Corona-Arbeitsschutzverordnung endet vorzeitig

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) teilt mit, dass die Bundesregierung in der heutigen Sitzung des Bundeskabinetts die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung beschlossen hat. Die Aufhebung dieser Verordnung zum 2. Februar 2023 fällt somit zeitgleich zur Aufhebung der Maskenpflicht im Personenfernverkehr.
In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege sind auch weiterhin corona-spezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten. In allen anderen Bereichen können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Beschäftigte jedoch künftig eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind, so heißt es in der Pressemitteilung.
Praxishinweis:
Das BMAS empfiehlt in den Betrieben und Verwaltungen auch nach dem Wegfall der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 weiterhin bewährte Schutzmaßnahmen umzusetzen, um Ansteckungen bei der Arbeit zu vermeiden und krankheitsbedingte Personalausfälle zu minimieren.

Weitere Informationen zum betrieblichen Infektionsschutz und zur SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung finden Sie auf der Website des BMAS.

Stand: 25.01.2023