Verkündung von niedersächsischen Gesetzen zukünftig digital
Seit Anfang des Jahres erfolgt die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen des Bundes nicht mehr im gedruckten, analogen Bundesgesetzblatt, sondern im Internet im elektronischen Bundesgesetzblatt. Jetzt zieht Niedersachsen nach.
Das Kabinett hat in seiner Sitzung am 29. August die Einbringung des Gesetzentwurfs zur Einführung der elektronischen Verkündung von Gesetzen und Verordnungen in Niedersachsen in den Landtag beschlossen. Im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung der Landesverwaltung sollen die Verkündung von Gesetzen und Verordnungen und das entsprechende Verkündungsrecht des Landes Niedersachsen zum 1. Januar 2024 angepasst werden.
Das Kabinett hat in seiner Sitzung am 29. August die Einbringung des Gesetzentwurfs zur Einführung der elektronischen Verkündung von Gesetzen und Verordnungen in Niedersachsen in den Landtag beschlossen. Im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung der Landesverwaltung sollen die Verkündung von Gesetzen und Verordnungen und das entsprechende Verkündungsrecht des Landes Niedersachsen zum 1. Januar 2024 angepasst werden.
Nach derzeitiger Verkündungspraxis werden Gesetze, Verordnungen sowie sonstige Rechtsakte, die durch die Niedersächsische Staatskanzlei zu verkünden sind, in Papierform in den Verkündungsblättern Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt und Niedersächsisches Ministerialblatt abgedruckt. Durch die Einführung der elektronischen Verkündung sollen diese papiernen Verkündungsblätter ab 1. Januar 2024 wegfallen. Stattdessen sollen die Gesetze und sonstigen Vorschriften dann ausschließlich auf einer digitalen Verkündungsplattform verkündet werden. Dadurch soll der Verkündungsprozess deutlich beschleunigt und der Zugang zu den Verkündungsblättern durch die Nutzung des Internets als offizielles Verkündungsmedium erheblich vereinfacht werden. Außerdem würden so Papier und Druckkosten eingespart.
Stand: 30.08.2023