Corona: Empfehlungen des BMAS zum Betrieblichen Infektionsschutz

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) teilt in einer Pressemitteilung mit, dass die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung nicht über den 25. Mai 2022 hinaus verlängert wurde. Grund sei, dass die Infektionszahlen erfreulicherweise beständig abklingen.

Regionale und betriebliche Infektionsausbrüche seien jedoch weiterhin nicht ausgeschlossen. Arbeitgeber blieben daher aufgefordert, das Infektionsgeschehen weiter zu beobachten und bei Bedarf das betriebliche Hygienekonzept anzupassen.

Das BMAS hat hierzu Empfehlungen in Form von Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) bereitgestellt, die den betrieblichen Akteuren Orientierung und Hinweise zur Verhinderung und Eingrenzung betrieblicher Ausbrüche geben. Darin wird vor allem auf solche Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes eingegangen, die sich im Verlauf der Pandemie besonders bewährt haben. 

Darüber hinaus beobachte das BMAS das Infektionsgeschehen auch weiterhin beobachten und gegebenenfalls bei einer sich verschärfenden Lage die notwendigen gesetzlichen Maßnahmen zeitgerecht auf den Weg bringen.
 
Stand: 02.06.2022