Gesetzgebungsverfahren zum zivilgerichtlichen Onlineverfahren
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Erprobung eines zivilgerichtlichen Onlineverfahrens beschlossen. Verhandlungen per Videokonferenz sind bereits seit einiger Zeit möglich, nun soll geprüft werden, ob das gesamte zivilgerichtliche Verfahren online abgewickelt werden kann. Bei niedrigen Streitwerten soll ein komplett online durchgeführtes Zivilverfahren ermöglicht werden.
Die Zivilgerichtsbarkeit soll durch den Einsatz des neuen Onlineverfahrens bürgerfreundlicher, ressourcenschonender und effektiver werden. Die Erprobung erfolgt zunächst an ausgewählten Amtsgerichten.
Bereits seit 2002 ist gem. § 128a ZPO der Einsatz der Videotechnik in der mündlichen Verhandlung bei Zivilgerichten möglich. Seit 2013 ist darüber hinaus den Beteiligten auf Antrag zu gestatten, sich während der mündlichen Verhandlung unter Einsatz von Videotechnik an einem anderen Ort aufzuhalten. Der nun verabschiedete Gesetzentwurf geht in der Digitalisierung noch weiter. Nicht nur Anwälte, sondern auch Rechtssuchende selbst sollen zukünftig über eine spezielle Eingabemaske online Klage bei Gericht einreichen können. Das sich daran anschließende Verfahren soll komplett digital bis zum Urteil durchgeführt werden.
Die Erprobung des Onlineverfahrens ist auf Klageverfahren vor den Amtsgerichten in bürgerlichen Rechtstreitigkeiten beschränkt, die auf Zahlung einer Geldsumme gerichtet sind. Entsprechend der bereits ebenfalls vom Kabinett beschlossenen Erhöhung des Gegenstandsstreitwertes für Amtsgerichte dürften Onlineverfahren also künftig bis zu einem Streitwert von 8.000 EUR möglich sein. Dabei hat der Gesetzgeber grundsätzlich Geldforderungen ohne Begrenzung auf bestimmte Rechtsgebiete sowie standardisierbare Sachverhalte wie die Geltendmachung von Fluggastrechten im Blick.
Die Bundesländer können Amtsgerichte benennen, an denen das Verfahren ausprobiert wird. Die Erprobungsphase für das Onlineverfahren soll 10 Jahre betragen, eine Evaluierung soll jeweils 4 und 8 Jahre nach Inkrafttreten erfolgen.
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz.
Stand: 11.09.2024