Neues BMF-Schreiben zur Ermittlung des Arbeitslohns nach DBA

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 8. Oktober 2024 seine Grundsätze aktualisiert, die für die Ermittlung des steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen sowie nach dem Auslandstätigkeitserlass im Lohnsteuerabzugsverfahren zur Anwendung kommen.
Das BMF-Schreiben ist auf laufenden Arbeitslohn anzuwenden, der für einen nach dem 31. Dezember 2024 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, sowie für sonstige Bezüge, die nach dem 31. Dezember 2024 zufließen. Aus Vereinfachungsgründen wird es bis dahin nicht beanstandet, wenn die Regelung in R 39b.5 Absatz 2 Satz 4 LStR nicht berücksichtigt wird.
Das BMF-Schreiben ersetzt das Schreiben vom 14. März 2017.
BMF-Schreiben vom 8. Oktober 2024 (IV C 5 – S 2367/23/10001 :001)
Stand: 22.10.2024