Erdbeben-Hilfe für Türkei und Syrien: BMF erleichtert Steuer-Regeln

Das Bundesfinanzministerium hat in einem Schreiben vom 27. Februar die steuerlichen Verwaltungsregelungen zur Unterstützung Erdbebenhilfe nach der Katastrophe in der Türkei und in Syrien zusammengefasst. Unter anderem wird das Spenden erleichtert.
Das BMF-Schreiben enthält Aussagen zur steuerlichen Behandlung folgender Bereiche:
  • Spenden (vereinfachte Zuwendungsnachweise)
  • Spendenaktionen von gemeinnützigen Körperschaften
  • Maßnahmen steuerbegünstigter Körperschaften
  • Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen
So wird zum Beispiel für alle Spenden an inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, inländischen öffentlichen Dienststellen oder von den amtlich anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege ohne betragsmäßige Beschränkung der vereinfachte Zuwendungsnachweis anerkannt. Es genügt als Nachweis dann der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (zum Beispiel Kontoauszug) eines Kreditinstituts oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking.
Weitere Einzelheiten und Regelungen finden sich im Schreiben des BMF:
Stand: 01.03.2023