das OLG Frankfurt/Main die Firmierung mit "Manufaktur" als irreführend an, wenn nicht überwiegend in Handarbeit gefertigt wird (OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 29.06.2021 – 6 U 46/20).
In dem zugrundeliegenden Fall waren die Parteien Mitbewerber im Bereich des Vertriebs von nostalgischen Blechschildern. Die Klägerin wollte u. a. erreichen, dass Ihre Mitbewerberin die Firma „A Manufaktur GmbH“ nicht mehr verwendet. Das Gericht sah die Klage, die sich inzwischen auf andere Art erledigt hatte, ursprünglich als begründet an.
Das Gericht stimmte mit dem beklagten Unternehmen zwar grundsätzlich darin überein, dass der Begriff „Manaufaktur“ einem Bedeutungswandel unterliegen kann. Dabei richtet sich die Bedeutung einer Angabe nach der Auffassung des Verkehrs, die sich aber wandeln kann. Mit der Verkehrsauffassung kann sich somit auch die Bedeutung einer Angabe ändern, von der wiederum die Feststellung abhängt, ob eine Angabe irreführend ist oder nicht.
Vorliegend konnte das Gericht aber noch keinen Bedeutungswandel dahingehend erkennen, dass sich der Begriff „Manufaktur“ bereits vollständig hin zum Synonym für „Fabrik“, „Firma“, „Unternehmen“ oder „Werk“ gewandelt hätte, noch, dass eine solch neue Bedeutung schon so weit eingeführt wäre, dass sie nicht mehr als irreführend beanstandet werden könnte.
Die maßgeblichen Verkehrskreise würden mit dem Begriff „Manufaktur“ im Gegensatz zur industriellen Herstellung von Produkten eine Herstellungsstätte mit langer Tradition und Handfertigung hoher Qualitäten verbinden, wie es sich auch aus dem Wort „Manufaktur“ selbst ergebe (manus = Hand und facerere = erbauen, tun, herstellen).
Die Nutzung des Firmenbestandteils „Manufaktur“ sei auch geeignet, dadurch irregeführte Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die sie andernfalls nicht getroffen hätten. Der Anteil der Handarbeit an einem Produkt könne durchaus für eine Kaufentscheidung wesentlich sein, vermittele er doch eine - gegenüber einer rein maschinellen Fertigung - höhere Wertigkeit des Produkts.
Stand: 20.10.2023